Darf der Vermieter in einer WG Übernachtungen verbieten?

Da mein Freund in einer anderen Stadt das Studieren angefangen hat, habe ich mich jetzt dort für einen Ausbildungsplatz beworben und wurde von dem Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Problem ist, dass die Stadt so weit von mir weg ist, dass ich 7 Stunden Zugfahrt habe und deswegen 3 Nächte bei meinem Freund übernachten müsste. Dieser wohnt jetzt seit kurzem in einer WG und hat seinen Vermieter gefragt, ob es Okay ist, wenn ich für 3 Nächte bei ihm im Zimmer mit schlafe. Daraufhin hat der Vermieter gesagt, dass das nicht geht, da jedes Zimmer nur für eine Person ist. Laut Mietrecht ist es einem Mieter allerdings erlaubt, Besuch bis zu 6 Wochen zu beherbergen, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Deswegen meine Frage jetzt: Kann der Vermieter verbieten, dass ich für 3 Tage in dem Zimmer meines Freundes übernachte?

Wenn ja, dann kann ich den Termin für das Bewerbungsgespräch nicht wahrnehmen, da ich meiner Meinung nach keine 300 Euro für Reise und Schlafmöglichkeit zahlen kann, wenn ich nicht einmal sicher bin, dass ich die Stelle bekomme. Und da die Zugfahrt allein schon 53 Euro gekostet hat (Sparpreis) und die Hotels bei 59 Euro pro Nacht anfangen, habe ich eigentlich keine andere Wahl als entweder bei meinem Freund zu übernachten oder den Termin abzusagen.

Als weiteres Problem stellt sich mir hier aber auch, dass ich durch das Verbot des Vermieters meinen Freund ja nicht einmal in meinen Ferien besuchen kann. Deswegen ist es mir sehr wichtig, herauszufinden, ob der Vermieter die Übernachtung verbieten kann oder nicht..

Denn wenn wir uns jetzt ein Jahr lang nicht sehen können, weil sein Vermieter es verbietet, dann weiß ich nicht, ob unsere Beziehung überhaupt eine Chance hat, zu bestehen...

Vielen Dank schon mal im Voraus für euere Antworten.

Edit: Wenn es rechtlich gesehen dem Vermieter nicht zusteht, den Besuch zu verbieten, könnte es dann sein, dass mein Freund sich das ausgedacht hat, weil er mich nicht sehen will? 
Das wäre jedenfalls nicht wirklich schön, aber als ich ihm gesagt habe, dass wir uns dann ja nichtmal in meinen Ferien sehen können, hat er nur "Genau....." geantwortet..
Was meint ihr dazu?

Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, deutsches Recht, Übernachtung, WG, Besuch
BHKW im Keller als Mieter - Probleme (Hitze/Lärm)?

Hi Leute, ich wohne in der 2 Etage eines Miethauses (3 Mehrfamilienhäuser nebeneinander), wobei sich im Keller unter meinem Zimmer seit einiger Zeit ein BHKW befindet welches die 3 Häuser versorgt (denke mal so 18 Parteien ca). Dieses war lange aus, wurde jetzt jedoch angeschaltet.

Man hört 24/7 dieses Brummen im gesamten Haus, besonders wenn man genau drüber wohnt. Das BHKW wurde damals und wird auch heute nicht zu bestimmten Zeiten ausgeschaltet. Den Lärm (im Keller selbst habe ich Laienhaft mit dem Handy ca 75 dB gemessen) hört man also immer, besonders wenn man schlafen will und keine sonstigen Geräusche um sich hat. Die Schlafqualität leidet extrem.

Zu den Geräuschen kommt jedoch auch noch die Hitze.... selbst wenns draußen 10 Grad sind und ich alle Fenster weit offen hab, ist es bei mir noch warm. Die Mieter in der 1 Etage, also direkt über dem BHKW (mit kleinem Kind) werden es noch viel schlimmer haben.

