Mieter oder Vermieter - Wer zahlt für beschädigtes Laminat?

Hallo zusammen,

es geht um folgenden Sachverhalt. Nach 6,5 Jahren Miete habe ich vor, die Wohnung zu wechseln. In der Zwischenzeit sind aber Schäden am Laminat entstanden, für die der Vermieter nun gerne eine Entschädigung hätte.

Ein Teil des Zimmers in der Studenten-WG wurde als Büroecke genutzt. Nach ca. 5 Jahren traten erste, deutliche Schäden am Laminatfußboden auf. Kanten an denen Ministückchen rausgebrochen sind, wurden beim Putzen weiter angerissen. Als diese Macken anfingen größer zu werden, wurde eine Matte gekauft. Googlen hat nun leider mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.

Deshalb:

- Ist die Benutzung eines Schreibtischstuhls in der Mietwohnung erlaubt?

- Muss auf eine Regelung im Mietvertrag hingewiesen werden?- Müssen dafür spezielle Weichgummirollen oder eine Unterlage genutzt werden?

- Zahlen die Schäden zur gewöhnlichen Abnutzung?

- Gibt es eine übliche Lebensdauer für Laminatböden?

- Wenn ja, spielt diese hier eine Rolle?

- Falls es zum Streit kommt, wer kommt am Ende dafür auf?

Es wurde keine Kaution bezahlt, sondern nur eine Bürgschaft der Eltern vorgelegt. Im Moment bin ich einer von zwei von vier Mietern in der Wohnung, die einen Schutz benutzen. Generell möchte ich noch anmerken, dass der Boden nicht neu war, als ich eingezogen bin. Ich habe auch etwas von einer üblichen Lebensdauer gelesen. Andere Macken (wie auf dem letzten Bild), die beim vorherigen Auszug entstanden sind, wurden mit einem "Ist jetzt halt so" hingenommen.

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Mietrecht, Laminat, Bürostuhl
Wegen Rohrbruch im Mehrfamilienhaus müssen in unserer Mietwohnung die Wände eingeschlagen werden - Entschädigung für Abwesenheit von warmen Wasser?

In einem Mehrfamilienhaus, in denen meine Eltern als Mieter leben, wurde ein Rohrbruch zwischen der Wohnung meiner Eltern und der darüber festgestellt. In Beiden Wohnungen werden nun selektiv die Wände eingeschlagen, um das Problem zu beheben. Vermutlich ein altersbedingter Rohrbruch.

Bei meinen Eltern liegt die betroffene Stelle leider direkt in der Küche, wo sich der Warmwassergeyser befindet. Dieser wird vorher von den Fachmännern entfernt werden. Ebenso wird mein Vater die Küchenspüle ausbauen. Folge: Kein Warmwasser für ca. eine Woche+ (nach der Sanierung wird es eine Trocknungsphase geben) und keine funktionelle Küche (weil eben keine Spüle).

An dieser Stelle noch wichtig zu erwähnen: Meine Eltern sind auch Mieter einer zusätzlichen Wohnung zwei Etagen darüber. Diese hat Warmwasser, aber keine voll funktionsfähige Küche (kein Ofen, kein Herd, kein Kühlschrank).

Hat man in diesem Fall Ansprüche auf irgendwelche Entschädigungen, die leicht und ohne Anwaltsstreitereien einzufordern wären? Irgendwelche besonderen Versicherungen haben meine Eltern nicht.

Auch erwähnenswert: Der Mieteigentümer ist auch der Arbeitgeber meines Vaters. Nicht nur deswegen ist es auch kein Ziel, alles mögliche an Entschädigung zu fordern, sondern nur das, was "angemessen" wäre. Das Gebäude wird von einer Hausverwaltung verwaltet.

Kurz zusammengefasst: Für warmes Wasser jedes Mal zwei Etagen hochlaufen (meine Eltern sind auch nicht mehr die jüngsten) und keine funktionsfähige Küche an einem Ort zu haben sind die Probleme. Lärm, Staub, Dreck etc. in der Wohnung stehen hier nicht im Fokus.

Gibt es in diesem Fall Ansprüche (es gibt keine mietvertraglich geregelte Sonderansprüche), die leicht durchzusetzen wären? Alles worauf man Anspruch hat, aber nur per Anwalt und Gerichtsverfahren durchsetzen kann, ist hier uninteressant.

Mietrecht, Entschädigung, Rohrbruch, Warmwasser
Mietsachschäden und Haftpflichtversicherung?

