Zukünftiger Vermieter hat Mietvertrag verloren! Verliere ich jetzt die Wohnung?

Hallo ihr Lieben! Ich beginne am 01.09. eine Ausbildung und habe mir daher eine neue Wohnung gesucht und Ende Juli den Mietvertrag unterschrieben. HEUTE (4 Tage vor der Wohnungsübergabe) meldeten sich aber meine Vermieter und meinen, dass doch gar kein Mietvertrag vorliegt! Ich habe mehrmals diesen Monat mit Ihnen telefoniert und nie ist ein Wort gefallen. Nochmal genau zu meiner Situation: Ich habe mir im Juli die Wohnung angesehen und habe auch sofort zugestimmt. Den Vertrag mussten sie mir dann schriftlich per Post schicken (wohne aktuell 3h entfernt) und ich habe diesen innerhalb von 2 Tagen zurückgeschickt. Natürlich per Einwurf! Ich habe auch die Bestätigung, dass der Vertrag pünktlich angekommen ist, schriftlich von der Post. Dass der Vertrag angekommen ist, können sie dann doch auch eigentlich gar nicht abstreiten oder? Ich habe auch schriftlich, dass sie sich an den Vertrag binden, solange dieser innerhalb einer Woche angekommen ist und dass er pünktlich war kann ich ja belegen! Aktuell durchsuchen sie angeblich die Archieve nach dem Vertrag, falls er ja vielleicht nur verlegt wurde. Aber (ist eine große Firma) die eigentlichen Zuständigen erreicht man ja einfach nicht! Nur die arme Sekretärin. Was ist, wenn sie ihn nicht finden und der vielleicht ausversehen weggeschmissen wurde? Steht mir dann überhaupt noch was zu? Die Kaution habe ich ja auch schon überwiesen und das war keine kleine Summe. Noch viel schlimmer ist es ja, dass ich meine Ausbildung nächste Woche anfangen will, die kann ich ohne Sitz in der Stadt nämlich nicht mehr antreten, da die Berufsschule auf eine Adresse in der Stadt beharrt! Bekomme ich keine Wohnung ist also im Grunde für mich erstmal alles gelaufen! Hatte einer von euch schon mal sowas ähnliches und hat vielleicht Tipps für mich? Ich weiß überhaupt nicht was ich jetzt noch machen soll!

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Schaden durch Haustiere von der Kaution abziehen?

Hallo,

Ich habe in meiner 2-Zimmer Wohnung für neun Monate ein Zimmer an eine Freundin untervermietet. Sie hat 2 Katzen mit in die Wohnung gebracht, wobei ich von Anfang an ein schlechtes Gefühl hatte. Deshalb habe ich im Untermietervertrag festgelegt, dass Sie für sämtliche Schäden, die von den Katzen verursacht werden, aufkommen muss. Jetzt zieht sie aus und leider läuft nicht alles glatt. Sie weigert sich für entstandene Schäden aufzukommen. Konkret geht es um folgendes:

  1. Die Katzen haben an der Tapete im Flur gekratzt. Muss sie jetzt nur die Stelle aufbessern, oder den ganzen Flur neu streichen, wenn eine Ausbesserung nicht klappt?

  2. Schäden am Sofa in der Küche, ebenfalls durch Katzenkrallen verursacht. Das Sofa war vorher nicht neu, aber in gutem Zustand. In welchem Rahmen kann ich dafür die Kaution kürzen?

  3. Das Laminat. Sie hat leider in keiner Weise darauf geachtet, verstreutes Katzenstreu aufzusaugen oder wegzufegen. Dadurch dass sich das Zeug in der ganzen Wohnung verteilt hat, ist das Laminat nun an einigen Stellen deutlich abgenutzt. Kann ich hier nachweisen, dass der Schaden durch sie entstanden ist und einen Teil der Kaution einbehalten?

  4. Der allgemeine Zustand der Wohnung. Die gesamte Wohnung ist mit Katzenhaaren verdreckt. Sie hat zwar "geputzt" beim Auszug, dennoch ist die Wohnung noch immer sehr dreckig. Darf ich in einem solchen Fall ein Reinigungsunternehmen von der Kaution beauftragen?

  5. Die Katzen haben einige Küchengegenstände runtergeworfen und zerbrochen. Besonders weh hat mir eine antike Teekanne von meiner Großmutter getan, für die ich bis jetzt keinen Ersatz erhalten habe. Darf ich hier einfach einen Ersatz kaufen oder muss sie das selber machen?

Der Mietvertrag endet am 31.08., sie ist aber bereits ausgezogen. Die offizielle Übergabe findet erst zum Ende des Mietvertrags statt. Ich wäre wirklich sehr dankbar für einige antworten.

Haustiere, Mietrecht, Kaution, Schäden, Untermiete
Ist ein Vorbegehungsprotokoll (Vorabnahme) bindend?

Hallo,

ich habe mal zwei Fragen bezüglich eines Vorbegehungsprotokolls. Ich wohne zusammen mit meiner Mutter (über 70) und wir haben zum 31.10. eine barrierefreie Wohnung, da ich seit einigen Monaten auf einen Rollstuhl angewiesen bin, die jetzige Wohnung aber nicht barrierefrei ist.

