Räumungsschutzantrag trotz Verzicht auf Räumungsschutz?

Ich habe eine ganz prekäre Situation. Anfang des Jahres lief eine gerichtliche Verhandlung bzw. Einigung mit unserm Vermieter. Es ging unter Anderem um die Räumung der Wohnung. Die Wohnung wurde wirksam zum 31.03.2017 gekündigt. ANMERKUNG: Der Vermieter musste bei der Kündigung keinen Grund angeben, weil das Haus nur 2 Wohnungen hat, und eine davon vom Vermieter selbst bewohnt ist. Somit ist die Kündigung leider rechtens.

Bei der Einigung wurde uns Räumungsfrist bis zum 30.06.2017 gewährt unter der Voraussetzung, dass wir ab dem 01.07.2017 auf unseren Räumungsschutz verzichten - soweit gesetzlich zulässig. Dem haben wir gezwungener Maßen zugestimmt. Nun sind wir seid einiger Zeit auf Wohnungssuche und erhalten eine Absage nach der Anderen. Dies dürfte wohl an unserer eidesstattlichen Versicherung liegen, da neuen Erkenntnissen zufolge jeder potenzielle Vermieter bei Schuldnerverzeichnissen bzw. den zuständigen Behörden nur mal eben Anrufen braucht um das zu erfragen und es wohl Gang und Gebe ist, dass die Behörden alles raus plappern.

Nun finden wir also ums Verrecken keine Wohnung und uns rennt die Zeit davon. Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, dass wir Räumungsschutz erwirken können? Ein paar Randinfos: Wir haben 3 Kinder im Alter von 6 Jahren, 3 Jahren und 9 Monaten, meine Frau ist erneut Schwanger und es sieht nach einer intakten Schwangerschaft aus (und bevor wir als Assoziale betitelt werden: Wir haben ein Gesamteinkommen von ca. 4000€ im Monat, eine anständige Wohnung sollte sich davon ja wohl bezahlen lassen und wir sind und waren bisher nicht vom Amt abhängig) zum Zeitpunkt des gerichtlichen Vergleiches hatten wir keine Kenntnis davon, dass eine Wohnungssuche wegen einer eidesstattlichen Versicherung so massiv scheitern würde, daher wurde das auch nicht bei Gericht erörtert.

Kann jemand Tipps geben, waíe wir uns verhalten sollen bzw. was wir tun können und ob wir noch Möglichkeiten haben, einen wirksamen Räumungsschutz zu erwirken?

Ich bitte höflichst von Antworten Abstand zu nehmen, die darauf aus sind, unsere schlimme Situation zu Analysieren/zu Bewerten, uns unsere Dummheit oder wie auch immer man es nennen möge, vor zu halten oder die Aussagen "hätten wir mal", "wärt ihr lieber" ... etc, diese sind

A: NICHT hilfreich B: sind solche Antworten hier schlichtweg fehl am Platz und C: beantworten solche Antworten nicht die Frage

Dass wir bemüht sind, die eidesstattliche Versicherung löschen zu lassen, das sollte klar sein, gleichwohl wissen wir nicht, wie lange das dauern wird.

Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Kinder, Schwangerschaft, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Eidesstattliche Versicherung, Räumungsklage
Hallo ihr lieben,habe einen wasserschaden in der Wohnung muss ich die ersatz Wohnung annehmen?

Es wurde eine rohreinigung gemacht, ein wasserschaden ist aufgetreten die wände sind nass 4 bautrockner sind in der Wohnung, nun muss auch der Boden und die Küche raus um die Wand dahinter auch zu trocknen. In der Toilette wurde bereits der Boden rausgerissen. Habe 2 kleine Kinder. Die Wohnung ist unzumutbar. Lüften darf man nicht während die bautrockner laufen. Gefühlte 30 Grad in der Wohnung. Toilette sieht aus wie auf einer Baustelle. Nach langem hin und her mit dem Vermieter geinnigt auszuziehen in die oben freistehende Wohnung nun soll ich 40euro monatlich mehr zahlen und eine Kaution von 80euro. Ist dies rechtens? Plan B vom Vormieter er hätte noch eine Wohnung frei in der Umgebung jedoch ohne Balkon, muss ich diese Wohnung annehmen? Welche Rechte habe ich? Kann ich darauf bestehen das der Mietpreis von der oben stehenden Wohnung gemindert wird , so dass mir keine Nachteile entstehen ? Plan c vom vermieter, In der Wohnung oben fehlen eh 2 Böden er würde mir ein Gutschein von 300euro geben ich müsste diesen Boden legen er würde mir eine umzugsfirma besorgen, Umzug hoch provisorisch inkl. Küche etc. Nach dem die Wohnung wieder fertig ist, das selbe spielchen nochmal Umzug wieder runter. Nun das wäre für mich wieder mega stressig. 2 ümzuge . Was kann ich tun? Welche Rechte habe ich muss ich mich mit den 3 Varianten zu Frieden geben?

Danke im voraus.

Mietrecht, Mieterhöhung, Mietminderung, Wasserschaden
Darf ein Vermieter den Strom abstellen?

