Hallo, Ich habe im August durch einen Übernahmevertrag/Vertragsanhang ein WG-Zimmer aus dem Mietvertrag einer bestehenden WG übernommen. 2 Monate danach hat die Hausverwaltung gewechselt. Als ich im Dezember/Januar endlich meinen Wohnsitz in Berlin ummelden wollte (vorher aus Mangel an Terminen im Bürgeramt nicht möglich), habe ich meine neue Hausverwaltung kontaktiert um mir eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen zu lassen. Ich hatte 4 Wochen Zeit um diese beim Amt nachzureichen. In dieser Zeit habe ich 13 mal bei der Hausverwaltung angerufen und 2 Emails geschickt. Auf die Emails kam nie eine Reaktion und bei den Telefonaten wurde ich jedes Mal vom Sekretariat abgewimmelt, wobei mir bei meinem letzten Anruf mitgeteilt wurde, dass sie keinen Mietvertrag von mir vorliegen hätten und laut ihren Unterlagen wohl noch mein Vormieter in der Wohnung gemeldet ist. Daraufhin habe ich ein Einschreiben per Post geschickt mit einer Kopie des Übernahmevertrags und der wiederholten Bitte um Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung. Nach 3 Wochen habe ich nun immer noch nichts gehört und die Ummeldung meines Wohnsitzes wurde rückgängig gemacht, sodass meine Post (wie z.B. Gehaltsabrechnung) zum Teil wieder an meine alte Adresse geschickt wird. Jetzt habe ich spontan die Möglichkeit zum 1.5. in eine andere Wohnung zu ziehen und möchte mich erkundigen, ob ich fristlos kündigen kann. Das Problem dabei ist unter anderem, dass ich meine jetzigen Mitbewohner nicht in Schwierigkeiten bringen möchte, die gerne in der Wohnung bleiben möchten. Ich wäre gerne bereit einen neuen Mieter für mein Zimmer zu finden. Allerdings weiß ich aber auch nicht, wie ich mit der Hausverwaltung in Kontakt treten soll, da, wie schon beschrieben, meine Kontaktaufnahme in jeglicher Art erfolglos blieb. Kann mir hier jemand weiterhelfen?