Unklarheiten bezüglich Handwerkerrechnung, was kann ich tun?

Hallo zusammen :)

folgendes Problem: Wir hatten immer wieder Probleme mit dem TV-Empfang. Unsere Hausverwaltung hat daraufhin einen Techniker bestellt. Nachdem sich die Terminvereinbarung sehr schwierig gestaltete, teilte uns der Techniker mit, er hätte einen Termin nächste Woche in der Nähe. Er war insgesamt 8 Minuten in meiner Wohnung, schloss ein Messgerät an und teilte mit, die Werte wären alle in Ordnung, es lege wohl an unserem Kabel, und ging wieder.

Als ich die Rechnung erhielt, traf mich der Schlag. 175 € soll ich bezahlen.

Es wurden 2 Arbeitsstunden berechnet.

Kosten für den Wagen

Kosten für ein Messgerät

Die Kosten für das Messgerät entsprechen fast den Kosten einer Arbeitsstunde. Ich habe erfahren, dass es zulässig ist, auch wenn es sich dabei um das Standardgerät des Technikers handelt. Auch die Kosten für den Wagen akzeptiere ich. Die 2 Stunden allerdings nicht.

Nach Nachfrage bei der Firma erfuhr ich, dass der Techniker ein Subunternehmer sei, der am anderen Ende der Stadt ansässig ist und daher die Fahrtzeit die Kosten ausmachen.

Auf der Rechnung steht aber nicht der Name des Subunternehmers, sondern der Firma, welche nur 4 km von meiner Wohnung entfernt ist.

Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt oder eine Ahnung, wie meine Chancen stehen, etwas gegen diese ungerechtfertigte Forderung zu unternehmen?

Ich bin Studentin und hatte noch nie mit so etwas zu tun.

Also, darf die Hausverwaltung bzw. die Firma einen Subunternehmer vom anderen Ende der Stadt engagieren, der für 8 Minuten Arbeit, dann zwei Stunden Fahrtweg berechnet (nachweisen, dass er ja einen anderen Termin in der Nähe hatte, kann ich ihm nicht, da er mir dies ja nur telefonisch erzählt hat) ?

Ich bin sehr dankbar für Informationen und Tipps!

Liebe Grüße!

Rechnung, Recht, Mietrecht, Handwerker, Hausverwaltung
Darf der Vermieter eine Reinigungskraft auf unsere Kosten einstellen?

Guten Tag,

wir haben folgenede Situation:

Wir wohnen auf einem Hof mit mehreren Parteien. In unserem Teil des Hauses wohnen zwei Parteien. (Wir und unsere Nachbarn unter uns) Nun sind unsere Vermieter der Ansicht,das wir das Treppenhaus nicht ausreichend säubern. Dabei machen wir dies einmal die Woche (vorzugsweise Mittwochs). Zunächst drohte uns die Vermieterin mündlich aus heiterem Himmel mit einer Mahnung. Trotz unserer wöchentlichen Säuberung kam ca. einen Monat später nun die schriftliche Mahnung in der steht,sofern wir das Treppenhaus nicht säubern würden,würden sie eine Reinigungsfirma auf unsere Kosten einstellen. Nun habe ich sämtliche Foren und Seiten im Internet durchforstet. Soweit ich es verstanden hab,dürfen sie uns keine Kosten für eine Reinigungskraft aufbrummen solange wir uns an die Hausordnung bzw vertragliche Regelung halten den Hausflur einmal wöchentlich zu reinigen. Sollten sie dies dennoch tun dürften wir das ganze Ablehnen und sie würden auf den Kosten sitzen bleiben. Denn wie ja bekannt ist,darf der Vertrag nich einseitug geändert werden. Nun stellt sich mir aber die Frage: Im Vertrag selber steht nichts der gleichen über diverse Nebenkosten diverser Reinigungsfirmen. (Vertrag ist logischer Weise unterschrieben worden!) Wie sieht es aber mit den Anlagen aus? Die Hausordnung ist z.B. ein komplett eigenes Dokument,welches aber nicht unterschrieben wurde (dort steht ebenfalls nichts über die Nebenkosten einer evtl. Reinigungsfirma)...Ebenso wie die zweite Anlage "Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten". Dort steht drin,dass darunter auch jene Säuberungen zählen... Sollte ich mir jetzt Gedanken machen,dass wir trotz unserer regelmäßigen Reinigung eine Putzfirma aufgebrummt bekommen? Müssen WIR das dann wirklich bezahlen? Oder bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen,da wir unseren Pflichten ja nachgehen?

Wäre um eine schnelle Antwort sehr dankbar.

MfG

Kekshupe

reinigen, Mietrecht, Mahnung
Nachbarn drohen mit Anzeige/Abmahnung wegen heruntergelassenen Rolläden, ist das rechtens?