Guten Abend ich bin jetzt mit meinem Latein am Ende heute morgen wache ich auf und mein Strom ist weg habe erst gedacht Strom Ausfall aber als ich auf den Flur ging da war alles hell beleuchtet. Ich bei den Stadtwerken angerufen und gefragt was los sei warum man mir den Strom abgestellt hat die nette Dame antwortete mir prompt wir haben den Strom nicht abgestellt warum sollten wir das tuhen sie haben nix bei uns offen. Da hab ich nicht schlecht gekuckt Darauf hin hab ich den Vermieter angerufen und gefragt warum ich den kein Strom habe Seine Antwort darauf " sie haben eine fristlose Kündigung erhalten das heißt sie müssten schon lange aus der Wohnung raus sein die Frist ist schon abgelaufen und die räumungs Klage kommt noch und den Strom Stelle ich nicht wieder an es sei den sie bezahlen mir die Miet Rückstände" Jetzt meine Frage ist er dazu berechtigt mir so den Strom abzustellen da ich ja mit den Stadtwerken nen Vertrag habe sehe ich das als irgnrtwie unlogisch an das er mir den Strom abstellt oder ich habe auch was gelesene im Internet mit kalten rausschmeißen. Und da wir Wochenende haben werde ich bestimmt jetzt nix mehr irgendwo erreichen Kann einem die Polizei da weiter helfen. Und das schlimmste ist ich bin Elpelekticker und brauch meine Medizin die aber nicht über 6-7 Grad gelagert werden darf wird mir diese schlecht dann hab ich ein ernsthaftes Problem darf dann nicht mehr arbeiten und auch kein Auto mehr fahren Hat einer ne Lösung Achso und wir Mieter kommen an den Stromkeller nicht rann mir die Hausverwaltung hat einen Schlüssel dafür

Miete, Recht, Mietrecht
Darf ich meinen Hund mit zu Besuch bringen?

Meine frage ist ob ich meinen Hund zu Besuch mit bringen darf. Ich bin damals mit meinem Freund zusammen gezogen da ich unter einer angststörung leide die durch einen Hund im Rahmen gehalten werden kann fragten wir damals die Vermieter ob wir uns wenn wir uns eingelebt haben einen Hund holen können. Uns wurde damals gesagt ja garkein Problem sprechen wir dann drüber ( hinterher ist man immer schlauer hätten wir es mal im Vertrag fest gehalten . Nach einem halben jahr wollten wir uns dann einen Hund holen was uns dann aber von den Vermietern untersagt wurde. Nun 3 ein halb jahre später musste ich zu meiner Mutter ziehen da sie gesundheitliche Probleme bekommen hat. Bei der Gelegenheit habe ich mir dann jetzt einen Hund geholt. Nun bin ich seit mittwoch morgen bei meinem Freund zu Besuch und habe meinen Hund mit genommen ich fahre Freitag morgen wieder nach hause. Nun macht die vermieterin einen totalen aufstand weil der Hund da ist und sagt das der Hund direkt wieder weg soll.Heute morgen als ich dann los zum einkaufen wollte lehnte sich die Vermieterin aus dem Fenster und rief mir nur zu in einem total patzigen Ton hinter her Was ist mit dem Köter. Ich habe mich erst ganrnicht umgedreht und drauf reagiert weil ich mich nun erstmal schlau machen will bevor ich mit der guten Frau reden werde. Vlt erwähnens wert das die Vermieterin sagt das der Hund die Wohnung zerkratzen würde. ( unsere Vormieter haben eine Katze gehabt) Meine frage ist also darf ich meinen Hund mit zu Besuch mit bringen ? Wenn ja wie lange darf ich meinen Hund zu Besuch mit bringen ? Und muss ich wenn ich zu Besuch bin und einkaufen gehen will den hund mit nehmen oder darf ich ihn in der Wohnung lassen ?

Hund, Mieter, Mietrecht, Besuch
WG Leben - Mitbewohner-Terror, was können wir tun?

Hallo ihr Lieben,

eine Freundin und ich wohnen seit ein paar Monaten in einer 3er WG. Das Zusammenleben mit unserem Mitbewohner ist allerdings unzumutbar. Um die Lage kurz zu schildern: Meine Freundin und er hatten öfters kleine belanglose Konflikte, die sich immer weiter zuspitzten. Seitdem passieren Dinge in der WG, die nicht mehr in Ordnung gehen. Neben den Kleinigkeiten, wie nichts im Haushalt machen, Türen mit Absicht knallen usw. find unser Mitbewohner an, Gegenstände von uns mit sichtlicher Gewalteinwirkung zu beschädigen (Kaffeemaschine, Einkaufskorb, ...). Er isst neuerdings unsere selbst gekauften Lebensmittel beabsichtigt auf oder schmeisst diese sogar in die Mülltonne. Vor ein paar Tagen erst, räumte er das gesamte Regal von meiner Mitbewohnerin in der Speisekammer. Die Lebensmittel sind bis jetzt nicht wieder aufgetaucht. Auch kleine Dinge wie Zahnbürsten, Kaugummis usw entwendet er. Er hat sogar die Nutzung seiner Waschmaschine verboten und verteilte daraufhin schon zwei mal unsere klitschnasse Wäsche im gesamten Badezimmer auf dem Boden. Natürlich haben wir schon oft versucht mit ihm zu reden, aber es funktioniert nichts. Er sprach sogar schon Drohungen wie "Ich mach euch fertig" aus, was wir zum Glück mit dem Handy aufnehmen konnten. Wenn das so weiter geht, sehen wir uns gezwungen, den Vermieter zu kontaktieren. Allerdings bezweifeln wir, dass den das interessieren wird, da er nichts aus der Wohnung direkt beschädigt. Nur unsere eigenen Sachen, die wir nun größtenteils in unseren Zimmern aufbewahren. Hier muss man ja selbst seine eigene Zahnbürste im Zimmer deponieren. Dass er den Korb usw. kaputt gemacht hat, kann man ihm ja auch leider nicht nachweisen. Er sagte bereits, dass er ausziehen will, hat aber kein Geld dafür (er arbeitet nicht).

