Darf ich ein Mietshaus oder eine Wohnung neu vermessen und dies im Mietvertags ändern und im gleichen zu die Miete erhöhen/senken?

Hallo Community !

Meine Frau vermietet ein Eigentumshaus , die Familie die darin wohnt, verwohnt das haus total( als beispiel : Laminat auf die Holzdielentreppe geschaubt , Wände herausgenommen , ohne abstimmung oder genhemigung , Türen und Zargen sind total vermackt und zerkratzt ...usw.) und ständig sind Kloschüsseln gesprungen , die Heizung defekt oder es gibt irgendwas anderes , weswegen Sie meinen müssen die Miete einzuhalten.

In dem Mietvertrag steht , dass das Haus eine größe von 103m² hätte - es hat aber garantiert mehr. Schätzungsweise mind. 140m² in wie fern , kann man terassen und Kellerräume dazu zählen ?

Kann man den Mietvertrag ändern lassen und die Miete anheben ?

Kann man für die Vergangene Zeit , rückwirkend Geld einfordern ?

Oder bindet meine Frau sich das selbst ans Bein - quasi "selber schuld" ?!

Wir stehen ständig mit der besagten Familie in Gerichtsverfahren, haben auf Eigenbedarf geklagt , doch das ganze zieht sich schon zwei Jahre.

Wenn die Familie irgendwann mal daraus ist , kann man gut und gerne erstmal 30.000 € in die Hand nehmen und Fenster , Türen , Böden und Bäder erneuern , da sie starke raucher sind und das ganze Haus am, stinken ist.

für aussagekräftige Antworten wäre ich sehr Dankbar !

Mit freundlichen Grüßen

Robin

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Wohnungseigentumsgesetz
Tausch des Cerankochfeldes gegen Gaskochfeld (Mietwohnung)?

Hallo,

meine Frau und ich haben uns zum Camping einen Campingkocher gekauft. Hierbei haben wir festgestellt, dass es (zumindest für uns) viel angenehmer ist, mit Gas zu kochen. Nun wollen wir uns ein Gaskochfeld anschaffen und gegen das bisherige Cerankochfeld tauschen. Küche ist eine Einbauküche vom Vermieter. Bauliche Veränderungen müssten nicht vorgenommen werden. Ich habe mich beim Fachhändler beraten lassen, der hat mir erklärt, wie ich den Gasherd anschließen muss, damit es zugelassen ist. Die Gasflasche (Propan) würde unten im Küchenschrank stehen. Das ist soweit ich richtig informiert bin zulässig (Gasflaschen bis 11 kg dürfen in privaten Innenräumen gelagert werden, wenn sie aktiv genutzt werden?) Die Düsen des Kochfeldes sind bereits auf Propan umgerüstet. Das Kochfeld hat einen elektrischen Zündmechanismus, der an 230V Wechselstrom betrieben werden kann.

Nun ist meine Frage: Bedarf es einer Zustimmung des Vermieters (im Mietvertrag ist ein solcher Umbau nicht erwähnt)? Darf ich das Kochfeld nach den Instruktionen des Gasfachhändlers auch selbst installieren (er hat mich auch auf die Dichtheitsprüfung hingewiesen)? Darf ich den Elektrozünder selbst anschließen. Elektrotechnische Kenntnisse sind vorhanden, jedoch habe ich keine Prüfung abgelegt oder eine Zulassung erhalten. Mein Vater hat Elektrotechnik studiert, inwieweit kann bzw. darf er mir weiterhelfen.

Dann noch eine generelle Frage: Es steht ja immer und überall, dass XY-Anlagen (seien es technische Anlagen, Gasanlagen oder sanitäre) immer nur von einem Fachmann installiert werden dürfen. Wie weit geht denn das Ganze? Darf ich rein theoretisch nicht mal eine Glühbirne wechseln, meine Waschmaschine anschließen oder eine Lampe aufhängen und anschließen, wenn ich dafür keine Zulassung habe (auch wenn ich durch den Physikunterricht, viel Lektüre und viel Erfahrung von meinem Vater sehr gute Kenntnisse erfahren habe)?

Danke schonmal für die Antworten! Grüße Ketanest

kochen, Küche, Gas, Mietwohnung, Mietrecht, Anschluss, Herd, umbauen
Muss ich als Vormieter die Heizungswartung noch zahlen obwohl Nachmieterin zum Prüftermin schon in der Wohnung wohnt?

Ich habe heute eine Rechnung zur Wartung & CO-Messung der Heizung meiner alten Wohnung bekommen.

Aus der betreffenden Wohnung bin ich am 01.10.2016 ausgezogen. Taggleich zog auch meine Nachmieterin ein.

Scheinbar war die Wartung der Heizung 10/16 fällig. Muss ich die Rechnung nun zahlen, obwohl ich gar nicht mehr in der Wohnung wohne und die Wartung auch nicht in Auftrag gegeben habe? Die Rechnung wurde von meiner Nachmieterin mit Unterschrift abgenommen.

