Mietrecht: Hundebetreuung am Wochenende?

Hallo,

kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus? In unserem Mietvertrag steht, dass Kleintiere erlaubt sind. Hunde und Katzen nach Absprache.

Da meine Eltern im Urlaub waren, hatten wir die beiden Dackel zu Besuch. Gestern steht unser Vermieter vor der Tür und sagt uns, dass sich unsere Nachbarn, die im selben Haus wohnen, beschwert hätten, da ein Nachbar angeblich eine Hundeallergie hätte und ein anderer eine Hundephobie.

Jetzt haben wir absolutes Hundeverbot bekommen, und können uns nicht vorstellen, dass das Rechtens ist. Schließlich sind diese wie gesagt, nur am Wochenende hier gewesen und nicht unter der Woche.

Wir wohnen hier nun seit 1 1/2 Jahren, hatten immer mal wieder die Hunde hier. Da hat NIE jemand zu vor was gesagt.

Erst jetzt plötzlich, nachdem wir die Hunde an 3 aufeinander folgenden Wochenenden bei uns hatten, kommen diese, in meinen Augen lächerlichen Beschwerden.

Lächerlich weil: 

1. Hundeallergie: Die Hunde habe ich im Flur auf dem Weg in unsere Wohnung auf dem Arm, mir ist noch NIE ein Nachbar entgegen gekommen. Hinzu kommend weiß ich, dass erst beim Kontakt mit Hunden die Allergie auslöst, aber der Kontakt entfällt ja komplett, also ist das für mich eine schlechte Ausrede.

2. Hundephobie: Wie schon gesagt: Die Hunde habe ich im Flur auf dem Weg in unsere Wohnung auf dem Arm, mir ist noch NIE ein Nachbar entgegen gekommen!! Außerdem bellen die Hunde nicht, äußern sich nicht aggressiv. Also ebenfalls eine schlechte Ausrede.

Meine Frage also: Darf man uns überhaupt verbieten, die Hunde am Wochenende hier zu haben? Schließlich leben die nicht hier, sind nicht hier gemeldet, sind wie gesagt nur zur Betreuung am Wochenende hier.

Ich hoffe, es kennt sich jemand damit aus und kann uns genaueres sagen.

Hund, Recht, Mietrecht, Hausordnung, Hundebetreuung
Was kann ich gegen meinen schrecklichen Vermieter tun?

Ich habe vor 1nem Monat meine Wohnung gekündigt natürlich wurde direkt über besichtigungs Termine gesprochen weil ich jedoch 2 Wochen nicht in der gegend war hat der vermieter sich einfach ohne das mit mir abzusprechen (ich bin 24)bei meinem Vater gemeldet (welcher gesundheitlich nicht so auf der höhe ist) ihn genötigt einen besichtigungs Termin zu beaufsichtigen ruft ihn bestimmt 5mal am Tag an hat sich sowol private Telefon nummer sowie Büro nummer verschafft redet pausenlos auf die mailbox etc so dann hat mein Vater einen Termin vorgeschlagen war sich jedoch noch nicht sicher ob er diesen antreten kann trotzdem hat mein Vermieter direkt so wie er sagte 6 Interessenten eingeladen und diesen Termin als bestätigt abgebucht.... so es kam was kommen musste mein Vater wird bald operiert und konnte diesen Termin nicht wahrnehmen mein Vermieter natürlich wütend ruft mich an erklärt mir die situation behauptet es wäre "unakzeptable" will den schlüssel bei mir (momentan in einer komplett anderen stadt) abholen die Leute reinlassen um mir den schlüssel hinterher wieder zurück zu bringen--- natürlich lehnte ich dies ab schlug einen Termin vor an dem ich in der nähe bin um interessenten die wohnung zu zeigen... jetzt aber die krönung ich habe erfahren das er den leuten nicht abgesagt hat sich vor meiner tür den hausflur angeguckt hat und wer weiß was noch (er war glaubeich nicht in der wohnung) und Heute habe ich von einer nachbarin gehört das er wieder im hausflur rumspuckte um sich mit einer anderen Nachbarin über mich zu unterhalten !?!!? was kann ich tun ist das rechtens was er tut?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Nerven
Samstags Wohnungsbesichtigung, Pflicht?

Hallo,

wir haben fristgerecht zum 30.11.2016 unsere Wohnung gekündigt. Unsere Vermieterin möchte Samstags/Sonntags Wohnungsbesichtigungen machen und setzt uns ziemlich unter Druck. Ich habe ihr gesagt, dass wir an den Wochenenden keine Zeit haben. (Mein Mann ist von Montags bis Donnerstags auf Montage und ich alleine mit unseren beiden kleinen Kindern (8 Monate und 4 Jahre) und an den Wochenenden unternehmen wir viel, haben Dinge zu erledigen und erholen uns). -- Sie besteht aber darauf. Ich habe ihr schon ein paar mal gesagt, dass wir am Wochenende nicht können und ihr gesagt, dass sie Montags bis Donnerstags gerne Termine machen kann, wann es für sie passt. Aber das reicht ihr leider nicht.

