Hallo, ich bin vor einiger Zeit in eine Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag war vereinbart, dass der Mieter (als ich) einen Vertrag mit einem Stromversorger abschließt. Diese Klausel im Mietvertrag habe ich übersehen. Durch mein Versäumnis sind nun Stromkosten beim Eigentümer der Wohnung entstanden. Diese Kosten wurden nicht rechtzeitig durch meinen Vermieter beglichen, sodass zusätzlich Mahngebühren entstanden sind.

Klar, dass ich die Stromkosten begleichen muss. Ich habe schließlich den Strom verbraucht.

Aber was ist mit den Mahngebühren, die der Stromanbieter meinem Vermieter in Rechnung gestellt hat? Kann mein Vermieter diese Mahngebühren, die durch seine verzögerte Zahlung entstanden sind, mir in Rechnung stellen?