[Falls relevant: Ich bin einen Monat vor Kündigungsfrist ausgezogen jedoch hat meine Vermieterin mir die Kündigung zum 01.10.2016 bestätigt. Der neue Mietvertrag meiner Nachmieterin begann wohl am 01.11.2016

Auszug aus meinem alten Mietvertrag: § 24 Vereinbarungen über besondere Einrichtungen Als besondere Einrichtungen gelten: Zentrale Heizungsanlagen, Etagenheizungen [...] II. Etagenheizung Die Etagenheizung dient ausschließlich der Versorgung einer Wohnung mit Wärme. Sie wird vom Mieter eigenverantwortlich auf dessen Kosten betrieben. Der Mieter trägt die Kosten der Reinigung und Wartung der Etagenheizung als Betriebskosten gemäß § 4 Ziffer 2 des Mietvertrages. Die Beauftragungen dieser Arbeiten ist Sache des Vermieters. Hierzu gehören die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz.]

Rechnung, Mietwohnung, Mietrecht, Heizung, Auszug, Nachmieter
Vermieter beschuldigt und beleidigt mich. Was kann ich tun?

Ich bin vor 9 Wochen in eine neue Wohnung gezogen. Nach wenigen Tagen bemerkte ich das vermutlich der Mieter über mir von morgens bis nachts hämmert, stampft, rumrennt, die Möbel verrückt und irgendwas klopft. Da ich zwischen den Feiertagen nur einen Tag frei hatte nervte es mich tierisch das ich wieder mal durch penrtrantes Bollern auf höchste Niveau geweckt wurde und entschließ mich da hoch zu gehen. Keiner da.bzw keiner öffnete. Ich legte mich wieder hin und wieder die gleiche Situation. Nachmittags war dann endlich jemand da 16:30 und öffnete. Ich muss zugeben ich war nicht wirklich freundlich und die Mieterin verneint den Lärm. Ich ging zurück in meine Wohnung und bin abgehauen weil die Erholung ausblieb . Am darauffolgenden Tag meldet sich der Vermieter wutentbrannt, das wir uns treffen müssen die tür der Mieterin beschädigt wurde im Keller eingebrochen Wäsche geklaut uvm . Nun besuchte der Vermieter mich gestern und brüllt mich an drohte mir beschuldigt mich das ich für den Schaden an der Tür verantwortlich sei (angeblich hätte die Mieterin am selben Abend um 23h ein kratzen an der Tür gehört) und das seit ich da wohne komische Dinge passieren s. O . Und schlussendlich kam die Polizei. Was tut man nun? Ich war an dem Abend bei einem Freund und danach in einer Bar bis nachts um 2. Ich bin echt ratlos weil ich wegen einer Beschwerde für alles verantwortlich gemacht werde. Vielleicht habt ihr einen Rat. Bin drauf und dran auszuziehen sowas dummes.

Haus, wohnen, Recht, Mietrecht, Gesetz
Unser Vermieter möchte einen Balkon anbauen - als Modernisierungsmassnahme ist dies bereits angekündigt - Erhöhung der Miete 60€ - Muss ich zahlen?

