Elektogeräte Küche, aber veraltete Stromleitung, wie lösen?

Hallo, ich würde mich über Meinungen, Erfahrungen und Lösungen freuen.

Es geht um meine Küche. Haben uns im Küchstudio eine neue geplant und würden Sie gerne nun auch kaufen. Problem: Backofen , GSP und WAMA bräuchten eine eigene Sicherung mit 16A. Wir haben ein normalen Herdanschluss ( E Herd) nun würden wir gerne neue Technick einbauen -> autarkes Induktinskochfeld und Ofen mit Pyrolise. Reicht der alte Anschluss? Ist das nich eh seperat zum " Normalen Strom"? Etwas neben dem Anschluss ( oberhalb der Arbeitsplatte) Ist eine Steckdose mit eigener Sicherung 10 A. Ansonsten sind neben der Spüle 2 Steckdosen und auf der anderen Seite der Küche noch mal drei. ( alte Aufputzstrckdosen, laufen über eine Sicherung im Stromkasten inkl. Licht Küche, Bad und Kiderzimmer sowie deren Steckdosen) Im Sicherungskasten sind 2 Sicherungen für die ganze Wohnung 57qm ca, 3 für Durchlauferhitzer und 3 für Herd. Und die eine Sicherung in der Küche. An die eine Sicherung soll die WANA . Geschirrspülmaschine an die 3er auf die andere Seite. Daran müsste noch Kühlgefrierkomination, einbau Kaffeevollautomat und Mikrowelle. Mit Steckdosenleiste. ( ist jetzt auch nur WAMA statt GSP und Telefon usw)

Hatte ein Elektriker hier, der meinte es müssten 2 neue Leitungen zur Küche, dann müsste ein neuer Sicherhngskasten her, beim alten geht es nicht. -> die 3er Steckdose ist gedanklich bei der Küchenplanung versetzt...

Kosten ca. 1500€. Das Geld liegt nicht leider nicht so rum bei uns. Nun haben wir unsere HV eine Email geschrieben, ob sie es überhaupt erlauben würden oder auch übernehmen... denke er wird nichts erlauben. Die HV spricht von Bestandsschutz. Das Haus ist von ca 1960. Drehstrom. Uralte Sicherungen zum drehen ( Schmelzsicherung?), mehr weiß ich leider nicht.

Wie kann ich die Geräte sicher anschließen lassen? Ist neuer Herd, GSP und WAMA zeitgemäßes Wohnen oder " Luxus"? Kann bei so einer alten Anlage überhaupt noch von Bestandsschutz sprechen? Mein Mann hat 2001 den Mietvertrag unterschrieben, seither oder noch nie E Check gemacht worden. Im Bad ist eine normale Steckdose, aber Wasserabschluss. WAMA da hin? Aber eigentlich kein Platz. Kann der Vermieter das Verlangen? Waschküche gibt es nicht.

Insgesamt sind es in der Küche ( ganze Wohnung) für unseren Bedarf zu wenig Steckdosen. Elektro Mäßig bin ich froh das noch nix passiert ist, außer das die Sicherung ab und an rausgeht. Ab wann spricht man von zu vielen Geräten? Können wir Ärger bekommen?

Bitte helft uns, hab schon so viel gelesen und finde keine Lösung. Mietrecht und Elektro ist viel Info.

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Elektrik, Mietrecht
Nachträgliche Hausordnung zum Mietvertrag nach 6 Monaten erlaubt?

Nachträglich Änderung /Ergänzung der Hausordnung Hallo ,

wir wohnen seit 6 Monaten in einem Haus mit 3 Wohnungen. Ich wohne mit meinem Sohn im Erdgeschoss und mein anderer Sohn mit seiner Freundin im OG. Das Dachgeschoss ist nicht vermietet und nutzt die Vermieterin. Allerdings wohnt sie nicht darin.

Nun hat sie eine Wohnungsbesichtigung am Sonntag für Mittwoch gekündigt , womit wir generell kein Problem haben.

Da hat sie uns eine "neue" Hausordnung ausgehändigt , die wird nicht unterschrieben haben. Darin sind Punkte aufgeführt, die dem Mietvertrag widersprechen. ZB dürfen Fahrräder nur im eigenen Kellerraum abgestellt werden. Im Mietvertrag steht allerdings, dass sie im "Vorraum" abgestellt werden sollen.