Hey,

ich hätte mal eine Frage hier bevor ich mich jetzt beim Vermieter/Anwalt lächerlich mache, tue ich das lieber hier, und zwar: Wohne seit gut 2 Monaten in einer eigenen Wohnung (Student) und habe in dieser fast 24/7 die Rolläden unten, in den meisten Räumen. Der Grund dafür ist ja erstmal egal aber bin halt fast nie zuhause und fühle mich dann einfach wohler, wenn die Rolläden unten sind und nicht jeder eingucken kann (Erdgeschoss) und vorallem jetzt wegen der Wärme (Sonne ballert halt voll rein), dazu kommt dass ich auch ganz gerne mal nen' bisschen zocke und da ist es halt in einem dunklen Raum besser, richtige Zocker verstehen mich da glaube ich.^^

Ich wurde nun immer wieder darauf angesprochen von Nachbarn und die tun so als wäre ich ihnen dafür irgendeine Rechenschaft schuldig, ich habe das dann einfach ignoriert und immer gesagt, dass das andere nichts angeht aber einige fühlen sich davon ziemlich angestachelt, vorallem mein NAchbar der genau gegenüber von mir seine Wohnung hat, habe ihn schon oft "erwischt" quasi wie er versucht meine Rolläden hochzuziehen und reinzugucken...der Hammer war dann ein Brieg mit nem' Haufen Unterschriften der Mieter hier in dem Haus und von dem gegenüber, zusammengefasst verlangen die, dass ich meine Rolläden spätestens morgens um 8 hochziehe und frühestens um 22 uhr runtermache (soll anscheinend so im mietvertrag stehen, steht aber nicht drinnen, zumindest bei mir) und der vermieter soll sich meine Wohnung einmal angucken, ob auch richtig gelüftet wird etc...ich habe eher das Gefühl die glauben ich verberge etwas...zum Schluss die Drohung mit Abmahnung wegen Vertragsbruch und einer Anzeige wegen Verunstaltung des positiven äußeren Erscheinungsbildes der Wohnung etc...meine Frage nun bevor ich den Brief direkt wegschmeiße, ist das rechtens? Habe nach etwas längere Suche sogar ein Gesetzestext gefunden, der auf so etwas hindeutet, dass man seine Rolläden nicht immer unten haben darf (wegen der Energiewende o.ä.).

Mietrecht, Gesetz
Darf mein Vermieter den neuen WG Partner ohne triftigen Grund ablehnen?

Hallo! Ich wohne seit einem Jahr mit einer Freundin in einer Wohngemeinschaft. Wir sind beide als Hauptmieter eingetragen. Wir sind beide Studenten, daher Bürgen meine Eltern für unsere Wohnung. Nun muss meine Freundin aus wirtschaftlichen Gründen ausziehen und hat fristgerecht den Vertrag gekündigt. Mit dem Vermieter war abgesprochen, dass ich einen neuen Nachmieter suche, da ich in der Wohnung bleiben werde. Ich möchte nun mit meinem Partner zusammen ziehen, die Unterlagen dafür haben wir vor einem Monat eingereicht. Er verdient je nachdem ca. 2.600€ brutto und befindet sich in einer unbefristeten Festanstellung. Nun kam eben die telefonische Ablehnung vom Hausverwalter. Wegen Ungereimtheiten in der Gehaltsabrechnung. Die bestehen offenbar darin, dass einmalig ein Vorschuss gezahlt und dann vom brutto Gehalt abgezogen wurde. Das wurde natürlich so in der Abrechnung auch aufgeführt. Positive Schufa Auskunft liegt außerdem vor. Der Arbeitgeber des Partners hat jetzt auch noch ein Erklärungsschreiben dazu aufgesetzt, der Vermieter weigert sich trotzdem zuzustimmen. Ist das rechtens? Mein Partner steht wirtschaftlich doch viel besser da, als meine alte Mitbewohnerin, außerdem bürgen meine Eltern weiterhin für die Wohnung. Alle Unterlagen sind in Ordnung, kein negativer Schufaeintrag, keine Mietschulden oder ähnliches. Die Wohnung ist mit knapp 60qm natürlich auch nicht zu klein dafür, zumal Wir ja vorher schon zu zweit waren. Auch mein Vorschlag nun alleiniger Hauptmieter zu sein, und meinen Partner als Untermieter einzutragen, wurde abgelehnt.. ein neuer Vertrag muss ja so oder so aufgesetzt werden. Ist das rechtens? Bin dankbar für alle Antworten!

Mietrecht, Vermieter
Vermieter lässt Haus verwahrlosen:Schimmel in Wohnung, schwarzer Schimmel in Keller, Mülltonnen werden nicht geleert, keine Nebenkostenabrechnung. Was tun?