Bei baulichen Veränderungen ist es dem Bauherren ja gelegen das einheitliche Bild der Immobilie (Immobilien bei mehreren) beizubehalten. An unserem Haus sollen im Laufe diesen Jahres (Baubeginn ab 04/17) Balkone angebaut werden, das Schreiben dazu erhielt ich am Dienstag den 10.01.2017. Unter dem Gesichtspunkt des einheitlichen Bildes aller zusammengehörigen Häuser in unserer Strasse die auch der selben Gesellschaft gehören würde ein solcher Anbau aber bedeuten, das nur an der schmalen Seite unseres Hauses ein Balkon angebaut wird, da alle anderen Häuser desselben Vermieters in der selben Strasse die einen Balkon haben diesen jeweils an der schmalen Seite (links bzw. rechts) des Hauses haben. Dies bedeutet weiter, das nur die drei Wohnungen (drei Mietparteien) die an der äusserst rechten bzw. linken Seite des Hauses sich befinden Zugang zu den Balkonen haben (welcher Mieter oder Eigentümer lässt schon seinen Nachbarn in die Wohnung – es sei denn es ist ein langjähriger Freund oder ein Familienmitglied). Das würde weiter bedeuten die Wohnungen an der Voder und Rückseite des Hauses würden keinen Balkon bekommen und haben folglich keine Verbesserung der Mietqualität (hier Erhöhung der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnungen) zu erwarten. Ein Zugriff auf den neuen im Rahmen der "Modernisierungsmassnahme" zu bauenden Balkon ist auch nicht möglich (der Zugang zum Balkon erfolgt über die entsprechende Fremdwohnung). Nur die drei Mietparteien an der späteren Balkonseite (schmale Seite des Hauses) könnten den Balkon vollumfänglich nutzen und hätten somit auch mehr Wohnfläche zur Verfügung. die restlichen nicht (Meine Wohnung gehört zu den letzteren (Längsseite des Hauses - Vorne)Unser Vermieter hat schon über eine Mietpreiserhöhung nach Ende der „Modernisierungsarbeiten“ von 60€/Monat wegen den Baukosten in Höhe von rund 79tsd Euro für den Balkon schriftlich informiert (Es sollen mehrere Häuser derart "modernisiert werden"). DIe Erhöhung der Mietkosten soll von allen Mietparteien getragen werden - auch von denen die aufgrund der Tatsache das Ihre Wohnung nach hinten oder vorne gelegen sind nicht an der Seite keine Balkone bekommen (Alle Mieter haben das selbe Schreiben erhalten mit den Angaben zur zu erwartenden Mietpreiserhöhung) Da ich den Balkon folglich nicht nutzen kann bezahle ich für meine 47qm Wohnung trotzdem 60€/monatlich mehr als bisher obwohl ich nicht mehr Wohnraum zur Verfügung, folglich keine Verbesserung der Wohnverhältnisse zu erwarten habe (bei mir bleibt alles beim alten) Muss ich dann trotzdem die 60€/Monat Mieterhöhung zahlen meine nach den Baumassnahmen zu zahlende Miete beträgt nach dem Ende der Massnahme statt bisher € 462,72 (w +NK) dann 522,72 (w+NK) also € 11.12 je Quadratmeter (das ist in Dortmund schon fast der Preis für eine Gewerbeimmobilie im unteren Preissegment) - die Baumassnahme ist ja als "Modernisierungsmassnahme" angekündigt. Oder kann ich dagegen (erfolgreich) Widerspruch einlegen. Vielen Dank für Eure Antworten.

Wohnung, Mietrecht, Modernisierung, mieten
Mietvertrag mit Mindestwohndauer 1 Jahr - Ist das rechtlich tragbar?

Hallo, ich befinde mich derzeit in einem zeitlich befristeten Mietvertrag, welcher bis Ende August diesen Jahres befristet ist, d.h. ich kann laut dem Vertrag nicht vor dieser Frist aus dem Mietverhältnis raus. Ich habe dem zugestimmt, da ich nur so eine Wohnung rechtzeitig finden konnte. Da ich jedoch nun aus gegebenen Umständen umziehen muss, möchte ich den Vertrag kündigen.

Meine Frage daher: Ist so ein Vertrag rechtlich überhaupt möglich, welcher mir vorschreibt erst ab einem bestimmten Datum ausziehen zu dürfen? Ergeben sich dann einfach die normalen Fristen oder Rechte für eine Kündigung?

Der Vertragstext lautet wie folgt:

§ 5 Mietdauer

1) Der Mietvertrag beginnt am [...] und endet zum [August 2017]. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Monatsende. Eine Verlängerung des Mietvertrag ist möglich. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Freimachung der Räume durch den bisherigen Mieter, sofern ihn hieran kein Verschulden trifft.

2) Einer Fortsetzung des Mietvertrages nach Beendigung wird widersprochen. § 545 BGB wird abbedungen. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter den Gebrauch an der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt und keine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt.

Ich bedanke mich für Antwort.

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietvertrag, wohnungskündigung
Ex-Partner zieht nicht aus und zahlt keine Miete?

