Hallo,

Muttern muss leider ihre Wohnung verlassen (Mietvertrag seit 1938), weil sie trotz Unterstützung nicht mehr alleine leben kann. Wohnung muss besenrein übergeben werden. Muss ich nun Linoleum und gut erhaltenen Teppichboden rausreißen lassen? Weiß natürlich nicht, in welchem Zustand die Wohnung 1938 gemietet wurde.

Vielleicht wichtig: Inzwischen ist sie vor einigen Jahren als Eigentumswohnung verkauft worden, man konnte damals aber meine alten Eltern nicht rausklagen.

Wer weiß die Rechtslage genau? Danke für Eure Hilfe, habe bisher sehr Unterschiedliches gehört!