Reicht ein Überspannungsschutz aus, um ein Ethernet-Kabel draußen gegen Blitze sicher anzubringen?

Ich möchte meinen PC im 5. Obergeschoss mit meinem Router im 3. Obergeschoss per Ethernet-Kabel verbinden. Das 20m-Kabel würde aus dem 3. OG an der Innenfassade entlang nach oben über die Metall-Dachrinne laufen und dann durch den Schornstein unterhalb einer alten Antenne hindurch im 5. OG. ankommen. Einen Blitzschutz mit Blitzableiter hat das Gebäude nicht und ist knapp unter 20m hoch. Benachbarte Häuser haben teilweise einen Blitzschutz.

Reicht ein Überspannungschutz an beiden Enden des Ethernet-Kabels aus, um Endgeräte bei einem Blitz in der Nähe des Kabels (Regenrinne, Antenne) vor Schäden zu schützen? (Beispiel: https://www.amazon.de/UGREEN-Netzwerkadapter-Netzwerkkabel-Netzwerkkoppler-Blitzschutz/dp/B011BMWEMW/

Da es noch keine Cat.7(a) Buchsen gibt, stuft die Cat.6-Buchse ein Cat.7(a)-Kabel komplett auf Cat.6 herunter oder kann ich bei dem Geschwindigkeitsverlust/Länge trotzdem vom Cat.7(a)-Kabel profitieren?

Danke

Für alle, die den Sinn der Aktion hinterfragen wollen:

  • Ich weiß, dass ein Ethernet-Kabel ohne zusätzlichen Schutz nicht langzeit wetterbeständig ist (UV-Strahlung, Hitze)
  • Per WLan erreiche ich hier nur 8 Mbps, oft noch weniger
  • Ein Repeater ist schon zwischengeschaltet
  • Es wurden sämtliche Funkkanäle ausprobiert
  • Nein, der Router ist in Ordnung, es kommen tatsächlich 450 Mbps an und WLan in der gleichen Etage ist in Ordnung
  • PowerLan ist keine Option, da Miethaus mit mehreren Wohnpartien
  • Ein Anbringen des Kabels durch das Ventilationsschacht-System ist nicht möglich, da diese in den zwei Wohnungen getrennt sind und nicht zusammenführen
  • Ja der Eigentümer ist mit dem Anbringen an der Innenfassade einverstanden
Computer, Internet, Technik, Blitz, Kabel, Outdoor, Ethernet, LAN, Technologie, Überspannungsschutz
Lenkererhebung / Lenkerauskunft in Österreich - muss man wissen wer vor 2 Monaten genau gefahren ist?

Ende Dezember kam ein Brief aus Österreich, der forderte, dass angegeben wird, wer unser Auto Anfang November zur bestimmten Uhrzeit und am bestimmten Ort gefahren hat.

Da wir innerhalb von 3 Tagen zwei Mal durch Österreich gefahren sind und mein Vater und ich uns bei der Durchreise mehrmals abgewechselt haben und das Datum 2 Monate her war, wussten wir nicht mehr wer an dem Streckenstück wirklich gefahren ist. Ich erstellte hier also eine Frage und entschied mich zu antworten (elektronisch über deren Seite), dass definitiv entweder ich oder mein Vater (namentlich genannt) gefahren ist, aber wir nicht mehr genau wissen wer von uns beiden, mit der Frage, worum es denn ginge. s. Frage: https://www.gutefrage.net/frage/fahrzeughalter-erhaelt-brief-zur-ermittlung-des-fahrers---ohne-ursache-und-foto---legitim

2 Wochen später kam dann ein Schreiben (Strafverfügung), in dem nicht zu erkennen war, ob meine Antwort überhaupt gelesen wurde. 120€ Strafe wurden angehängt, weil die Lenkerauskunft "nicht erteilt" wurde.

Da ich nun nicht wusste, ob meine Antwort ignoriert wurde, schickte ich also einen Einspruch hierzu per Brief, mit Kopie meiner elektronischen Antwort, sowie einen weiterführenden Einspruch, in dem ich erkläre, wieso wir es nicht mehr wissen und, dass es auch sehr wahrscheinlich keine Rolle spielt wer von uns beiden genau gefahren ist, da wir im selben Haushalt leben und somit jegliche finanzielle Strafe gerne an beide gerichtet werden kann.