Meine Frage:

Was kann man als Mieter tun? Es würde vermutlich für alle Mieter reichen, wenn man die Anlage Abends ab 22 Uhr ausstellt und dann erst um 7/8 Uhr morgens wieder einschaltet. Dies sollte automatisch und ohne großen Aufwand möglich sein.

Wie kann man den Mieter dazu bringen, dies umzusetzen?

Wir haben leider nicht grad den besten Vermieter...

Mietminderung? Ausziehen ist aktuell leider keine Option, beruflich aber auch finanziell (wir wohnen fast 10 Jahre in der Wohnung und zahlen gefühlt nur die Hälfte der neuen Mieter, Stadt halt).

Danke schon mal an alle Beantworter ;D

Mietrecht, Vermieter, Lärm, Heizung, Wärme, mieten
Abwasserleitung verstopft wer zahlt?

Hallo mit einander,

erstmal zur vorherigen Klärung ich wohne in einem Mietobjekt wo keine weiteren Mieter wohnen unter uns ist nur die Werkstatt des Vermieters und im Haus nebenan wohnt der Vermieter.

Nun kam es mal zu dem Fall das Vermieter zu mir rüber kam und meinte er hätte in seinem Keller eine Überflutung gehabt wegen einem Verstopften Abflussrohres.

Er hätte einen Klempner kommen lassen und dieser meinte angeblich das EIN Feuchttuch schuld sei.

Es kann sein das ich mal EIN Feuchttuch aus versehen  die Toilette herunter gespült habe denn normalerweise landen die Im Mülleimer. 

Ich selber hab in meiner Wohnung auch keinerlei Probleme mit dem Ablauf gehabt.

Da die Abwasserrohre wohl zusammen laufen meint der Vermieter nun das ich das zahlen soll und überreichte mir die Rechnung.

Da er ja angeblich nicht schuldig sei.

ich selber habe den Schaden sowie die angebliche Ursache aber nie zu Gesicht bekommen. Auf der Rechnung steht auch keine Ursache drauf.

Ich kann also nicht sagen ob das Feuchttuch wirklich schuld gewesen ist oder etwas anderes die Rohre verstopft hat und zufällig auch ein Feuchttuch im Rohr gefunden wurde.

Jetzt ist die Frage muss ich das nun zahlen oder muss der Vermieter die Kosten selber tragen?

EDIT:
Ich habe mich mit der Firma in Verbindung gesetzt die das bearbeitet hat. Mir wurde Auskunft erteilt das bei der Bearbeitung keine Ursache festgestellt wurde. Die nette Dame am Telefon berichtete aber das auf keinen Fall EIN Feuchttuch für den Schaden aufkommen kann, da die Rohe dafür ausgelegt sind auch diese Art von Tüchern normal zu transportieren. (Ich wiederhole es war eine Dame die Tagtäglich mit sowas zu tun hat) Es wurde außerdem eine Fräse verwendet die nicht zu Einsatz kommt würde es sich um zu viel Papier handeln.

Versicherung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, verstopft, Mietschaden
Nachbar unterstellt uns Geruchsbelästigung! Was tun?

Guten Tag, Mein Freund und ich leben knapp zwei Jahre zusammen in unserer ersten Wohnung. Wir haben den Tipp von einem guten Freund bekommen damals, da dieser gleichzeitig der Sohn der Vormieterin war.

Danach ging eigentlich alles sehr schnell wir wurden uns alle einig und schlossen den Mietvertrag ab. Bei der Schlüsselübergabe dann verabschiedete sich die Mum unseres Freundes mit den Worten "ihr werdet noch viel Spaß haben mit dem" Damit meinte sie den Hausmeister, der übrigens die Wohnung neben unserer hat. Wir wohnen in einem Block, aber er ist wirklich schön wunderschöner gemeinschaftsgarten das einzige was mich beziehungsweise uns stört ist das der Balkon des Hausmeisters direkt an unseren angrenzt! Da ist also nicht viel Platz für Privatsphäre. Ich dachte mir nicht viel dabei.. Schließlich empfand ich ihn als ganz normal. Aber meine Meinung änderte sich schnell

Nun ja weiter im Text, wir haben uns dann eingerichtet.. Es hat ca ein Jahr gedauert bis wir den Balkon komplett hatten mit sichtschutz usw zudem hatte mir mein Freund ein Kätzchen zum Geburtstag geschenkt also haben wir auch noch ein Katzennetz montiert natürlich nicht in die Fassade verschraubt da dies verboten ist.