Altes Haus: feuchter Keller, Wasser steht regelmäßig im Keller, schwarzer Schimmel an Kellerwänden, Außenputz löste sich von Außenfassade, Nachbarn beschwerten sich. Vermieter kümmert sich um nichts (wir zahlen Hausmeister, dieser tut nichts! Mülltonnen nicht geleert, Hof nicht gekehrt, Treppenhaus nicht geputzt, etc! Auf Mitteilung unsereists keine Reaktion! Wir werden immer wieder sehr eingeschüchtert. Unsere Wohnung ist im EG, feuchte Keller direkt drunter, Schlafzimmer nördliche Ausrichtung. Wir wohnen mehre Jahre dort, haben noch nie Nebenkostenabrechnung bekommen (rechnen mit hoher Rückzahlung, da hohe Vorauszahlung). Wir bezahlen Vorauszahlung keine Pauschale! Auf Bitten unsererseits sendete uns Vermieter sehr widerwillig mail im Dateinahang eine halbe Seite mit dubiosen nicht nachvollziehbaren Zahlen, welche die Abrechnung sein sollte. Er forderte 200 Euro angebliche Nachzahlung (warum konnte er nicht belegen). Wir haben uns juristisch beraten lassen, diese "Abrechnung" war inkorrekt, wir sollten sie nicht zahlen. Schon vor unserem Einzug in einem Sommer roch das Schlafzimmer muffig, mehrere feuchte Flecken an Wänden. Vermieter sicherte zu vorhandene Feuchtigkeit zu beseitigen. Wir vertrauten auf seine Aussage, bei unserem Einzug waren die Flecken nicht mehr sichtbar. Wie sich erst später herausstellte hat Vermieter aber lediglich mit Farbe überstrichen! Im ersten Winter entdeckten wir im Schlafzimmer Schimmel (trotz regelmäßigen ordentlichen lüften & heizen!). Wir informierten Vermieter, dieser ließ wieder überstreichen, äußerte "es ist ein altes Haus, da passiert das ". Im Sommer war der Schlafzimmerrolladen defekt, Vermieter unternahm nichts! Erst nach Fristsetzung unsererseits ließVermieter widerwillig defekten Rolladen ersetzen. 5 Monaten konnten wir nicht richtig lüften (das bei dem sowieso belasteten Schlafzimmer). Diesen Winter kam der Schimmel zurück (wieder die gleichen Stellen wie vor dem Einzug!). Vermieter ließ überstreichen, behauptete am nächsten Tag per mail es gäbe keine Feuchigkeitsprobleme/ kein Schimmel! Wir schrieben Brief an ihn, kurz drauf bekamen wir über Anwalt Aufhebungsvertrag, 500 Euro in bar wenn wir innerhalb Frist ausziehen & Genehmigung einer Mietminderung von 10% von Vermieter. Wir widersprachen, dann bekamen wir 1000 euro geboten. Wir überlegten paar Tage, unterschrieben. Dies ging Vermieter nicht schnell genug: er sendete fristlose Kündigung wg. angeblichen Mietschulden (wandelte Mietminderung in Mietschulden um). Da wir unterschriebenen Aufhebungsvertrag schon versendet hatten, bekamen wir kurz drauf Nachricht des Anwalts, Aufhebungsvertrag angekommen & ok &wir sollten schriftl. verzichten genaue Nebenkostenabrechnung zu fordern. Wenn wir auf Abrechnung verzichten, müssten wir keine 300 Euro Nachzahlung (!) aus eben dieser noch nicht verfassten Nebenkostenabrechnung zahlen. 300 Euro waren einfach in den Raum gestellt. Zusätzlich würde dann genauer bei der Übergabe geschaut (Kautionszahlung unsicher!).

Schimmel, Mietrecht, Anwalt, Feuchtigkeit, Nebenkosten, Gesundheitsgefahr, einschüchterung
3 monatige Kündigungsfrist bei auslaufenden Mietvertrag?

Hallo,

Mein Bruder hat einen Mietvertrag der in ein paar Tagen ausläuft. Diesen möchte er jedoch nicht verlängern und, sobald der Mietvertrag ausgelaufen ist, ausziehen. Nun sagte die Vermieterin jedoch dass er eine 3 monatige Kündigungsfrist hat und, sobald er auszieht, 3 Monate Miete bezahlen muss. Meine Frage: Greift die Kündigungsfrist nicht nur, sobald man den Vertrag als Mieter vor dem Auslaufen kündigt? Also müsste er doch keine 3 Monate Miete bezahlen da der Vertrag ausgelaufen ist, und er keine Vertragsverlängerung wünscht (was auch per Brief so mitgeteilt wird).

Im Mietvertrag steht nur: "Das Mietverhältnis beginnt am: --.--.---- und ist befristet bis zum: --.--.----. Es endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf. Das Mietverhältnis wird aus folgenden Gründen befristet: Da es sich um ein WG Zimmer zu Schulzwecken handelt, wird der Mietvertrag jeweils nur für sechs Monate abgeschlossen."