Meine Fragen: Können wir Probleme bekommen, wenn wir Samstags keine Wohnungsbesichtigung zulassen? Müssen wir dies? Kann ich ihr einen Brief schicken, wo steht, wann (zb. Dienstags 10-12 Uhr und Mittwochs 17-19Uhr) sie Wohnungsbesichtigungen machen darf. Und muss sie sich daran halten? Muss ich ihr, wenn sie da nicht kann oder ein potentieller Mieter, einen anderen Termin zur Verfügung stellen?

Unser Verhältnis ist auch von Anfang an nicht das Beste gewesen und ich hab ein bisschen Angst (da sie auch schon solche Andeutungen macht "zb. dass wir ihr Steine in den Weg legen wollen und wir dies mit Absicht tun"und die Wohnung vor uns länger leer stand), dass sie uns später vorwirft, dass wir daran Schuld sind, dass sie die Wohnung nicht weitervermietet bekommen hat.

Wie gehen wir da jetzt am besten vor? Nicht, dass wir eine hohe Rechnung bekommen oder sie unsere Kaution einbehält.

Sollten wir uns lieber nach ihr richten oder müssen wir das sogar??

Danke im Voraus, und liebe Grüße, L.Z.

Mietrecht, Besichtigungstermin
Kündigung Mietvertrag des Ex Partners?

Hallo,

Ich habe am 01.08 eine Wohnung bezogen für die ich zusammen mit meinen Ex-Freund den Mietvertrag unterschrieben habe.

Er hat sich auf einmal urplötzlich entschieden doch nicht mit einzuziehen.

Mein Vermieter hat mir gestern die Kündigung zukommen lassen und meinte er ist mir im Innenverhältniss die Hälfte der Miete schuldig.

Als ich damals bei meinen Ex ausgezogen bin, weiß ich das ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten musste und auch die Hälfte der Miete zahlen musste. Und wir hatten keine Vereinbarung.

Anbei einmal sein Kündigungsschreiben:

"...wie am 05.09.2016 telefonisch besprochen kündige ich mit sofortiger Wirkung das "angebliche" Und nie zustande gekommenen Mietverhältnis.

Im Juli unterschrieb ich mit Frau ... Den Mietvertrag für ein zukünftiges Anmieten Ihrer Wohnung. Leider haben sich in unserer Zukunftplanung die Umstände geändert, so dass ich in diese Wohnung nicht ziehen werde.

Aus diesen Grund möchte ich Sie bitten mich aus den Mietvertrag zu löschen.

Frau... Mit der ich nicht mehr zusammen bin, wird das Mietverhältnis weiterhin aufrechterhalten.

Ich besitze für die oben genannte Anmietung keinerlei Unterlagen und möchte Sie bitten bei auftreten Problemen sich an Frau... Zu wenden."

Nun muss ich ihn ja darüber informieren das er die Hälfte der Miete zu tragen hat. Weil ich es nicht einsehe aus seiner plötzlichen Sinneswandlung seine Miete allein für diesen Monat, den letzte und die nächsten 2 mitzutragen. Ich hab dank ihm genug Einbußen gemacht.

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Trennung, Mietvertrag, Kündigung Mietvertrag
Darf der Vermieter einen Zettel an die Tür hängen, dass ich mit der Miete im Rückstand bin?

Als ich heute Vormittag meine Wohnung verliess, klebte an meiner Tür, zum Treppenhaus für alle sichtbar, ein handgeschriebener Zettel, dass ich seit einer Woche keine Miete gezahlt habe. Dass dieses nicht zulässig ist, weiss ich wohl. Nicht aber, was ich nun tun soll. ich habe den Zettel natürlich fotografiert und dann hängen gelassen - den beiden anderen Mietparteien hat die Vermieterin eh schon erzählt, dass ich bisher nicht gezahlt habe. Morgen habe ich einen Termin beim Mieterverein, da werde ich natürlich auch das Foto zeigen. Meine Frage ist nun, was für ein Tatbestand ist sowas, und wie gehe ich gegen so etwas akut vor? Polizei?

Um hier eines klarzustellen:

Ich wohne seit 1.08. in der Wohnung, habe schon vor dem Unterschreiben des Mietvertrages geholfen, den Garten "urbar" zu machen, die Küche einzubauen und vieles mehr. Die Terrasse habe ich mit Holzdielen versehen (natürlich auf eigene Kosten), unterm Strich habe ich gut 5000 € investiert, weil ich es mir einfach schön machen wollte.