Schien ihm nicht so sehr zu gefallen. Genausowenig wie meine dekoration auf dem Balkon. Ich liebe Buddha paletten und mandala tücher alles in einem mein Balkon ist sehr bunt und gemütlich. Als ich die tücher aufhängen wollte anfangs als sichtschutz wurde ich von dem hausmeister direkt dabei "erwischt" Anstatt normal mit mir zu reden wurde ich direkt angemotzt vor den anderen Mietern die auf ihren Balkonen saßen ich könne mir das abschminken ich soll diese hässlichen Tücher sofort abhängen wir wären hier nicht bei den Zigeunern ... Gut.. die tücher hängen jz hinter meinem sichtschutz auf einer Höhe von 1,80 m.

Jetzt bekam ich jedoch eine Email aus dem Büro meines Vermieters Aus meiner Wohnung würde ein beißender Geruch kommen. Es wäre so schlimm, und riecht so sehr nach Katzenpipi und Katzenkot das innerhalb von 5 minuten nachdem ich die Balkontür öffne ein Geruch aufkommen der die Mieter der umliegenden Balkone belästigt. Wenn sich nichts ändert wollen sie einen Besichtigungstermin ausmachen und daran machen sie dann aus ob sie uns die Wohnung kündigen. Da dies nur Falsche Anschuldigungen sind habe ich einem Termin gern eingestimmt. Außerdem habe ich Freunde und Nachbarn gefragt diese bezeugten noch nie einen solchen Geruch bei mir vernommen zu haben. Ich ärgere mich darüber sehr. Da mir hier Sachen gegen den Kopf geworfen werden und ich bei meinem Vermieter schlecht dargestellt werde.. Mein Hausmeister arbeitet für mein Vermieter..

Was kann ich jetzt tun? Ist es überhaupt schlau etwas zu machen oder soll ich es ignorieren?

Kündigung, Katze, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Nachbarschaftsstreit, Rechtsschutz, Geruchsbelästigung
Untermieter in WG hat sich mit einer latenten Tuberkulose angesteckt, Sonderkündigungsrecht/Hilfe bei rauswurf?

Guten Tag,

wir sind 3 Leute in der WG und seit 4 Wochen lebt ein Untermieter in unserer WG. Ich bin auch Untermieter und mein bester Kumpel ist Hauptmieter.

folgende Situation: vor 5 Wochen hat sich dieser Untermieter mit Tuberkulose angesteckt, es wurde ihm 2-mal Blut vom Gesundheitsamt abgenommen und 2-mal war dieser positiv. Er bekommt auch bald Antibiotika.

Da es für mich und meinen besten Kumpel wie ein tickende Zeitbombe ist, bis die noch nicht offene/nicht ansteckende Tuberkulose zu einer offenen/ansteckenden Tuberkulose wird, wollen wir ihn eigentlich so schnell wie möglich aus unserer Wohnung haben.

Meine Hauptfragen: Kann man ihn aus irgendwelchen Sondergründen/rechtlichen Gründen früher als die 6 Monate Kündigungsfrist aus dem unmöbliert vermieteten WG-Zimmer herausbekommen?