"9) Kündigung: Das Recht des Untervermieters zur Kündigung richtet sich nach § 573a Abs. 2 BGB. Ist der Mietvertrag befristet, kann der Vertrag von keiner der Vertragsparteien gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. Der Untervermieter ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich der Untermieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug befindet oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Miete für zwei Monate erreicht."

Kündigung, Mietrecht, Kündigungsfrist
Wasserschaden durch Rückstau?

Hallo zusammen,

mich hat es bei dem Starkregen in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06. erwischt. Als ich brav geschlafen habe ist Wasser durch den Starkregen von der Dusche aus (ebenerdig) hochgekommen und hat sich in meiner Wohnung breit gemacht. Das Wasser lief vom Bad aus in den Flur, die Abstellkammer und mein Schlafzimmer. Ich habe das Wasser schnellstmöglich aufgenommen und die Teppichfliesen im Schlafzimmer an den betroffenen Stellen entfernt. Alle weiteren Räume sind normal gefliest. Nun hat sich in der Abstellkammer an einer Ecke Schimmel gebildet und selbst nach tagelangem Stoßlüften bin ich mir nicht sicher ob der Boden und/oder die Teppichfliesen komplett getrocknet sind.

Am Sonntag habe ich den Schimmel in der Abstellkammer entdeckt und aus Panik habe ich die Teppichfliesen im Schlafzimmer erneut entfernt. Meine Vermieterin habe ich natürlich direkt am Tag der "Überflutung" informiert und Sonntag und gestern noch mal bzgl. des Schimmels. Am Sonntag sagte sie mir, dass ihr Handwerker (scheinbar ein Bekannter) erst in 2 Wochen Zeit hätte und gestern (Montag), als ich ihr über meine Bedenken im Schlafzimmer berichtete, sagte sie mir dass sie sich nun um einen anderen Handwerker bemühe.

Dabei kamen wir auch auf Versicherung zu sprechen und sie nimmt wohl an, dass meine Hausrat dafür zuständig ist. Das ist doch nicht korrekt oder? Sobald es um die Wände und Böden geht, ist doch ihre Gebäudeversicherung zuständig oder? Ganz davon zu schweigen, dass ich für einen Rückstau und den daraus entstandenen Schimmel nichts kann oder?

Verhalte ich mich richtig, wenn ich meiner Vermieterin jetzt mit der Lösung beauftrage und ich erste mal "nur" den Teppich raus nehme und für ordentliches Lüften sorge? Die Schimmelstelle lasse ich auch erst mal unberührt, da ich auch kein Fachmann bin und nichts "verschlimmbessern" will.

Wasser, Schimmel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Darf die Eigentümerin im Hof parken?

Hallo, ich wohne seit 3 Monaten in einem 8Parteien Haus. Zu der Wohnung habe ich mir extra eine Garage im Hof angemietet ca.80€. 4 Parteien gehören meiner Vermieterin und 4 Parteien ihrer Tante. Die Garage im Hof sind also auf beide Eigentümerinnen geteilt.

Nun ist es so, die andere Eigentümerin wohnt mit im Haus. Als ich eingezogen bin ist, habe ich meinen Freund im Hof parken lassen, da wir mitten in der Stadt wohnen und mitten am Tag keine anderen Parkplätze frei waren. Schnell kam die Eigentümerin und befahl im aggressiven Ton wir sollen ja nie wieder im Hof parken da die Hausregeln dies untersagen. Gesagt getan.

Es muss gesagt werden, dass die Garage wirklich sehr sehr eng in jeder Hinsicht ist. Außerdem ist der Hof auch nicht mit der größte, da vor allem vor meiner Garage die Treppe vom Keller hochkommt und ich somit gezwungen bin fast ausschließlich rückwärts rein zu fahren und darüber hinaus erstmal schräg im Hof wenden muss.

Jetzt zu meinem Problem

Da ich immer gegen 15 Uhr von der Arbeit komme, sehe ich immer öfters, dass Auto der Vermieterin mitten im Hof stehen. Da der Hof wie gesagt ziemlich klein ist und vor meiner Garage die Treppe raustragt, ist es a). nicht möglich rückwärts in die Garage zu fahren und b). auch wirklich sehr schwer in die Garage gerade reinzukommen (da sie wirklich sehr eng ist) ohne das Auto zu beschädigen. Ich brauche ca. 4-5 hin und her um die Karre endlich in die Garage reinzubekommen. Zwei mal habe ich Breits meinen Lack zerkratzt, weil ich weder links noch rechts wirklich platz habe.

Als ich die Eigentümerin darauf angesprochen habe, dass ich es ganz und Garnichts willkommen heiß und es ja scheinbar die "Hausordnung" ist, im Hof nicht parken zu dürfen, meinte Sie nur "Ne, also ich bin die Vermieterin ich darf das. Sie können wohl einfach nur nicht einparken."