1 Woche später kam dann wieder ein Schreiben (Straferkenntnis), immernoch 120€ Strafe (+12€ Verwaltungsgebühr). Erst jetzt wird mein Schreiben zitiert und darauf relativ geantwortet. Es bleibe dabei, dass die Lenkerauskunft nicht erteilt worden wäre, des Weiteren sei es jetzt auch schon egal, wer tatsächlich gefahren ist. Zumindest durfte ich auch endlich erfahren worum es geht: Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h außerorts. Auf das Schreiben könne ich wohl innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerde einlegen, werde ich aber aufgrund wachsender Strafe (nenne man es Verwaltungsgebühren oder sonst wie) und Aussichtslosigkeit selbsverständlich nicht tun.

  • Gibt es noch irgendeine Möglichkeit gegen diese Strafe anzutreten? Kann jemand erfahrungsgemäß abschätzen wie hoch die Verteidigungswahrscheinlichkeit durch einen Anwalt wäre?
  • Wenn ich die 132€ jetzt zahlen würde, wäre die Sache dann fertig, oder kommt dann noch zusätzlich eine Strafe für die 31km/h-Übertretung?
Polizei, Recht, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht
Fahrzeughalter erhält Brief zur Ermittlung des Fahrers - ohne Ursache und Foto - legitim?

Mein Vater (Fahrzeughalter) erhielt gestern einen Brief vom Land Salzburg, in dem er aufgefortert wird, Auskunft darüber zu geben, wer an einem bestimmten Termin (vor 2 Monaten!), Uhrzeit, Ort und Richtung das auf ihn gemeldete Fahrzeug gelenkt hat.

Kommt er der Auskunftspflicht binnen 2 Wochen nicht nach oder macht ungenaue Angaben, so würde man ein Strafverfahren gegen ihn einleiten.

Worum es hier überhaupt geht, wird nicht erläutert (vermutlich Geschwindigkeitsüberschreitung). Ein Foto ist auch nicht beigefügt worden.

Ist das in Österreich mittlerweile der gängige Weg? Sonst bekommt man doch als Fahrzeughalter direkt den Vorwurft mit Foto und kann dann Einspruch einlegen.

Für mich klingt das ganze so, dass evtl. eine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wurde und das Nummernschild fotografiert wurde, allerdings das Gesicht des Fahrers unerkennbar ist und denen somit ein schriftliches Geständnis die Arbeit erleichtert.

Das Problem ist: Wir wissen selber nicht mehr, wer auf der bestimmten Autobahnstrecke gefahren ist. Mein Vater, meine Mutter und ich haben uns beim Fahren abgewechselt. Auf dem Formular gibt es jedoch nur die Möglichkeit, entweder die Person zu benennen, die gefahren ist oder diejenige, die es weiß. Es gibt kein Freifeld.

Kann mein Vater in einem formlosen Schreiben die 3 potenziellen Fahrer nennen oder könnte er dann wegen "ungenauer Auskunft" strafrechtlich verfolgt werden?

Ist ein solches Schreiben ohne Ursache und 2 Monatsabstand zum unbekannten "Vorfall" überhaupt legitim?

Vielen Dank im Vorraus!

fahrer, Polizei, Recht, Blitzer, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht, fahrzeughalter, Geschwindigkeitsübertretung, Auto und Motorrad
"Ich nehme Ihnen Blut ab" = genug Aufklärung für eine Viggo?

Reicht die Ankündigung einer Blutabnahme aus, um ohne zusätzliche Einverständnis des Patienten eine Viggo zu legen? Mir geht es um das rein Rechtliche. Falls die Frage ausreichend genug ist, kann der folgende Teil gerne übersprungen werden:

Bei meinem ambulanten Krankenhausaufenthalt, sagte mir die Krankenschwester, dass sie mir gerne Blut abnehmen würde. Ich war damit einverstanden und drehte den Kopf zur Seite, damit ich es nicht sehe, da mir schon mal schwindelig wurde, wenn ich vorher nichts gegessen habe.

Als sie fertig war und ich hinschaue, sehe ich eine Viggo in meinem Arm. Ich direkt zu ihr: "Sie wollten mir doch nur Blut abnehmen, wieso haben Sie mir jetzt eine Venenverweilkanüle gesetzt?" - Die Krankenschwester darauf: "Ja genau, damit wir Ihnen später eventuell Medikamente geben können."

Ich war innerlich richtig sauer daraufhin, wollte aber keine Umstände machen, weil ich endlich kurz davor war, ein Problem abzuklären, was ich schon seit über einen Monat hinauszögere.