Weiterhin ist pro Wohnung "1 Hund" erlaubt. In der Hausordnung wird nun explizit darauf hingewiesen, dass das Treppenhaus "DIE VISITENKARTE DES HAUSES " ist und wenn wir dieses nicht (klinisch) rein halten , es sind wörtlich Hundehaare aufgezählt, es sie berechtigt das Mietverhältnis zu kündigen.

Wir reinigen 2 mal wöchentlich das komplette Treppenhaus, inklusive Kellertreppe und Keller!!

Weiterhin steht drin was und wie wir den Garten nutzen "dürfen" Wortwörtlich heißt es " der Garten darf durch den Mieter bis auf Widerruf ausnahmsweise genutzt werden." Weiterhin verbietet sie uns nun darin , dass die im Mietvertrag erlaubten Hunde, aus dem Garten fernzuhalten sind. Weiterhin müssen wir den Garten VOR dem Haus pflegen die sich unmittelbar neben dem Hauseingang (hausnahe Beete und Rabatten) befinden.

Allerdings ist dies ebenso nicht Bestandteil des Mietvertrages und der Zusatzvereinbarung/Hausordnung.

Weiterhin ist in den Betriebskosten "Gartenpflege" aufgeführt. Quasi zahlen wir ihr die Gartenpflege, sind aber verpflichtet ihn zu pflegen und dürfen ihn aber nur "ausnahmsweise" und ohne Hunde , nutzen.

Wir haben allerdings, mit dem Mietvertrag , bei Einzug eine Zusatzvereinbarung/Hausordnung erhalten und darin sind die meisten Punkte NICHT so wie bei der nachträglichen, aufgeführt. Es steht weder dort , noch im Mietvertrag, dass wir im Nachhinein nochmal eine separate Hausordnung erhalten. Was gilt nun? Müssen wir diese neue Hausordnung akzeptieren?

Haus, wohnen, Mietrecht, Hausordnung
Kühlschrank kaputt - wer soll für Reparatur bzw. Ersatz bezahlen?

Mein Kühlschrank ist kaputt gegangen. In dem Vertrag steht nicht, dass ich eine Küche habe (obwohl Kühlschrank, Kochplatte und Mikrowelle vorhanden). Diese gehören mir jedoch nicht und sind von dem Vermieter mir zur Verfügung gestellt also werden als Mietsachen (meiner Meinung nach) betrachtet. In dem Vertrag gibt es eigentlich keine Liste mit Gegenständen bzw. Geräten (ich habe noch ein Stuhl, Tisch, Schrank und Bett mit Matratze - alles von dem Vermieter, ich habe mir nur einen zusätzlichen Stuhl gekauft), deshalb bin ich mir überhaupt nicht Sicher wie es rechtlich damit aussieht.

In dem Vertrag steht folgendes zum Thema Reparatur von Mietsachen:

Bagatellschäden/Kleinreparaturen

Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf den Verschulden bis zu der nachfolgen angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas und Heiz- und Kocheinrichtungen sowie [...]. Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80 EUR, maximal 320 EUR zzgl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Jahresmiete (Kalt).

Kühlschrank ist (meiner Meinung nach) eine Kocheinrichtung. Das Ding ist uralt und hat vermutlich einfach die Seele ausgehaucht. Ich bin erstaunt, dass der KSchrank so lange funktioniert hat. Ich habe schnell online nachgeschaut und die Reparaturkosten gehen i.d.R. über die 100 EUR. Was muss ich jetzt tun? I.d.R. falls es mein Schuld wäre, dass der KSchrank kaputt gegangen ist, hätte ich diese Frage überhaupt nicht gestellt. Soll ich selbst einen Fachmann anrufen, so dass er sehen kann was da los ist oder muss der Vermieter das erledigen? Da es sich um einen Kühlschrank handelt, kann ich offensichtlich nicht wochenlang darauf warten (draußen ist momentan -7 Grad, also kann ich meine Sachen dort kurzfristig lagern, aber die Temperatur ist halt zu niedrig). Ein Kühlschrank zu kaufen ist auch jetzt finanziell nicht ganz optimal muss ich sagen. Ich plane bis spätestens Mitte nächstes Jahr die Wohnung (Zimmer + Bad) zu verlassen. :-/ Ich habe das Problem gleich am selben Tag meinem Vermieter mitgeteilt (Problem ist gestern Vormittag aufgetaucht und bis heute funktioniert der KSchrank nicht), aber wer was es wie lange der Typ brauchen wird um mir eine Antwort zu schicken bzw. ob er die Kosten übernehmen werde, sogar falls er das tun soll.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Mietrecht, Vermieter, Reparatur
Mülltonnen falsch befüllt - Entsorgungskosten sollen auf alle Mieter umgelegt werden - ist das rechtens?