Vom ersten Tag an wurde ich von einer anderen Mieterin gemobbt, was teilweise auch zu beweisen ist. Auf die Bitte an den Vermieter, mich doch etwas zu unterstützen, hat dieser sich komplett auf die Seite der anderen Mieterin geschlagen, so dass nun von zwei Seiten gemobbt wird. Ich habe freiwillig den Mietvertrag zum 30.11. gekündigt - nachdem ich erst einen Monat dort gewohnt habe - weil ich das einfach nicht mehr ertragen kann. Jetzt kam noch die fristlose Kündigung, weil ich angeblich die Wohnung verwahrlosen lassen würde. Wer investiert soviel und kündigt dann einfach so???

Ich bin KEIN Mietnomade, wie einige hier vermuten!!! Ich wollte es mir schön machen und in Frieden hier leben. Statt dessen spüre ich Hass und Ablehnung, Reparaturarbeiten werden nicht oder nur provisorisch durchgeführt - es ist eine Dauerbaustelle. Alles hier aufzuführen würde den Rahmen sprengen, aber eins muss ich noch anmerken; die Vermieterin war widerrechtlich in meiner Wohnung, hat Fotos gemacht die sie als Beweis gegen mich verwenden will. Ich hatte noch nie in meinem Leben auch nur das geringste Problem mit Vermietern oder Nachbarn - aber jetzt kommt alles ganz geballt!!!

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Datenschutz, Mietrecht
Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

Hallo,

wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Das Bad in unserer Wohnung ist knappe 50 Jahre alt (die Badausstattung ist ähnlich alt und versprüht den Charme der 60iger Jahre, also alte Badewanne, altes Klo, alter Spülkasten, 60iger Jahre Fliesen usw.) und unser Vermieter möchte gerne das ganze Bad sanieren / modernisieren. Es soll laut unserem Vermieter eine gründliche allumfassende Sanierung werden, also sämtliche alten Sanitärobjekte raus, anstelle von Badewanne nur noch eine Dusche, der Spülkasten fürs WC soll in der Wand verschwinden, sämtliche Fliesen sollen ersetzt werden, natürlich auch Einbau neuer Armaturen... wie gesagt: alles!

Vor ca. 6 Wochen (zweite Julihälfte) war der Vermieter mit fünf verschiedenen Handwerksfirmen bei uns in der Wohnung zur Visite, Ausmessung und Angebotseinholung.

Von Seiten des Vermieters hieß es dann, er würde sich melden, falls es mit den Handwerksfirmen (Angebote, Preise) klappt und er sich mit einer von denen einig wird. Außerdem erwähnte er beiläufig, dass die Modernisierung dann zeitlich wohl in den September oder Oktober fallen würde. Alles mündliche Aussagen im Hausflur.

Danach war wieder 6 Wochen Funkstille…

Jetzt heute der Anruf, mit der Ankündigung der Modernisierung, die in knapp 3 Wochen starten soll und ca. 2 Wochen dauern soll.

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!? Wir fühlen uns etwas überrumpelt, weil eine Ankündigung des Modernisierungstermins drei Wochen im Voraus arg kurzfristig ist. Wir haben ja auch unsere eigenen terminlichen Verpflichtungen & Pläne (Job, Schule, Urlaub etc.). Eigentlich wollten wir in einer der betroffenen Wochen unsere Familie in Österreich für ein paar Tage besuchen. Und arbeiten und zur Schule müssen wir ja auch. Wie soll denn das funktionieren? Früher gemachte mündliche Aussagen a la „wahrscheinlich im September oder Oktober“ sind mir nicht spezifisch genug. Wir können uns ja nicht die gesamten zwei Monate freihalten. Wir brauchen doch auch Planungssicherheit.

Und wie ist das während der Sanierung? Wir müssen ja auch auf Klo und uns duschen. Wir können ja nicht vom Balkon defäkieren / urinieren und uns im nächsten See / Fluss waschen. Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen? Was ist zumutbar? Was sagt die Erfahrung? Was sagt das Recht?

Bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar. Vielen Dank, ThomasGerl

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum der Vermieter jetzt mit Gewalt das Bad renovieren will, vor allem da wir in etwa einem Jahr ausziehen. Wäre es für den Vermieter nicht sinnvoller das Bad zeitlich zwischen unserem Auszug und dem Einzug nachfolgender Mieter zu modernisieren?

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Darf Vermieter das Aufstellen einer Sat Schüssel auf Balkon verbieten obwohl nicht auf Fassade montiert und der Anblick der Hausfront nicht gestört ist?