Wir haben vor 5 Jahren zusammen ein Haus gemietet. Seit Anfang 2015 ist die Beziehung kaputt und mein Ex schläft seitdem auf der Couch. Seitdem zahlt er keine Miete, keinen Strom, keine Nebenkosten, sämtliche Kosten hängen an mir. Ich komm mit dem Geld gerade so rum. Er zahlt keinen Unterhalt für die gemeinsamen zwei Kinder. Seiner Meinung nach reiß ich mir ja schließlich das Kindergeld unter den Nagel, da braucht er keinen Unterhalt zahlen. Und sowieso braucht er keinen Unterhalt zahlen, wenn er mit den Kindern im gleichen Haus wohnt. Er zahlt aber sonst auch nichts. Auch nichts an den Haushaltskosten, aber essen tut er alles was da ist. Ich versteck schon die Süßigkeiten für meine Kinder im Schlafzimmer. Das Geld was meine Kinder und ich von meiner Familie zu Geburtstagen oder Weihnachten geschenkt bekamen hat er geklaut und streitet es natürlich ab. Ich könnte hier noch ewig weiterschreiben..... Meine Vermutung ist, das er Automatenspielsüchtig ist, dazu noch Alkohol. Er ist tagelang in der Spielhalle, kommt nächtelang nicht heim. Das macht er seit Frühjahr 2014. Bis Sept. 2015 hatte er gearbeitet. Dann wurde er wegen Unterschlagung von Material gekündigt. Seitdem macht er mal eine Baustelle wenn er Lust hat. In 2016 hat er fast nichts gearbeitet. Im letzten Jahr waren allein 4 seiner Kunden vor der Tür und haben sich beklagt er habe Vorschuss für Material bekommen und macht die Baustelle nicht fertig. Daher bekommt er dann wohl sein Geld. Mehrfach habe ich ihn mündlich aufgefordert auszuziehen. Das einzige was er tut ist mich fürchterlich anzubrüllen und aufs Allerübelste zu beschimpfen. Ich will das hier nicht wiederholen aber eine schlimmere Sprache gibt es wohl nicht. und das alles vor den Kindern. Die Kinder 14 und 12 Jahre wollen inzwischen auch nichts mehr von ihm wissen. Er fragt eh nichts nach ihnen und war nie für sie da. Wenn er zuhause ist traut sich keiner nach unten, damit der nicht wieder rumbrüllt. Es kommt auch niemand von meiner Familie zu Besuch wenn er da ist. Sein Verhalten wird immer schlimmer. Er ist ein Monster geworden. Inzwischen rede ich kein Wort mit ihm, da ich mich nicht weiter so beschimpfen lasse. Ich war bei einem Anwalt zur Beratung. Der sagte ich soll die Wohnung kündigen oder die Mietzahlung einstellen damit gekündigt wird. oder ich soll ihn so provozieren das er mich schlägt und dann kann ich die Polizei holen und er wird der Wohnung verwiesen. Ganz toll. Ich kann die Wohnung nicht kündigen. Wo bekomme ich als Alleinerziehende mit Hund und Katze grad so ne Wohnung. Außerdem kann ich mir das Haus ja leisten, ich zahle es ja eh schon die letzen 2 Jahre alleine. Deshalb verstehe ich nicht weshalb ich ausziehen soll. Ich will das er auszieht. es will ihn hier eh niemand mehr haben. Gibt es keine Möglichkeit den rauszukriegen, weil er keine Miete und sonst auch nichts zahlt. keinen Unterhalt für die Kinder keine Nebenkosten. Er ist wie eine Parasit im Fell meines Hundes. Danke für jeden brauchbaren Tipp.

Mietrecht, Unterhalt, Trennung, Spielsucht
Kann man eine Kautionsrückzahlung mit einem Urkundenmahnbescheid versuchen?

Hallo,

ca. vor 10 monaten habe ich einen Wohnungsmietvertrag abgeschlossen,

Die Vermieterinen waren ein Paar.

im Dachgeschoss gab es 3 wohnung und damals wohnte ein Junge schon.

er besaß 2 wohung und nach 3 monaten wollte er ausziehen.

Weil es schwierig zu eine Mietwohnung zu finden, ich und meine frau entschieden in eine wohnung bis Auszug des Junge zu warten.

nach 3 Monaten sagte Vermieterin dass, müssen wir noch 15 tage warten. Also haben wir noch 15 tage warten. Und plotzlich versuchte der Vermieter Selbstmord.

Gerade davor hat Der Vermieter uns schon eine Kündigungsbrief wegen der Eigennutzung geschickt.

darüber hinaus habe ich mit die Vermieterin geredet. Aber wollte Sie die Miete erhohen, weil sie vor jetzt an zwei Kindern alleine erziehen müssen.

die Situation schockierte mich und in 7 tage habe ich die neue Wohnung gefunden und dank einem Anwalt die Fristlosekündigung geschickt und sauber reinigte wohnung übergeben.

das war schon vor 6 monate.

Und bis heute kann ich nicht die Mietkaution zurück bekkommen.

Wenn ich teleforniere, antwortet die Vermieter nicht oder einfach auflegt.

Keine Ahnung was kann ich tun.

schon vor 16 tage habe ich einen Mahnbrief geschickt und reagiert sie auch nicht.

Deswegen heute habe ich einen Urkundenmahnbescheid gefunden und ausgedrückt und nach zentrales Mahngericht geschickt.

ich habe schon 2 mal solchen Betruge erfahren, erstmal war die vermieter nach südkorea geflogen. (naja komme ich aus südkorea... )

Meine Frage ist dass, ob der Urkundenmahnbescheid in diesem fall gültig ist,

und was kann ich tun mehr? bitte helfen Sie mir..

Mietrecht, Kaution, Mahnbescheid
Küchenbenutzung und Kochen nachts untersagt von Vermieterin/Mitbewohnerin - ist eine Mietminderung gerechtfertigt?

Hallo,

leider wusste ich vor Einzug in 2 Zimmer einer 4 Zimmer Wohnung Ende September zur Untermiete bei einer Frau nichts von deren schwerer Krankheit, Alkohol, Tabletten, Depressionen.

