Bis vor 4 Monaten hatten wir 2 Freunde die in unserem Haus lebten und Miete Zahlten.Nun fordern sie ihr Recht auf Wohnrecht auf Lebenszeit ein Das von uns aufgesetzte Schreiben ist weder im Grundbuch eingetragen noch Notariell beglaubigt. Können sie sich auf Grund des Schreibens trotzdem ihr Recht vor Gericht einklagen? Danke im Voraus für eine Antwort. Dieter Müller Coswig-Anhalt