Habt ihr noch eine Idee? Sonst wird bald der Mieter kontaktiert, wobei ich das eigentlich lieber anders klären würde. Danke im Voraus.

Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, WG, mitbewohner
Kündigung unter dem Vorwand des Eigenbedarfs, vermutet wird aber Vermietung als Ferienwohnung?

Hallo Zusammen

Mein Sohn wohnt seit März 2011 in einer kleinen 1-Zimmerwohnung. Das Haus wurde Anfang 2013 verkauft und seit dem hat er nur Probleme mit seinem Vermieter. Aktuell wurde ihm gestern vom Vermieter mündlich ans Herz gelegt, er möge sich eine neue Wohnung suchen, da er wegen Eigenbedarf kündigen will. Die Wohnung braucht er angeblich für seinen Sohn. Vor einem Jahr hat er einen anderen Mieter gekündigt, auch mit der Begründung, die Wohnung für seinen Sohn zu brauchen. Der Mieter wollte mit dem Vermieter nichts zu tun haben und ist freiwillig ausgezogen. Eingezogen ist sein Sohn allerdings nie. Inzwischen hat er aus einigen Wohnungen Apartments gemacht, die er für Business, Urlaub oder Monteurwohnungen ab 27 €/Nacht vermietet. Damit macht er natürlich ein dickes Geschäft. Er besitzt auch noch andere Immobilien. Abgesehen von der Tatsache, dass er den Eigenbedarf nachweisen muss, stellt sich mir die Frage, ob er das nicht als Vorwand nimmt, um auch diese Wohnung temporär vermieten zu können. Die Miete meines Sohnes zahlt zur Zeit das Arbeitsamt, da er eine Umschulung macht. Er würde in seiner Umgebung keine vergleichbare Wohnung finden. Sollte mein Sohn tatsächlich die Kündigung bekommen, würde er dieser natürlich widersprechen. Der Eigenbedarf muss nachgewiesen werden, soweit ist alles klar. Darf der Vermieter unter dem Vorwand des Eigenbedarfs den Vertrag kündigung, um dann eine lukrative neue Einnahmequelle zu schaffen? Zu erwähnen sei noch, dass der Vermieter noch andere Projekte hat, seine Fa. eine GmbH ist. Ausserdem wird gerade ein Gerüst aufgebaut, da die Fassade gestrichen werden soll. Muss der Vermieter nicht die Mieter informieren?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Mietrecht
Muss der Mieter die Badsanierung bezahlen?

Hallo,

ich und meine Großmutter wohnen in einer Mietwohnung Baujahr 1990 (Erstbezug). Vor ein paar Wochen bemerkte ich im Bad einige lose Fliesen an der Wand entlang der Badewanne. Durch das herumdrücken lösten sich bereits Stücke des Fugenmaterials heraus. Um Beschädigungen der Badewanne zu vermeiden, habe ich die losen Fliesen von der Wand abgenommen. Es stellte sich heraus, dass die betroffenen Fliesen nur noch am Fugenmaterial zusammenhielten und sich komplett von der Wand gelöst hatten. Die dahinterliegende Wand war extrem feucht - so sehr, dass sich bereits der Putz an einigen Stellen aufgelöst hatte. Da muss wohl über einen längeren Zeitraum irgendwie Wasser hinter die Fliesen gekommen sein, wahrscheinlich durch undichte Fugen?

Optisch war vorher nichts erkennbar! Es waren keine Fliesen beschädigt, die Fugen augenscheinlich in Ordnung.

Daraufhin rief ich den Vermieter (eine Wohnungsbaugesellschaft) an und erklärte die Situation. Ein paar Tage später kam er in Begleitung mit dem Hausmeister vorbei und schaute sich das Desaster an. Als er die Wand sah, wurde er schnell ziemlich aggressiv und gab sofort uns die Schuld an dieser Sache. Wir hätten nicht richtig gelüftet (haben einen eingebauten Lüfter der mit dem Licht angeht), hätten mutwillig die Fliesen abgerissen und weitere Beschuldigungen. Kurzum, er beauftragt nun Handwerker um das Bad komplett zu sanieren, die Badewanne muss wohl auch raus um den Putz instandzusetzen. Und WIR sollen dafür bezahlen! Auf eine Schilderung unsererseits ging er überhaupt nicht ein. Hämisch grinsend sagte er noch, dass wir uns schon einmal auf hohe vierstellige Kosten einstellen sollten.

