Soll wir ehrlich sein und dem Vermieter von meiner Schwangerschaft berichten?

Hallo, einige von euch wissen wahrscheinlich selbst wie schwer es ist schwanger/mit Kind eine Wohnung zu finden. Mein Freund und ich werden andauernd nur abgelehnt wenn wir von meiner Schwangerschaft und der Notlage berichten. Wir hatten bis jetzt nur 2x die Chance eine Wohnung zu besichtigen, der Vermieter/Markler wusste vorher noch nichts von der Schwangerschaft. Da die Miete vom Jobcenter übernommen wird, finden wir für den vorgegebenen Preis meistens nur 2 Zimmer Wohnungen, Größe ist mehr als ausreichend! Für meinen Freund und mich wäre es kein Problem dem Kind später unser Schlafzimmer zu überlassen. Jedenfalls, meinte die Vermieterin bei der ersten Wohnung gleich, dass das nicht geht und dass sie langfristige Mieter sucht. Bei der zweiten Wohnung, haben wir nicht sofort von der Schwangerschaft berichtet aber dummerweise stand es auf dem Zettel für den Mietbescheid vom Jobcenter, den ich ihm unüberlegt in die Hand gedrückt habe. Morgen und am Samstag haben wir jeweils zwei neue Besichtigungstermine. Wir bereiten uns gut vor, nehmen ein Bewerbungsschreiben, Mieterselbstauskunft, Lohnabrechnungen, usw. mit. So sammeln wir sicher Pluspunkte. Nun wissen wir nicht ob wir dem Vermieter von der Schwangerschaft berichten sollen oder nicht. 1. Steht in meinem ALG2 Bescheid, dass ich schwanger bin 2. In der Mieterselbstauskunft steht "die wohung wird für ____ Personen benötigt".. soll ich reinschreiben für 2 Personen? Bis jetzt sind wir ja noch zu zweit, Baby kommt Anfang Dezember. Oder gleich für 3 Personen? 3. Man sieht meinen Bauch (25 SSW)

Wir hoffen trotz den vielen Absagen immer noch auf einen Vermieter mit Herz für Kinder... Sollen wir direkt ehrlich sein? Ich hab das Gefühl dass wir sowieso nicht drum rum kommen. Oder soll wir es vertuschen? Es ist echt eine Notlage, ich kann nicht mit Kind in einem 12 qm Kinderzimmer wohnen bleiben!

Bitte keine Vorurteile oder ähnliches, ich habe es eh schon schwer genug, danke.

Wohnung, Miete, Schwangerschaft, Mietrecht, Vermieter, Jobcenter
Hornissennest unauffindbar, Mietwohnung?

Hallo liebe Lesenden,

also ich habe schon seit einigen (und einigen mehr) Monaten Probleme mit Hornissen. Einige sind bei geschlossenen Fenstern über Nacht in meine Räumlichkeiten eingedrungen, andere fliegen nachts in mein Fliegengitter und verursachen damit ziemlichen Lärm und ehrlich gesagt blanke Panik meinerseits. Ganz abgesehen davon kann ich kaum noch schlafen (mittlerweile beobachte ich mein Schlafverhalten mit einer App - Tiefschlaf=Fehlanzeige..). Ein andauerndes Grundbrummen ist da zu hören und wenn das Wetter nicht so gut ist, dann könnte ich schwören, dass über der Decke meiner Wohnung (Dachgeschoss) quasi Runden geflogen werden - da kann man die Tiere regelrecht verfolgen aber stellenweise schallt das so sehr, dass man es nicht genau orten kann. Es endet aber immer darin, dass ich das Licht hastig wieder einschalte, und jeden Winkel meines Zimmers absuche, ob diesmal was ins Schlafzimmer gelangen ist.

Von außen kann ich leider kein Nest erkennen, aber heute hab ich eine Hornissen gesehen die zielgerichtet irgendwo an das Dach flog (leider war sie zu schnell und ich konnte keinen Eingang entdecken).

