Trotz durchforsten des BGB's erschließt sich mir nicht aussagekräftig, ob ich die von mir bei meinem Einzug in die jetzige Mietwohnung abgelöste Küche bei meinem bevorstehenden Auszug einfach demontieren und mitnehmen kann, wenn ich sie in der neuen Wohnung gebrauchen kann, oder MUSS ich dem Vermieter das Recht einräumen, die Küche wieder abzulösen, wenn er sie behalten will. Kann der Vermieter überhaupt etwas dagegen machen, wenn ich ihm die Möglichkeit der erneuten Ablöse erst gar nicht einräume, da ich die Küche eigentlich behalten und mitnehmen will? Ich würde mich über sachliche Antworten freuen, da mir dieses Problem leider etwas Kopfschmerzen bereitet, da es bereits genügend Unstimmigkeiten zwischen der Vermieterin und mir gibt, genau genommen hat sie mich schon mehrmals dazu angehalten, auszuziehen und ich habe die fristlose Kündigung bereits fertig abgetippt zum Versenden bereit.....vielen Dank für eure Antworten!