Mein Vermieter wohnt im Ausland. Wir haben in den letzten Wochen einige Besichtigungen für potentielle Nachmieter ohne den Vermieter durchgeführt. Da die Besichtigungen nun überhand nehmen und auch Personen ohne Vorankündigung bei uns vor der Tür stehen, möchten wir nun darauf bestehen, dass unser Vermieter oder eine von ihm beauftragte dritte Person bei der Besichtigung anwesend ist. Kann man darauf bestehen? Gibt es hierzu eine klare Rechtssprechung oder Urteile?