War das von der Schwester so in Ordnung? Ich hätte eher gedacht, dass das Legen eines Zuganges einen gesonderten Satz bräuchte, denn diese hätte ich eigentlich abgelehnt.

Bitte nur rein rechtliches, kein "Stell dich nicht so an". Ich gehe schwer davon aus, dass die Krankenschwester für mich nur Gutes tun wollte. Allerdings finde ich trotzdem, dass man diese Handlung als Körperverletzung ohne Einverständnis auslegen könnte. Wie seht ihr das?

abnehmen, Blut, Recht, Aufklärung, Gesundheit und Medizin, Krankenhaus, Krankenschwester, medizinrecht
Mobiles Absolutes Halteverbot vor Baustelle - Wie kann ich die Legitimität prüfen?

Vor dem Wochenende wurde auf einer öffentlichen Straße, die keine Hauptstraße ist, vor einer Baustelle ein mobiles absolutes Halteverbot mit einer 4-PKW-Länge aufgestellt. Am Montag wurde dieses um etwa 6 PKW-Längen erweitert. Die Baustelle liegt an einer Kreuzung und ist von allen 4 Seiten zugänglich für Baufahrzeuge etc.

Das Halteverbot ist für mich völlig unverständlich, zu jeder Zeit, wenn ich aus dem Fenster schaue, wird es keinerlei beansprucht.

Ich könnte die 4PKW-Länge noch verstehen, wenn längere Fahrzeuge an der Kreuzung abbiegen wollen, aber wegen der Baustelle ist der Weg eh zu eng, dass diese gar nicht durch fahren könnten. Auch vor der Baustelle fuhren dort niemals Busse/LKWs, da es eine kleinere Nebenstraße ist. Selbst die Baustellenfahreuge kommen von der Seite gar nicht.

Meines Erachtens wurde das Halteverbot nur aus Bequemlichkeit aufgestellt, damit man mal eventuell direkt weitergraben kann ohne 2 Tage warten zu müssen, oder damit man eventuell mal den Bagger dort parken kann. Aber dann auch noch diese Erweiterung.... Wenn zumindest drunter stehen würde: Mo-Fr 7-17 Uhr oder ähnliches, aber nein, nicht einmal das.

Wie kann ich die Legitimität des Halteverbots prüfen? Einfach beim Straßenverkehrsamt anrufen und fragen, ob ein solches gemeldet wurde? Oder kann der Bauleiter diese einfach nach eigenem Ermessen unanfechtbar setzen, wie er will?

mobil, Recht, Rechte, Gesetz, Baustelle, Halteverbot, parken, Parkverbot, Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Importfahrzeug ohne TSN - bei welcher Autoversicherung am besten?

Wir haben einen aus Amerika importierten Ford Fusion SE (nicht verwechseln mit dem europ. Ford Fusion, komplett andere Modelle!!) Bj 2016 mit 135kW und 1498 cm³ gekauft. Die TSN Nummer im Fahrzeugschein ist genullt. Das Fahrzeug ist baugleich mit dem seit 2014 in Europa produzierten Ford Mondeo Mk V, einziger Unterschied: 135kW Motor (durch Turbolader) statt 118kW. -> fehlende TSN + abweichende Nenneleistung = Probleme bei der Versicherung.

Bei der ADAC-Versicherung fing dann der Spaß an. Ich gab denen zum Vergleich die HSN-TSN: 8566/BIT vom Ford Mondeo Stufenheck 1.5 weiter und meine, dass die statt 118 kW 135kW angeben sollen, weil sonst ja alles gleich ist. Nach langem Telefonieren mit den Kollegen meinte die Dame dann, dass das ja ein Ford Mondeo wäre, was ja denen nicht passen würde (???) und sie hätten sich für einen Ford Focus mit 2000 cm³ als Vergleichsfahrzeug entschieden. Klar 500cm³, sicher absolut legitimer Vergleich... Komisch, dass Kosten auch steigen... Jetzt heisst es ich solle den Antrag, der morgen per Post kommt, unterschreiben und dann wenn die Versicherungskarte da ist widerrufen. Ich denke es ist sinvoller ein Dokumment, hinter dem man nicht steht, erst gar nicht zu unterschreiben...

Meine Frage: Kann man bei Autoversicherungen HSN-TSN-unabhängig Autos nach Nennleistung, Hubraum und Karosserieform versichern? Mir erscheint es, als ob es beim ADAC nicht möglich sei, Werte zu ändern, sondenr lediglich die HSN und TSN einzugeben, und hoffen, dass es ungefähr passt.