Hallo zusammen, hier kommt meine zweite Frage zu derselben Sache, da ich eine klare Antwort nicht bekommen habe. Noch einmal bitte ich um Geduld und, dass ihr mein schlechtes Deutsch entschuldigt.

Ich bin aus meiner ersten Mietwohnung in Deutschland vor einem Monat ausgezogen. Bei Auszug wurde es festgestellt, dass meine Kinder einige Wände bemalt haben. Da ich kurzfristig (wegen Arbeitsaufnahme) ausziehen musste, hatte ich leider keine Zeit, die Schäden zu beseitigen. Nun wohnt in der Wohnung ein Nachmieter, der die Wände angenommen, wie sie sind.

Also will der Vermieter jetzt nicht streichen, weil der Nachmieter es nicht verlangt hat, aber eill er meine ganze Kaution gegen die Schäden behalten.

Allerdings habe ich eine Privathaftpflichtversicherung und laut dem beiliegenden Auszug von den „besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung“ sind diese Schäden von der Versicherung abgedeckt (wenn ich richtig verstanden habe).

Könntet ihr bitte bestätigen, dass ich die Bedingungen richtig verstanden habe? Sind die Schäden abgedeckt?

Wenn ja, wie soll ich jetzt mit dem Anliegen vorgehen? Kann eine Erstattung erfolgen, sofern die Schäden noch nicht & wahrscheinlich nicht bald beseitigt werden? Kann ich den Vermieter zu Kooperation zwingen, während er will einfach die Kaution behalten?

Danke euch im Voraus.

Bemerkung: Bei Einzug hat der Vermieter kein Übergabeprotokoll erstellt. Das heißt, es ist nicht festgestellt, dass die Wohnung beim Einzug frisch gestrichen wurde (aber ich will mich die Schuld nicht entziehen).

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Mietrecht, Kaution, Haftpflichtversicherung
Was tun, wenn eine Wohnung zu Mietbeginn nicht verfügbar ist?

Guten Morgen Community, eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ein Pärchen unterschreibt einen Mietvertrag mit Mietbeginn 01.05.17. Die beiden haben dem Vormieter eine Ablösesumme für seine Küche bezahlt, im Gegenzug zieht der Mieter früher aus, so dass die zwei noch Zeit zum Streichen haben. Der Vermieter sagte zu, dass die beiden den Schlüssel erhalten, sobald der Vormieter diesen abgegeben hat (natürlich nicht nachweisbar). Nun passiert folgendes: Der Vormieter gibt kurz vor Ostern den Schlüssel ab, so dass das Paar nach Ostern in die Wohnung könnte. Nun kommt aber der Vermieter auf den Gedanken, dass der Vormieter ja noch die Wohnung streichen müsste oder 500 € zahlen soll. (Ob die Renovierungsklausel in seinem Mietvertrag rechtswirksam ist, ist nicht bekannt) Das Pärchen hätte die Wohnung im derzeitigen Zustand übernommen und selbst gestrichen. Der Vermieter will das aber nicht und besteht nun darauf, dass der Vormieter streicht. Oder zahlt. Der will nun verständlicherweise lieber streichen statt zahlen. Das Pärchen hat erst ab 01.05. ein Anrecht auf die Schlüssel, das ist klar. Leider befindet sich der Vormieter derzeit im Urlaub und so ist es fraglich, ob die zwei den Schlüssel zum Mietbeginn erhalten, weil der Vormieter noch wegen Streicharbeiten drin ist. Welche Möglichkeiten hat das Paar, wenn die Schlüsselübergabe nicht zu Mietbeginn erfolgen kann? Wer nun für diesen Schlamassel verantwortlich ist, ob Vermieter oder Vormieter, ist nicht bekannt.

streichen, Mietrecht, Übergabe
Reparaturrechnung vom Vermieter manipuliert, um als Kleinreparatur gelten zu können?

In meiner Mietzeit wurde der Spülkasten im Badezimmer undicht, es floss ständig Wasser in die Toilettenschüssel. Die Hausverwaltung (nachstehend als Vermieter genannt) erfuhr davon und es wurde ein Technikertermin vereinbart. Der Schaden ist beseitigt worden und die Rechnung wurde bei meinem Auszug mit meiner Kaution verrechnet.