---------------------------------------------- Zusatzinfo ---------------------------------------------

  • Er ist kein deutscher Staatsbürger, sondern ein asiatischer internationaler Student, der nur eine Aufenthaltsgenehmigung wegen des Studiums bekommen hat.
  • im Vertraulichen Gespräch hat er meinem Mitbewohner mitgeteilt, dass er eigentlich keine Lust für das Studium hat und eigentlich nur wegen der verpflichtenden Wehrpflicht in seinem Land nach Deutschland zum Studieren gekommen ist.
  • er verstößt des Öfteren gegen die unterschriebene Hausordnung, wie z.B. Lärm nach 22 Uhr (saugen, lautes trampeln/Treppen hochgehen)
  • er hustet sehr sehr oft und hält ziemlich oft, trotz mehrfachem hinweisen, keine Hand vor den Mund. Er hustet somit auf gemeinsam genutzte Gegenstände in der Küche/Toilette/Sprechanlage und Co.
  • er kann sehr schlecht Deutsch und macht sich auch keine Mühe Sprachkurse zu belegen oder eigenständig Deutsch zu lernen. Er versteht uns deshalb oftmals schlecht und vergisst auch sehr oft gesagte Dinge (die wir ihm oft 5-mal erklären).

Klar, es wirkt evtl. etwas unmenschlich einfach einen Menschen aus der Wohnung/WG-Zimmer heraus zu werfen, aber wenn man bedenkt, wie kritisch es für uns wird, wenn die Tuberkulose ausbricht und er uns auch ansteckt, ist das schon verständlich.

Für Leute die etwas gegen das Herauswerfen haben: Stellt euch mal vor, wenn ihr auf einmal Tuberkulose bekommt und ihr zu jeder Zeit eure Familie (die man später hat) bzw. eure Liebenden (wie Mutter/Vater/Schwester/Frau/Kinder) auch mit Tuberkulose anstecken könnt!

Für hilfreiche Antworten bin ich euch wirklich sehr sehr Dankbar!

Gesundheit, Rechtsanwalt, Mietrecht, Krankheit, Vermieter, Rechte, Tuberkulose
Was heißt "tapezierfähiger" Zustand?

Hallo, wir haben unsere Wohnung gekündigt und heute war jemand von der Verwaltung bei uns und meinte, wir müssen die Wohnung in einem tapezierfähigen Zustand übergeben. Kurze Zusammenfassung der Räume: - Wohnzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton Cappuccino
- ein Kinderzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton dunkel Blau Die Verwaltung meint die Wände müssten nun weiß gestrichen werden.

Wir haben damals (vor 9 Jahren) vertraglich die Wohnung unrenoviert und im tapezierfähigen Zustand übernommen.

Im Mietvertrag steht unter dem Punkt "Rückgabe der Mietsache"

(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. (2) Hat der Mieter Änderungen an der Mietsache vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses wiederherzustellen.

Was ist die genaue Definition zu "tapezierfähig"?

Der Begriff "tapezierfähig" heisst nix anderes, als daß Sie einen Untergrund haben, auf dem eine Tapete hält. (Aussage eines Malermeister) laut Google 

Wir sind der Meinung das die Wände auch mit den Farbtönen tapezierfähig sind. Das die Wände weiß sein müssen, steht nirgendwo.

Gibt es vielleicht zu sowas Gerichtsurteile? Müssen wir überhaupt etwas renovieren? Fragen über Fragen. Es wäre schön antworten zu erhalten Danke! VG AndreasKi

Kündigung, Wohnung, malen, streichen, Mietrecht, renovieren
Eigenen Keller aufbrechen ist das Erlaubt?

Hallo Kurze frage ich bin/war Hauptmieter die Wohnung wurde meiner Ex weiterhin bewohnt und hat keine Miete mehr bezahlt , und ist am 01.06.2017 aus der Wohnung verschwunden . Sie hatte mich ausgesperrt und ein Neues Schloss eingebaut kam daher seid dem 10.08.2016 nicht mehr in die Wohnung. Da Sie Die Kündigung nicht unterschreiben wollte , musste das vor Gericht geklärt werden . Vor Gericht musste Sie die Kündigung unterschreiben !

Die Wohnung hätte eigentlich am 28.2.2017 übergeben werden müssen , Sie hat die Wohnung nicht übergeben und hat danach auch keine Miete mehr Bezahlt. Der Vermieter hat auf herrausgaber der Wohnung geklarkt und recht bekommen . Von einen Kollegen habe ich die Schlüssel erhalten weil meine Ex nach Köln abgehauen ist mit Ihren Neuen Verlobten ....man konnte Sie nicht erreichen . 2 Monate stand die Wohnung fast Leer Sie selber war nicht mehr in der Wohnung keiner wusste wo genau Sie ist .