Wir haben derzeit beim ADAC drei Fahrzeuge versichert und wollten, nach Abgabe des ersten Fahrzeuges, die 16 Unfallfreie Jahre auf den neuen Ford Fusion übertragen (lt. ADAC möglcih). Ich weiß aber nicht, ob das noch geht, wenn man das Fahrzeug bei einer anderen Versicherung versichert?

Empfehlungen für Kfz-Versicherungen für Importfahrzeuge sind übrigends auch willkommen.

Auto, KFZ, Versicherung, Kfz-Versicherung, PKW, EVB
Wegen Rohrbruch im Mehrfamilienhaus müssen in unserer Mietwohnung die Wände eingeschlagen werden - Entschädigung für Abwesenheit von warmen Wasser?

In einem Mehrfamilienhaus, in denen meine Eltern als Mieter leben, wurde ein Rohrbruch zwischen der Wohnung meiner Eltern und der darüber festgestellt. In Beiden Wohnungen werden nun selektiv die Wände eingeschlagen, um das Problem zu beheben. Vermutlich ein altersbedingter Rohrbruch.

Bei meinen Eltern liegt die betroffene Stelle leider direkt in der Küche, wo sich der Warmwassergeyser befindet. Dieser wird vorher von den Fachmännern entfernt werden. Ebenso wird mein Vater die Küchenspüle ausbauen. Folge: Kein Warmwasser für ca. eine Woche+ (nach der Sanierung wird es eine Trocknungsphase geben) und keine funktionelle Küche (weil eben keine Spüle).

An dieser Stelle noch wichtig zu erwähnen: Meine Eltern sind auch Mieter einer zusätzlichen Wohnung zwei Etagen darüber. Diese hat Warmwasser, aber keine voll funktionsfähige Küche (kein Ofen, kein Herd, kein Kühlschrank).

Hat man in diesem Fall Ansprüche auf irgendwelche Entschädigungen, die leicht und ohne Anwaltsstreitereien einzufordern wären? Irgendwelche besonderen Versicherungen haben meine Eltern nicht.

Auch erwähnenswert: Der Mieteigentümer ist auch der Arbeitgeber meines Vaters. Nicht nur deswegen ist es auch kein Ziel, alles mögliche an Entschädigung zu fordern, sondern nur das, was "angemessen" wäre. Das Gebäude wird von einer Hausverwaltung verwaltet.

Kurz zusammengefasst: Für warmes Wasser jedes Mal zwei Etagen hochlaufen (meine Eltern sind auch nicht mehr die jüngsten) und keine funktionsfähige Küche an einem Ort zu haben sind die Probleme. Lärm, Staub, Dreck etc. in der Wohnung stehen hier nicht im Fokus.

Gibt es in diesem Fall Ansprüche (es gibt keine mietvertraglich geregelte Sonderansprüche), die leicht durchzusetzen wären? Alles worauf man Anspruch hat, aber nur per Anwalt und Gerichtsverfahren durchsetzen kann, ist hier uninteressant.

Mietrecht, Entschädigung, Rohrbruch, Warmwasser
Reparaturrechnung vom Vermieter manipuliert, um als Kleinreparatur gelten zu können?

In meiner Mietzeit wurde der Spülkasten im Badezimmer undicht, es floss ständig Wasser in die Toilettenschüssel. Die Hausverwaltung (nachstehend als Vermieter genannt) erfuhr davon und es wurde ein Technikertermin vereinbart. Der Schaden ist beseitigt worden und die Rechnung wurde bei meinem Auszug mit meiner Kaution verrechnet.

In meinem Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, die Reparaturen in jenem Falle bis zu 105€ mir zuspricht. Die Höchstsumme, die meines Wissens nach derzeit noch von einem Gericht als Kleinreparatur akzeptiert wurde sind 110,00€. Ob der Spülkasten nun unter die Kleinreparaturklausel fällt oder nicht, wurde bisher von verschiedenen Gerichten anders interpretiert. Ich bitte daher an dieser Stelle, die Diskussion nicht auf diese Thematik zu fokusieren.