Ein ausländischer Mieter hat auf seinem Balkon seit 20 Jahren eine Satteliten Antenne stehen zum empfang von Programmen in seiner Muttersprache. Die Befestigung der Antenne beschädigt nicht die Bausubstanz und ist auch von Außen kaum Wahrnehmbar weil der Balkon eine 1 Meter hohe Betonwand hat und keine Metallgitter. Des weiteren befindet sich gegenüber kein Nachbarhaus und auch kein Fußgängerweg wo jemand auf den Balkon im 3. Stock schauen könnte, diese Hausseite ist komplett von einem berg mit Wald umgeben und nicht einsehbar.

Seit kurzer zeit hat sich die Wohnungsgesellschaft die für diese Wohnanlage zuständig ist geändert, und nun möchte man den Mietern die Sat-Antennen auf dem Balkon verbieten und Mieter sollen diese kurzfristig entfernen, sonst werde man es Gerichtlich erzwingen. Selbst das aufstellen einer Sat-Antenne auf dem Balkon ohne Befestigung wird nicht gestattet.

Darf Vermieter mir vorschreiben was ich auf meinem Balkon aufstelle ( Tisch, Wäscheständer, Sonnenschirm, Sat-Antenne) schließlich bezahle ich auch für den Balkon Miete?

Niemand kann die Sat-Antenne von Außen sehen (außer Vögel) und keiner kann durch den Anblick gestört sein, da nichts zu sehen ist durch dichten Wald vor dem Haus.

Da die neue Hausverwaltung stärke zeigen möchte, ist der gang vor Gericht nicht abwendbar, welche Rechte und Chancen stehen auf Seite des Mieters um erfolg zu haben?

20 Jahre hat sich niemand daran gestört und jetzt gibt es keine Kompromisse, nur entfernen?

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Woran erkennt man, dass ein (schüchternes) Mädchen Intresse an einem Jungen hat?

Servus zusammen,

ich habe ein Problem und zwar gibt es bei mir in der Arbeit ein Mädchen, dass mich noch verrückt macht. Ich muss ständig an sie denken und mich fragen wie ich ihr Verhalten deuten soll.

Wenn ich in der Firma unterwegs bin und sie mir über den Weg läuft oder sie mal an meinem Büro vorbei läuft, habe ich häufig das Gefühl, dass sie mich anguckt. Das ein oder andere Mal haben wir uns auch angelächelt, als wir uns zufällig über den Weg gelaufen sind. Weil ich aber auch schüchtern und eher zurückhaltend bin, gucke ich sie meistens nur kurz an und dann schnell wieder weg, es ist wie ein Reflex.

Viele werden jetzt meinen dann quatsch sie doch einfach mal an und frag, ob ihr einen Kaffee zusammen trinken wollt. Das würde ich nicht fertig kriegen dazu bin ich viel zu schüchtern und ich muss dazu sagen, auch viel zu unerfahren ich hatte bis heute noch nicht eine Freundin und habe dementsprechend auch keine Erfahrungen wie man ein Mädchen einlädt. Außerdem soll das möglichst so unverfänglich wie möglich sein, da ich nicht will das die anderen Kollegen über mich oder sie tratschen.

Ich frage mich auch die ganze Zeit, ob ich mir das nicht vielleicht auch einfach nur einbilde, weil es Wunschdenken ist. Vielleicht ist sie einfach nur nett? Woran erkenne ich, ob sie wirklich Interesse an mir hat? Was machen schüchterne Mädchen wenn sie einem Jungen Interesse zeigen wollen?

Und wenn ich dann wirklich mal soweit bin sie nach einem Kaffee oder so zu fragen, wie mache ich das am besten ohne, dass man gleich das Top-Thema im Flurfunk ist? Wäre es eine gute Idee sie auf Facebook anzuschreiben? Wir sind seit kurzem dort befreundet haben jedoch noch kein Wort gewechselt.

Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Tipps geben, ich will es wirklich nicht vermasseln oder mich blamieren.

Liebe Grüße!

Liebe, Arbeit, Miete, Freundschaft, Mädchen, Frauen, Beziehung, Mietrecht, Baumhaus, Freundin, Kollegen, Wohnungsübergabe, Gartengrundstück
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, weil ich auf dem Zimmer geraucht habe?

Hallo liebe Community, ich habe leider ein großes Problem mit folgendem Sachverhalt:

Ich habe manchmal in meinem WG Zimmer am Fenster Zigaretten geraucht und auch einmal eine Shisha. Im Mietvertrag steht tatsächlich drin, das das Rauchen im gesamten Haus untersagt ist. Habe genau ein halbes Jahr in dieser WG gewohnt. Da sich jedoch meine "tollen" Mitbewohner, aus persönlichen Differenzen, darüber beim Vermieter beschwert haben um mir eine rein zu drücken, droht mir der Vermieter nun nach meinem planmäßigen Auszug mit dem Einbehalten der Kaution von 1000€ + zus. Kosten für Streichen und Reinigung. Zudem droht er mir weiter, ebenfalls die Kosten für das Streichen des Flurs aufzudrücken wenn ich mich nicht bald bei Ihm melden sollte, da es dort fälschlicher Weise ebenfalls nach Rauch riechen soll.