War also in der Wohnung habe Tapeten ,Laminat raus geholt und denn Müll denn Sie Freundlicherweiße dort gelassen hatte. Keller waren abgeschlossen Sie hat alle Ihre Sachen dort drin stehen ... Unterzeugen habe ich den Keller aufgemacht und die Klamotten vor dem Keller gestellt , alle Mieter habe ich bescheid gegeben das es Ihre Sachen sind und das Sie die abholen wird.

Der Vermieter war damit einverstanden und hat Ihr eine Frist gegeben um die Sachen abzuholen tut Sie es nicht werden die in denn Müll geschmissen !

Meine Ex hat mir gerade geschrieben will mich nun wegen Diebstahl und Einbruch Anzeigen im gleichen Satz noch beleidigung.

Beide haben denn Mietvertag unterschrieben .

Laut Vermieter bin ich als Hauptmieter eingetragen , ich habe jetzt auch die Schulden 3000€ Gericht/Anwalt/Miete Sie hat Sich aus dem Staubgemacht , was der Vermieter mit denn Sachen gemacht hatte weiß ich nicht so genau !

Muss ich mir da jetzt Sorgen machen ?

Mietrecht, Rechte, Strafrecht
Wasseruhren wurden nicht abgelesen. Trotzdem Nebenkostenrechnung mit Wasserverbrauch. Wie soll ich verfahren?

Hallo Allerseits,

die Nebenkostenrechnung 2016 (September bis Dezember, da September erst zugezogen) meiner Wohnung ist nun da.

Vor circa zwei Monaten sollte der Ablesedienst die Wasseruhren ablesen. (Habe noch die Karte als Nachweis hier liegen.) Der Ablesedienst war vor Ort. (Auto vor dem Gebäude.) Und wir Mieter (über 120 in diesem Gebäude) sollten von 8 bis 16 Uhr zu Hause sein. Gesagt, getan. Doch der Ablesedienst war NIRGENDS. Ich hatte andere Mieter gefragt, "ob die schon bei ihnen waren", aber nein, waren sie nicht.

Jetzt habe ich dem Vermieter gefragt, wie wohl die Nebenkostenrechnung erstellt werden kann über den "Wasserverbrauch", wenn der Ablesedienst doch gar nicht in den Wohnungen war. Die Antwort folge prompt per E-Mail, dass "die Wasseruhren per Funk ausgelesen werden können." Meine Meinung: Ist gelogen bzw. stimmt nicht. Es sind analoge Wasseruhren. Kein Funk-Verteiler ist im Flur angebracht. Und als ich vor Wochen den Vermieter darauf ansprach, dass der Ablesedienst nicht vorbeigekommen war zum Ablesen der Wasseruhren, war kein Wort davon zu hören, "dass es per Funk abgelesen" wird.

ICH (!) bin der Ansicht, dass also der Ablesedienst sich nicht die Mühe machen wollte/will, bei jedem Mieter manuell die Wasseruhren abzulesen, da viele Leute hier Studenten sind und selbstverständlich tagsüber auch nie da sind bzw. sein werden. Das ist Einerlei. Aber mir geht es darum, dass ich es einfach nicht über mich erbringen kann, dass diese Frechheit so abgezogen wird.

Wie soll ich damit umgehen eurer Meinung nach?

Am liebsten würde ich ja jetzt Folgendes tun:

A) Ablesedienst anschreiben und "nachhaken". (Fragen, wie sie den Wasserverbrauch ermitteln. Vorerst gar nicht erwähnen, dass sie gar nicht bei mir in der Wohnung waren.)

Wenn ich es schriftlich habe, dass "eigentlich (typisch Deutsch! - "eigentlich"!) die Wasseruhren abgelesen werden müss(t)en, um den Verbrauch zu bestimmen", dann müss(t)e ICH

B) Zum Anwalt rennen. So einfach sehe ich das.