Sie schikaniert mich permanent, zerstört mein Hab und Gut, ich muss die Zimmer abschliessen um mich und mein Hab und Gut zu schützen, sie stellt Strom und Heizung ab, Herd war nachts schon ausgeschaltet, beleidigt mich permanent - alles was sie stört "werfe ich über den Balkon wenn Du das nicht sofort wegmachst", gesagt, getan, oder "in den Müll", weil ich für sie "'Müll" bin. Dieses alles für 480 Euro, sie selbst zahlt nur 330 Euro. "Wenn Du nicht in 10 Minuten das Bad geputzt hast, wird es abgeschlossen", wegen angeblicher kleiner Flecken auf dem Boden. Diese Frau ist absolut krank, sie liegt betrunken auf dem Boden. Aber sie ist körperlich robust und scheut keine Anwendung von Gewalt, um ihren Willen durchzusetzen. 1 Tag vor Weihnachten hat sie mein friedliches Teelicht auf dem Küchentisch in einem schönen Becher gewaltsam gegrapscht, mutwillig ausgeblasen und war dabei, es in den Müll zu schmeissen, als ich noch ergreifen konnte. Dieses ist ihre einzige Sprache. Jeglichen höheren Dialog lehnt sie ab, sie kann und will gar nicht lesen, verdreht Zahlen nach Belieben.

Ein besonderer Knackpunkt ist die Küche. Sie hat mir nur ein winziges kleines Schrankfach gegeben, in dem ich 1 Kochtopf, Teller, Messer und Gabel aufbewahren kann. Da ich wie viele nachts noch aktiv bin, gehe ich dort auch nachts hin, um mir noch etwas zum Essen zu bereiten. Sie kommt dann, stört mich, will mir das untersagen, weil "das Geklappere" angeblich ihren Schlaf stört. Die Küche hat leider keine Tür sondern ist offen zum Flur. Sie selbst geht aber immer noch nachts an den Kühlschrank. Dieses ist nichts als Schikane gegen mich. Der Herd wurde nachts schon ausgeschaltet, der Stecker meines Wasserkochers demonstrativ herausgezogen, damit ich alles aus der Küche entferne, da nach Ihrer Ansicht alle meine Sachen "stinken", ihre Zigarettenkippen und Weinflaschen natürlich gar nicht, ich habe nur ökologische Sachen, Lauchsuppen, etwas Brot und Butter. Mein Fahrrradkorb, mit dem ich Lebensmittel in die Wohnung trage, wurde ebenso demonstrativ von seinem Platz vor der Wohnungstür entfernt, ich kann ihn nicht mehr finden. Gestern, am letzten Tag des Jahres, waren um 16 Uhr beide Rolläden total heruntergezogen, die Küche war dunkel, und kalt, und wenn ich daran etwas ändere kommt nur die Drohung "dann werfe ich alle Deine Sachen über den Balkon". Wenn ich kurz einmal das Licht anlasse in der Küche wird es sofort ausgestellt, während sie selbst das volle Licht anlässt während sie bei offener Tür auf den Balkon geht, um ausgiebig zu rauchen.

Kann es mir untersagt werden, mir nachts in der Küche etwas zum Essen zu bereiten? Natürlich versuche ich, so leise wie möglich zu sein. Die Frau beruft sich auf "Nachtruhe" ab 22 Uhr.

Kann ich deswegen die Miete kürzen?

Danke für freundliche Antworten!

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Kündigung Mitgliedschaft und Genossenschaftswohnung nach Tod des Ehepartners?

Mein Mann meine Kinder und ich haben 1988 einen Nutzungsvertrag einer Genossenschaftswohnung abgeschlossen. Zu dem Zeitpunkt waren wir auch schon Verheiratet. Im Vertrag steht " Nutzungsvertrag wird mit den Mitgliedern.......geschlossen" es stehen beide ehepartner im Vertrag auch in Anschreiben von der Genossenschaft stehen wir beide im Adressfeld und in der Ansprach. Denoch wurde die Mitgliedschaft 2007 auf meine Mann deklariert. Nun ist mein Mann Ende Juli gestorben, die sterbeurkunde ist der genossenschaft anfang august eingegangen. Weiterhin wurde mit der genossenschaft telefonisch vereinbart das wir gern bereit sind das haus wegen der Größe zu verlassen wenn die genossenschaft für mich und meinen Sohn jeweil eine geeignete Wohnung im tausch aufzeigt. Die genossenschaft hat eine wohnung für mich allerdings erst im März und für meinen sohn wurde noch keine geeignete wohnung aufgezeigt. Einen erbschein wollte ich mir morgen besorgen durch die trauer, regelung beerdigung, weihnachten usw war es mir noch nicht eher möglich. am 02 Dezember ist uns nun die Kündigung der Mitgliedschaft ausgesprochen wurden. daraufhin habe ich widerspruch eingelegt da sie meiner meinung nicht fristgerecht eingegangen ist. Im Antwortschreiben 19.12 widerrum wird darauf hingewiesen das die mitgliedschaft der erben nur bis zum ende des geschäftsjahres gilt in dem der erbfall eingetreten ist und automatisch gekündigt wird. in dem selben schreiben vom 19.12.wird mir (mein sohn lebt noch mit im Haus ist aber nicht im nutzungsvertrag eingetragen da er damals noch ein baby war) nun auch der nutzungsvertrag zum 28.01.17 gekündigt. Im nutzungsvertrag steht eine zweiwöchige Kündigungsfrist das ist doch aber nicht rechtens oder?

