Bauaufsichtsbehörde, welche Rechte bei Nutzungsunteragung?
In Sachen Wohnungsangelegenheiten. Besteht für mich als Mieter wohnhaft in einer Immobilie, für die teilweise eine Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde erklärt wurde, ein Recht auf fristlose Kündigung?
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