Letztlich habe ich auf dem Zimmer kaum geraucht und sowohl an den Wänden als auch an den Möbeln die im Mietpreis integriert waren, sind keine Beschädigungen, Verfärbungen o.ä. zu sehen, wie auch?! Das ganze kam wenn dann am Wochenende mal vor, wenn ich besuch hatte oder ich feiern gehen wollte.

Deshalb meine Frage, darf der Vermieter das so ohne weiteres überhaupt? Was ratet Ihr mir jetzt zu tun? Soll ich mit meinem Anwalt darüber reden? Muss ich damit rechnen das ich das alles wirklich zahlen muss?

Vielen Dank für eure Infos.

Lg

Wohnung, Mieter, Rauchen, Mietrecht, Kaution, Vermieter, WG
Zweite Abmahnung bekommen von der Hausverwaltung. Ich stehe kurz vor der fristlosen Kündigung. Wie gehe ich dagegen vor?

Heute Vormittag eine 2 Abmahnung von der Hausverwaltung bekommen (nicht vom Vermieter) hier im Haus hat es jemand gegen mich abgesehen! Ich wohne hier seit 2011 und nie hat sich jemand über mich beschwärt wegen angeblicher Lärmbelästigung. Das ganze erst seit dem hier letztes Jahr ein neuer Miter unter mir eingezogen ist, vorher gab es nie Probleme und in den letzten 13 Jahren seit dem ich alleine wohne auch nicht, habe vorher nie eine Abmahnung erhalten!

Ich bin den ganzen Tag unterwegs und wenn ich Abend mal zu Hause bin, dann Höre ich schon mal gerne lauter Musik oder Spiele PS4 aber nie in so einer Lautstärke das es jetzt ein Grund für eine Beschwerde gebebn würde, wenn die Wände hier ziemlich Dünn sind dann kann ich ja nix für, es ist auch leider keine Tür zwischen Wohnzimmer und Flur sogesehen können mal ein paar Geräusche nach unten vordringen, aber ich kann mir nicht vorstellen das es Extrem ist, da sich wie gesagt vorher auch nie einer Beschwert hat.

Was ziemlich Heftig ist ist das über meiner Mutter ein paar Ausländische Mitbürger wohnen, die jeden Tag so laut sind wie ich vielleicht einmal im Jahr und die haben seit dem die bei miener Mutter im Haus wohnen noch nie eine Abmahnung bekommen und das obwohl meine Mutter sich schon X mal bei der Hausverwaltung Beschwert hat, es ist einfach Unglaublich was hier bei mir abgeht, das ist klare Verleugnung!

Da ist jetzt die 2 Abmahnung ist und man sich als Miter da nicht gegen wehren kann, stehe ich jetzt kurz vor der Frisstlosen , erst dann kann ich Aktiv werden, was eine ungeheuerlichkeit ist! Theoretisch könnte der unter mir sich demnächst wieder über mich beschweren und dann bekomme ich die Kündigung, so schnell wie die von der Hausverwltung die mir zuschicken muss ich jeden Tag damit rechnen.

Was mache ich den am besten jetzt? Wenn ich eine Frisstlose Kündigung bekomme, dann bin ich 14 Tage später auf der Straße ich bin Arbeitssuchend und würde nie eine Wohnung in der Zeuit finden zumal der Wohnungsmarkt hier sowieso bescheiden ist!

Bin über ein paar Ratschläge sehr Dankbar!

Allgemeinwissen, Mietrecht
Laminat in Mietwohnung beschädigt - Wie viel muss ich bezahlen?

Hallo zusammen,

wir sind vergangenes Wochenende aus einer Mietwohnung ausgezogen. Mit dem Zustand der Wohnung war die Vermieterin größtenteils zufrieden, lediglich mit dem Laminat in einem Raum nicht.

Hier ist während unserer Mietdauer ein Schaden entstanden, zu dem wir stehen und den wir jetzt auch entsprechend ausgleichen möchten.

Nun die Frage, wie viel müssen wir bezahlen?

Es handelt sich um einen Raum mit ca. 16qm.

Wie alt der Boden ist, wissen wir leider nicht genau. Wir haben in der Wohnung 4 Jahre und 3 Monate gelebt und auch vom Vormieter sind Spuren (Brandspuren) zu sehen.

Die Vermieterin erwartet nun von uns damit wir für einen neuen Boden im ganzen Raum sorgen. Ist das rechtens? Nach ersten Recherchen im Internet habe ich gelesen, dass nur noch der Zeitwert zu ersetzen ist. Wenn wir davon ausgehen, dass der Laminat 8 Jahre alt ist (Lebensdauer 10 Jahre), wären das noch 20%.