Wie sieht die Rechtssprechung in dem Fall aus und ist ein weiterer widerspruch angebracht bzw welche fachrichtung von Anwalt sollte ich aufsuchen. ich bin auch inder gewerkschaft kann die auch helfen

Mietrecht, Genossenschaft, Vereinsrecht
Mitbewohner zieht nicht aus was kann ich tun?

Also es ist so der Mitbewohner meines Freundes hat die Wohnung bis zum 1.1.17 gekündigt (da läuft die künfigungsfrist aus). Ich und mein Freund wollten sowieso zusammen ziehen, deswegen haben wir entschieden die Wohnung zu übernehmen und haben am 1.1 Termin zum unterschreiben des Mietvertrags. Nun ist es so das der VorMieter wenn man so sagen will ( also Mitbewohner) auf einmal keine Lust mehr hat auszuziehen und einfach bleiben will, was er aber nicht darf weil die Wohnung ab 1.1 uns gehört. Ich will diesen Menschen nicht länger als nötig in der Wohnung haben ( ich selbst wohne schon ein paar Wochen mit in der Wohnung was mit den Vermietern abgeklärt ist und zahle auch Strom und Miete). Dieser Mann macht nichts im Haushalt er verdreckt alles und läsSt es dann so, aufräumen oder abspülen sieht er gar nicht ein das können ja wir machen (seine worte). Außerdem ist er Dauerkiffer und feiert am Wochenende regelmäßig DrogenPartys bei denen immer jemand in die Bude kotzt, was ich und mein Freund wegmachen dürfen weil die zu faul dafür sind. Also ich hoffe das dies nachvollziehbare Gründe sind warum ich diesen Menschen nach Ablauf der Kündigungsfrist ( 1.1.17 ) auf jedenfalls draußen haben will. Er hat kein Recht mehr auf die Wohnung dann, will aber bleiben und nicht gehen, was wir nicht wollen. Was können wir tun damit er so schnell wie möglich raus geht, ohne uns strafbar zu machen ?

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Kündigungsfrist, Nachmieter, Vormieter
Rechte und Pflichten zum Thema Wohnrecht: Welche Rechte hat der Bewohner mit Wohnrecht und welche Pflichten hat der Hauseigentümer?

Folgender Sachverhalt: Meine Oma hatte drei Kinder, zwei Töchter und einen Sohn. Sie besaß ein kleines Haus mit Keller sowie Anbau, Garten, Scheune und Hof. Ihr letzter Wille: Die Töchter sollen die gesamte Immobilie samt Grundstück erben, aber ihr Sohn hat ein Wohnrecht im Anbau sowie Nutzungsrecht von Keller, Scheune, Hof und Garten. Das Haus lassen die Töchter leer stehen, da der Bruder keine Mieter akzeptiert und mit Ärger droht. Damit kann man leben. Aber: Der Bruder meint nun seine Schwestern seien seine Hausmeister und müssten renovieren, Schnee im Hof schaufeln, die Strassenfront räumen und kehren, sowie diverse Neckereien wie: die Türklinke wackelt, das Hoftor klemmt, der Baum im Hof muss gestutzt werden usw.t Er droht: Wenn die Immobilie nicht in Schuss gehalten würde, ziehe er auf ihre Kosten ins Hotel und das müssten die Schwestern dann bezahlen. Falls er jemals in ein Pflegeheim käme würde sein Wohnrecht in Geld bewertet und die Schwestern müssten dann auch für eine Unterkunft in einem Pflegeheim aufkommen.

Ist das richtig so?

Meine Eltern leben noch und haben ihr Erbe bereits vor Jahren mit warmer Hand verteilt. Meine Brüder wurden ausbezahlt. Ich habe das Elternhaus überschrieben bekommen. Meine Eltern ließen sich ein Wohnrecht eintragen. Wenn die Sache oben stimmen würde, müsste ich später für meine Eltern den Hausmeister spielen (ich wohne 500km entfernt) und eine Unterkunft im Pflegeheim alleine bezahlen.

Mein Rechtsempfinden sagt, dass das so nicht stimmen kann.

Wer weiss sicher was das Wohnrecht wert ist und welche Pflichten der Hauseigentümer hat?

Wohnrecht, Mietrecht, Erbrecht
Bedrohung und Beschimpfung vom Nachabrn, kann ich fristlos Kündigen ?