Ich vermute also stark, dass sich ein Hornissennest im Dachstuhl befindet.

Den Vermieter habe ich darüber schon vor Monaten hingewiesen. Da kam dann aber nur ein Brief in dem es etwa hieß "Der Hausmeister konnte auf dem Dachboden kein Nest finden. Er hat aber einen Kammerjäger befragt und hiermit weisen wir sie offiziell darauf hin, dass Hornissen unter Naturschutz stehen und eine bekämpfung der Tiere auf eigene Faust illegal ist. MfG Hausverwaltung."

... Um überhaupt irgendwie mal was in der Hand zu haben, müsste ich wissen wo das Nest ist. Meine Vermutung ist wie gesagt der Dachstuhl (langes Reihenhaus - da wär ne Menge unbeobachteter Platz und da schallt es ja auch her). Da ich aber generell ein (dank Magersucht -.-) sehr schwaches Immunsystem habe, traue ich mich wahrlich nicht da hoch zu klettern und nach HORNISSEN zu suchen ....

Ich kann aber leider nichts zu sowas finden. Es heißt man könne bei Gefahr eine Entfernung eines Wespennestes durch den Vermieter verlangen. Aber ich weiß ja nichtmal wo das Nest ist und jetzt weiß ich nicht, ob ich einen Kammerjäger zur Begutachtung unter den Dachstuhl schicken darf?

Ich hab wirklich versucht damit zu leben - die Tiere brauchen ja auch ein zuhause und vielleicht gewöhnt man sich ja daran - aber ich schlafe nur immer weniger, schlechter und habe auch dauernd Albträume..

Ich wär wirklich über JEDEN Tipp super glücklich..

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Hornissen, Kammerjäger, Wespen
Muss man jedem die Tür öffnen?

Hallo alle zusammen, Also die Antwort auf die Frage selbst kenne ich eigentlich, Nein ich muss meine Tür nicht öffnen. Allerdings Frage ich mich, gibt es ein Gesetz dazu, welches das Recht besagt, dass ich nicht verpflichtet bin jedem die Tür zu öffnen.

Folgendes Szenario. Mein Sohn, 9 Wochen alt, ist müde und ich lege mich gerade mit ihm hin An der Tür klingelt es, ich ignoriere es, da mein Sohn vorgeht. Außerdem habe ich gehört wer an der Tür steht und ich hätte auch andernfalls kein Interesse gehabt die Tür zu öffnen. Es war unser Hausmeister, der mich nebenbei gesagt schon seit unserem Einzug "belästigt". Er schaut durch meine Fenster um zu sehen ob ich da bin, wenn ich die Tür nicht öffne, auch ins Schlafzimmer!! Er klingelt Sturm obwohl er weiß ich habe ein Baby, sämtliche Vorfälle, Pool mutwillig zerstochen, Pakete wurden geklaut, seiner Meinung nach darf ich meinen Keller nicht absperren, denn sowas gab es noch nie dass jemand den abgesperrt hat(hallo?? Da lagere ich MEINE Sachen, da Sperr ich ab wann ich das will,bevor mir das auch noch geklaut wird!) Ich bin auch sicher dass er sich durch einen Ersatzschlüssel schon einmal unerlaubten Zutritt zu meiner Wohnung verschafft hat.

