Mietsachschäden und Haftpflichtversicherung?

Hallo zusammen, hier kommt meine zweite Frage zu derselben Sache, da ich eine klare Antwort nicht bekommen habe. Noch einmal bitte ich um Geduld und, dass ihr mein schlechtes Deutsch entschuldigt.

Ich bin aus meiner ersten Mietwohnung in Deutschland vor einem Monat ausgezogen. Bei Auszug wurde es festgestellt, dass meine Kinder einige Wände bemalt haben. Da ich kurzfristig (wegen Arbeitsaufnahme) ausziehen musste, hatte ich leider keine Zeit, die Schäden zu beseitigen. Nun wohnt in der Wohnung ein Nachmieter, der die Wände angenommen, wie sie sind.

Also will der Vermieter jetzt nicht streichen, weil der Nachmieter es nicht verlangt hat, aber eill er meine ganze Kaution gegen die Schäden behalten.

Allerdings habe ich eine Privathaftpflichtversicherung und laut dem beiliegenden Auszug von den „besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung“ sind diese Schäden von der Versicherung abgedeckt (wenn ich richtig verstanden habe).

Könntet ihr bitte bestätigen, dass ich die Bedingungen richtig verstanden habe? Sind die Schäden abgedeckt?

Wenn ja, wie soll ich jetzt mit dem Anliegen vorgehen? Kann eine Erstattung erfolgen, sofern die Schäden noch nicht & wahrscheinlich nicht bald beseitigt werden? Kann ich den Vermieter zu Kooperation zwingen, während er will einfach die Kaution behalten?

Danke euch im Voraus.

Bemerkung: Bei Einzug hat der Vermieter kein Übergabeprotokoll erstellt. Das heißt, es ist nicht festgestellt, dass die Wohnung beim Einzug frisch gestrichen wurde (aber ich will mich die Schuld nicht entziehen).

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Mietrecht, Kaution, Haftpflichtversicherung
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