Wie seht IHR das?

PS: Ich bin AUCH Deutscher. Aber ich will damit nur darauf abzielen, dass hier solche Sachen doch "nur" aus Bequemlichkeit abgezogen werden. Hier wird der Wasserverbrauch (meiner Meinung nach) GESCHÄTZT und weil KEINER HINTERFRAGT, hält jeder seinen Sappel!! Ich finde, das geht so nicht. Ich will dem auf den Grund gehen. Ich bin mir zudem ziemlich sicher, dass diese analogen Wasseruhren keine FUNK(!)VERBINDUNG senden, da kein Funk vorhanden ist. Ich kenne diese Funkuhren für Wasser. Die haben aber ein DIGITALES Display und sehen ganz anders aus,als diese großen, runden, "alten" analogen Wasseruhren mit Metall drumherum.

Freu mich auf Antworten. Wenn Fragen sind, einfach fragen. Freue mich auf jede gute Antwort.

Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Von Mietern tyrannisiert...was kann ich noch tun?

Ich bin Mieter in einem drei-Parteien-Haus. Hausflur ist breiter wie in normalen Neubauten. Seit zwei Jahren kommt es hier vermehrt zu sehr egoistischen Zuständen.

Hier Beispiele:-Unsere Nachbarn schmeißen alles Alles in die redtetonne. Elektrogeräte, Glas, Trampolinnetz, Schaumstoff usw. Allgemeine Kellerräume werden mit schloss verschlossen von Mietern das ich nicht ran komme -alle Allgemeinen Kellerräume waren mit diversen Gegenstände der anderen Parteien vollgestellt (Koffer, Elektrogeräten, Tischkiker, Regale usw.). -der Treppenflur wurde mit Möbeln vollgestellt (schuhregale, Kommoden, Schränke, Garderoben).

Im Juni habe ich von all den Dingen Bilder gemacht und an unsere Vermieter geschickt.

Auf meinen Brief folgte ein Anruf der drei. Mir wurde gesagt man verstehe meinen Ärger und möchte vorbei kommen um die Angelegenheit vor Ort zu klären.

Ein paar Tage nach dem Gespräch wolllte ein Vermieter telefonieren und erfragte den Stand der Dinge. Ich sagte ihm es wurde nichts geändert außer das der Wasseranschluss angebaut wurde den ich neu gekauft habe.

Er meinte er schickt einen Brief. Der kam und wir wurden alle aufgefordert alle Gegenstände aus dem Hausflur zu entfernen...wegen Brandschutz. Wurden auch aufgefordert alle Allgemeinkellerräume komplett zu räumen.

Das große Streitthema ist der Kinderwagen unserer Tochter. Er steht (wenn ich ihn abstelle neben der Eingangstür). Er steht nicht dauernd im Hausflur...nur wenn wir oft im Garten sind. Ansonsten ist der Wagen in meinem Auto. Um das bildlich rüber zu bringen...rechts, wie auch links von der Eingangstür ist der Abstand zur Wand gleich. Der Kinderwagen passt genau in die Ecke neben der Tür (vielleicht 40 cm breite) die Treppe im Flur ist sehr breit...wie gesagt Altbau. Die anderen Parteien schieben meinen Wagen ständig ziemlich grob in die andere Ecke. Also in die Ecke in der sich die Tür öffnet. Das Problem ist, dass die Eingangstür ständig offen steht und dafür mit einem Keil fixiert wird. Mit Baby auf dem Arm ist es eine Qual, den Keil zu lösen und den Kinderwagen aus dem Haus zu bekommen. Letzten Sonntag pinnte ich einen Zettel an den Eingang das die ihre Hände von fremden Eigentum zu lassen haben. Daraufhin sprach mich endlich eine mal persönlich an und meinte der Wagen muss in der anderen Ecke stehen wegen Brandschutz. Ein Bekannter aus der freiwilligen Feuerwehr meinte zu mir, gehbehinderten und Familie mit Baby muss der direkte Fluchtweg zur Verfügung stehen. Er muss geduldet werden neben der Tür.