Naja zurück zu gestern, ich habe dann etwas später das Haus mit meinem Sohn verlassen, da ich etwas zu erledigen hatte. Mein Mann kam in der Zwischenzeit nach Hause, er war krank und legte sich selbst zum schlafen. Nun gut. Am späten Nachmittag dann, ging mein Mann vors Haus zum Auto. Plötzlich stürmt die Frau des Hausmeisters auf ihn zu, wedelt mit einem Stock in ihrer Hand vor ihm rum, schlägt auf den Boden, sodass der Stock bricht. Schreit rum: was wir uns einbilden die Tür nicht zu öffnen, was wir für ein Pack sind, besonders was ich für eine Frau sei?? (Ähm hallo, was bin ich denn für eine Frau, weil mein Sohn mir wichtiger ist als die Tür?) Wenn wir so weiter machen, hätte es Konsequenzen für uns (was tun wir denn? Wir halten uns an die Hausordnung, im Gegensatz zu anderen Hausbewohnern, aber die kriechen dem Hausmeister ja auch da hin wo die Sonne nicht scheint, deren Kind sagt sogar Oma und Opa, zu denen (nicht verwandt) , das heißt der Nachbar darf alles, 7/24 lärm, ist da erlaubt, wir dürfen nicht auf Zimmer Lautstärke Fernsehen, denn das hört man ja durchs ganze Haus???? Ich hör das nicht Mal im nächsten Raum, aber ok) Naja, jedenfalls weiter im Text der netten Dame, sie wären froh wenn wir endlich ausziehen, kam dann noch von ihr.

Man merkt direkt wie sie uns aus der Wohnung ekeln wollen und das nur weil wir ein Privatleben wollen und nicht belästigt werden wollen. Weiteres Beispiel: Garten sind eben Garten an Garten, viele Bewohner haben sich eine Hecke gepflanzt als Sichtschutz, das war uns zu aufwendig, wir haben also einen kleinen Zaun mit Sichtschutz aufgestellt, da wir auch im Garten nicht von jedem beobachtet werden wollten der vorbei geht. Da hieß es dann es ist verboten. Alles klar?! Lauter solche Sachen eben. Sorry für den langen Text.

Mietrecht, Hausmeister
Mietnebenkosten - Schlüssel + Grundsteuer?

Hallo zusammen,

anbei zwei Bilder von Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2015 und 2016.

Vorausgeschickt - Mietwohnung, 104 m², 9 Parteien im Haus, gesamt 746 m², bis 2015 im Eigentum einer Erbengemeinschaft, ab 2016 in eine WEG umgewandelt. Etwa die Hälfte der Parteien sind Mieter.

Jetzt die Fragen bzw. die Ungereimtheiten:

(1.) In 2015 wurde eine Grundsteuer von 335,09 € abgerechnet. (Normal in den Vorjahren um die 50 €). Der Betrag ist offensichtlich falsch und deckt sich auch nicht mit anderen Mietern des Objektes. Auch die Kommune weiß davon nichts. (6,5-fach höher?)

Kann man da jetzt noch erfolgreich Einspruch erheben? (Oder verfristet? Die Abrechnung 2015 ist datiert auf den 08.08.2016. Bezahlt ist alles.)

(2.) In 2016 werden die Verteilerschlüssel wohl auf MEA (Miteigentumsanteile der WEG) abgestellt. Auch ist ein Schlüssel komplett geändert worden.

2.1 Ist so eine Umstellung (zum Nachteil) zulässig? (Nur weil die WEG es gerne so hätte.) Warum einmal gesamt 1000 MEA und andermal gesamt 990 MEA?

2.2 Weiß jemand von Euch was "Eigentumsanteil o. GA" bedeutet? (Garage macht keinen Sinn.)

2.3 Der Allgemeinstrom wurde immer pro Partei berechnet (1/9), nun nach MEA? (Die drei größeren Wohnungen haben jetzt den Nachteil - und der ist nicht unerheblich.) Ist das zulässig?

Im Voraus für Eure Hilfe besten Dank

Gruß Dietmar Bakel

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Miete, Mietrecht, Abrechnung, Betriebskosten, Grundsteuer, Mietnebenkosten, Nebenkosten
Haben wir Chancen zu Gewinnen. Räumungsklage?

Hallo! Ich habe eine Frage und hoffe hier gibt es ein paar die mir Antworten geben können.