Ich bin so unglaublich wütend. Ich zahle für dies Drecks Garage um mein Auto zu schützen und hab jetzt mehr als nur Ärger!!!

Kann ich darauf bestehen, dass niemand mehr dort parkt? bzw. schließlich habe ich diese Garage nur mit der Prämisse angemietet, dass ich in sie auch vernünftig reinkomme?

Hat bitte irgendjemand einen Rat?

Mietrecht, Eigentum
Darf der Vermieter dass? Bodenbelag?

Hallo, es besteht folgendes Problem. Mein Partner und ich wollen zusammen ziehen und haben auch eine sehr schöne Wohnung gefunden wo alles neu gemacht wird so wie auch der Fußboden. Der Vermieter kahm auch sehr vertrauenswürdig rüber. Nun ist es leider so , dass nachdem der Mietvertrag unterschrieben wurde ,der Vermieter an kahm und meinte das er eine mitbeteiligung am Fußboden haben möchte. Und da sind wir beim folgenden Punkt. Wir meinten zu ihm dass es darauf ankommt über was für einen Preis man spricht und da war seine Äußerung,das er es sich so gedacht hat, dass wir die Arbeitskosten vom Bodenleger übernehmen sollen und er das Material bezahlt , darauf haben wir wieder gesagt, dass es wieder darauf ankommt auf was für kosten es sich belaufen soll... Darauf konnte er noch keine Antwort geben. Beim nächsten Gespräch meinte er,dass er sich überlegt hat 50/50 zu machen und darauf meinte ich wieder was für kosten es denn bitte sein soll , darauf meinte er das es wohl um 2000 Euro handelt, wovon wir 1000 Euro übernehmen sollen. Darauf war meine Aussage, dass es mir viel zu viel ist und unteranderem ist es nicht mein Eigentum und nicht mein Boden. Darauf hatte er sich mit dem Bodenleger nochmal kurzgeschlossen und meinte darauf dass die Kosten wohl doch nicht so hoch seien und er dann wohl an 500-600 Euro denk.
Wir haben uns dass erstmal durch den Kopf gehen lassen und haben uns am nächsten Tag bei ihn gemeldet und meinten zu ihm dass wir bei 500 Euro dabei währen , aber mehr nicht , dass es für uns nicht tragbar sei. Darauf kahm er wieder an dass der Preis doch nicht geht , dass er damit Stress bei seiner Frau bekomment. Ich denke mir nur dabei "nicht mein Problem " naja jedenfalls meinte er dann wieder dass er sich schon überlegt hatte ansonsten nur den Flur und einen kleinen Raum mit Vinyl auslegen zu lassen und den Rest müssen wir dann selber mit irgendwas auslegen. Ich meinte darauf dass wir uns nochmal melden... Zu dem Thema, dass passt uns garnicht , bzw. Haben wir nicht nach sowas gesucht. Wir wollten eigendlich in eine Wohnung einziehen wo alles neu und fertig ist .
Nun ist es bei mir so das ich mir darüber nur noch den Kopf zerbreche und erlichgesagt echt unzufrieden bin mit der jetzigen Situation und das jetzige vertrauensverhältniss jetzt schon gestört ist . Da von sowas erst nie die Rede war. Was kann ich jetzt am besten tuhen? Ich habe mich bei einem bekannten erkundigt wie das zu den Thema ist, dass falls er sich nicht auf die 500 Euro einlässt für alles , dass wir am überlegen sind , das Mietverhältnis wieder aufheben zu wollen, jedoch kahm dann raus , dass wenn der Vermieter blöd handeln sollte , dass es sein kann dass wir zumindest in der Wohnung für 3 Monate dann drinne leben müssten, wegen der Kündigungsfrist... Bin mit dem ganzen leider echt gerade ratlos:S

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Gesetz, Bodenbelag, Pflicht
Anzeige versuchter Betrug?