Zu mir: ich bin allein erziehende Mama (2 Kinder im alter von 4 und fast 2 Jahren).

Ich bin im Oktober 2016 umgezogen und habe seit dem Tag des Einzugs Stress mit meinem Nachbarn. Es fing an, dass es ihm nicht passte, dass ich einziehe. Bereits da sagte er zu mir: dass hier keine scheiß Ausländer einziehen, ich wäre asozial und und und. Zu dem Thema Ausländer: Ich bin deutsche (Eltern deutsch, Oma, Opa usw Deutsch. Meine Familie kommt aus den Osten, ich selber habe nichts gegen Ausländer aber trotzdem bin ich Deutsche). Ich habe einen Italienischen Nachname (weil ich mit einem Italiener verheiratet war). Naja...

Leider hört mein Nachbar nicht auf, die Beleidigungen werden immer schlimmer, zudem droht er mir und meinen Kindern. Ich selber habe wirklich Angst vor diesem Mann und meine Kinder auch. Meine Nichte möchte mich auch nicht mehr besuchen, weil sie auch Angst vor diesem Mann hat. Denn ihm ist es scheiß egal, ob kinder anwesend sind oder nicht.

Letzte Woche, ist er mit einem Messer auf meinen Ex-Mann los. Mein Ex-Mann hat Ihn angezeigt und ich habe ihn auch schon angezeigt.

Mir wurde auch mitgeteilt, dass mein Nachbar schon Polizeilich bekannt ist.

Meine Vermieter interessiert das ganze nicht. Zudem wussten die, dass dieser Mann nicht normal im Kopf ist und haben es verschwiegen. Denn laut Vermieter, sind die Vormieter ausgezogen, weil sie sich ein Haus gekauft haben. Durch ein zufälliges aufeinander treffen mit dem Vormieter, habe ich erfahren, dass sie wegen dem Nachbarn ausgezogen sind und dass die Vermieter das wüssten.

Fakt ist: Ich habe Angst, meine Kinder haben Angst. Ich habe sogar Angst meine Wäsche waschen zu gehen (die Waschmaschine steht im Keller) Ich wohne im 2. OG rechts der Nachbar im Erdgeschoss links, d.h ich muss immer an seiner Wohnung vorbei laufen.

Meine Frage ist: Kann ich fristlos Kündigen? Ich könnte eine Wohnung zum 01.02.2017 haben und würde gerne zum 31.01.2017 Kündigen.

Danke im voraus und Entschuldigung für den langen Text.

Mietrecht, fristlose Kündigung
Schimmel nach knappen 3 Wochen nach Einzug?

Unsere momentane Situation.
Wir sind seit 2 Monaten in eine 4.5 Zimmer Wohnung gezogen.
Nach 1 Woche stellte ich fest, das die eine Ecke im Schlafzimmer etwas schwarz wird (noch sehr sehr schwach und nicht störend). Nach knappen 3 wochen sah man es schon sehr gut. Auf das habe ich den Vermieter sofort informiert und fotos gemacht.
Er hat gemeint das könne ich mit Essig wegputzen, habe ich dann auch gemacht.
Der Schimmel kam wieder logischerweise.
Auf das hat er mir einen Mann geschickt der den Schimmel mit Schimmelgift entfernte und Farbe darüber gemalt hat. (Schimmel kam wieder). Ich habe seit der dritten Woche in dieser Wohnung 2 Luftentfeuchter aufgestellt und lüfte 3 mal 10 min täglich!
Im Mai 2016 hat der Vermieter neue Fenster dichte Fenster einbauen lassen und hat die Wände nicht isoliert.
(Vorher waren die Fenster nicht dicht (da alte Fenster)). Die Wohnung ist auch immer sehr kalt und wird nicht anständig geheizt, auf das habe ich Herrn ***** mehrmals aufmerksam gemacht. (Wir können nicht selber regulieren).
Wir erwarten im Februar unser erstes Kind und baten in daher den Vertrag auf Ende Dezember aufzulösen.
Womit er gemeint hat, ich verstehe Ihre Situation. Ich hatte mündlich kein gutes Gefühl und bat in mir das schriftlich zu geben.
Er hat es mir per Mail geschickt, aber formulierte es jedoch komisch. (plötzlich anders) Auf das habe ich Herrn ***** darauf aufmerksam gemacht und er hat gemeint das sei so für seine Versicherung.
Ein Gutachter kam vorbei und meinte um das verhindern zu können, hätte ich mindestens alle 2 stunden lüften müssen und das muss man ganz sicher nicht in einer gesunden normalen Wohnung (Es läge sehr wahrscheinlich an den neuen Fenster). Daher sehen wir uns ganz sicherlich nicht als schuldig.
Trotzdem um den genauen Grund zu suchen muss er mir nochmals einen Mann schicken, der das nochmals bestätigt.
Ich habe im mehrmals gesagt das ich in dem Fall eine neue Wohnung suche, dass er Bescheid weiss.
Schnell haben wir eine neue Wohnung gefunden und habe im vor dem Vertrag unterschreiben angerufen und nochmals gefragt, ob das jetzt gut ist ob ich unterschreiben kann.
Er sagte: ja, machen!
Gut, habe ich natürlich gemacht.
Er machte uns auf die nächste VOLLE miete aufmerksam.
Darauf habe ich ihn auf Mietreduktion und Schadenersatz aufmerksam gemacht. (Dies wollte ich gerne persönlich besprechen jedoch hat er immer abgeblockt). Und dass wir sonst die Miete auf ein seperates Konto einzahlen werden bis die Sache geregelt sei.
Auf das hat er sich meiner Meinung nach bedroht gefühlt, was nicht mein Ziel mit dieser Aussage war.
Seine Mail dann auf einmal: Das er im Moment keinen Grund sieht die Kündigung aufzulösen und die vollen Mieten bis März 2018 erwartet.
Was sollen wir tun?