Ich (Tochter) Wohne mit meinen Eltern in einem Mietshaus seit 10 Jahren mittlerweile. Seitdem wir hier wohnen hat unser Vermieter nichts am Haus gemacht. Als wir einzogen, wurde uns versprochen das z.B in einem der zwei Schlafzimmer eine Fensterbank verbaut werden würde (man konnte nach draußen gucken), schlussendlich hat mein Vater sie selbst verbaut. Es gab immer wieder kleine und größere Mängel die vom Vermieter nie behoben wurden, also schrieben meine Eltern irgendwann dem Vermieter dass sie die Miete mindern würden.

Das haben sie im Laufe der Jahre auch immer wieder getan. Geendet hat das ganze immer wieder damit dass der Vermieter samt Hausverwalter vor unserer Tür stand und uns mit Rauswurf drohte. Vor vier Jahren fing es dann bei uns in der Wohnung mit Nässe an, eine Untersuchung die der Vermieter selbst durchführen ließ (wir waren dabei) ergab dass das Dach über uns (Flachdach wir wohnen ganz oben) voller Wasser ist. Daraufhin minderten meine Eltern die Miete um 100%, vor 2 Jahren dann meinte der Vermieter wieder vor unserer Tür zu stehen, drohte uns wieder mit Rauswurf. Meine Eltern einigten sich in dem versprechen dass das Dach gemacht werden würde mit diesem und Zahlten ihm einen großen Teil der eingehaltenen Miete.

Seitdem ist aber nichts passiert, woraufhin meine Eltern dieses Mal über einen Anwalt die Miete um 100% mindern ließen. Dies ist nun 1 ½ Jahre her. Vor einem Jahr reichte der Vermieter Räumungsklage ein, zog sie jedoch ohne Grund plötzlich wieder zurück. Vor drei Jahren War bei uns auch jemand in der Wohnung der Messungen bei uns durchführen ließ und feststellte das die Decken richtig Nass sind (auch da tat der Vermieter nichts dagegen). Nun haben wir vor zwei Monaten in der Zeitung gelesen, dass der Mann, der die Feuchtigkeitsmessung bei uns in der Wohnung durchführen ließ gestorben ist, leider war er selbstständig und hat keine Schriftlichen Nachweise für uns hinterlassen.

Zwei Wochen nach der Todesanzeige, bekamen wir dann plötzlich wieder eine Räumungsklage zugeschickt, wir sind natürlich direkt zu unserem Anwalt gegangen der daraufhin Widerspruch eingereicht hat. Zudem haben wir uns von der Firma, die die Messungen auf dem Dach durchgeführt hat ein Schreiben zuschicken lassen, wo die Feuchtigkeit etc genau dokumentiert ist. Jetzt warten wir zuhause angespannt was nun passieren wird.

Langsam bin ich mit den Nerven am Ende, seit 10 Jahren nicht mehr als nur leere Versprechungen von unserem Vermieter, immer wieder haben wir uns weich kochen lassen und haben bezahlt (Auch die über 10.000€ von der Mietkürzung das letzte Mal mit dem Versprechen das endlich was passieren würde. Auch die Balkone sind mittlerweile stark baufällig und bröseln von unten weg. Man sieht schon die Eisenstreben darin die schon rosten.

Hat schon mal jemand so etwas erlebt und gegen eine Räumungsklage gewonnen? Was kommt jetzt auf uns zu?

Mieter, Mietrecht, Anwalt, Räumungsklage
Wohnung übergeben Ex Räumt Keller nicht Leer was tun?