Für unsere jetzige Wohnung haben wir bereits einen Nachmieter und unter Zeugen hat eine Mitarbeiterin der LEG gesagt, dass es in Ordnung wäre, es würden lediglich ein paar Unterlagen von dem Nachmieter fehlen, der diese am nächsten Tag eingereicht hat. Es kam jemand zur Vorbegehung, um die Mängel festzustellen, die in unserer Wohnung vorhanden sind. Er schrieb auf, dass alles in Ordnung wäre, obwohl die Türen und eine Decke gestrichen werden müssen, Tapeten runter, Fliesenspiegel neu und Bodenfliesen raus. Er sagte, das können wir ja mit dem Nachmieter klären, was wir auch gemacht haben. Wir waren uns von anfang an einig. Nun aber ging der Nachmieter gestern zum Büro und die Mitarbeiterin sagte, dass er die Wohnung nun doch nicht bekommt. Sie hätte genug andere Bewerber. Darf sie sich einfach umentscheiden (ohne Begründung) und das, obwohl sie unter Zeugen etwas anderes gesagt hat?

Und was ist, wenn er die Wohnung nun nicht bekommt, mit dem Protokoll? Es wurde von beiden Seiten unterschrieben. Darin steht, dass nichts gemacht werden muss. Können jetzt die Fliesen drin bleiben und muss ich die Türen streichen? Das hätte er ja alles sehen können. Im Mietvertrag steht es allerdings drin. Im Schreiben von der LEG von heute steht aber:

"Um im Vorfeld abzuklären, welche Arbeiten genau auszuführen sind, werden wir mit Ihnen gemeinsam eine Wohnungsvorbegehung durchführen...."

Kann ich mich jetzt auf das Protokoll berufen?

Vielen Dank für die Information. Bianca

Mietrecht, Mietvertrag
Hausverwaltung stellt sich stur ... und Mieter hat die Arschkarte. Was tun?

Hallo zusammen,

hier noch einmal kurz meine Ausgangssituation:

  • meiner Hausverwaltung ist bei der Erstellung meiner Betriebskostenabrechnung aufgefallen, dass ich einen auffallend geringen Heizverbrauch hatte und vermutete entweder einen Defekt oder eine Manipulation an meinem Wärmemengenzähler
  • anschließend wendete sich meine Hausverwaltung an den zuständigen Energiedienstleister und bat diesen, das Gerät zu überprüfen
  • der Energiedienstleister teilte meiner Hausverwaltung nach durchgeführter Überprüfung mit, dass es sich nicht um einen Defekt sondern stattdessen um eine unkorrekte Montage des Geräts handelt (für die Montage war damals ein Techniker des Energiedienstleisters verantwortlich)
  • da man die Messdaten aufgrund dieser misslungenen Montage für zu ungenau hielt, bat der Energiedienstleister meiner Hausverwaltung an, die Betriebsabrechnung(en) nach der sogenannten Gradtagszahlentabelle bzw. nach Wohn-Quadratmetern zu schätzen
  • diese auf reinen Schätzungen basierende Betriebskostenabrechnung wurde mir nach Fertigstellung vorgelegt, welche ich jedoch offiziell ABGELEHNT habe. Dafür gibt es mehrere Gründe: 1. ich habe aufgrund der geringen Wärmeabgabe meine Heizungen in der Wohnung kaum (besser gesagt, fast nie) in Betrieb gehabt. Stattdessen habe ich mit alternativen Heizmitteln, z. B. einer Wärmewellenheizung, geheizt (weil meiner Rechnung nach kostengünstiger). Zudem kommt, dass ich was Energieverbrauch angeht, sowieso sehr sparsam bin. Dazu kommt, dass diesen Schaden nicht ich sondern ein eigens dafür zuständiger Fachtechniker des Energiedienstleisters verursacht hat.

Somit kam es, dass ich mich sowohl telefonisch als auch per E-Mail beim Energiedienstleister gemeldet hab, um ihn höflich zur Kulanz (eher aber zur Haftung) zu bewegen. Dieser wehrte jedoch ab, mit der Begründung, dass ich als Mieter keine vertragliche Bindung zu ihm hätte. Stattdessen verwies er mich an meine Hausverwaltung, da in diesem Fall nur diese sein direkter Auftraggeber und Vertragspartner sei. Daraufhin bat ich die Hausverwaltung, den Energiedienstleister aufgrund seines bei mir verursachten Schadens zur Haftung zu ziehen. Diese weigert sich jedoch und will von all dem nichts wissen.

Meine Frage ist nun:

Darf sie das überhaupt? Hat meine Hausverwaltung nicht die Aufgabe bzw. Pflicht, die Interessen ihrer Eigentümer und Mieter zu vertreten?