Was sollen wir tun? Ist es rechtens, dass wir die Kosten der Sanierung tragen müssen? Tragen wir tatsächlich die Schuld an dieser Geschichte? Falls ja, wissen wir wirklich nicht wie wir das Geld aufbringen sollen... Lohnt sich das Aufsuchen eines Anwalts? Haben aber keine Rechtsschutzversicherung.

Verzweifelte Grüße

Badezimmer, Mietrecht
Wer trägt die Kosten für Reparaturen von Gebrauchsspuren an Türen einer Mietwohnung bei Auszug nach 11 Jahren?

Ich habe 11,5 Jahre mi 2 Kindern (1 Kind im Rollstuhl) in einer Wohnung gelebt, die zwar ebenerdig, von den Türen aber nicht behindertengerecht nach DIN-Norm war. Dem Vermieter war bekannt, dass mein Kind Rollstuhlfahrer ist. Dementsprechend haben Türblätter und Zargen einige kleinerer Schrammen davongetragen. Während der Mietzeit trat vom feuchten Keller heraufziehend in der Wohnung Schimmel auf. Daraus ergaben sich einige Streitigkeiten mit dem Vermieter bis ich die Wohnung auf Grund von Schimmel kündigte. Die Streitgeschichte, die daraus folgte möchte ich Euch ersparen. Ergebnis ist zumindest, dass ich es mit einer Wohnungsverwalterin zu tun habe, die keine Gelegenheit auszulassen scheint, mir finanziellen Schaden zufügen zu wollen. Ich habe keine Rechtschutzversicherung und strebe auch keinen Rechtstreit an. Dafür fehlt mir einfach die Energie... Ich möchte eigentlich nur wissen : Wie hoch muss ich für Abnutzungserscheinungen in der Wohnung nach 11 Jahren haften? Ich habe jetzt die Kautionsabrechnung bekommen und soll demnach insgesamt über 2000,00 € Schadensersatz zahlen. Dass ich meine Kaution von 1000 € nicht zurück bekomme, hatte ich schon fast erwartet... dass ich nun aber auch noch 1000 € zusätzlich zahlen soll, macht mich sprachlos... dazu kommt, dass in der Abrechnung anscheinend willkürlich Zahlen eingesetzt wurden, die nicht mit Handwerkerrechnungen belegt wurden... was mache ich damit also, wenn ich keinen Rechtstreit will und Nerven sparen will?

Mietrecht, Kaution
Garagenmiete kürzen?

Hallo Leute,

ich wohne seit ca.10 Monaten in einer Mietwohnung und dazu miete ich extra (80€) eine Garage im Hof, welche zu unserem Haus dazugehört, an.
Nun habe ich folgendes Problem (ich habe eine lange Zeit über vieles hinweg gesehen, aber langsam reicht es mir): 1. Beim Einzug hatte bereits das Schloss der Garage NICHT funktioniert - fast 6 Monate habe ich 80€ für eine nicht abschließbar und damit verbunden, eine nicht-versicherte Garage gezahlt -> Habe ich drüber hinweg gesehen, da ich außer mein Auto nichts anderes in dieser Garage lager + außerdem wurde sie ja dann ennnndlich repariert!

  1. Im Hof ist es sehr eng und auch die Garagen sind sehr eng, somit bin ich die einzigste der Mieter die in einer der Garagen parkt ( Kleinwagen). Allerdings sind die anderen Garagen dennoch vermietet und dienen als Lagerraum. Es handelt sich um Doppelgaragen. Da ich sehr oft mal eine halbe Stunde zum Einkaufen fahre, lasse ich gern auch mal die Garagentür offen, allerdings mache ich IMMER das Hoftor zu! Letzens da hing ein toller Zettel an meiner Haustür und auf dem Stand "Bitte mache SIe absofort IMMER ihr Garagentor zu, wegen Sicherheitgründen". Kein Absender! Kein Grund! Nichts davon steht im Mietvertrag! -----> Zwischenfrage: Darf ich dazu gedrängt werden, meine Garage zu machen zu müssen? MAn konnte Sie Monatelang nicht verschließen und plötzlich ist es von wichtigkeit !

  2. Das Mietshaus hat 2 Vermieter, die rechte Hälfte gehört einer alten Dame, welche selbst im Haus wohnt und die linke unserer Vermieterin, welche knappe 300 km von hier entfernt wohnt. Im Hof herrscht ein komplettes Parkverbot (dieser Verbot ist nirgends nieder geschrieben!). Allerdings parkt das Töchterchen der alten Dame andauernd im Hof, was dazu führt, dass ich kaum bis garnicht Rangierraum besitze und so teilweise bis zu 10 minuten am einparken bin, damit ich mein Auto nicht komplett verkrazte.

  3. Mein mit Abstand größtes Problem:

    • Andauernd parken Passanten an der Einfahrt (Straße)
    • Andauernd parken Elektriker und LKWs an der Hofeinfahrt - JA genau nicht im Hof sondern direkt in der schmalen Straße die zum Hof führt. Der einzigste Weg wäre also drüber zu fliegen und in meine gottverdammte arschteure Garage zu kommen!!!! ---> Die LKW und Elektriker sind natürllich auch alle von der Hausverwaltung bestellt worden, ohne mir natürlich überhaupt ein sterbenswörtchen davon zu sagen. So stehe ich also nachmittags um 17 Uhr in einer vollbefahren Straße, ohne Park oder Halte möglichkeit und muss schauen wie ich klar komme!
    • Auch die Mieter, welche einen Hofschlüssel besitzen, parken an meiner liebsten Stelle - Ja genau an der HOFEINFAHRT- Warum fragt man sich natürlich? Genau, weil die Einfahrt ums Eck ist und die alte Dame so nicht bemerkt, dass da jemand im "Hof" steht!