Hallo ich habe ein Problem , vor ca. 1 Woche gab es eine Gerichts Verahndlung herausgabe der Wohnung wurde geklagt vom Vermieter .Seit letzten Jahr 10.8.2016 hat meine Ex Das Schloss ausgetauscht und ich kam nicht mehr in die Wohnung .Sie wollte das ich weiterhin Miete Zahle aber hat mich nicht in die Wohnung gelassen .Da ich damit nicht einverstanden war wollte ich die Wohnung Kündigen , Sie hatte sich geweigert die Kündigung zu unterschreiben darauf hin habe ich es Gerichtlich durchsetzen können .Sie musste vor Gericht die Kündigung unterschreiben und mir aushändigen .Kündigung also abgeschickt , eine Kündigungsbestätigung habe ich vom Vermieter erhalten .Am 28.2.2017 hätte meine Ex die Wohnung Räumen müssen und denn Vermieter die Schlüssel aushändigen müssen .Hat Sie aber nicht gemacht , darauf hin wurde der Mietvertrag 3 Monate Verlängert, da Sie nach 3 Monaten noch immer nicht die Wohnung geräumt hatte , gab es wieder eine Gerichtsverhandlung .Herrausgabe der Wohnung wurde geklagt !jetzt habe ich mir entlich die Schlüssel holen können , und konnte daher entlich in die Wohnung .Tapeten ,Larminat etc alles raus gemacht , Reperaturen durch geführt jetzt kann ich aber nicht die Wohnung übergeben weil im Keller jede menge Klamotten sind von meiner Ex .Sie selber ist verschwunden ist nach Köln abgehauen , kann Sie nicht erreichen Email Geschickt , Freunde von Ihr Angeschrieben etc. das man Ihr sagen soll das Sie denn Keller entlich Leer machen soll es kommt aber keine Reagtion von Ihr !Beide Sind Hauptmieter , beide habe denn Mietvertrag unterschrieben .kann mir einer sagen was ich da jetzt machen kann ?oder hat jemand erfahrung dadrin ?Will ja die Wohnung übergeben , aber der Keller ist nicht Leer!Aussehrdem will der Vermieter Miete für denn 01.08.2017 Miete haben ,weiß jetzt nicht wieso !

Wohnung, Mietrecht
Mieter rausbekommen?

Hallo

Ich bin Hauseigentümern und habe ein großes Problem. Vor ca einem Jahr ist in einer Wohnung ein zuerst netter junger Mann ( Herr A)eingezogen doch nach 2-3 Monaten änderte sich alles. Das ganze Haus roch nach Marihuana (man merkte es kam aus seiner Wohnung) Die Polizei hatte ihn ständig gesucht es war nachts geschrei von ihm und seiner Freundin (sie wurde geschlagen, es wurden Gegenstände durchs Treppenhaus geworden) so nach einem weiteren Monat kündigte er weil ich ihn nervte damit das ich ihn darauf ansprach nichtmehr so laut zu sein sein Fahrrad bitte nicht im engen Treppenhaus abzustellen sondern auf den Hof (fahrradständer vorhanden) usw. Soweit so gut doch ist in der Zwischenzeit ein anderer Mieter(Herr B) in einer anderen Wohnung eingezogen, die beiden kannte sich. Dieser hat auch zuerst pünktlich die Miete überwiesen und alles war gut nur seid ca eine halben Jahr ist er abreitslos und das Amt übernimmt nicht die vollen kosten die von ihm beglichen werden da er so schnell keine Wohnung findet. Jedoch ist der Herr A fast jeden Tag bei Herr B zu Besuch, schreit weiterhin rum, hat sich nicht abgemeldet und die Polizei kommt alle paar Tage weil sie Herr A suchen. Herr B benimmt sich auch wie die Axt im Wald. Uriniert auf den Hof (zeugen vorhanden) hört bis in die Nacht laute Musik und bezahlt meistens erst nach Aufforderung und beteuert schon länger er suche eine neue Wohnung. Es gab schon 2 Kündigungen die ich aufgrund nicht gezahlter Miete ausgeschrieben habe jedoch wurde nicht reagiert. Mein Anwalt sagt nur rausklagen bringt etwas aber das ist sehr teuer und das Geld sehe ich nie wieder bzw habe auch momentan das Geld nicht so locker. Hätte jemand einen Rat? Tut mir sehr leid das der Text so lang wurde

Polizei, Mieter, Mietrecht, kündigen, verzweifelt
Darf Untermieter in Abwesesenheit Schlüssel weitergeben?

