Hallo,
wir (Mitbew. und ich) sind seit dem 01.09.2014 Mieter einer Wohnung. Die Gastherme im Badezimmer der Wohnung wurde (laut Klebezettel-Vermerk am Gerät) das letzte mal 2011 gewartet, was uns erst kürzlich aufgefallen ist. Im Mietvertrag steht:
"Wird die Warmwasserversorgung dezentral vorgenommen, betreibt der Mieter die Versorgungsanlage eigenverantwortlich auf eigene Kosten. Der Mieter trägt die Kosten der Reinigung und Wartung der Warmwassergeräte als Betriebskosten gemäß § 4 Ziffer 2 des Mietvertrages. Hierzu gehören die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch den Fachmann."
Dass wir die Kosten selbst tragen müssen, wäre an sich kein Problem. Aber wir wollen nicht dafür aufkommen, dass die Vormieter die regelmäßige Wartung der Gastherme in den letzten drei Jahren versäumt haben. Müssen wir trotzdem für alles zahlen?
LG wohnungsfragen