Und was kann ich als Mieter in dieser verfahrenen Situation tun? Immerhin bin ich hier der Geschädigte, der (sofern die Hausverwaltung nichts unternimmt) die Kosten für Fehler anderer Leute tragen soll. Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist: Aber wenn ich bei meiner Arbeit Mist baue, dann muss meine Firma (und schließlich auch ich) dafür geradestehen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es da bei Technikern von Energiedienstleistern anders sein soll.

Außerdem würde mich interessieren, in welchen Abständen ein Wärmemengenzähler (nach gesetzl. Vorgaben) ausgetauscht werden muss?

Viele Grüße Sympahtic

Montage, Mieter, Recht, Mietrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Haftung, Hausverwaltung, schätzung, Techniker, Wärmemengenzähler
Darf ein Vermieter einem Mieter drohen?

Hallo, meine Frage, ich habe in meiner Wohnung Schimmel entdeckt, habe einen Gutachter kommen lassen der sagt es muss schon älter sein das Problem und es kommt durch bauliche Mängel.

Er gab mir den Tip das ich mal beim Bauamt nachfragen soll da die Wohnung da er vermutet das mit der Wohnung was nicht stimmt. Siehe da Wohnung nicht genehmigt.

Habe darauf hin den vor Vormieter ausfindig gemacht und nachhaken wollen ob er auch Probleme hatte mit den Mängeln da der Vermieter ihn raus haben wollte da es da wohl Streit gab. Habe lediglich gefragt ob er auch Probleme hatte und ob er mir weiterhelfen kann da ich was Unternehmen muss da mein Kind mit fast 4 monaten drunter leidet.

Heute kam mein Vermieter und fragte mich und meine Verlobte ob wir eine geteilte Persönlichkeit haben und ob wir noch sauber sind den Vormieter zu fragen wir wollten ihm schädigen und Rufmord begehen.

Kurze Zeit später dann kam seine Mutter dazu da er total laut wurde mich nie ausreden lassen hat nur beschimpft weiterhin, er meinte ich kann froh sein das jetzt gerade jemand da ist den wer so gegen ihn ist, dass sowas bei ihm keiner überlebt. Er versuchte uns richtig einzuschüchtern das wir nichts weiter unternehmen.

Er meinte die Drohung total ernst und meinte das er nichts mehr hören will von uns wir sollen kuggen das wir verschwinden aus seiner Wohnung. Ich traue ihm sofort zu das er mich im Treppenhaus oder draußen anfängt, er war richtig aggressiv undnwollte auf mich losgehen nur seine Mutter hielt ihn ab noch.

Was kann ich dagegen machen? Ich will eigentlich durch die Mängel eine Mietminderung machen wenn er nichts unternimmt, habe jedoch nun bedenken was dann passiert...

Was ratet ihr mir? MFG

Wohnung, Polizei, Mietwohnung, Mietrecht, Strafrecht
Nachbarskinder schreien,weinen unentwegt. Was können wir machen?

Hallöchen, ich brauch mal einen rat. Wir haben im märz neue nachbarn bekommen. In einem haus mit kinderzimmern muss man mit kinderlärm rechnen das ist klar. Es geht nur dadrum dass das zwei jährige kind der nachbarn unentwegt weint. Es fängt morgens um 7.00 an und wenn wir glück haben hört es um 23.00 auf, wenn wir pech haben 1.00 nachts. Die kinder werden erst nach 22.30 ins bett gebracht dann geht der trubel erst richtig los, das kind weint bzw, schreit sich in den schlaf. Wir können nicht schlafen bevor das kind eingeschlafen ist und müssen aufstehen wenn es wach ist. Es ist einfach so laut und nicht zu ertagen. Wir müssen jeden morgen um 4.30 aufstehen und zur arbeit fahren, von nachtruhe ist nicht mehr zu sprechen. Wir haben verständniss dafür das kinder auch mal weinen oder krach machen, aber jede nacht jeden tag dieses permanente gekreische belastet meine pysche mittlerweile ungemein. Ich kann nicht mehr. Meine frage ist, was kann ich überhaupt machen ? Meine navhbarn sind nicht zu einen gespräch bereit als ich sie ganz nett drum gebeten habe bitte etwas leiser auf dem flur zu sein weil mein mann mit einem heftigen migräne anfall grade um 22.30 eingeschlafen ist, hat er sich vor mir aufgebaut und nur was soll ich machen gesagt, darf ich die polizei rufen? Mein vermieter ist im urlaub, kommt erst in 1-2 wochen wieder. Kann der überhaupt was machen?

Mietrecht, Lärm, Mietvertrag
Fristlose Kündigung wegen Zerrüttung des Mietverhältnisses?

Hallo,

ich wohne seit Juni 2015 in einer neuen Wohnung.

Leider musste ich sehr schnell Mängel feststellen, wie verkehrt montierte Herdplatte, Rolläden defekt, Warmwasserzufuhr unterbrochen, Sprechanlage defekt im 3. OG, DG, bei 720 Euro WM, 3 Zimmer, 80 qm.