Guten Tag,aktuell vermiete ich ein Zimmer in meiner Wohnung unter. In dieser bin ich selbst wohnhaft. Leider trennt sich diese Wohnkonstellation wieder in 3 Monaten - gesetztliche Frist - auf. Bis zu genanntem Ende wird sich die Untermieterin im Ausland aufhalten. Sie möchte in diesem Zeitraum ihren Schlüssel an Freunde weitergeben, um zu etwaigen Unterlagen Zugang zu haben. ( Am Rande: Das könnte ich auch übernehmen) Zudem, soll in ihrer Abwesenheit 3 Tage eine Freundin in ihrem Zimmer schlafen. Meine Untermieterin studiert Jura und beruft sich hier auf einen Besuch und das sie ihren Schlüssel geben kann wem sie möchte. Ich jedoch hatte mit ihr im Mietvertrag festgehalten, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht zulässig ist und sich der Besuch der Freundin nicht als solchiger einstufen lässt, da meiner Meinung nach nur in Anwesenheit der Untermieterin ein Besuch möglich wäre?? Desweiteren bin ich der Meinung, dass sie ihren Schlüssel zwar bei einer Vertrauensperson ihrer Wahl deponieren kann, dieser sich jedoch nicht Zugang zur Wohnung, Briefkasten o.Ä. verschaffen darf, da es sich hierbei wieder um eine Gebrauchsüberlassung handeln würde. Auch bin ich der Meinung, als Hauptmieterin das Hausrecht zu besitzen und es sich - nachdem ich dies ihr gegenüber eindeutig geäußert hatte- um einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung handelt.Entgegenkommend habe ich angeboten, dass in meiner Anwesenheit nach vorheriger Absprache ab und an Zutritt gewährt werden kann.Bin ich mit meiner Interpretion auf dem Holzweg?Ich danke Ihnen im Voraus

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, WG
Kinderlärm im angrenzenden Garten bis Nachts, was tun?

Seit 2 Jahren habe ich neue Nachbarn. Ich wohne in einem Mietshaus und diese Großfamilie hat neben diesem Mietshaus ein neues Haus gebaut. Es sind Iraker/Iraner, so genau weiß ich es nicht, auf jeden Fall Südländer. Sie selbst haben ein Mehrfamilienhaus mit 3 Familien und etlichen Kindern. Leider grenzt deren Garten an meinem und mein Schlafzimmer ist Richtung Garten. Die Kinder spielen den ganzen Tag im Garten, was nicht das Problem ist. Denn ich habe selbst 2 Kinder und kann mit Kinderlärm leben. Die Schwierigkeit ist allerdings die, dass die Kinder jeden Abend (und jetzt in den Sommerferien erst recht) bis teilweise 1.00Uhr nachts draußen kreischen, auf dem Trampolin hüpfen und lauthals toben. Glück ist, wenn es um 23.00 Uhr schon ruhig ist. Ich muss aber um 5.30 Uhr aufstehen und bin Abends auch schon früh platt. Nur mit dem Schlafen geht das natürlich nicht bei dieser Lautstärke. Ohropax, Schaumstoffmatte am Fenster....alles probiert, aber doch auch nicht der Sinn der Sache.Ich kann die Kinder dafür nicht verurteilen, habe des Öfteren schon raus geschrien. Die Eltern beherrschen aber die deutsche Sprache nicht. Es sind keine Moslems, sondern Jesiden...wo die Frauen wohl auch keine gleichberechtigte Rolle einnehmen. Das heißt, ich als Frau traue mich nicht unbedingt rüber zu gehen und mit denen zu sprechen.Was kann ich also tun, ich habe ja schon sehr lange Geduld. Soll ich die Polizei holen? P.s. Die anderen Nachbarn in meinem Haus sind alle arbeitslos, die schlafen bis Ultimo und stören sich nicht weiter am Kindergeschrei.

Mietrecht, Kinder und Erziehung, Kinderlärm, Nachbarschaft
Beim Freund der Eltern ins Haus einziehen- Steuern, Bafög, usw?