Hier stellt sich mir allerdings die Frage 20% von dem Betrag den die Vermieterin damals für den Boden bezahlt hat, oder 20% von dem Betrag den ein neuer Boden inkl. Verlegung heute kostet?

Muss die Vermieterin nachweisen, wie alt der Boden ist (z. B. mit einer Rechnung)? Oder reicht eine mündliche Aussage?

Ich danke vorab herzlich für eure Rückmeldungen.

Viele Grüße Anna

Update vom 30.08.2016 (nach einem Gespräch mit der Vermieterin):
Wir haben nun der Vermieterin gestern Abend 20% der Kosten für das Material und die Verlegung eines neuen Bodens angeboten.
Sie war empört und verlangte von uns 50% vom Material und 100% für die Verlegung. Nachweisen wie alt der Boden ist, kann sie nicht.
Ich werde nun heute mit unserer Haftpflichtversicherung telefonieren, ich hoffe diese übernimmt den Schaden und die Diskussion mit der freundlichen Dame ...

Mietrecht, Kaution
Rohrbruch kein Bad - hochschwanger mit Kleinkind - in Wohnung bleiben?

Guten Abend liebe Gemeinde,

Eine wichtige Frage, die ich durch eigene Recherchen nicht beantworten konnte.

Das kann doch nicht so richtig sein, dass wir in der Wohnung verbleiben? Welche Rechte haben wir ?

Ich bin hochschwanger und unser Sohn ist bald 3 Jahre jung.

Die Fakten:

  • wir wohnen zur Miete in kleiner 3 Zimmer Wohnung im EG
  • Rohrbruch im Badezimmer - Vermieterin reagiert sofort, schaltet Fachkräfte ein
  • alles aus dem Bad wurde entfernt, inklusive Estricht, Fliesen, Rohre
  • provisorische Toilette, nur benutzbar wenn Handwerker nicht anwesend
  • Handwerker ca. von 8 - 16 Uhr bei uns.
  • in den Nachbarräumen, Kinder- und Wohnzimmer, Schimmel an den Wänden- wurde beseitigt (Putz abgeklopt, mit Wasserstoffperloxyd eingesprüht)
  • Trockengerät steht im Bad - mit Schläuchen zu Kinder- und Wohnzimmer, wo die (ehemals) schimmelbefallenen Wände mit Folie abgeklebt wurden und die Schläuche reingeschoben wurden, um die Wände zu trocknen
  • Türen können wegen der Schläuche nicht mehr geschlossen werden, Gerät sehr laut
  • Habe unterschrieben das Gerät nicht ausschalten zu dürfen ( machen wir auch nicht)
  • Bad gefährlich für Kleinkind - (größere) Löcher im Boden (EG zum Keller), Metall aus der Wand, lose und spitze Steine/Kanten, das Trocknungsgerät mit Lüfter (Finger passen durch die Gitter) und Werkzeug der Handwerker
  • Sohn hat ein offenes Bett (Zimmer direkt neben Bad), für alle Zimmertüren gibt es keine Schlüssel
  • ganzer Tagesablauf nach 3 Jahren Routine plötzlich ungeplant, Junge wird frustriert, haut plötzlich, spürt Stress (ich auch)
  • wenn Handwerker da, keine Mitttagsschlafgelegenheit
  • bisher mit Lärm verbunden und viel Dreck und Staub
  • alle Räume führen durchs bzw am Kriesengebiet vorbei - wenn die Handwerker da sind muss ich -zudem ganz anders als bisher- meinen Jungen auf Schritt und Tritt im Auge behalten, ständig verbieten und schimpfen. Ganz schlimm.
  • Staub und weiß ich nicht was in allen Zimmern..
  • Ich huste sehr viel wenn ich da Heim bin - allerdings seit ca einem Jahr- seitdem die Wände offen sind jedoch wesentlich doller (inkl. hohes Fieber einige Tage)
  • Die Böden und Wände in Wohn- und Kinderzimmer sind auch betroffen und müssen auch noch erneuert werden
  • 5 Wochen Prognose nur fürs Bad - wobei z.Z. kein Trocknungsgerät dort arbeitet ?!
  • Vermieterin und sogar Handwerker tauchen unangemeldet bei mir auf obwohl Handwerker um Terminabsprache gebeten. Bei Vermieterin unsicher, da sie ein paar Straßen weiter wohnt bzw. Familie von Ihr direkt nebenan..

Meine Eltern wohnen ein paar Häuser weiter, wir stehen aber nicht im Guten mit Ihnen. Ich fahre zum duschen 2h je Strecke! Bus/Bahn (Hochschwanger, mit Kleinkind) zu anderen Verwandten. Mein Mann ist Zimmerer und muss täglich duschen.