Tach Leute, vor 2 Monaten sind wir aus unserer Alten Wohnung ausgezogen.Vor ein paar Tagen haben wir ein Schreiben von der Bank bekommen, dass der alte Vermieter die gesammten 1320Euro Kaution ausbezahlt haben möchte und wir nun bis zum 28. Nachweisen müssen, dass wir Gerichtlich dagegen angehen, sonst zahlen die ihm das aus.Ich habe ihn direkt angeschrieben, wie er darauf kommt, dass wir ihm das ganze Geld schuldig wären und er sagte nur"Rechnung ist unterwegs zu euch".Heute kam sie dann auch.Sein Privater Hausmeister hat ihm eine Rechnung über 500 euro erstellt für 14 Fenster putzen.15 Euro die Std. Und er hätte 18 Std.gebraucht.Ich weiß dass die Fenster 40Jahre alt sind und auch obwohl es bei der Wohnungsübergabe nicht erforderlich ist, hatten wir sie vorher geputz.Zusätzlich sollen wir 50Prozent für einen neuen Boden bezahlen.In dem Boden war eine Macke am Rand, der von uns kam, man muss aber dazu sagen, dass der Laminat auch schon fast 13 Jahre alt war und wir die dritte Familie auf dem Boden waren.Er Berechnet 42qm +22m Leisten,Ausbau, Entsorgung, 2×transport und neu Verlegung des neuen Bodens (25eur der qm.).Ich kenne aber die Nachmieter sehr gut (Freunde von uns) und die haben mir grad bestätigt, dass sie die kaputte stelle im Boden selbst ausgewechselt haben und 17Euro betahlt haben.so war es auch mit dem Vermieter abgesprochen und der Hausmeister war einen Abend da und hat die Fenster nochmal geputzt.Alle Rechnungen und Angebote kommen von seinem Hausmeister und ich fühle mich logischerweise sehr verar×××t.Zum Glück sind wir im Mieterbund und haben somt eine Mietrechtschutzversicherung und müssen somit für die ganzen anwaltskosten etc.nicht aufkommen.meine Frage ist jetzt aber ob ich den Vermieter wegen versuchten Betrug anzeigen kann.Dazu muss ich noch sagen, dass ich den Vormieter der den Boden da selbst rein gelegt hatte auch ganz gut kenne und er hat mir gesagt, dass er den boden vor 13 Jahren selbst gekauft und verlegt hatte, die Material Kosten von 300 Euro vom Vermieter aber zurück bekommen hat...seine Rechnung verläuft sich jetzt aber über 1800 Euro wovon ich 50 Prozent also 900 bezahlen soll, obwohl er nichtmal vor hat ihn zu wechseln...

Betrug, Mietrecht
Darf der Vermieter so viel von der Kaution abziehen?

Folgende Situation: Zum 1.5. hat sich unsere 4er-WG nach 7 Monaten Mietzeit aufgelöst. Wir musste damals fast 4300€ Kaution + 4 Elternbürgschaften hinterlegen. Heute kam dann endlich die Kaution zurück, zusammen mit einem Paukenschlag. Der Vermieter hat 775€ abgezogen. Etwas über 200€ für eine knarrende Balkontür (war schon beim Einzug so, steht aber leider nicht im Übergabeprotokoll) und eine Schiebetür des Gäste-WC was sich angeblich nicht zuschließen lässt. Das war auch schon beim Einzug so und es waren dafür extra Handwerker gekommen. Die haben die Tür etwas nachjustiert und dann erklärt und gezeigt, dass die Tür generell etwas kompliziert zu verschließen ist. Man muss sie nur genau mittig zudrücken und kann sie dann abschließen. (hab ich beim Auszug auch noch selber getan). Zusätzlich hat er für "Betriebskosten" noch fast 600€ abgezogen.

Wir sind alle vier Studenten (bzw wegen schwerer Krankheit Hartz4). Meiner Ansicht nach, ist ein großer Teil der Abzüge unrechtmäßig. Ich habe während der Mietzeit von Nachbarn und Vormietern erfahren, dass er jedes Mal sehr viel von der Kaution einbehalten hat, um sich seine Wohnung davon in einem möglichst neuwertigen Zustand zu erhalten. (Aber genau solche Sachen bekommt er ja Miete und wir haben beim Auszug auch noch Renoviert)

Wie seht ihr das? Ist das in Ordnung was er da abgezogen hat und falls nein, was sollten wir ab besten tun?

Wohnung, Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Kaution, Vermieter, renovieren, Renovierung
Muss der Vermieter oder ich das neue Türschloss bezahlen?

Halloooo ich brauche mal jemanden, der sich rechtlich etwas auskennt oder selbst schonmal in der Situation war. Ich bin Anfang des Jahres in meine erste eigene Wohnung gezogen, für diese habe ich zwei Schlüssel bekommen. In meiner Wohnung wurde nie geraucht, nicht ein einziges mal und ich habe auch keine "gefährlichen Kerzen" und trotzdem habe ich vor kurzem ein Brandloch in meinem neuen Sofa gefunden. Was ja eigentlich nicht angehen kann. Zwei Tage vorher abgesaugt, da fällt einem sowas auf. Naja jedenfalls habe ich, auch wenn glücklicherweise nichts fehlt, das Gefühl, dass jemand in meiner Wohnung war, bzw ich kann es mir nicht anders erklären. Weil es von niemandem sein kann, wie schon gesagt. Naja , habe meine Vermieter angerufen, die sagen natürlich dass nie ein Schlüssel verloren gegangen ist und die auch keinen mehr haben. Nun habe ich aber gehört und auch gelesen, dass man immer 3 Schlüssel für ein schloss bekommt. Das heißt also, dass es einen geben muss. Meine Vermieter lassen mir ein Sicherheitsschloss einbauen. Dennoch muss ich die Kosten für ein normales schloss übernehmen und die übernehmen nur die zusatzkosten die eben drauf kommen weil es ein Sicherheitsschloss ist. Nun ist aber meine frage - wenn es wirklich immer drei Schlüssel gibt, ist es dann überhaupt rechtens, dass ich das Theater nun ausbügeln und wohl größtenteils bezahlen muss? Schließlich habe ich keinen Schlüssel verloren und bin für die Situation nicht verantwortlich. Und ich möchte bitte wirklich nur das wissen. Nach logischen Erklärungen habe ich schon genug gesucht , es gibt keine, außer meine Katze raucht heimlich. Danke im voraus !