Also Leute nun meine Frage: Kann ich verlangen, dass die Miete dieser verfluchten Garage gesenkt wird? Kündigen kann ich Sie leider nicht, weil ich Sie wirklich echt brauche!

Mietrecht, Garage, Parkverbot
Mein Vermieter erpresst mich. Was kann ich dagegen tun?

Hallo miteinander,

ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Ich teilte ihm Anfang Januar telefonisch mit, dass ich umziehen möchte, dass ich einen Nachmieter hätte und ob es daher bereits zum 31.1. möglich sei. Der Nachmieter würde gerne auch zum 1.2. einziehen - es wäre also kein Mietausfall oder Ähnliches.

Mein Vermieter meinte, dass er auch einen Bekannten hat, welcher in diesem Zuge gerne in meine Wohnung ziehen würde. Für diesen entschied mein Vermieter sich nun auch.

Ich habe eine eigene voll funktionsfähige Einbauküche, welche perfekt in die Wohnung passt. Ich sagte seit meines Einzugs 2011 von Anfang an, dass diese Küche bei meinem Auszug gerne entgeltlich übernommen werden kann. Dies empfand mein Vermieter natürlich positiv und freute sich.

Also fragte ich ihn nun, ob er die Küche für 500,- € übernehmen wolle und er sagte, dass er entschieden hat, dass der Nachmieter die Küche kaufen muss.

Auf diese Aussage verließ ich mich also und begann mit meinem Umzug, meldete alle laufenden Verträge um bzw. kündigte Strom, Internet, Telefon, ... zum 31.1.

Vor ein paar Tagen bei einem Treffen mit dem Vermieter, bestand der Vermieter nun plötzlich darauf, dass ich ihm die Küche umsonst überlassen soll. Ich ging noch mit dem Preis herunter. Aber er wollte 0,- € zahlen. Also sagte ich ihm, dass ich nichts zu verschenken habe und die Küche ausbaue und mitnehme. Heute Morgen schreibt er mir, dass ich nun doch nicht zum 31.1. raus darf und meine 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss. Es sei denn ich schenke ihm die Küche...

Das grenzt doch an Erpressung. Er kommt mir, jetzt wo alles gekündigt und bereits umgezogen habe, und setzt mir das Messer auf die Brust. Er nutzt in meinen Augen meine Lage aus und erpresst sich somit die Küche. Weil er weiß dass es für mich fast kein Zurück mehr gibt.

Hätte er von Anfang an gesagt, dass ich nicht zum 31.1. ausziehen kann, sondern 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss, dann wäre das ja i.O. gewesen. Aber jetzt 4 Tage vor Monatsende, ist das doch nicht richtig...

Ich weiß dass ich eine 3 monatige Kündigungsfrist habe und nur Whatsapp Nachrichten, aber sitzt der Vermieter hier echt am längeren Hebel?

Ich würde mich über einen Rat sehr freuen...

Vielen Dank!

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Erpressung, Kündigungsfrist
Unverhältnismäßig hohe Nebenkostenabrechnung erhalten,was tun?

Wir wohnen zu dritt in einer 74 m2 Wohnung zur Miete und zahlen ca. 565 Euro Warmmiete worin Nebenkosten wie Heizung,Warm und Kaltwasser usw enthalten sind. Wir wurden immer bei der Hausverwaltung über Firma Techem betreut,welche die Heizkörper ablasen.Damit waren wir auch immer zufrieden,es gab höchstens mal 120 euro Nachzahlung und letzte Nebenkostenabrechnung hatten wir sogar 450 Euro Guthaben.

Jetzt kam die Nebenkostenrechnung des neuen Anbieters Minol und wir sollen 2200 Euro Nebenkosten nachzahlen,obwohl wir unser Wasch und Heizverhalten nicht geändert haben. Zudem kommt hinzu das Minol damals gar NICHT abgelesen hat,weil mein Mann mal wieder in der Notaufnahme mit mir saß.

Andere Leute in meinem Haus haben nicht so eine hohe Rechnung bekommen,sondern müssen nur 100 Euro nachzahlen,oder haben Guthaben.

Ich kann mir nicht vorstellen das wir in einem einzigen Jahr Wasser und Heizung für 2200 Euro verbraucht haben,da mein Mann im Jahr 2015 volle 15 Wochen im Krankenhaus lag und mein Sohn nie zuhause ist,weil er Früh bis spät arbeitet.Also habe ich dast allein 2200 Euro verbraucht,obwohl ich nicht mal für mich koche wenn ich alleine bin.

Ich versteh das nicht und weiß garnicht was ich jetzt machen soll.Dem Mieterbund möchte ich nicht beitreten,weil das nochmal Kosten wären.Würde das Jobcenter den Betrag übernehmen?Denn wir haben nur 300 Euro zum leben übrig.

Bitte um Rückantwort.