Was tun? (Wir sind nicht im Mieterschutzbund, Kontakt zur Vermieterin ok, wir kennen uns kaum) Vielen Dank für Hilfe!

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Schimmel in der Wohnung? Staubläuse?

Guten Abend, ich wohne seit ca. einem Monat in einer neuen Wohnung. Nach ein paar Tagen habe ich in meinem Schlafzimmer in einer Ecke einen grünlich / gelblichen Streifen entdeckt. Zunächst habe ich mir nicht viel dabei gedacht. Ich wischte ihn ab und dachte es wäre Okay. Nachdem ich bereits Möbel in das Zimmer gestellt hatte, fiel mir heute auf, dass dieser Streifen wieder da war und zwar viel extremer als zuvor. Zu erst dachte ich an Schimmel, jedoch erschrak ich bei näherem betrachten. Ich Googlete dies und stieß darauf, dass es Staubläuse sein könnten. Das Problem tritt auch nur an dieser Stelle auf. Ich muss dazu sagen, dass ich seit ich in der Wohnung wohne eine Luftfeuchtigkeit von 70- im Extremfall 92% messe. Da ich dies sehr bedenklich finde, stelle ich seit einigen Wochen immer wieder Salz in Schalen auf um die Luftfeuchtigkeit zu entziehen. Diese sind nach spätestens einem Tag total feucht. Ich habe nun die Stellen mit Schimmelentferner und Essig Essenz behandelt und die Staubläuse (?) entfernt. Könnte mir vielleicht jemand helfen und mir sagen wie ich das Problem beheben kann? Ich werde mir jetzt Luftentfeuchter bestellen und die Vermieterin kontaktieren. Das Haus steht schon seit 1900. Jedoch wurde es 2013 Grund saniert und die Rohre wurden alle 2000 erneuert. Da die Wohnung kurz vor meinem Einzug neu gestrichen wurde habe ich schon vermutet, dass die Vermieterin die Stelle somit "kaschieren" wollte. Vielleicht habt ihr ja ein paar Tips für mich. Vielen Dank im Voraus!

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Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Vermietung, Luftfeuchtigkeit, Milben, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung, Staubläuse
Wohin mit dem Kinderwagen- was ist erlaubt?

Hallo zusammen, wir haben ziemliche Probleme mit unserem Vermieter, sie wollen uns raus haben und machen uns echt das Leben zur Hölle und versuchen uns so zu zermürben, weil sie uns nicht anders loswerden Kellen, da wir uns nichts zuschulden kommen lassen außer uns nicht an die aufgestellten "Sonderregelungen" zu halten. Jetz ist es so, das wir im EG wohnen ( unsere Vermieter wohnen im OG und unten im Keller ist noch eine einliegerwohnung vermietet) und wir haben eine Terrasse mit direktem Zugang zur Straße ( ein kleiner Weg führt von Terrasse zur Straße) und diesen haben wir bisher immer benutzt wenn die Kinder mit ihren Fahrrädern , ..... Und ich mit dem Kinderwagen raus musste. Sämtliche fahrgeräte stehen auf unserer Terrasse und der Kinderwagen in Wintergarten. Jetzt haben sie uns plötzlich nach 4 Jahren die Nutzung des kleinen Weges untersagt ( weil ich sie gebeten. Habe nicht ständig unangemeldet auf unserer Terrasse und im garten zu stehen) und jetzt ist das echt ein Problem, weil ich. It dem ganzen Gerümpel immer durch die ganze Wohnung muss um es dann vor der Haustüre noch 6 Stufen runterzutragen und das ganze dann auch wieder zurück! Im Sommer ist das ja irgendwie noch machbar, aber im Winter wenn die ganzen Reifen nass sind muss ich den Wagen usw ja immer durch die ganze Wohnung an den Platz im Wintergarten bringen ( wir haben keinen richtigen Flur, man steht praktisch von der Wohnungstür direkt im. Esszimmer) meine Frage: darf ich unter diesen Umständen den Kinderwagen im Hausflur stehen lassen ( Platz wäre genug, es gibt eine kleine Nische wo er nicht stören würde ) und dann noch, als wir einzogen hat unsere Vermieterin uns darauf hingewiesen, das versehentlich beim Hausbau im Treppenbereich Draußen Falsche Platten verlegt wurden, die unglaublich rutschig werden sobald sie naß sind oder Schnee drauf liegt, zudem sei das eine Treppengeländer ( an einer geraden fläsche) nur hingestellt und nicht festgemacht- Wir sollen die Kinder da nicht unbeaufsichtigt laufen lassen. Bisher sind sie Kinder ja immer hinten raus, da war das kein Problem , aber jetzt echt blöd. Ich bin schon mal mitt dem Maxicosi  im Arm bei Schnee die ganze Treppe runtergefallen. Zudem komme ich jedes Mal beim Wagen oder Fahrrad raustragen an das unbefestigte Treppengeländer was dann immer schwankt und wenn ich es nicht festhält umkippt. Ich muss ständig aufpassen das meine Kinder an nicht grade hinter mir laufen oder sich doch mal dran festhalten ( sie sind 5 und 2) und es dann auf sie kippt. Kann ich verlangen das die Mängel im Eingangsbereich beseitigt werden? Wir bekommen ja auch oft Besuch von Kindern die ja jetzt auch immer vorne rein müssen. Sorry für den langen Text aber ich hoffe es kann mir einer helfen.