Leider musste ich auch sehr schnell feststellen, dass die Anzeige dieser Mängel der Vermieterin, die hier im Hause direkt unter mir wohnt mit ihren 3 Kindern, nicht behagte. Sie begann, mich deswegen zusammen mit ihren Kindern und ihren Nachbarn sehr übel zu mobben, zu schikanieren. Permanente Beobachtung, Türen zuschlagen so dass das ganze Haus erschüttert, permanente Aufdringlichkeit, Klingelattacken sind an der Tagesordnung. Dieses alles obwohl oder gerade weil sie wusste, dass ein Umzugsunternehmer, mit dem sie bekannt ist, wie sich nun herausstellt, mir einen Fast-Totalschaden bereitet hat durch Veruntreuung sehr wertvoller Sachen, fast aller meiner Sachen, so dass ich hier ohnehin gar nicht richtig wohnen kann.

Einige Mängel wurden nach Aufforderung von Anwälten murrend beseitigt, und in Anwesenheit von einem Elektrodienst und meinem jetzigen Anwalt wurde zuletzt im März 2016 zugesagt, dass im kommenden Monat eine neue Sprechanlage eingebaut würde. Dieses ist bisher nicht geschehen. Es ist alles nur leeres Gerede.

Auf Geheiss eines Anwaltes hatte ich für Dezember 2015 und Januar 2016 je 70 Euro Miete gekürzt wegen der defekten Sprechanlage und der Warmwasserunterbrechung. Dieses Problem hat sich dann gegeben, aber die Sprechanlage ist trotz der Versprechen einer neuen Anlage immer noch defekt.

Die Vermieterin hat nun wegen dieser geringen und gerechtfertigten Mietkürzung einen Prozess vor dem AG angestrengt. Es geht ihr nur um das Geld, nicht, ob ich mich hier wohl fühle. Die Türen knallen weiter, Besucher werden beotachtet oder bespitzelt, gehindert, abgefangen, ja sogar fotographiert.

Seit Ende 2015 suche ich bereits nach einer anderen Wohnung, habe nun zum 01.10.2016 etwas gefunden.

Eigentlich ist es mir unter diesen üblen Bedingungen nicht mehr zuzumuten, noch länger hier zu bleiben.

Kann ich da fristlos kündigen? Ich habe leider nur noch Leistungen vom JC, kann keine doppelte Miete zahlen, hoffe, dass ich den Umzug gut hinbekomme mit den letzten Reserven.

Die Kaution kann ich leider nicht hier lassen, da diese einer Dritten Person gehört.

Danke für Antworten von

Theresa.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, fristlose Kündigung
Mietminderung aufgrund von Lärm- und Geruchsbelästigung durch eine Gastronomie?

Hallo zusammen, die Probleme in unserer Mietswohnung türmen sich gerade und da wir ansonsten sehr zufrieden mit unserer Wohnung und auch erst vor 3 Monaten eingezogen sind, würden wir gerne wissen um wieviel Prozent wir in etwa eine Mietminderung fordern können? Es geht uns hierbei nicht darum die Miete zu drücken, sondern eine Besserung der Probleme zu beschleunigen, die bei Besichtigung der Wohnung und bei Einzug noch nicht vorhanden waren. Wir sind übrigens nicht die einzigen, die die Zustände im Haus stören. Es geht um folgende Probleme mit einem Gaststättenbetrieb in unserem Haus, welcher erst vor einem Monat eröffnet wurde: - Geruchsbelästigung aufgrund der geöffneter Fenster der im hinteren Trakt liegenden Küche - Geruchsbelästigung aufgrund eines freistehenden Grills im Gastbereich, wofür anscheinend ein nicht ausreichender Dunstabzug errichtet wurde - Lärmbelästigung aufgrund einer dauerhaft offenstehenden Terrassentür zum Innenhof (Die Lärmbelästigung wird durch die Gäste, die Musik und Geräusche in der Küche hervorgerufen und geht täglich von 10:30 Uhr bis mindestens 22:30 Uhr, teils sogar bis nach 24 Uhr) Zu erwähnen wäre vielleicht, dass es den Betreibern untersagt ist eine Außengastronomie zu errichten, wegen bereits aufgetretener Lärmbelästigung vom Vormieter (Durch den Innenhof schallt es extrem).# Da unsere Wohnung nur nach hinten liegt - was nebenbei ein Hauptgrund war die Wohnung zu beziehen, da sie ursprünglich sehr ruhig war – ist ein Lüften unmöglich und auch die Lärmbelästigung ist dauerhaft sehr nerv zerreißend. Wäre für jeden Tipp dankbar!

Wohnung, Mietrecht, Mietminderung
Folgen einer Räumungsklage für den Mieter?