Haus, wohnen, Mietrecht, Nebenkosten
Verbraucht unser Durchlauferhitzer zu viel Strom (Durchlauferhitzer, Stromkosten, Vermieter)?

Guten Tag liebe Community,

wir haben bei uns in der Wohnung den Verdacht, dass unser Durchlauferhitzer zu viel Strom verbraucht, da wir für ein zwei Personen Haushalt so durchschnittlich 14 KW pro Tag verbrauchen. An manchen Tagen kommen wir sogar auf 20KW und das können wir uns nicht so ganz erklären, da wir keine Stromfresser in der Wohnung haben. Das haben wir auch schon mit einem Messgerät überprüft. Wir haben einen 12 Jahre alten Stiebel Electron Durchlauferhitzer, der mit 21 KW läuft. Die Seriennummer ist 074033. Ich habe bereits ein paar Tests gemacht und beispielsweise den Wasserhahn auf warmes Wasser aufgedreht, ungefähr die Temperatur, mit der man sich die Hände so wäscht. Dabei wurde laut Stromzähler 1 KW in ca. 3 Minuten verbraucht. Beim duschen komme ich auf ca. den selben Wert. Rechnet man das auf eine Stunde hoch, wären dies ungefähr 18-19 KW. Natürlich wird nur ca. 10 Minuten pro Person geduscht, also insgesamt 20 Minuten. Weiterhin auffällig ist, dass das Gerät nur heißes Wasser abgibt, wenn man es voll aufdreht. Also auf Regler ganz hoch aufgedreht und das auf dritter Stufe. Auf anderen EInstellungen bleibt das Wasser eher so lauwarm. Ist das Normal? Ich habe auch mal beim Hersteller angerufen, aber da habe ich schon zwei unterschiedliche Versionen gehört. Einmal sagte mir ein Herr am Telefon, dass beim Test mit den Wasserhahn pro Stunde nur ca. 6-7 KW verbraucht werden darf (also nicht 18-19 KW wie bei uns), ein anderes Mal teilte mir ein anderer Mitarbeiter mit, dass das Gerät nicht defekt sein kann und der Verbrauch normal sei. Das ist jetzt natürlich etwas schwierig zu sagen, was davon stimmt. Ein anderes Problem ist, dass wir zwar ein gutes Verhältnis zu unserem Vermieter haben, dieser aber sich ein wenig weigert einen Elektriker zu holen, der das mal alles genau abcheckt. Er sagt, dass wir dann die Kosten eventuell tragen müssten. Weiß jemand wie es hier genau ausschaut? Muss der Vermieter so ein Gerät mal alle paar Jahren kontrollieren lassen? Müssen wir den Elektriker bezahlen? Wissen langsam nicht so ganz weiter, denn wir können uns diesen Stromverbrauch in unserer Wohnung nicht wirklich erklären, da wir auch nicht immer da sind und wie bereits erwähnt, kaum Elektrogeräte besitzen, die viel Strom fressen. Den Kühlschrank haben wir seit Monaten schon ausgestöpselt, eine Waschmaschine haben wir nicht in der Wohnung, sondern im Flur, welches über einen gemeinschaftlichen Stromanschluss läuft.

Wäre für jeden Tipp oder Vorschlag dankbar!!!

Liebe Grüße.

Wasser, Wohnung, Strom, Mietrecht, Vermieter, Kosten, Stromverbrauch, Nebenkosten, Durchlauferhitzer
Kündigung durch Vermieter zulässig nur weil Mieter wegen Diebstahl angezeigt wurde?

ich habe folgende Frage: und zwar geht es um einen Mann (27J) welcher in einer sehr kleinen Stadt lebt in der quasi jeder jeden kennt. dieser Mann ist Mitte Dezember wegen Diebstahls bei der Polizei gewesen. er hat auch alles zugegeben und wartet nun auf Post von der Staatsanwaltschaft um zu sehen wie es weiter geht. da in besagter Kleinstadt jeder jeden kennt hat die Vermieterin von diesem jungen Mann ihm heute (24.1.) die Wohnung gekündigt. ausziehen soll er zum 1.3. diesen Jahres. dieses wurde von ihr bereits telefonisch vorher angekündigt dass er ausziehen sollte aufgrund des Diebstahls. in dem Kündigungsschreiben steht jetzt als Kündigungsgrund drinnen dass er aufgrund lauter Musik ausziehen soll und dass er geliehenes Flickzeug nicht zurück gegeben hätte. meiner Meinung nach ist diese Kündigung nicht zulässig weil a) nicht ansatzweise die gesetzgegebenen Fristen eingehalten werden und b) kein Grund vorliegt welcher eine Kündigung rechtfertigen würde. die Miete wurde übrigns die gesamte Mietdauer über vom Sozialamt direkt an die Vermieterin überwiesen so dass Mietschulden ausgeschlossen sind. und der besagte Diebstahl hatte auch gar nix mit der Vermieterin oder demHaus oder den Nachbarn etc zu tun! meine Frage ist jetzt: ist die Kündigung überhaupt rechtskräftig und wenn ja, kann er was dagegen machen ?

Kündigung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Mietrecht: Wer ist nun Vermieter und wer nicht?

Folgende Sachlage: Wir sind zu Anfang 2016 in eine Mietwohnung eingezogen. Mietvertrag wurde mit dem eigentlichen Vermieter abgeschlossen und von uns und ihm unterschrieben.