In meinem Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, die Reparaturen in jenem Falle bis zu 105€ mir zuspricht. Die Höchstsumme, die meines Wissens nach derzeit noch von einem Gericht als Kleinreparatur akzeptiert wurde sind 110,00€. Ob der Spülkasten nun unter die Kleinreparaturklausel fällt oder nicht, wurde bisher von verschiedenen Gerichten anders interpretiert. Ich bitte daher an dieser Stelle, die Diskussion nicht auf diese Thematik zu fokusieren.

Folgendes würde ich gerne diskutieren:

  • In der Rechnung von der Technikerfirma, welche ich als Kopie vom Vermieter als Email erhalten habe, steht insgesamt in Druckertinte eine Summe (inkl. MwSt. und Fahrtkosten) von 110,08, ergo 8 Cent mehr als die derzeit höchstzulässige Summe für Kleinreparaturen in Deutschland ist.
  • Die Fahrtkosten von 10,00€ wurden vermutlich mit einem Kugelschreiber (mir liegt nur die Schwarz-Weiß-Kopie vor) durchgestrichen und die endgültige Summe wurde von Hand neben den gedruckten 110,08€ als 98,17€ angegeben. Diese 98,17€ wurden dann auch von meiner Kaution abgezogen. Auf der Rechnung ist noch ein Eingangsstempel (nicht erkennbar von wem an wen), in dem die 98,17€ nochmals mit Unterschrift geprüft sind.

Die Uhrzeit für den Termin hatte ich selber mit der Firma vereinbart. Während des Termins erfuhr ich vom Techniker, dass er und sein Kollege auch für weitere Aufträge im Haus tätig gewesen waren, was meines Wissens nach der Wahrheit entspricht.

Es gibt jetzt also zwei mögliche Optionen:

  1. Es gab einen Termin im Hause vor mir, für welchen die Anfahrtskosten bereits berechnet wurden. Sicherlich wäre ja auch eine Anteilnahme aller Mieter an den Fahrtkosten legitim, aber diese muss ja nicht erfolgen. Nur frage ich mich dann, wieso in der Technikerrechnung überhaupt mit Druckertinte die Fahrtkosten noch vor den Monteurstunden erwähnt werden, damit sie dann mit Kugelschreiber gestrichen werden.

  2. Die Rechnung wurde manipuliert. Die Technikerfirma legte endgültig tatsächlich 110,08€ fest. Der Vermieter kürzte dann die Rechnung auf bloß unter 110€. Oder der Vermieter handelte im Nachhinein die Rechnung mit dem Techniker herunter.

Ich neige gerade dazu, die Firma zu fragen, wie hoch denn die tatsächliche Rechnung war, bin mir aber noch unschlüssig, ob lieber telefonisch oder per E-Mail. Telefonisch könnte die Firma keine (falschen) Tatsachen mit dem Vermieter abgleichen und als E-Mail hätte ich wiederum einen "festen" Beweis.

Habe ich Anspruch darauf, vom Techniker eine Rechnung im Original zu erhalten? Oder müsste ich mich dafür an den Vermieter wenden?

Jeglicher Rat, wie ich weiter vorgehen sollte, ist höchst willkommen. Vielen Dank

Miete, Rechnung, Mietrecht, Vermieter, Techniker, spuelkasten, Bagatellschaden, Kleinreparaturklausel
Fristlos kündigen, wenn Vermieter keine Wohnungsgeberbestätigung ausstellt?

