Mietswohnung Partner zu Besuch; könnten Vermieter Mehrkosten verlangen und Weiteres (siehe Sachverhalt)?

Guten Morgen,

es geht um folgenden Sachverhalt.

Meine Partnerin wohnt seit Februar in einer Mietswohnung. Die Vermieter wohnen direkt gegenüber. Meine Partnerin und ich wohnen ca. 45 km auseinander. Sie hat einen Job im Schichtdienst, weshalb es ihr nicht so oft möglich ist, zu mir zu kommen. Daher halte ich mich ca. 4-5 Tage die Woche bei ihr auf. Mein Aufenthalt findet nicht an konkreten Tagen statt, sondern je nachdem, wie es eben so passt. Ansonsten bin ich auch mal einige Tage mehr bei mir oder wir sind beide bei mir. Anschließend halten wir uns wieder einige Tage bei ihr auf. Wie man das eben so macht als Paar.

Jetzt haben ihre Vermieter sie gestern darauf angesprochen, "wer denn dieser Besuch immer sei". Sie wollten dabei wissen wie ich heiße, wer ich bin und wo ich wohne. Außerdem behaupteten sie, ich würde bei meiner Partnerin fest wohnen und das würde sich auf die Betriebskosten auswirken. Meine Partnerin teilte ihnen mit, dass ich nicht dort wohne, was sie allerdings nicht glaubten. Es kam einem vor, als würden sie protokollieren, wann ich ein und aus gehe, da sie auch am Abend vor dem Gespräch penetrant anschellten, als ich alleine bei ihr zu Hause war (sie kam erst zwei Stunden später nach Hause). Ich habe die Tür allerdings nicht geöffnet, da ich wie gesagt allein war und es bereits 19 Uhr war.

Außerdem beschwerten die Vermieter sich, dass meine Freundin mir einen Wohnungsschlüssel übergeben hat, sodass ich mich teilweise auch alleine in ihrer Wohnung aufhalte, wenn sie z.B. Nachtdienst hat, oder nach dem Spätdienst erst Abends nach Hause kommt.

Auf die Frage meiner Freundin, was die Vermieter jetzt vorschlagen, antworteten diese, dass ich entweder bei ihr offiziell einziehen soll, oder die Besuche müssten ab jetzt ausbleiben.

Meine Fragen:

  • Was für Ansprüche können die Vermieter in so einem Fall geltend machen? Haben sie überhaupt Ansprüche?
  • Sind meine Besuche zeitlich in Ordnung (ich las von einer 6 Wochen Bestimmung ohne Unterbrechung)?
  • Ab wann gilt in unserem Fall der Besuch als angemessen unterbrochen?
  • Können die Vermieter irgendwelche Betriebskostenzuschläge verlangen? Sie zahlt eine Pauschale für die Nebenkosten und hat soweit ich weiß, eine Wasserzähluhr im Badezimmer.
  • Zählt meine Nutzung ihrer Wohnung bereits als "Gebrauchsüberlassung an Dritte" ?

Ich habe weder Möbel von mir in ihrer Wohnung noch sonst irgendwas. Immer wenn ich komme, bringe ich lediglich meine Studienunterlagen mit, um bei ihr zu lernen und eine Sporttasche mit Kleidung für die Tage, bei denen ich bei ihr bin.

  • Ist es relevant, wenn nach außen hin der Eindruck entsteht, ich würde bei ihr wohnen, wenn ich z.B. ab und zu, um ihr Arbeit abzunehmen, den Hausflur wische oder auch mal einkaufen gehe?

Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung und bedanke mich im Voraus!

MfG

Allgemeinwissen, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter, Jura
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