Hallo an alle

hoffe hier kann mir jemand meine Frage beantworten ich wohne in einem 6 Familienhaus bei uns ist ständig unser Türschnapper nach unten gestellt so das jeder von 7-ca 22 Uhr das Haus betreten kann. Eine Türsprechanlage gibt es nicht und die Briefkästen sind im Hausgang. Jeder kann somit in unseren Keller oder in den Hausgang. Ich bin auch die einzigste die Kinder hat die leider nicht immer fragen wer da ist bevor sie die Türe auf machen. So nun zu meinen Fragen: Wenn jemand in den Keller geht der ja frei zugänglich ist und aufbricht(Holztüre mit Vorhängeschloss)zahlt da die Versicherung? Und ist es rein rechtlich gesehen erlaubt das auch Fremde in das Haus können?

Danke schon mal für die Antworten