Hallo, Ich habe im August durch einen Übernahmevertrag/Vertragsanhang ein WG-Zimmer aus dem Mietvertrag einer bestehenden WG übernommen. 2 Monate danach hat die Hausverwaltung gewechselt. Als ich im Dezember/Januar endlich meinen Wohnsitz in Berlin ummelden wollte (vorher aus Mangel an Terminen im Bürgeramt nicht möglich), habe ich meine neue Hausverwaltung kontaktiert um mir eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen zu lassen. Ich hatte 4 Wochen Zeit um diese beim Amt nachzureichen. In dieser Zeit habe ich 13 mal bei der Hausverwaltung angerufen und 2 Emails geschickt. Auf die Emails kam nie eine Reaktion und bei den Telefonaten wurde ich jedes Mal vom Sekretariat abgewimmelt, wobei mir bei meinem letzten Anruf mitgeteilt wurde, dass sie keinen Mietvertrag von mir vorliegen hätten und laut ihren Unterlagen wohl noch mein Vormieter in der Wohnung gemeldet ist. Daraufhin habe ich ein Einschreiben per Post geschickt mit einer Kopie des Übernahmevertrags und der wiederholten Bitte um Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung. Nach 3 Wochen habe ich nun immer noch nichts gehört und die Ummeldung meines Wohnsitzes wurde rückgängig gemacht, sodass meine Post (wie z.B. Gehaltsabrechnung) zum Teil wieder an meine alte Adresse geschickt wird. Jetzt habe ich spontan die Möglichkeit zum 1.5. in eine andere Wohnung zu ziehen und möchte mich erkundigen, ob ich fristlos kündigen kann. Das Problem dabei ist unter anderem, dass ich meine jetzigen Mitbewohner nicht in Schwierigkeiten bringen möchte, die gerne in der Wohnung bleiben möchten. Ich wäre gerne bereit einen neuen Mieter für mein Zimmer zu finden. Allerdings weiß ich aber auch nicht, wie ich mit der Hausverwaltung in Kontakt treten soll, da, wie schon beschrieben, meine Kontaktaufnahme in jeglicher Art erfolglos blieb. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Mietrecht, fristlos Kündigen
Kündigung wegen Eigenbedarf! Was tun?

Hallo, mein Freund & ich sind in in unsere gemeinsame Wohnung Dezember 2016 eingezogen. Den ersten Monat war alles gut. Dann kurz vor Silvester 2 Tage kam die Kündigung wegen Eigenbedarf. Wo ich zuvor noch sagen muss hat die Frau unseres Vermieters Demenz. Was aber schon vorneherein klar war. Auf jeden Fall kam dann die Kündigung zwei Tage vor Silvester Kündigung wegen Eigenbedarf weil er die Wohnung für Pflegepersonal bräuchte weil seine Frau an Demenz erkrankt sei WAS aber schon von vorne herein klar war. Jetzt haben wir noch bis ende Juli zeit um uns eine neue Wohnung zu suchen wir sind beide 21 Jahre alt & haben Katzen als Haustiere . Hier bei uns im Ort ist es sehr schwierig eine Wohnung zu finden schon dreimal schwieriger wird es mit Haustieren. Könnt ihr mir helfen. Weil ich habe die Hoffnung schon so gut wie aufgegeben. Mir wurde zum beispiel auch durch googeln bekannt das der Vermieter uns vor dem Einzug hätte sagen müssen das er die auf Eigenbedarf hätte vorwarnen sollen. Wie hätten gar nicht mehr einziehen dürfen wegen 30 Tagen das war ja echt der Hammer. Wir haben jetzt Angst unser Zuhause zu verlieren und unsere Haustiere (2Katzen)! Laut Internet steht dem Pflegepersonal wegen dem er uns ja raushaben will keine 3 zimmer wohnung zusteht. Wir haben keine ahnung mehr was wir tun sollen könnt ihr mir bitte helfen?? Danke schon einmal im vorraus!❤❤

Kündigung, Haustiere, Mietrecht, Eigenbedarf
Kann mein Vermieter meinen Fingerabdruck verlangen?

Mietrecht Schweiz:

Meine Vermieter haben eine neue Haustüre eingebaut. Diese kann über einen Fingerabdruckscanner, eine Fern-Bedienung oder den Schlüssel geöffnet werden. Leider funktioniert der Schlüssel häufig nicht und es kam dazu, dass ich das Haus nicht betreten konnte. Eine Fernbedienung hatte ich dann für wenige Tage. Die Vermieter sagen nun es ist zu gefährlich, dass ich die Fernbedienung habe - denn sollte ich sie verlieren, muss ich eine neue Haustüre bezahlen. Nun möchten sie meinen Fingerabdruck.

Ich bin kein Freund von der Idee, ihnen meinen Fingerabdruck zum öffnen der Haustüre zu geben. Ich finde der Fingerabdruck ist etwas sehr privates - den ich nicht unbedingt vergeben möchte. Dass das Schloss nicht immer funktioniert stört sie nicht - sie sagen dann muss ich eben den Fingerabdruck angeben.

Wie kann für diese Problem eine Lösung gefunden werden? Muss ich meinen Fingerabdruck abgeben, wenn ich in das Haus möchte?