Hallo zusammen,

zur Situation: mein Schwiegervater in Spe hat 2 Wohnungen. In der einen Wohnen z.Z. meine Freundin mit Kind und ich. In der anderen ein externer Mieter. Unsere aktuelle Wohnung ist zu klein und somit wurde dem aktuellen Mieter der großen Wohnung (alleinstehend) wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft am 31.08.2016 aus. Es wurde kein schriftlicher Einspruch gegen die Kündigung eingelegt. Da der Mieter ein absoluter Laumalocher ist, hat er sich viel zu spät um eine neue bleibe gekümmert und verlangt nun, dass er mindestens einen Monat länger in der Wohnung bleibt. Er ist einfach blauäugig und erkennt den Rattenschwanz nicht, den er mit sich zieht. Für unsere aktuelle Wohnung ist auch schon ein Nachmieter gefunden! Heute sagte er folgendes: "ich werde mindestens einen Monat länger bleiben und wenn Ihr das nicht akzeptiert, dann bleibe ich halt ein ganzes Jahr noch hier hocken, bis die Räumungsklage wirkt." Angeblich hat er sich ein haus gekauft, aber nun gibt es einen dicken Zoff zwischen Bank, Verkäufer und Ihm..

zu meinem Anliegen: Am Samstag setzen wir uns alle zusammen. der beschriebene Mieter, der Vermieter und ich. Ich benötige Fakten und am besten Beispiele die Ihn davor abschrecken soweit zu gehen! Also was kostet das verfahren für Ihn? welche kosten muss er tragen? ist man dan vorbestraft? und und und. alle Fakten die einen davon abhalten eine Räumungsklage zu provozieren.

PS.: Mit Vernunft ist ihm nicht beizuwohnen

Danke euch!! LG blubb

Miete, wohnen, Rechtsanwalt, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Vermieter, Gericht, Räumungsklage
Möbliertes, befristetes WG Zimmer, welche Kündigungsfrist zählt?

Hi allerseits,

ich hab mich jetzt mal ein wenig schlau gemacht, konnte mir die Frage aber aus juristischer Sicht nicht selbst beantworten.

Ich wohne seit 3 Wochen in einer WG (Zimmer als Mietraum, inkl. Bad und Küche als Gesellschaftsnutzraum). Der Vermieter macht Mietverträge mit den einzelnen Parteien in der Wohnung, d.h. Es ist nicht so, dass es einen Hauptmieter gibt und dazu Untermieter.

Jetzt meine Frage. Ich habe ein möbliertes Zimmer mit einer Frist von 1 Jahr.

Welches Kündigungsrecht gilt hier?

Im Vertrag ist das Kündigungsrecht von 3 Monaten, beim Eingang der Kündigung zum Anfang des Monats geschrieben. Aber in wie fern gilt hier die außerordentliche Kündigung?

Könnte ich zum 15. des Monats kündigen und zum Ende des Monats raus?

Oder zählt tatsächlich die Frist von 3 Monaten? Wenn ja, gibt es einen Anfechtungsgrund des Mietvertrages, da dieser tatsächlich vor 3 Wochen unterschrieben wurde?

Hintergrund ist einfach. Die WG Leute sind mehr oder weniger Anonym, man kennt sich nicht und Hygiene ist einfach nicht machbar. Also ein wohlfühlen ist hier nicht drin. Deswegen will ich so schnell wie möglich hier raus. Zudem kommt noch, dass der Vermieter mir keinen Briefkastenschlüssel zur Verfügung stellt, da sein Name mit drauf steht und er es mitbenutzt. Aber in der WG wohnt er nicht mit drin.

Wäre nett, falls jemand sich auskennt, nicht nur einfach die Meinung zu schreiben, sondern es auch irgendwie juristisch zu belegen.

Vielen Dank im Voraus

Mietrecht, Kündigungsfrist, WG
Mutter geht immer in Wohnung,was macht ich nur?

Was mach ich mit meiner Mutter?

Hab schon immer das Problem dass meine Mutter immer in meine Wohnung geht. Gestern hat es gekracht. Hab ihr gesagt dass ich es nicht möchte dass sie in die Wohnung geht und das schon seit Monaten, Jahren fast jede Woche sag ich es ihr, und meine Rolläden, wenn ich sie auf halb einstelle sie die nicht hochmachen soll. Sondern so lassen, und wenn ich meine Fenster gekippt lasse dann bleiben die gekippt.

Dann kommt ihr Mann (nicht mein Vater) daher und sagt dass es meine Mutter ist. Ich könne ihr das nicht verbieten. Dazu muss ich aber sagen dass er ein Mamakind war. Er war noch bis 46 bei seiner Mutter die für ihn gekocht hat usw. er hat halt eine etwas anderere Einstellung was Mütter betrifft er und seine Mutter waren beste Kumpels. Das bin ich auch. Ich kann mit meiner Mutter alles reden. Aber sowas will sie einfach nicht in ihren Kopf bekommen.

Und da das Haus zweigeteilt ist-  meine Mutter 50 und ich 50% müsste es eigentlich so klappen. Ich merke es auch in den Beziehungen dass die nie lang halten wegen meiner Mutter im Haus.

Schlossaustauschen so weit will ich erst mal nicht gehen.

Wenn ich immer was sage wegen dem betreten der Wohnung wird mir immer vorgehalten sie muss immer die Hecke schneiden ,sie kann aber nicht fragen wann wir mal die Hecke schneiden.

Aufjedenfall wollen Sie jetzt ausziehen weil man es mit mir nicht aushalten kann weil ich schon wöchentlich ihr das sage mit dem in die Wohung gehen.