Was sagt ihr dazu?

Die Spitze des Eisbergs kam heute. Als ich in einen allgemeinen Kellerraum musste, stand da wieder Koffer, Elektrogeräte und ... (Brandschutz und so) ... zwei Gasflaschen.

Was muss ich mir alles gefallen lassen????

ich habe jetzt sogar schon meinen Rechtschutz erweitert. Diese greift aber erst in drei Monaten.

Vielen Dank im Voraus.

Mietrecht, Nachbarn
Wohnungsübergabe Bekannten geschickt Fehler?

Folgender Sachverhalt:

Habe eine Wohnung gekündigt und nun war die Übergabe mit der Hausverwaltung.

Da ich zum besagten Termin keine Zeit hatte, habe ich einen Bekannten geschickt.

Alle Mängel die aufgeführt wurden waren der Hausverwaltung bekannt.

Fehlende Balkontür xD aus der Schiene gerissen und diese Schiene war so alt, dass die nicht mehr gab. (4 Monate ohne Balkontür gelebt ;) ) hinter diesen Mängel hat die Hausverwaltung (bekannt) geschrieben.

Es folgen fehlende Fußleisten im Wohnzimmer und eine wacklige Steckdose. War schon seit dem Einzug so gewesen, aber wurden mit aufgeschrieben.

Deswegen Rollladen im Schlafzimmer defekt. Lassen sich nicht ganz öffnen. Wurde vor über 2 Jahren gemeldet, mehrmals nachgehakt, aber bis auf dem Hausmeister kam nie jemand dafür raus. Nur dieser Mängel wurde auch aufgeschrieben, aber bei allen wurde kein (bekannt) wie bei der Tür hinter gesetzt.

Da jemand für mich eingesprungen ist bei der Übergabe und diese Person nachgefragt hatte hieß es, dass man sich darüber keine Sorgen machen muss.  Hat dann unterschrieben und Joah.

Bisher hab ich nur das Übergabeprotokoll als Mail erhalten, aber nun habe ich die Befürchtung, dass sie mir die Fußleisten, Rollladen etc. erhängen möchten, weil dort kein (bekannt) hinter steht?

Da es meine erste Übergabe war bin ich leider mit der Materie nicht wirklich vertraut, aber welchen Sinn hat es sonst bei einer defekten Balkontür (bekannt) in Klammern zu setzen und bei den anderen Mängel nicht? 🤔

Vielleicht hat ja jemand ein Rat oder mehr Ahnung vom ganzen. Ich wäre dankbar.

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Wohnungsübergabe
Schadensregulierung bei Handwerkerschäden in Mietwohnung?

In unserer Mietwohnung wurden kürzlich die Wasseruhren gewechselt. Es entzog sich unserer Kenntnis, dass sich einer der Zähler hinter unserem Kühlschrank befand, da die Zähler bisher per Funk abgelesen wurden. Da zum Zeitpunkt des Zählerwechsels meine hochschwangere Frau allein in der Wohnung war, hat der ausführende Handwerker freundlicher Weise den (vollen!) Kühlschrank selbst verrückt um sich Zugang zu verschaffen. Leider ist bei dieser Aktion der durch uns nachträglich eingebrachte Fußbodenbelag, also auch der Kühlschrank selbst, beschädigt worden. Sicher nicht mit böser Absicht, aber es ist eben passiert.

Ein Bekannter wies uns darauf hin, dass wir den Schaden an die Hausverwaltung melden sollten, schließlich zahlen wir mit unserer Miete anteilig die Haftpflichtversicherung des Vermieters, die für so was aufkäme.

Nun hat der Hausverwalter auf unsere Schadensmeldung ablehnend reagiert und die Schadensregulierung verweigert. Der Schadensverursacher sei der Handwerker, und nicht der Vermieter bzw. die Hausverwaltung. D.h. müsse die Forderung direkt an den Handwerker gestellt werden.

Unserer Auffassung nach muss sich aber der um die Schadensregulierung kümmern, der den Handwerker bestellt hat. Liegen wir mit der Annahme richtig?