Die Tochter, die mit im Haus wohnt, kündigte da schon an, dass sie 2017 den Vertrag übernimmt weil sie das Haus überschrieben bekommt und einen neuen mit uns aufsetzt. Soweit alles in Ordnung.

Im Juni 2016 hatten wir dann ein Schreiben der Tochter im Briefkasten, dass sie ab diesem Zeitpunkt "in den Mietvertrag eintritt" und die Miete nun auf ihr Konto überwiesen werden soll. Wir zahlen seither also die Miete monatlich auf das Konto der Tochter. Einen neuen Vertrag gab es nie!

Nun haben wir zufällig den Bruder und somit ebenfalls Sohn des Vermieters getroffen, welcher uns im Gespräch mitteilte, dass er ja nun auch unser Vermieter sei.

Zur Erinnerung: Ein schriftlicher Mietvertrag mit Unterschrift von uns und unserem ursprünglich Vermieter besteht nach wie vor unverändert seit Anfang 2016. Deren Kinder halten sich augenscheinlich ebenfalls für unsere Vermieter. Die Tochter, weil sie uns diesen Wisch in den Briefkasten geworfen hatte und der Sohn, weiß der liebe Gott warum.

Unsere Frage: Der Vermieter ist nachwievor der eigentliche, mit dem der Vertrag unterzeichnet wurde. Weder die Tochter, noch der Sohn sind unsere Vermieter, da mit ihnen kein schriftlicher, von allen Seiten unterschriebener Vertrag existiert, richtig? Inwieweit war es nun vielleicht blöd von uns, dass wir ohne existierenden Vertrag die Miete an die Tochter überweisen? Kann das für uns irgendwelche Folgen haben? Der Vater könnte ja nun behaupten, er habe seit Monaten keine Miete bekommen, oder? Und was passiert, wenn der Vater stirbt? Können die beiden dann einfach den Vertrag übernehmen? Uns rauswerfen...?, .....?

Miete, Mietrecht, Vertrag
vermieter terrorisiert mich?

hallo ihr lieben , ich hoffe das ihr mir helfen könnt,ich bin echt mit den nerven am ende und verzweifel langsam. ich wohne seit dezember mit meinen beiden kindern in einer dreizimmer wohnung naachdem wir endlos lange gesucht haben, eigentlich ein traum jetzt, wir erreichen endlich alles super , mein freundwohnt auf der anderen straßenseite und die wohnung ist traumhaft, wäre da nicht der vermieterder mit im haus wohnt. die wohnung ist auf drei personen also nur mich und meine kinder ausgeschrieben , macht mir nichts aus , aber nun verbietet mein vermieter mir den besuch meines freundes und meint er hätte da ja noch ein wort mit zu reden ob ich einen freund habe nicht . außerdem durchsucht er meinen müll , will mir kündigen da mein freund seinen hund mal mitgebracht hat , ebenso wie meine mutter die bisher einmal hier war , also kein regelmäßiger hundebesuch , sondern nur ab und zu mal . er durchsucht meinen müll, stellt sich extra auf zehenspitzen um ungeniert in meine wohn und schlafräume zu spannen , habe mittlerweile schon überall sichtschutz und vorhänge. es ist ein wasserrohr geplatzt , nachts und der vermieter war nicht da und nicht zu erreichen, also habe ich den haupthahn abgedreht damit nicht alles unter wasser steht . morgfens stand er dann vor meiner tür und hat mich gefragt ob ich es abgedreht habe , was ich natürlich bejaht habe und erklären wollte warum, soweit bin ich nicht gekommen , weil er mich direkt angebrüllt hat ich könne mir nicht alles erlauben , erst nachdem ich seine schimpftirade über mich ergehen lassen hab konnte ich ihm dann auch mal erklären warum, eine entschuldigung für sein unangemessene´s verhalten gab es natürlich nicht. naja aber heute ist das ganze dann deutlich eskaliert , er stand wieder vor der tür und hat sturmgeklopft und geklingelt , als ich dann aufgemacht habe wurde ich direkt angemotzt warum das licht im treppenhaus gestern abend noch gebrannt habe , ich habe mich entschuldigt und gesagt dass ich gestern abend noch im keller war und es wohl vergessen habe , dann sagte er mir dass er gestern ja wieder den hund gesehen habe und er mich gefragt habe ob ich haustiere hab (was er nie gefragt hat und ich ihm auch sagte ), ich sagte ihm dass ich ja keins habe und er nur zu besuch da gewesen sei und das war wirklich nicht lange , außerdem steht im mietvertrag nichtmal geschrieben dass keine haustiere gehlaten werden dürfen. meine kinder lieben den hund und ich will den besuch nicht verbieten ganz einfach , ich sagte ihm höflich dass er nur zu besuch war und er doch nicht verbieten könne das ab und zu besucher ihren hund mitbringen , darauf hat er mir dann gesagt dass er mir nun kündigen wird. mein freund kam daraufhin vorbei weil er mir was brinegn wollte und hat mich sehr aufgebracht vorgefunden und hat beim vermieter geklopft , dieser hat ihn direkt beschimpft , er kennt ihn nichtmal , hat gesagt dass er ihn nicht im haus haben will und wenn er sich nicht verpisst ihn verprügeln lässt und hat dann auch

Mietrecht, Vermieter, bedrohung
Westerngitarre in Mietwohnung?

Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe. Die Suche auf dieser Seite und auch in Internetforen war nicht so ganz eindeutig.

Ich bin Hobby-Liedermacher, und das auch noch nicht soo lang. In den letzten Tagen häufen sich die Beschwerden der Mieter die über mir wohnen. Ich sei zu laut, würde mich an keine Ruhezeiten halten und ich solle das Gitarre-spielen gänzlich unterlassen. Zuvor hatte man mir bereits angeboten, lediglich 30 minuten am Tag zu spielen, am besten irgendwann zwischen Vier und Fünf Uhr am Nachmittag. Der Vermieter wurde anscheinend schon informiert, und ich befürchte Konsequenzen.

Nun ist es halt so, dass die"tolerierte" Zeit nicht genügt. Um effektiv meine Lieder zu texten und die Melodien dazu zu bauen, bedarf es nunmal mehr Zeit. Täglich ca. 1,5 - 2h. Um noch mehr Ärger zu vermeiden, versuche ich die Mittags-ruhezeit (12 bis 14 Uhr) ungenutzt zu lassen. Und ab 22 Uhr wegen Nachtruhe sowieso nicht mehr.

In Internetforen gehen die Meinungen dazu weit auseinander, welche Rechte mir zustehen und welche meinen Nachbarn.

(Vorab, ich spiele in der Regel keine E-Gitarre und auch keine Konzertgitarre. Lediglich stahlbesaitete Westerngitarren. )

Genug der Beschreibung der Ausgangssituation.

Wie schaut die Rechtslage aus?

Haben meine Nachbarn (oder sonstige) das Recht mich meines musizierens auf 30m am Tag zu beschränken?

oder besteht die Möglichkeit dass ich alsbald mit der Polizei oder gar dem Vermieter aneinander gerate und rechtlich den "kürzeren" ziehe?

Was dieses Hobby angeht bin ich etwas uneinsichtig, denn 2h Gitarre außerhalb der Ruhezeiten wird man wohl ertragen können. Ist zumindestens meine Meinung.

Im Mietvertrag ist diese Sache nicht geregelt, und die Hausordnung die für alle Mieter gilt ist nicht ganz durchschaubar zwecks dieser Sache.

Viele Grüße - MK

Gitarre, Mietrecht, Gesetz
Fristlose Mietkündigung während eines laufenden selbstständigen Beweisverfahrens?

Wir (Familie mit drei Kleinkinder) haben nach berichtigte Mietminderung die fristlose Kündigung erhalten vom Vermieter (Eine Immobilienfirma), obwohl wir umfangreich Nachweise (Beweis Fotos, Gutachten, Schriftsätze usw...) vorliegen können, dass ein Wasserschaden tatsächlich vorhanden ist. Und ein Beweisverfahren bezüglich dieser Problematik ist noch in Bearbeitung beim Gericht.

Der Vermieter wurde rechtzeitig nachweislich gebeten, das Ausmaß der Mängel gründlich zu überprüfen und zu beseitigen. Dies geschah bis zum heutigen Tage nicht. Die Ursache wurde erst im Aug. 2016 entdeckt und behoben, Zwei Rohrbrüche an einem korrodierten Heizungsrohr zum Heizungskörper unter dem Estrich im Badezimmer, die Ursache liegt also nicht in unserer Einflusssphäre.

Ein Aufenthalt im Schlafzimmer, Flur, Kinderzimmer, Badezimmer, und Wohnzimmer ist seit April 2015 bis zum heutigen Tage nahezu unmöglich. Die Miete wurde nicht unbegründet gemindert, wenn ein erheblicher Mangel in mehrere Zimmern in der Wohnung vorliegt. Wir haben unsere Pflichten nachweislich erfüllt, unsere Vorträge von 2015 (aber wohl auch generell) sind ausreichend substantiiert. Aus diesem Grund kann uns der Vermieter keinesfalls kündigen. Der Vermieter darf auch nicht kündigen, wenn der Betrag der Mietminderung mehr als zwei Monatsmieten beträgt.

Im Übrigen, unseren Anwalt hat leider unprofessionell gearbeitet in diese Angelegenheit, das Kinderzimmer und Mietminderung wurden nicht berücksichtigt. Aufgrund dessen, haben wir unseren Anwalt im Oktober 2016 gekündigt, seitdem vertreten wir uns selbst, ein Ergänzungsantrag haben wir im Dez. 2016 beim Gericht selbst beantragt wegen das Kinder / Wohnzimmer.

Die angeblichen Mietrückstände im Kündigungsschreiben sind nicht rechts konform bzw. sind falsch berechnet worden. Und mit der Kündigungsschreiben wurde einer Rechnung in H.v 650,34 € als Anwaltskosten beigefügt.

Wie bereits erwähnt, wir sind zur Zeit ohne Anwalt, daher sind wir dringend auf eurer Rat angewiesen, könnt ihr uns den richtigen Weg zeigen? Wie geht es dann rechtlich weiter? müssen wir Angst vor die Kündigung durch den Vermieter haben? Oder machen wir uns unnötige Sorgen?? Vielen Dank im Voraus!

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