Was würdet ihr machen?

Mutter, Wohnung, Miete, Mietrecht
Nachbarn mit Kind selber laut, beschweren sich ständig?

Wir leben in einem Drei-Familien Haus. Ich hab schon in Wg's, Wohungen und Häusern gewohnt und bin daher einiges gewohnt und Lärmresistent. Ich finde JEDER muss in dem Haus Rücksicht aufeinander nehmen da wir einfach unterschiedliche Leben führen. Regelmässig wird an meiner Türe Sturm geklingelt weil das Kleinkind unter mit um 1930 schlafen geht

  • ich setze mich zu laut auf den Holzstuhl am Balkon
  • ich habe um 18 Uhr einen Nagel in die Wand geschlagen
  • Ich hätte geföhnt und es klang als hätte ich Möbel verschoben
  • Der Mixer um 19uhr geht gar nicht bzw. großes Kochen
  • Die laute Balkontüre
  • generell wenn man mal diskutiert /streit hat
  • der Lieferbote bzw. Besuch darf nach 19 Uhr nicht klingeln

ich fühl mich eingeschränkt , nur weil sie auf Zehenspitzen durch die Wohnung gehen kann ich das nicht auch machen.

Kurz zum Anfang. Unter uns wohnt eine Familie mit einem Kleinkind ich bin sehr geduldig habe mich noch nie beschwert obwohl es wirklich ein absolutes Schreikind ist. Wenn dann noch die Oma mit ihrer Babysprache ( a bubububu) kommt dann ist es einfach unerträglich von Zuhause aus arbeiten. Ich bin noch keine Hausfrau und hab wirklich viel zu lernen und aktiv zu arbeiten.

Meine einzigste Anforderung:

Sie könnten an schönen Tagen mit dem Kind rausgehen oder im Garten spielen oder eben den Lärm auf 3 Zimmer beschränken zumindest eine Zimmertüre schließen ! oder zumindest bei einer Schreiattacke nachts in ein anderes Zimmer ausweichen ohne das ganze Haus zu wecken, denn das Kind schläft genau neben der dünnen Haustüre mit offener Türe und weckt somit das ganze Haus. Ist das wirklich so viel verlangt? Von 4 Zimmern mir 1 Zimmer zu gönnen in dem ich arbeiten kann? Das würde mir schon ausreichen :-)

Ich fühl mich irgendwie nicht ernst genommen von den Nachbarn, wenn die Post zb kommt und bei mir klingelt macht automatisch bevor ich es schaffe die Frau von unten auf und blockiert alles und lässt sich dann erst mal bedienen. Ich steh dann immer daneben dann wird nur doof zurück gegrinst ich find das so eine Unart :D

Achja und ich rede anscheinend so wenig war auch schon eine Beschwerde beim Vermieter. Ich weiß nicht ich sehe die Nachbarn nur selten auf Augenhöhe im Hausgang dann sag ich halt Hallo aber wir haben jetzt kein enges Verhältnis .Ich hab halt nicht so das große Verlangen nur weil beide zeitgleich im Garten sind während ich grad am Balkon bin ständig zu grüßen und zu reden. aber ich finde das macht man auch eher wenn man sich gut kennt , ich mein wir haben ja keine Wg zusammen... Hab schon mal ein gemeinsames Kennenlern Essen vorgeschlagen aber mittlerweile kaum noch Lust dazu.

Habt ihr Tipps für ein besseres Zusammenleben? oder einfach ignorieren?

Vielen Dank

Kinder, Wohnung, Mietrecht, Beschwerde, Nachbarn, Wohnungsrecht
Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung - Was kann ich bei einer solchen Antwort tun?

Liebe Community,

Dies ist nun meine dritte Frage, welche meine Nebenkostenabrechnung zum Thema hat. Ich habe mittlerweile Widerspruch eingelegt. Wer sich vorab informieren will, was vorher so passiert ist, hier meine letzte Frage: https://www.gutefrage.net/frage/heizkosten-in-der-nebenkostenabrechnung-zu-hoch?foundIn=user-profile-question-listing

Die Nebenkostenabrechnung, um die es geht, findet ihr unter diesem Link: https://www.dropbox.com/s/6g7tbgqu2nh90op/Nebenkostenabrechnung.pdf?dl=0 Ich fasse nun aber nochmal kurz die Erkenntnisse zusammen, die im Laufe der Zeit gesammelt wurden:

  1. Die eingekaufte Energie in Form von Erdgas betrug im vergangenen Jahr insgesamt 24657 kWh. Die Wärmezähler in den drei Mietparteien zählten aber laut Abrechnung nur 8541,2 kWh. Das entspricht einem Jahresnutzungsgrad von 35%. Recherchen ergaben, dass selbst ältere Heizungen einen Wert von 65% erreichen sollten. Weshalb das nicht der Fall ist, kann drei Gründe haben: Es wurde falsch abgelesen, die Heizung ist in einem schlechten Zustand oder die Zähler sind nicht geeicht.
  2. Letzteres ist durchaus denkbar. Wärmezähler müssen alle 5 Jahre gewechselt werden. Dies ist diesen Sommer auch geschehen. Trotzdem hatte der alte Zähler über 50000 kWh (siehe Abrechnung) auf dem Buckel, und das allein für meine Wohnung. Bedenkt man, dass das gesamte Haus nur 8500 kWh in einem Jahr verbraucht hat, scheinen das weit mehr als 5 Jahre gewesen zu sein.
  3. Die Nebenkostenabrechnung weist die Miete eines WWZ aus, was eigentlich nur als Warmwasserzähler gedeutet werden kann. Allerdings wird die Warmwasseraufbereitung nicht getrennt erfasst. Das System ist aber auch so angelegt, dass der Wärmezähler auch die Energie, die für die Warmwasseraufbereitung benötigt wird, mitzählt.
  4. Uns wird eine Zeit vom 01.12.15-30.04.16 abrechnet, obwohl unser Mietverhältnis auf dem Papier erst am 01.01.16 beginnt.

Die Summe der Ungereimtheiten hatten mich veranlasst, Widerspruch einzulegen. Ich habe mein Schreiben hier als Bild hochgeladen. Darin habe ich diese Dinge angesprochen. Desweiteren habe ich um eine technische Dokumentation gebeten. Ein User hier machte mich darauf aufmerksam, dass ich diese anfordern kann und dass daraus hervorgeht, ob die Zähler ordnungsgemäß gewechselt wurden.

Nun habe ich heute die Antwort des Vermieters erhalten (siehe Bilder). Der reagiert schon fast beleidigt und schlägt zurück und wirft uns vor, schon vor dem Beginn des Mietvertrags eingezogen zu sein. Das ist richtig, im Dezember waren noch Renovierungsarbeiten zu machen. Die Arbeiter waren vorher fertig und wir durften laut Vermieter einziehen. Die Nutzung der Kellerräume war auch abgesprochen und er hat uns auch sein Abteil freundlicherweise überlassen. Ich finde, er weicht meinen Forderungen aus und versucht eher, mich einzuschüchtern.

Wie seht ihr das? Ich finde die Situation schwierig und bin gerade ratlos, wie ich weiter vorgehen soll. Danke für eure Antworten.

Liebe Grüße,

SimmeGo

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Wohnung, wohnen, Mietwohnung, Mietrecht, Heizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Widerspruch
Energiepass gefälscht, und falsch abgerechnet, welche Konsequenzen?

Hallo, das geht mal an die Juristen da draussen: Wir sind beim letzten Umzug vom Vermieter bzw Verwalter betrogen worden, was den Zustand des Hauses anging. Es ist ein altes Haus, Baujahr 1956, und wir waren damals bei Besichtigung sehr skeptisch, weil das Wohnklima ist einem solchen Haus von Extremen gezeichnet ist: im winter schnell ausgekühlt, im Sommer zu heiss. Der Verwalter aber versicherte uns, dass das Haus gut isoliert sei, und dass die Heizkosten entsprechend sehr greing seien (im Schnitt 130,- für ca. 120m2 Wohnfläche und 60m2 Keller, also unter 1€/m2) Belegen tat er es mit einem Verbrauchs-Energiepass, der allerdings, wie wir inzwischen wissen, so zustande kam, dass im letzten Abrechnungsjahr man sich sehr grob "verrechnet" hatte (um ca. 2500,-). Wir wohnen hier nun schon zwei Jahre, und das Haus ist tatsächlich schlecht isoliert.

Der Verwalter hat uns allerdings erst für die letzten Monate von 2014 eine Abrechnung erstellt, und da bekamen wir 170,- wieder. Er wird uns auch in Zukunft wahrscheinlich weniger abrechnen als wir an Heizöl tatsächlich verbraucht haben - da der Zähler nicht für uns zugängig in einer Nachbarwohnung steht, müssen wir ihm da eh "vertrauen". Wir vermuten, dass man die Heizkosten dem Nachbarn aufschlägt, die mit im Haus befindliche Apotheke hat nämlich 5 mal höhere Nebenkosten bei halber Mietfläche.

Frage: Kann man den Verwalter wegen Betrug anzeigen, auch wenn er uns quasi die Hälfte der Heizkosten schenkt, damit sein Betrug nicht auffliegt? Für uns geht es bei der Frage nach der Isolation eines Hauses ja nicht nur um die Heizkosten, sondern auch um das Wohnklima, und das ist miserabel. Ein heisser Sommertag reicht aus, und man hält es im Obergeschoss nicht mehr aus vor Hitze, und im Winter schläft die ganze Familie nicht selten vor dem Kamin im Wohnzimmer, weil alle anderen Zimmer nicht wirklich warm werden... wir haben 5 Kinder im Alter von 1-11.