Wohnung, tuerschloss, Schlüssel, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Rechte
Darf der Schuhschrank weiterhin stehen bleiben 12?

Ich bin seit fast 2 Jahren in meiner neuen Wohnung. Meine Nachbarin seit 3. Vor meiner Haustür steht seit Anbeginn ein schmaler Schuhschrank mit einer Topfpflanze oben drauf. Der Eingang und der Flur sind sauber, verhindern nicht den Durchgang, dieser ist noch angemessen breit. Bei meiner Nachbarin herrscht durch die Kinder immer etwas Chaos (daher kann ich die Aufregung etwas verstehen). Jedenfalls war heute Hausbesichtigung und diese meinten, wir müssen den Schrank entfernen, nicht mal schmutzige Straßenschuhe dürften draußen stehen. Zusätzlich meinten sie, das wir die paar Sachen die im Gemeinschaftskeller stehen, wie Kinderwägen, Wertstoffmaterial das geordnet in Müllsackhaltern steht für die nächste Fahrt, ebenfalls entfernen müssten, damit dieser leer bleibt.??? Der Gemeinschaftskeller ist doch für alle da, wieso sollte dieser dann leer stehen? Natürlich wenn er zugemüllt werden würde, wäre das anders. Aber es ist alles ordentlich und wird 1x die Woche gesäubert und werg gebracht.

Ich hab mal folgendes gelesen: Es sei grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst, das Treppenhaus in üblicher Weise zu benutzen. Dazu gehöre das Aufstellen eines schmalen Schuhschranks (Amtsgericht Herne, Urteil vom 11.07.2013, Az. 20 C 67/13). Nimmt ein Vermieter über eine längere Zeit hin, dass etwa ein Schuhregal vertragswidrig im Treppenhaus steht, kann er dessen Beseitigung später nicht mehr verlangen. Denn in einem solchen Fall kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter den Gegenstand duldet und kein Interesse an der Entfernung des Gegenstands hat.

Stimmt das? Denn ansonsten übernehmen die sonst auch nichts in der Wohnung, wie die Entfernung des Schimmels, das seit einem halben Jahr kämpfe und vieles andere

Wohnung, Mieter, Mietrecht
Darf man das Regen und/oder Wischwasser vom Balkon auf den darunter liegenden Balkon fontäinenweise "runterschubsen"?

Hallo,

Darf man das Regen und/oder Wischwasser vom Balkon auf den darunter liegenden Balkon fontäinenweise "runterschubsen"?

Meine Nachbarin wohnt über mir und hat über sich keinen Balkon (Loggia) mehr. Deswegen läuft bei Ihr der Balkon wohl schnell mit Wasser voll.

Ich habe jetzt schon mehrmals mitbekommen, dass meine Nachbarin das Wasser fontainenweise zu mir nach unten schubst. Es fließt also nicht sondern es kommt eine richtige LAdung auf meinen Balkon mit dreckigem Regenwasser. Einal hat sie Ihren Balkon gewischt mit Seifenwasser und das Wischwasser ebenfalls auf meinen Balkon geschubst. Meine Auflagen wurden schon getroffen und eine Pflanze musste ich jetzt wegwerfen, weil sie das Gewicht der Wasserladung nicht überlebt hat. Sie ist teils zur Seite gebrochen.

Meine Nachbarin ist stets wütend auf mich, weil ich Ihr zu laut huste, weil ich rauche und weil ich angeblich trample (obwohl sie über mir wohnt).

Sie straft mich mit absichtlichem Getrampel und neuerdings mit dem Wassermatschgeschenk.

Darf meine Nachbarin das ? Ist das rechtlich erlaubt sein Wisch oder Regenwasser auf darunter liegende Balkone fließen zu lassen?

Fließßen ist das falsche Wort weil es wie gesagt fontäinenartig runtergestoßen wird.

Auf meine Bitte, dass die Nachbarin das lassen soll rief sie, dass es ihr scheißegal ist. Als ich vorgestern klingelte nachdem sie es wiedermachte hat sie die Tür nicht geöffnet.