Mietwohnung, Mietrecht
Vermieter nicht erreichbar, was tun?

Hallo

Vor etwa 6 Wochen habe ich hier eine Frage bezüglich der Zuständigkeit für eine Reparatur gestellt (Störungen im Stromnetz)
Es geht um ein bekanntes Rentnerpärchen die sich selbst nicht zu helfen wissen

Nun haben wir versucht Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen
Telefonisch ist er nur sehr schwer zu erreichen
Als man ihn am Telefon hatte wies er sämtliche Zuständigkeiten von sich (ich war bei dem Telefonat nicht bei)
Jedoch kam er unangemeldet in Begleitung eines weiteren Mannes zur betroffenen Wohnung ,schoss Fotos , wiess wieder alle Zuständigkeiten von sich und ging (auch da war ich nicht bei)
In der Zwischenzeit hatten wir aber bereits einen Brief aufgesetzt und losgeschickt in der darum gebeten wird  dies zu überprüfen bzw zu beheben
Oder uns vorzuschlagen wie es am besten zu lösen wäre. Dieser jedoch ist nie bei ihm angekommen.
Per Einschreiben verschickt
Von Post zurück an Absender mit der Notiz der Empfänger sei nicht auffindbar
Der Herr ist wohl Arzt und die Vermieteradresse ist die selbe wie seine Praxis die auch überall im Netz zu finden ist
Wie kann der dann nicht zustellbar sein?
Und was sollten wir jetzt tun?
(Anwalt und Mieterschutz sind mir bekannte Möglichkeiten)
Ich würde ihm jetzt einen Brief schicken wollen mit Frist und Androhung einer Mietminderung
Aber wenn die Briefe zurückkommen????

Ps: wer jetzt sowas schreiben will wie: "er war ja da" oder "es ist vielleicht mietersache" solle sich bitte erst den Beitrag von vor 6 Wochen durchlesen

wohnen, Mietrecht, Verbraucherschutz, mieten
Nach Umzug verlangt Vermieter sämtliche Steckdosen neu zu machen weil die alte Serie nicht mehr vorhanden ist darf er das?

Hallo,

Vor 3 Wochen sind wir umgezogen. 3 Steckdosen und 1 Lichtschalter waren kaputt. Natürlich sind dies nur Kleinreparaturen die ich gerne in kauf nehme. Gestern bekam ich einen Kostenvoranschlag von 800€. Man muss aber dazu berechnen das wir in der Küche die Starkstromleitung beschädigt haben und dies repariert werden muss. Kein Thema. Was mich aber gerade sehr stört ist, dass der Vermieter nun sämtliche Steckdosen und Lichtschalter erneuert haben will, auch die, die nicht kaputt sind. Grund, die Serie die jetzt drin ist gibt es auf dem Markt nicht mehr. Also sag mal? Einheitlich müssen Steckdosen schon gar nicht sein! Ich zahle doch nur für die kaputten Steckdosen und Lichtschalter und nicht für alle neue Steckdosen und Lichtschalter + die Einzelteile und alles drum und dran (siehe Bilder).

Meine Frage diesbezüglich ist. Darf er das? Und ich habe auch mal gelesen das bei Kleinreparaturen die Schäden nur der Mieter zahlt, wenn die 77€ grenze nicht überschritten ist. Hier ist sie aber deutlich überschritten worden was heißt der Vermieter muss es zahlen oder nicht?

Zitat: *So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Eine wirksame Kleinreparaturklausel setzt einen Höchstbetrag je Reparatur von etwa 77 Euro, früher 150 Mark, voraus. Aufgrund von Preissteigerungen sind auch 100 Euro plus Mehrwertsteuer als angemessen anzusehen, urteilte das Amtsgericht Braunschweig (Az.: 116 C 196/05).

Kostet die Reparatur auch nur einen Euro mehr, ist es keine Kleinreparatur mehr und der Vermieter muss sie allein bezahlen.*

Quelle: http://www.welt.de/welt_print/article3855914/Der-Mieter-zahlt-nur-fuer-Kleinreparaturen.html

Mietrecht, Vermieter, Steckdose, Lichtschalter

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