Der Verwalter hatte sich mit dem Mietvertrag abgesichert, in dem er die bestehenden Mängel vor uns verheimlichte, aber im Vertrag Mietkürzungen kategorisch ausschloss. Diese Klausel ist ihm gerichtlich schon um die Ohren geflogen, er meint aber, das Haus sei nun mal alt, und wir hätten diesen Zustand erwarten müssen. Wir haben aber auch Zeugen, welche dabei waren, als er uns von der angeblichen Isolierung des Dachs berichtete, zumal der nachgereichte Energieausweis sowie auch schriftlich (per email) vorgerechnete Verbrauch nicht stimmen. Die Vormieter hatten jedes Jahr hohe Nachzahlungen, bis auf 2013, wo sie 1000,- erstattet bekamen, was sie ohne großen Widerstand annahmen, logisch. Auf Basis diesen Jahres berechnete man uns die Heizkosten.

Frage 2: Die anderen Mieter im Haus zahlen horrende Heizkosten, wohnen aber auch schon wesentlich länger dort, und haben keinen Energieausweis. Können sie einen fordern? Wir erwägen eine Sammelklage...

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Wohnrecht, Heizkosten, Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
Hebeanlage in Mietwohnung defekt - wer zahlt?

Update:

Also, ich habe doch noch eine Haftpflichtversicherung. Ich bin bei meiner Exfreundin noch mitversichert.

Frage: Zahlt das dann die Haftpflichtversicherung, denn ich wohne ja nicht mehr mit Ihr zusammen im dort angegebenen Haushalt sondern seit 01.07. in der neuen Wohnung.

Danke nochmal ;)

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Hallo zusammen,

ich wohne zur Zeit in einer Mietwohnung mit Hebeanlage. Der Vermieter hat mich beim Einzug auf die Hebeanlage hingewiesen aber nur dazu gesagt, dass diese Geräusche macht und falls bei der Betätigung des Wassers (Dusche/WC, etc.) keine Geräusche zu hören sind, dies kein gutes Zeichen sei.

Ich habe wie in meiner vorherigen Wohnung feuchtes Toilettenpapier benutzt und im WC entsorgt. Auch habe ich Wattepads im WC entsorgt. Nach ca. 2 Wochen (ich war vielleicht 5 oder 6 Tage in der Wohnung) lief das Wasser nicht mehr ab. Das habe ich dem Vermieter gemeldet und dieser hat gleich seinen Monteur beauftragt. Dieser hat festgestellt, dass die Hebeanlage verstopft war und sie gereinigt. Lt. Aussage des Vermieters hat der Monteuer gesagt, dass die Anlage mit Pumpe aber jetzt nicht mehr lange mitmacht und komplett ausgetauscht werden muss. Das aktuelle Modell gibt es wohl auch nicht mehr und man muss das Nachfolgemodell nehmen, welches auch größer ist. Der Vermieter sagte, ich soll den schaden meiner Haftpflichtversicherung melden. Diese ist aber seit 2 Monaten abgelaufen und ich habe vergessen eine neue abzuschließen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich auf keinen Fall das neue, größere Nachfolgemodell zahlen muss sondern nur den Zeitwert der jetzigen Anlage.

Aber bin ich überhaupt für den Schaden an der Anlage haftbar? Die Hebeanlage ist nur für meine Wohnung zuständig, also es ist sicher, dass die Verstopfung von mir kommt. Ich wurde allerdings nicht darauf hingewiesen, dass ich kein feuchtes Toilettenpapier benutzen darf und es waren maximal 5 Wattepads, die ich im WC entsorgt habe.

Danke schon mal für eure Antworten ;)

Miete, Versicherung, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Reparatur, Mietvertrag, Hebeanlage, Schaden
Ist eine Untervermietung in einer WG illegal, wenn der Mitbewohner nicht zustimmen kann weil er erst danach einzieht und noch nicht feststeht?

Hallo miteinander, Ich wohne in einer WG zusammen mit einem Mitbewohner in einem Studentenwohnheim. Ich bin nächstes Semester im Ausland und wollte vom 1.10 bis 30.11 einen Untermieter in mein Zimmer. Ich habe auch schon einen solchen gefunden und frage deshalb bei der Studentenverwaltung (Vermieter) nach ob ich diesen als Untermieter nehmen kann. Mein Mitbewohner zieht am 30.09 aus. Zum 01.10. Wird dann ein neuer Student einziehen, der aber jetzt noch nicht feststeht. Die Studentenverwaltung sagt mir jetzt aber dass ich das Zimmer nicht untervermieten kann weil der neue Mitbewohner (DER NOCH GARNICHT FESTSTEHT) nicht zu der Untervermietung zugestimmt hat.

Zitat Studentenverwaltung:

"Ihr Mitbewohner muss sein Einverständnis schriftlich formlos erklären. Da ihr Mitbewohner aber zum 30.09.2016 auszieht und der neue Mieter noch nicht feststeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt einer Untervermietung nicht zugestimmt werden. Wir stimmen zu einer Untervermietung jedoch nicht zu ohne Genehmigung Ihres Bewohners, denn dies wäre eine illegale Untervermietung, die Folgen haben würde."

Das kann doch nicht sein oder? Das muss doch trotzdem gehen? Wäre das denn wirklich illegal?

Bitte um Hilfe und vielen Dank im Voraus.

LG M.

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mitbewohner, Untermieter, Zwischenmiete

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