Kündigung durch Vermieter zulässig nur weil Mieter wegen Diebstahl angezeigt wurde?

ich habe folgende Frage: und zwar geht es um einen Mann (27J) welcher in einer sehr kleinen Stadt lebt in der quasi jeder jeden kennt. dieser Mann ist Mitte Dezember wegen Diebstahls bei der Polizei gewesen. er hat auch alles zugegeben und wartet nun auf Post von der Staatsanwaltschaft um zu sehen wie es weiter geht. da in besagter Kleinstadt jeder jeden kennt hat die Vermieterin von diesem jungen Mann ihm heute (24.1.) die Wohnung gekündigt. ausziehen soll er zum 1.3. diesen Jahres. dieses wurde von ihr bereits telefonisch vorher angekündigt dass er ausziehen sollte aufgrund des Diebstahls. in dem Kündigungsschreiben steht jetzt als Kündigungsgrund drinnen dass er aufgrund lauter Musik ausziehen soll und dass er geliehenes Flickzeug nicht zurück gegeben hätte. meiner Meinung nach ist diese Kündigung nicht zulässig weil a) nicht ansatzweise die gesetzgegebenen Fristen eingehalten werden und b) kein Grund vorliegt welcher eine Kündigung rechtfertigen würde. die Miete wurde übrigns die gesamte Mietdauer über vom Sozialamt direkt an die Vermieterin überwiesen so dass Mietschulden ausgeschlossen sind. und der besagte Diebstahl hatte auch gar nix mit der Vermieterin oder demHaus oder den Nachbarn etc zu tun! meine Frage ist jetzt: ist die Kündigung überhaupt rechtskräftig und wenn ja, kann er was dagegen machen ?

Kündigung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
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