Eine weitere Frage ist: Sie fangen mich für all diese Belange fast täglich im Flur ab. Das sehe ich als Einschränkung meiner Privatsphäre. Das Mietverhältnis ist bereits gekündigt - ich muss allerdings noch drei Monate mit ihnen auskommen. Allerdings wird das Verhältnis mit all diesen Faktoren immer störender und unangenehmer. Auch haben sie einen Schlüssel zu meiner Wohnung, was ja rechtlich nicht in Ordnung wäre. Ob sie sie betreten wenn ich nicht da bin, kann ich nicht sagen - allerdings habe ich kein großes Vertrauen in sie. Auch haben sie mir zu Beginn des Jahres Besuch verboten: "wenn sie besuch haben möchten, müssen sie sich was anderes suchen" - Dies geschah als meine Schwester mit ihren 2 Kindern für 3 Tage zu Besuch war.

Kann ich auf dieser Grundlage irgendwie ein Sonderkündigungsrecht wirksam machen und bereits früher ausziehen? Ich fühle mich mittlerweile sehr unwohl in dieser Wohnung und möchte nur noch weg dort. Für mich persönlich ist dieser Ort mittlerweile die Hölle geworden. Leider ist eine doppelte Miete für 3 Monate keine option. Auch Nachmieter möchten sie voraussichtlich nicht - eventuell würde ihre Tochter einen Monat eher die Wohnung wollen. 

Vielen Dank für die Antworten.

Kündigung, Wohnung, Schweiz, Mietrecht, Vermieter, Fingerabdruck
Selbstverursachter Schaden in einer Mietwohnung, wer trägt bei der Reparatur den Zeitwert?

Hallo zusammen, wir benötigen eure Hilfe.

In der Nacht zum 01.01.2017 hat mein Untermieter in der Badewanne versucht, Kohle für meine Shisha in der Badewanne anzuzünden. Leider war das Resultat ein Loch in der Acrylbadewanne. Wir haben den Schaden schon bei der Versicherung gemeldet und am 20.02.2017 haben wir bzw. die Hausverwaltung die Bestätigung für die Kostenübernahme erhalten, allerdings unter Abzug eines Zeitwerts von 20%. Der Kostenvoranschlag beträgt 1.307,81€, also sind es 261,56€, die noch offen stehen. Der Sachbearbeiter der Hausverwaltung teilte uns dies am 01.03.2017 via E-Mail mit, mit der Frage, wer den Abzug von 20% ersetzt, da dem Vermieter ein entsprechender Schaden entsteht.

Ich habe dem Sachbearbeiter daraufhin am 02.03.2017 geantwortet, dass laut meiner Auskunft der Versicherung, die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert vom Vermieter zu tragen ist, da er durch die Schadensregulierung den Vorteil hat, dass er eine neue Badewanne bekommt und dadurch eine Wertverbesserung entsteht.

Da ich bis zum 20.03.2017 noch keine Antwort auf diese Mail erhalten habe und auf meine Anrufe, nie einen Rückruf kam, habe ich via Mail nochmal um einen Zwischenstand gebeten, mit der Bitte ob es etwas zügiger vorangehen könnte, da wir die Badewanne/Dusche schon seit fast 3 Monaten nicht benutzen können und das unzumutbare Umstände sind.

Nachdem ich darauf wieder keine Antwort erhielt, rief ich letzte Woche nochmal an. Leider war der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub und die Vertretung wusste von der ganzen Sache nicht bescheid. Heute startete ich meinen letzten Versuch den Herrn ans Telefon zu bekommen, ansonsten hätte ich heute direkt den Eigentümer kontaktiert. Ich bekam ihn ans Telefon und erfuhr, dass er schon vor seinem Urlaub mit dem Eigentümer telefoniert hatte. Der Eigentümer teilte ihm mit, dass er die 20% nicht tragen wird, da er der Meinung ist, dass es keine Wertsteigerung wäre, da die Badewanne im Einwandfreien Zustand war.

Wir finden es eine Frechheit, dass wir 4 Wochen auf einen Zwischenstand warten müssen, wir keinen erreichen können und der zuständige Sachbearbeiter es nicht für nötig hielt, uns vor seinen Urlaub uns über diese Entscheidung des Eigentümers zu informieren. Nun ist unsere Frage wer im Recht ist und wer die 20% laut der Gesetzeslage tragen muss? Steht uns eine Mietminderung oder Vergleichbares zu? Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass dies nun alles etwas schneller vorangehen könnte oder müssen wir uns das weiterhin gefallen lassen?

Wir hoffen um schnellen Rat

Liebe Grüße

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Zeitwert, Mietschaden
Parkplatz im Mietvertrag. Neuer Eigentümer, will den Parkplatz und droht mit Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf. Was tun?

