Ärger im Betrieb wegen Krankschreibung?

Ich bin Mitarbeitervertreterin in einem kleinen Betrieb. Bisher gab es nichts wirklich Weltbewegendes. Nun aber stehe ich vor einem Problem, da unser Chef etwas uneinsichtig ist. Für mich ist die Sache vollkommen klar. Ich berichte mal von Anfang an.

In unserem Betrieb wird u. a. eine schwerbehinderte Mitarbeiterin beschäftigt, welche fest angestellt ist. Diese ist im Vergleich zu anderen Mitarbeitern äußerst selten krank. Für unseren Chef sehr praktisch, weil sie seine Vertretung ist. Leider musste sie sich schon oft genug dumme Sprüche vom Chef anhören, wenn sie sich nicht gut fühlte. Sie hatte immer das Gefühl, dass ihre Krankheit angezweifelt wurde und ist dann trotzdem arbeiten gekommen. Leider habe ich das erst erfahren, als jetzt meine Hilfe benötigt wurde.

Bei der Kollegin war eine Wurzelspitzenresektion geplant (Chef wusste das), die aufgrund ihrer Behinderung unter tiefer Sedierung erfolgen sollte. Nur war unser Chef vor ca. drei Monaten im Urlaub, die Kollegin seine (einzige) Vertretung. Nach einer Woche bekam die Mitarbeiterin Schmerzen und ging zum Arzt. Daraufhin wurde die WSR vorgezogen und die Mitarbeiterin für 3 Tage krank geschrieben. Die Arbeit blieb natürlich liegen, wurde von ihr aber anschließend abgearbeitet. Unser Chef war natürlich stinksauer, aber die Kollegin kann ihre Schmerzen/Krankheit ja auch nicht nach seinem Urlaub planen.

Folgende Situation brachte beim Chef das Fass zum Überlaufen: Die Kollegin wurde vor zwei Wochen an den Augenlidern operiert und eine Woche krank geschrieben. Es handelte sich nicht um eine kosmetische OP (auch wenns jetzt besser aussieht). Die Entfernung der Schlupflider war notwendig, weil eine erhebliche Sichtfeldeinschränkung vorlag. Der Chef fühlt sich verarscht und behauptet es wäre eine kosmetische OP gewesen, wo sie hätte Urlaub nehmen müssen. Ich bin der Ansicht, auch wenn man noch erkennt, wo die Mitarbeiterin operiert wurde, geht den Chef der Grund überhaupt nichts an. Sie ist krank geschrieben worden und fertig.

Nun will er ihr kündigen. Was soll da als Begründung herhalten? Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin, die krank geschrieben war? Soweit mir bekannt ist, wird man bei kosmetischen OPs nicht krank geschrieben, weil sie nicht medizinisch notwendig sind. Oder sehe ich das falsch? Wie kann ich unsere langjährige Mitarbeiterin unterstützen?

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Krankschreibung, Operation, Ausbildung und Studium
Was tun, wenn eine Wohnung zu Mietbeginn nicht verfügbar ist?

Guten Morgen Community, eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ein Pärchen unterschreibt einen Mietvertrag mit Mietbeginn 01.05.17. Die beiden haben dem Vormieter eine Ablösesumme für seine Küche bezahlt, im Gegenzug zieht der Mieter früher aus, so dass die zwei noch Zeit zum Streichen haben. Der Vermieter sagte zu, dass die beiden den Schlüssel erhalten, sobald der Vormieter diesen abgegeben hat (natürlich nicht nachweisbar). Nun passiert folgendes: Der Vormieter gibt kurz vor Ostern den Schlüssel ab, so dass das Paar nach Ostern in die Wohnung könnte. Nun kommt aber der Vermieter auf den Gedanken, dass der Vormieter ja noch die Wohnung streichen müsste oder 500 € zahlen soll. (Ob die Renovierungsklausel in seinem Mietvertrag rechtswirksam ist, ist nicht bekannt) Das Pärchen hätte die Wohnung im derzeitigen Zustand übernommen und selbst gestrichen. Der Vermieter will das aber nicht und besteht nun darauf, dass der Vormieter streicht. Oder zahlt. Der will nun verständlicherweise lieber streichen statt zahlen. Das Pärchen hat erst ab 01.05. ein Anrecht auf die Schlüssel, das ist klar. Leider befindet sich der Vormieter derzeit im Urlaub und so ist es fraglich, ob die zwei den Schlüssel zum Mietbeginn erhalten, weil der Vormieter noch wegen Streicharbeiten drin ist. Welche Möglichkeiten hat das Paar, wenn die Schlüsselübergabe nicht zu Mietbeginn erfolgen kann? Wer nun für diesen Schlamassel verantwortlich ist, ob Vermieter oder Vormieter, ist nicht bekannt.

streichen, Mietrecht, Übergabe
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