Wenn ein AN Kündigungsschutzklage einreicht und es zum Kammertermin kommt, der AN zu dem Zeitpunkt aber schon eine neue Stelle angetreten ist und er sich aber noch in der Probezeit befindet, wie sieht es dann rechtlich aus wenn der AN in seinen alten Job zurück möchte. Wird die Kündigungsfrist von 2 Wochen beim neuen AG berücksichtigt, wenn das Gericht feststellt dass die Kündigung unwirksam ist? Oder wie wird damit umgegangen?
Vielen herzlichen Dank für konstruktives Feedback im Voraus!
LG