Folgendes würde ich gerne diskutieren:

  • In der Rechnung von der Technikerfirma, welche ich als Kopie vom Vermieter als Email erhalten habe, steht insgesamt in Druckertinte eine Summe (inkl. MwSt. und Fahrtkosten) von 110,08, ergo 8 Cent mehr als die derzeit höchstzulässige Summe für Kleinreparaturen in Deutschland ist.
  • Die Fahrtkosten von 10,00€ wurden vermutlich mit einem Kugelschreiber (mir liegt nur die Schwarz-Weiß-Kopie vor) durchgestrichen und die endgültige Summe wurde von Hand neben den gedruckten 110,08€ als 98,17€ angegeben. Diese 98,17€ wurden dann auch von meiner Kaution abgezogen. Auf der Rechnung ist noch ein Eingangsstempel (nicht erkennbar von wem an wen), in dem die 98,17€ nochmals mit Unterschrift geprüft sind.

Die Uhrzeit für den Termin hatte ich selber mit der Firma vereinbart. Während des Termins erfuhr ich vom Techniker, dass er und sein Kollege auch für weitere Aufträge im Haus tätig gewesen waren, was meines Wissens nach der Wahrheit entspricht.

Es gibt jetzt also zwei mögliche Optionen:

  1. Es gab einen Termin im Hause vor mir, für welchen die Anfahrtskosten bereits berechnet wurden. Sicherlich wäre ja auch eine Anteilnahme aller Mieter an den Fahrtkosten legitim, aber diese muss ja nicht erfolgen. Nur frage ich mich dann, wieso in der Technikerrechnung überhaupt mit Druckertinte die Fahrtkosten noch vor den Monteurstunden erwähnt werden, damit sie dann mit Kugelschreiber gestrichen werden.

  2. Die Rechnung wurde manipuliert. Die Technikerfirma legte endgültig tatsächlich 110,08€ fest. Der Vermieter kürzte dann die Rechnung auf bloß unter 110€. Oder der Vermieter handelte im Nachhinein die Rechnung mit dem Techniker herunter.

Ich neige gerade dazu, die Firma zu fragen, wie hoch denn die tatsächliche Rechnung war, bin mir aber noch unschlüssig, ob lieber telefonisch oder per E-Mail. Telefonisch könnte die Firma keine (falschen) Tatsachen mit dem Vermieter abgleichen und als E-Mail hätte ich wiederum einen "festen" Beweis.

Habe ich Anspruch darauf, vom Techniker eine Rechnung im Original zu erhalten? Oder müsste ich mich dafür an den Vermieter wenden?

Jeglicher Rat, wie ich weiter vorgehen sollte, ist höchst willkommen. Vielen Dank

Miete, Rechnung, Mietrecht, Vermieter, Techniker, spuelkasten, Bagatellschaden, Kleinreparaturklausel
Staatsbürgerschaft : Kroatisch , Deutsch , Bosnisch ...

Ich habe eine etwas kompliziertere Frage, wahrscheinlich werden es die meisten (die nicht aus dem Gebiet kommen) auch gar nicht wirklich verstehen. Naja ich versuch es mal trotzdem: Also ich bin im damaligen Jugoslawien, heutigen Bosnien, geboren. Da ich katholisch bin, darf ich eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, nämlich die Bosnische UND die Kroatische, und diese hatte (habe?) ich auch. (was "katholisch" sein mit Staatsangehörigkeit zu tun hat will ich hier nicht weiter erklären, es ist einfach so... ist bei uns komisch das ganze, wikipedia hilft da weiter "bosnische Kroaten")

Mit vier Jahren kam ich mit meinen Eltern nach Deutschland, zunächst angemeldet mit bosnischem Pass. Dann aber irgendwann, als der bosnische Pass ablief, habe ich mir einen kroatischen Pass angelegt und mich daraufhin auf den KROATISCHEN Pass umgemeldet und das seit etwa 10 Jahren so. Den bosnischen Pass habe ich nicht wieder erneuert und bin überhaupt nicht mehr im bosnischen Konsulat mehr gewesen, aber habe auch nie wirklich die bosnische Staatsbürgerschaft abgelegt.

Da ja nun Kroatien in der EU ist und ich einen Anspruch auf eine Deutsch-Kroatische Doppelstaatsbürgerschaft hätte, wollte ich eine Einbürgerung beantragen.

Allerdings ist da dieses Problem: die bosnische Staatsbürgerschaft... Meine Frage dazu ist explizit: Bin ich offiziell immernoch auch bosnischer Staatsbürger? Und wenn ja, wird diese Information überhaupt noch irgendwo in den deutschen Akten festgehalten, da ich wie gesagt schon seit 10 Jahren als Kroate angemeldet bin und ich keinerlei bosnischen Papierkram erledigte?