Die Verwaltung sendet ihr jetzt einen Brief zu. Die Dame bei der Verwaltung wusste aber selbst nicht ob das erlaubt ist oder ob ich dagegen vorgehen kann.

Keiner in unserem Haus hat diese Nachbarin gerne. Sie hat eigentluch mit jedem Streit in unserem Haus.

Wohnung, Mietrecht, Vermietung, Nachbarn, Nachbarschaft, Rechtslage
Defekter Rolladengurt Kleinreperatur?

Hallo liebe Community, vor etwa 2 Jahren ist mein Rolladengurt von der Aussenjalousie gerissen. Diesen Rolladengurt habe ich mit dem Produkt "Gurtfix" von Schellenberg repariert. Diese Reperatur bedient sich einer Technik, welche den alten Gurt mit dem neuen Gurt mit Hilfe eines flexiblen Metallstücks verbindet. Die Fixierung der beiden Gurtenden im Metallstück erfolgt durch Vernietung. Um die Verbindung langfristig stabil zu halten wird die Metallverbindung mit einem "Hochleistungsklebeband" in ähnlicher Farbe umwickelt.

Ich habe also diese Reperatur vorgenommen und der Rolladen funktioniert mit dem reparierten Rolladengurt einwandfrei. Mein Vermieter ein nennen wir es sehr genauer Mensch verlangt nun, da ich aus der Wohnung in den nächsten Wochen ausziehen werde den Austausch des gesamten reparierten und vollständig funktionsfähigen Rollladengurtes, da er der Meinung ist, dies sei meine Pflicht, da die Wohnung so übergeben werden müsse wie ich Sie zu Beginn des Mietverhältnisses erhalten habe.

Ich bin der Meinung den Rolladengurt ordnungsgemäß der Klausel welche Kleinreparaturen durch den Mieter vorsieht erfüllt zu haben, in dem der Rolladengurt nun wieder uneingeschränkt funktioniert.

Leider konnte ich im Internet keine Inforamtionen finden, die mich in der Lage rechtlich weiter bringen können und im Mietrecht ist von Reparaturen die Rede. Diese Reperatur ist meines Erachtesn erfolgt. Bevor ich mich auf zu dünnes Eis wage frage ich nochmal hier, bevor ich zur Rechtsberatung gehe.

Recht, Mietrecht, Mangel
Was kann ich gegen Müllsammler machen?

Hallo liebe Community,

ich versuche mal unsere Situation ein wenig zu beschreiben. Im März zogen wir in eine Wohnung, diese wurde neu renoviert. Bei der Besichtigung standen im Garten und im Hof viel Müll vorallem Sperrmüll, davon ausgehend dass dies aufgrund der laufenden Renovierung der Fall ist, hatte uns das nicht weiter beunruhigt.

Nun wohnen wir schon seit März hier und der Garten so wie der Hof sind immernoch voll mit Müll. Im Garten stehn die alten Badewannen und Toiletten aber auch Bretter mit spitzen ausstehenden Nägeln.

Nun ist es so dass der weitere Mieter der Sohn der Vermieterin ist, laut Mietvertrag weder Hof noch Garten etwas mit uns zu tun haben, allerdings ist es einfach sehr unangenehm ständig auf den Müll angesprochen zu werden (von Besuchern oder Arbeitern), wenigstens kann man erklären dass man mit diesem Dreck nichts zu tun hat. Allerdings ist Hof und auch Garten für unsere 2 jährige Tochter zugänglich und ich sehe da wirklich Gefahr wenn ich mal nicht mitbekommen sollte, dass sie dort hin gelaufen ist. Punkt Nummer drei ist meine Sorge, dass das ganze Mäuse oder Ratten anziehen könnte.

Meint ihr es gibt eine Möglichkeit zu interagieren? Ich sehe es sehr schwierig, da uns ja Hof und Garten eigentlich nichts angehen und er auch noch der Sohn unserer Vermieterin ist...aber kann es wirklich der Zustand sein, das einfach so hinnehmen zu müssen und sich irgendwie immer schämen zu müssen wenn jemand sieht dass man zu diesem Haus gehört?

Ich hoffe auf einen hilfreichen Austausch mit euch :)

PS ich habe auch schon versucht diskret mit dem Nachbarn zu reden. Habe gefragt ob er auch Sperrmüll zum anmelden hat oder auch die Nachfrage ob er das alles noch braucht...Sperrmüll sagte er habe er keinen, da er alles noch brauchen würde...wie gesagt es handelt sich um abgeschlagene Fliesen aus den 70ern und Wannen/Toiletten...nichtfunktionierende Elektrogeräte, unzählige Bretter und zerstörte Lampen und ständig kommt mehr dazu, weil er beim Sperrmüll anderer zugreift und auch glaubt diese Dinge unbedingt zu brauchen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag

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