Also vorab: ich will keine Grunddiskussion veranlassen, ob oder warum es gut oder eben nicht gut ist bei den Schwiegereltern in Spe einzuziehen :P . Nun zur Situation:Ich, Studentin, bekomme Bafög und wohne zurzeit in einer WG.Mein Freund, ebenfalls Student, wohnt bei seinen Eltern in deren Haus. Wir möchten nun gerne zusammen bei seinen Eltern ins Haus einziehen (Praktischer für Uni/ und auch privat). Der Vater möchte natürlich die vermehrten Nebenkosten abdecken, was für mich natürlich auch i.O. ist - zahle ich ja jetzt schließlich auch. Weder der Vater, noch ich möchten aus der Situation irgendeinen Gewinn ziehen. Was müssen wir nun beachten? Ein Mietvertrag ist wahrscheinlich unumgänglich, da ich für das Bafög-Amt natürlich auch einen Nachweis stellen muss, wo ich wohne und dass ich Wohnausgaben habe. Wie sieht das steuerlich für den Vater aus, wenn er mir quasi ein Zimmer untervermietet? Gibt es eine Grenze, bis zu der das ganze steuerfrei laufen kann oder muss der Vater das auf jeden Fall steuerlich absetzen? Mit Mietrecht, Steuerrecht, etc. kenne ich mich leider absolut nicht aus :( Ich will ungern der Grund sein, dass der Vater erhebliche Steuern zahlen muss und würde mir in diesem Fall eher eine kleine Wohnung suchen.Aber ich kann doch nicht der erste Fall sein, bei dem diese Situation auftritt? Wie kann man diese Situation regeln? Ich hoffe, jemand kann mir einen Tipp geben oder mir verraten, an welche Stelle ich mich am besten wende. Ansonsten werde ich nämlich am Montag alle Stellen abklappern, die damit zu tun haben könnten. :P Vielen Dank schon mal im Voraus! :) Beste Grüße und ein schönes Wochenende

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An meinem Balkon wurde vor 2jahren ein sichtschutz angebracht, heute verlangt nun der Vermieter, dass dieser umgehend weg soll.. Was passiert bei verweigerun?

der sichtschutz wurde an meinem Balkon angebracht, um mich vor gaffenden Nachbarn zu schützen. Zwei Jahre lang ging alles gut, aber jetzt ist mir ein schreiben vom Vermieter ins Haus reingeflattert in dem steht:

Betreff: Entfernen des Sichtschutzes

Da der sichtschutz an ihrem Balkon eine äußere Veränderung des Gebäudes darstellt, bitten wir Sie, den sichtschutz Umgehend zu entfernen.

Eine äußere Veränderung des Gebäudes, in Form einer markise oder eines sichtschutzes, muss vom Vermieter genehmigt werden.

Falls sie künftig eine Markise anbringen möchten, bitten wir Sie, dies mit uns abzusprechen. Einen sichtschutz wie sie in derzeit angebracht haben, werden wir allerdings nicht genehmigen.

Die Nachbarn über und unter mir haben eine Markise angebracht, wieso wollen die jetzt dafür eine extra Absprache? Andere Nachbarn haben ein hölzernen sichtschutz an Ihren Balkonen angebracht wir dagegen ein stofflichen sichtschutz...macht das einen Unterschied?Wir wohnen seit 5 Jahren im 1stock und es laufen ziemlich viele herum und gaffen immer wie wie blöde in unserem Balkon rein, abgesehen davon gaffen auch noch einige Nachbarn, die gegenüber von uns wohnen mit rein. Es ist wirklich ein Ärgernis... Was soll ich tun? Umziehen? Nicht reagieren? Imich graut es bei der Vorstellung ohne sichtschutz auf meinem Balkon zu sitzen.. Oder machen die das extra um uns aus der Wohnung rauszuekeln? Wird uns die Wohnung gekündigt, wenn der sichtschutz bleibt? Danke.

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