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Kündigung, Schimmel, Baby, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, unterstellung
Einzug auf einer Baustelle statt sanierter Mietwohnung?

Hallo, leider hatten wir das Glück als Mieter anstatt einer sanierten Wohnung, die zum Bezugsdatum fertig gestellt sein sollte, eine Baustelle als Wohnung zu übernehmen. Seit nun anderthalb Monaten sind über mehrere Tage verteilt Handwerker in unserer Wohnung und stellen sehr sporadisch die restlichen Bauarbeiten fertig, überwiegend muss ich auf Arbeit Urlaubstage dafür nehmen. Unser Vermieter reagiert kaum auf Mängelanzeigen und Anrufe, wodurch sich die Arbeiten immer weiter hinauszögern. Meine Frage ist nun, ob ich die Urlaubstage bzw. mein Stundenlohn als Mietminderung geltend machen kann und ob aufgrund der unten stehenden Gründen eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, trotz Mindestlaufzeit von 2 Jahren durchsetzbar ist oder ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.

  • kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
  • bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
  • Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
  • Luftzug an Türen und Fenstern
  • Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
  • Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
  • erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
  • Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
  • Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
  • Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen
Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Vertrag, Sanierung, Vertragsrecht, Vertragsbruch
Katzenhaltung in der Mietwohnung, absage nachvollziehbar?

Als wir den Mietvertrag unterschrieben hatten hieß es das wenn Tiere ins Haus kommen dies nach Absprache geschieht und das die Haltung einer Katze dann sicherlich gehen sollte. Als ich nun nachfragte hieß es plötzlich das man sich mit der Hausverwaltung auseinander setzen müsse. Das war schon mal merkwürdig als dann endlich die Rückmeldung kam klang diese so :

Nach reiflicher Rücksprache mit der Hausverwaltung können wir Ihnen leider keine Zustimmung zur Katzenhaltung geben. Die Eigentümergemeinschaft ist Tierhaltung gegenüber sehr negativ eingestellt. Es hat diesbezüglich in der Vergangenheit in dieser Wohnanlage immer wieder Streit und Unfrieden gegeben. Teils wurden Wohnungseigentümer wegen ihrer Tier-haltenden Mieter richtiggehend angegriffen. Das Problem ist zudem, dass es sich hier um eine DG-Wohnung handelt. Bei einer EG mit Garten wäre das nicht so wild. Zudem sind Sie beide berufstätig. Die Katzen wären also sehr lange in der Wohnung allein, was zu vermehrtem Kratzen, Maunzen und Urinieren führen könnte. Im Sinne des Gemeinschaftsfriedens müssen wir also leider absagen.

Das hätte ich auch nach dem ersten Schock so eventuell hingenommen allerdings wären die Tiere maximal 4 Stunden in einer 88qm Wohnung allein und zudem kam mir gestern vor der Haustür eine Mietze entgegen (Erdgeschoss) die wohl zu einem Nachbar gehört. Im Mietvertrag steht die Klausel 

"Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren, wie zum Beispiel Zierfische Ziervögel Hamster, Schildkröten, bedarf Der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, oder widerrufen wenn sein berechtigtes Interesse als Vermieter, Das berechtigte Interesse des Mieters an der Tierhaltung unter besonderer Berücksichtigung, Der Tierart, der Tiergröße, Der Tierhaltung und der von dem Tier ausgehende gefahren und Belästigungen überwiegt. Der Mieter haftet für alle aufgrund Der Tierhaltung entstehenden Schäden"

Mein Freund meinte grade ich solle vielleicht bei allen Nachbarn klingeln und Unterschriften sammeln das sie einverstanden wären wenn und damit dann zur Hausverwaltung gehen.

Ansonsten fällt mir nichts mehr ein ,ich möchte ja auch keinen Streit mit unseren Vermietern haben.

Hoffe jemand kann mir weiterhelfen

Mietrecht, Katzenhaltung

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