Muss ich den neuen Herd akzeptieren, auch wenn er "schlechter" ist, als der alte?
Hallo, ich suche jemand, der sich ein weinig Mietrechtlich auskennt. Wir hatten bis vor 2 Monaten einen
E-Herd, Umluft, Grillfunktion, 4 Platten - davon 2 Schnellkochplatten Dieser ging kaputt und wurde von der Hausverw. ersetzt, durch einen:
E-Herd, Grillfunktion, 4 Platten - davon nur 1 Schnellkochplatte. Also dem neuen Herd fehlte die Umluft und eine Schnellkochplatte mehr.
Erste Frage: - muss ich das hinnehmen, das dieser Herd weniger Funktionen hat ?
Bevor ich dazu kam, dieses zu beanstanden, stellte ich jetzt fest, daß auch der neue Herd nicht richtig funktioniert. Eine der 2 Heizspiralen der Grillfunktion bleibt kalt. Der Temperaturregler geht bis 250 °C, aber mit einem Laserthermometer nachgemessen erreicht er nur 180 -190 ° C Zweite Frage: Das die Heizspirale(n) beide gehen müssen, ist klar, aber muss ich es hinnehmen, daß er nur max. 190°C erreicht, statt der auf dem Regler angezeigten 250 °C ?
Ich würde gerne wieder so einen, wie der ersten haben - mit Umluft, Grill und 4Platten, davon 2 Schnellkochplatten. Wie sehen meine Rechte aus ? Danke für Eure Bemühungen :-)