Liebe Community!

Folgender Sachverhalt zu o.g. Frage:

  • Meine Tante hat in ihrem Mietvertrag einen äußerst begehrten Parkplatz vor dem Mehrfamilienhaus.
  • Seit einem Monat gibt es einen neuen Eigentümer des Hauses
  • Eigentümer wohnt nicht in dem Haus. Möchte jedoch den Parkplatz
  • Meine Tante sagt "NEIN"
  • Ihr wird damit gedroht, dass ihr Mietvertrag wegen "Eigenbedarfs" gekündigt wird, wenn Sie den Parkplatz nicht abgibt
  • Meine Tante unterschreibt unter Druck einen Aufhebungsvertrag für den Parkplatz

Da ich den Parkplatz selbst regelmäßig nutze und das Vorgehen des neuen Vermieters (auch mein Vermieter) absolut nicht in Ordnung finde, möchte ich diesen Parkplatz auf gar keinen Fall abgeben.

Ich habe gelesen, dass man einen Mietvertrag für eine Wohnung für den Eigenbedarf nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen darf.

Jedoch hat sich für mich in dem Moment jede Voraussetzung relativiert, da ja durch die Abgabe des Parkplatzes alles so bleiben kann wie es gerade ist.

Aber wenn der Parkplatz nicht abgegeben wird, "auf ein Mal" die Wohnung für den Eigenbedarf notwendig ist?!

Ich möchte jetzt daher - da meine Tante auf Androhung der Kündigung der Wohnung den Aufhebungsvertrag unterschrieben und ja leider auch abgegeben hat - einen Widerruf verfassen.

Wegen Drohung als auch Täuschung?

Des Weiteren in dem Schreiben auf klar stellen, dass die Voraussetzungen für den Eigenbedarf sich allein durch die Drohung relativiert haben.

Ich bräuchte dann bitte an dieser Stelle verschiedene Bausteine von der Community um ein vernünftiges Schreiben aufzusetzen, sodass der Vermieter sich erstmal damit befassen und sich damit abfinden muss.

Geht das? Habt ihr Ideen? Was sagt ihr dazu?

Danke und liebe Grüße

Kemal

Miete, Mietrecht, Vertragsrecht
Euer Stromzähler zugänglich, oder wer liest den ab ?

Zu meiner ersten Umfrage hier der zweite wichtige Teil: Text wie in der ersten Umfrage - nur die Frage am Ende ist eine andere !!! Stress mit der Hausverwaltung ( HVW ), weil ich angeblich der einzige Mieter bin, der seinen Stromzählerstand mehr als nur 1 x im Jahr bei der Turnusmäßigen Ablesung wissen möchte. HVW: " Wenn das jeder Mieter fordern würde, müssten wir extra zum Ablesen noch Leute einstellen.

Ich meine....wer 1000 km am Stück mit dem Auto fahren muss, schaut doch zwischendurch auch mal auf die Tankuhr - wer schaut nicht regelmäßig nach, was er noch am Konto hat - oder ?

Problem: es muss jedesmal eine befugte Person im Heizungskeller ablesen, da dieser für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Die Rechtslage ist mir bekannt ( 1 x pro Monat ist das der HVW zuzumuten, ohne, das dafür Kosten erhoben werden dürfen), aber mich stört einfach diese Ignorante Argumentation und dieser Widerspruch - wenn ich der einige Mieter bin, braucht man keine Leute extra zur Ablesung einstellen - wenn alle Mieter eine öftere Ablesung wünschen - tja, dann bin ich ja wohl nicht der einzige !!!

Daher wollte ich mal wissen, ob ich echt so ein "Sonderling" bin und hier eine Umfrage starten, die aus 2 Fragen besteht:

Die Farge für die Umfrage lautet nun:

Ist Euer Stromzähler für Euch ohne weitere Personen ( Hausmeister ö.ä. ) zugänglich?

Danke für eine hoffentlich besonders reichhaltige Antwortflut !!!

Ich kann meinen Zähler selber ablesen - im Keller 90%
Ich benötige Zugang zum Zähler durch den Hausmeister 10%
Ich kann meinen Zähler selber ablesen - in der Wohnung 0%
Ich bekomme gar keinen Zugang zu meinem Stromzähler 0%
Elektrik, Mietrecht, Stromzähler
Wie oft lest ihr selber - oder lasst Euren Stromzähler ablesen?