Unabhängig davon, wer die Schadensregulierung übernimmt: Ist es richtig, dass der Handwerker die Arbeit hätte verweigern müssen, da der freie Zugang nicht gegeben war? Hat er sich (wenn auch unbeabsichtigt) damit "schuldig" gemacht, wenn er eigenmächtig handelt?

Mietrecht, Haftpflicht
Mieter will mir einen fachmännischen Elektrozaun auf Wiese verbieten?

Wir als Vermieter wollen für unsere Hasen auf unserem Grundstück einen fachmännischen Elektrozaun (Hütezaun) für unsere Hasen auf der Wiese setzen. Er dient zur Abwehr gegen fremde Tiere. Die Wiese wird komplett eingezäunt. Er meinte, das wäre gesetzlich nicht möglich. Er wird aber mit Schildern zusätzlich gesichert. Kinder können nicht lesen. Ich verwies auf die Aufsichtspflicht. Er will damit weiter gehen. Laut seinem Mietvertrag steht nur der Punkt .. Gemeinschaftseinrichtung unter Beachtung der Hausordnung Garten/Gartenanteil nutzen. Nichts weiter. In der Hausordnung selbst wird nicht auf die Gartennutzung eingegangen. Der Garten selbst befindet sich neben dem Haus, die Wiese ist durch unsere Garage Sitzecke und Einfahrt getrennt. Zählt nun die Wiese als Garten oder nicht? Kann mir ein Mieter solch einen Zaun verbieten, weil seine Enkel eventuell mal zum Spielen auf der kleinen Wiese wollen, oder kann ich dieses untersagen, denn die darauf befindliche Schaukel ist unser Privates, welche wir wegen Nichtnutzung abbauen werden. Oder wäre es ratsam den Passus aus dem Mietvertrag durch Kündigung entfernen zu lassen? Ich bin zur Zeit ratlos. In meinen Augen ist die angrenzende Sitzecke unser Privateigentum, die im Mietvertrag nicht zur Nutzung enthalten ist, sowie die angrenzende Wiese. Der Garten ist links vom Haus, die Wiese hinter dem Haus. Ich könnte einiges an Rat gebrauchen.

Kaninchen, Tiere, Kinder, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, elektrozaun
täglicher Heimwerker Lärm (bohren und rythmisch hämmern von 10 - 11 erlaubt?

Hallo, ich wohne in einem Haus mit 11 Wohnungen in dem die meisten Bewohner auch Eigentümer sind. Einer dieser Nachbarn scheint leidenschaftlicher Heimwerker zu sein, er bohrt täglich außer am Wochenende für eine Stunde oder hämmert immer im selben tackt für die selbe Zeit gegen die Wände. Ich habe mehrfach versucht ihn zu erreichen aber er öffnet nie die Tür. Seine direkte Nachbarin (eine ältere Dame ) sagte mir das er halt manchmal seine "Ticks" hat und einfach hämmert. Ich weiß das er sich an die gesetzlichen Ruhezeiten hält und prinzipiell ist es mir auch egal. Allerdings bin ich Schichtarbeiter und arbeite nicht selten 12 Nächte am Stück. Ich muss nur jede 3. Woche früh arbeiten, dann 2 Wochen vormittags schlafen. Stöpsel in den Ohren etc hilft nicht da die Schlagbohrer und das rythmische hämmern trotzdem zu hören ist als wäre er direkt nebenan. ( dabei wohnt er in der ersten und ich in der dritten Etage aber direkt unter mir ) der Krach ist nicht nur im Haus sondern auch in den umliegenden Straßen zu hören da er meist das Fenster offen hat und die Häuser ungünstig stehen und es so schallt. Zum einen frage ich mich was er da genau veranstaltet und ob 20 Löcher pro Tag dem Zwecke dienen das Haus abzureißen 🤔 Zum andern und das ist meine eigentliche Frage, ob es Regelungen gibt die Heimwerkerlärm etc. regeln ?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

Mietrecht, Ruhestörung

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