Ich weiß das ganze klingt ein bisschen blöd aber das ist schon erst gemeint. Ich hätte kein Problem in dem Fall die bosnische Staatsbürgerschaft schriftlich abzulegen, nur liest man überall was für ein mühseliges kostenspieliges und zeitraubendes Prozedere das ist. Daher die Frage, ob es eventuell möglich wäre die bosnische Staatsbürgerschaft "einfach gar nicht zu erwähhnen", um das ganze nicht unnötig komplizierter zu machen. Beziehungsweise anders gestellt, was für Folgen hätte man wenn man sich "dumm" stellen würde und behaupten würde, man wisse ja nichts mehr von der bosnischen Staatsangehörigkeit, man dachte mit der Kroatischen hebe sich diese auf... Ah und beim Amt offen um Rat fragen halte ich für eine schlechte Idee, da ich mir ja dann sozusagen selbst ins Knie schießen würde.

Danke Im Vorraus! Und ja ich weiß, dass eine ähnliche Frage bereits gestellt wurde, allerdings unter anderen Umständen.

Deutsch, Kroatien, Deutschland, Bosnien, bosnisch, Einbürgerung, Kroatisch, Staatsbürgerschaft
Fernseher des Nachbarn unter mir ständig hörbar. Wie laut darf es sein?

Ich habe hier schon ein bisschen gelesen wie das so ist mit Ruhestörungen durch Fernseher usw, habe aber diesbezüglich eine etwas genauere Frage.

Mein Nachbar unter mir (ein älterer Herr) schaltet ab kurz vor 10 den Fernseher an und bis etwa 22 Uhr ist dieser dann etwa abwechselnd 2 Stunden an und 2 Stunden aus.

Das Problem ist: Der Fernseher ist an veschiedenen Tagen wechselnd laut, aber stets hörbar. Die Sache ist die, dass ich im ganzen Gebäude (50+ Mietwohnungen) nichts höre, weder über mir noch links von mir noch rechts von mir, nur eben den Fernseher unter mir. Manchmal kann ich da nur männliche Stimme von weiblicher unterscheiden (wahrscheinlich irgendwelche Soaps), manchmal dann aber höre ich jedes Wort ganz genau (Nachrichten).

Stören tut es mich hauptsächlich bei zwei Sachen. Ich kann am Wochenende nicht über 10 Uhr mal ein bissen länger ausschlafen, weil ich immer schön pünktlich um 10 vom Fernseher geweckt werde. Noch mehr stört es mich aber beim Lernen (bin Student). Da ich mich kaum konzentrieren kann wenn ich ständig so ein dauerndes "Gelabber" höre, benutz ich mittlerweile auch Ohrstöpsel, finds aber auf Dauer sehn unangenehm mit dem Druck im Ohr.

Meine Frage ist: ab welcher Lautstärke gilt nun wirklich eine Ruhestörung oder Lärmbelästigung? Und das bezieht sich auf normale Uhrzeiten also vor 22 Uhr. Ich habe hier schon gelesen, dass Lautstärke über "Zimmerlautstärke" schon als Ruhestörung aufgefasst werden kann unabhängig von der Uhrzeit. Ist das wirklich so? Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, vor allem bei älteren Häusern, wo die Isolierung wohl nicht so gut ist. Da kann ja Zimmerlautstärke dann schon extrem leise sein. Weiß da jemand genaueres, ob in diesem Fall bei mir es schon Lärmstörung wäre? Also angenommen der Fernseher ist ständig an, es sind ständig Stimmen hörbar, aber es ist nicht so laut, dass ich die Wörter und Sätze verstehen könnte. Ruhestörung ja oder nein?

Ich möchte zum Schluss noch hinweisen, dass selbst für den Fall, dass es Ruhestörung wäre, ich natürlich nicht sofort mit Polizei und Vermieter kommen würde, sondern den Herren freundlich auf mein Problem hinweisen würde. Ich wollte aber vorher wissen, ob ich überhaupt Anspruch auf Ruhe habe um normale Uhrzeiten herum, oder ob ich mich damit einfach abfinden muss, beim Lernen schön weiter Ohrstöpsel benutzen (10 Stunden am Tag) und am Wochenende gefälligst um 9 Uhr aufzustehen habe.

Danke!

Fernseher, Lärm, Nachbarn, Nachbarschaft, Ruhestörung, Lautstärke, zu laut
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.