Stress mit der Hausverwaltung ( HVW ), weil ich angeblich der einzige Mieter bin, der seinen Stromzählerstand mehr als nur 1 x im Jahr bei der Turnusmäßigen Ablesung wissen möchte. HVW: " Wenn das jeder Mieter fordern würde, müssten wir extra zum Ablesen noch Leute einstellen.

Ich meine....wer 1000 km am Stück mit dem Auto fahren muss, schaut doch zwischendurch auch mal auf die Tankuhr - wer schaut nicht regelmäßig nach, was er noch am Konto hat - oder ?

Problem: es muss jedesmal eine befugte Person im Heizungskeller ablesen, da dieser für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Die Rechtslage ist mir bekannt ( 1 x pro Monat ist das der HVW zuzumuten, ohne, das dafür Kosten erhoben werden dürfen), aber mich stört einfach diese Ignorante Argumentation und dieser Widerspruch - wenn ich der einige Mieter bin, braucht man keine Leute extra zur Ablesung einstellen - wenn alle Mieter eine öftere Ablesung wünschen - tja, dann bin ich ja wohl nicht der einzige !!!

Daher wollte ich mal wissen, ob ich echt so ein "Sonderling" bin und hier zwei Umfragen starten.

Die Frage für die erste Umfrage

1) Wie oft lest ihr Euren Zählerstand ab, oder lasst ihn ablesen

Danke für eine hoffentlich besonders reichhaltige Antwortflut !!!

Nur einmal im Jahr und lasst Euch vom Versorger benachrichtigen 50%
Monatlich 25%
Alle 3 Monate 25%
Täglich 0%
Wöchentlich 0%
Alle 6 Monate 0%
Niemals - es ist Euch egal 0%
Elektrik, Mietrecht, Stromzähler
Vermieter behauptet die Wohnung sei überbelegt und verweigert Zuzug von Familienmitglied - Was tun?

Hallo zusammen, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich in der Materie aus, was die Rechtssprechung angeht, also:

2002 sind wir mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern in eine 4 Zimmer Wohnung mit etwa 90 m² Wohnfläche gezogen. Ein Jahr später kam noch ein weiteres Kind hinzu und wir waren zu sechst. So weit so gut.

Nun bin ich vor einigen Jahren zum Studieren in eine andere Stadt gezogen und wollte jetzt wieder zu meiner Familie zurückziehen. Beim Bezirksamt habe ich erfahren, dass ich eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter benötige, um mich anzumelden. Daraufhin meldete ich mich beim Vermieter und bekam prompt ein Schreiben, dass die Wohnung doch jetzt schon überbelegt sei und meine Aufnahme verweigert wird.

Ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist und habe mich im Vorfeld im Internet informiert und auch einige Gerichtsbeschlüsse zu dem Thema gefunden. Demnach benötigt ein Erwachsener wohl eine Wohnfläche von etwa 10 m² und pro Zimmer können bis zu zwei Personen wohnen.

Dann habe ich mich nochmals persönlich im Büro des Vermieters gemeldet , weil ich annahm, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Denn ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist. Wie gesagt: in unserem Fall ohne mich 5 Personen auf 90 m² sind 18 m² pro Person.

Im Büro des Vermieters wurde mir gesagt, es handele sich nicht um ein Missverständnis und die Wohnung sei nun mal überbelegt.

Ich sprach an, dass es bis jetzt keine Probleme gegeben hatte und wir schon damals zu fünft aus einer kleineren Wohnung des gleichen Vermieters in eben diese größere Wohnung eingezogen sind. Warum wird genau jetzt behauptet, dass die Wohnung überbelegt wäre und warum kündigt uns der Vermieter nicht, wenn er denkt er wäre im Recht. Auch auf die oben genannten Gerichtsbeschlüsse wies ich hin.

Die Punkte, die ich ansprach, wurden ignoriert, runtergespielt. Es liege im Ermessen des Vermieters dies zu entscheiden und sie würden eine 3 Zimmer Wohnung ja auch nicht an eine 4 köpfige Familie vermieten. Die Kinder seien ja jetzt keine Kinder mehr und benötigten mehr Wohnraum. Pro Person müsse man ein Zimmer haben.

Außerdem sagte mir die Sachbearbeiterin des Vermieters, ich könne ohne weiteres bei meiner Familie wohnen solange keine Probleme entstehen. Das hat mich dann schon etwas verdutzt, erst zu behaupten die Wohnung wäre überbelegt, aber im gleichen Atemzug zu sagen ich könne dort wohnen. Wozu gibt es denn dann das Meldegesetz?

Wenn ich dort wohnen kann, warum wird mir dann die Aufnahme in die Wohnung verweigert? Und natürlich kommt es zu Problemen wenn ich mich beim Amt nicht anmelden kann und ohne Wohnort oder gültigen Perso dastehe. Auch diese Äußerungen wurden von ihr nicht wahrgenommen und sie werde das nicht mit mir ausdiskutieren.

Zum Schluss sagte ich, dass wir uns dann wohl vor Gericht sehen würden.

Wer weiß einen Rat oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer ist im Recht? Wie sollte ich jetzt vorgehen?

Familie, wohnen, Mietrecht, Vermieter, Meldegesetz
Mietswohnung Partner zu Besuch; könnten Vermieter Mehrkosten verlangen und Weiteres (siehe Sachverhalt)?

Guten Morgen,

es geht um folgenden Sachverhalt.

Meine Partnerin wohnt seit Februar in einer Mietswohnung. Die Vermieter wohnen direkt gegenüber. Meine Partnerin und ich wohnen ca. 45 km auseinander. Sie hat einen Job im Schichtdienst, weshalb es ihr nicht so oft möglich ist, zu mir zu kommen. Daher halte ich mich ca. 4-5 Tage die Woche bei ihr auf. Mein Aufenthalt findet nicht an konkreten Tagen statt, sondern je nachdem, wie es eben so passt. Ansonsten bin ich auch mal einige Tage mehr bei mir oder wir sind beide bei mir. Anschließend halten wir uns wieder einige Tage bei ihr auf. Wie man das eben so macht als Paar.

Jetzt haben ihre Vermieter sie gestern darauf angesprochen, "wer denn dieser Besuch immer sei". Sie wollten dabei wissen wie ich heiße, wer ich bin und wo ich wohne. Außerdem behaupteten sie, ich würde bei meiner Partnerin fest wohnen und das würde sich auf die Betriebskosten auswirken. Meine Partnerin teilte ihnen mit, dass ich nicht dort wohne, was sie allerdings nicht glaubten. Es kam einem vor, als würden sie protokollieren, wann ich ein und aus gehe, da sie auch am Abend vor dem Gespräch penetrant anschellten, als ich alleine bei ihr zu Hause war (sie kam erst zwei Stunden später nach Hause). Ich habe die Tür allerdings nicht geöffnet, da ich wie gesagt allein war und es bereits 19 Uhr war.

Außerdem beschwerten die Vermieter sich, dass meine Freundin mir einen Wohnungsschlüssel übergeben hat, sodass ich mich teilweise auch alleine in ihrer Wohnung aufhalte, wenn sie z.B. Nachtdienst hat, oder nach dem Spätdienst erst Abends nach Hause kommt.

Auf die Frage meiner Freundin, was die Vermieter jetzt vorschlagen, antworteten diese, dass ich entweder bei ihr offiziell einziehen soll, oder die Besuche müssten ab jetzt ausbleiben.

Meine Fragen:

  • Was für Ansprüche können die Vermieter in so einem Fall geltend machen? Haben sie überhaupt Ansprüche?
  • Sind meine Besuche zeitlich in Ordnung (ich las von einer 6 Wochen Bestimmung ohne Unterbrechung)?
  • Ab wann gilt in unserem Fall der Besuch als angemessen unterbrochen?
  • Können die Vermieter irgendwelche Betriebskostenzuschläge verlangen? Sie zahlt eine Pauschale für die Nebenkosten und hat soweit ich weiß, eine Wasserzähluhr im Badezimmer.
  • Zählt meine Nutzung ihrer Wohnung bereits als "Gebrauchsüberlassung an Dritte" ?

Ich habe weder Möbel von mir in ihrer Wohnung noch sonst irgendwas. Immer wenn ich komme, bringe ich lediglich meine Studienunterlagen mit, um bei ihr zu lernen und eine Sporttasche mit Kleidung für die Tage, bei denen ich bei ihr bin.

  • Ist es relevant, wenn nach außen hin der Eindruck entsteht, ich würde bei ihr wohnen, wenn ich z.B. ab und zu, um ihr Arbeit abzunehmen, den Hausflur wische oder auch mal einkaufen gehe?

Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung und bedanke mich im Voraus!

MfG

Allgemeinwissen, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter, Jura

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