Hallo zusammen!

Ich wohne zur Miete in einer Wohnanlage. Pro Eingang stehen eine Restmülltonne und eine Biotonne zur Verfügung, die abschließbar sind. Für Verbundstoffe stehen seit etwa zwei Jahren mehrere große Container bereit (vorher musste derartiger Müll bei den Wertstoffsammelstellen abgegeben werden). Diese Container werden von allen Bewohnern gleichermaßen genutzt, sie sind also nicht einer bestimmten Gruppe zuzuordnen. Außerdem sind sie nicht abschließbar, theoretisch könnte jeder, der hier vorbeikommt, seinen Müll dort entsorgen.

Nun ist es bereits zum zweiten Mal passiert, dass in den Containern Restmüll/ Sperrmüll/ etc. entsorgt wurde, der dort nichts zu suchen hat. Bereits beim ersten Mal wurden wir über einen Aushang an der Infopinnwand der Hausverwaltung darauf aufmerksam gemacht (mit einen Schreiben und Fotos) und darüber informiert, dass die Kosten nun auf alle Bewohner umgelegt werden.

Auch dieses Mal sollen nun alle Bewohner für die Entsorgungskosten aufkommen, indem diese entsprechend umgelegt werden. Ich bin darüber natürlich alles andere als erfreut, da ich meinen Müll immer sehr gewissenhaft trenne. Außerdem kann ich persönlich ja nichts tun, um das künftig zu vermeiden - wer weiß, wie oft das also noch passiert.

Natürlich ist mir klar, dass die Hausverwaltung auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte. Und dass auch sie nichts dagegen tun können, dass Bewohner ihren Müll fälschlich dort entsorgen. Ich bin allerdings sehr wohl der Meinung, dass es zumindest angebracht wäre, die Container vor Fremdbenutzung zu schützen (durch ein Schloss oder ein absperrbares Häuschen oder dergleichen).

In einem anderen Hausflur der Wohnanlage, wo das besagte Schreiben natürlich auch hing, habe ich heute gelesen, dass ein Bewohner darunter geschrieben hatte, dass dieses Vorgehen nicht rechtens sei. Er fordert alle anderen auf, sich dagegen zu wehren und erklärt (mit Unterschrift), dass er nicht bereit ist, das zu zahlen.

Nun wollte ich fragen, ob sich jemand damit auskennt und mir sagen kann, wie es sich rechtlich verhält in diesem Fall!? Und wenn die Umlage auf alle rechtlich nicht tragbar ist, wie ich dann konkret vorgehen kann/ muss!? Und falls sie es doch ist, wie ich dann in Zukunft solche Kosten vermeiden kann!?

Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße, Katja

Mietrecht, Anwalt, Entsorgung, Mülltrennung
Darf ich in einem Gewerberaum in einem Mischgewerbehaus laut sein?

Sehr geehrte Damen und Herren ich freue mich über jeden Tip....

Ich fasse kurz zusammen:

Musikschule (MS) zieht 2010 in einen Gewerberaum, 2. Stock, in einem Mischgewerbehaus, der vorher ein Testraum für HiFi Boxen war, allerdings als Lagerraum eingetragen. MS wusste nichts davon und unterschrieb einen Gewerbemietvertrag mit der Berechtigung von 8-22 Uhr zu musizieren (amtliche Eintragung im Vertrag). Neben an eine Werkstatt, 1. Stock ein Elektroladen 3. Stock Mietwohnung. Außenlage: Einkaufsstraße mit Müllermarkt, Frisörläden gegenüber Lidl.

Bis 2014 hatte die MS keine Probleme. Dann vermietet die Vermieterin die Werkstatt neben an als Atelier an eine Person die sich nach 3 Monaten wegen Ruhestörung beschwerte. Dann kam das Bauordnungsamt und forderte die Eintragung als Musikschulraum. Der Architekt sagte, dass es schwierig werden würde weil neben an jemand wohnt. Dieser Jemand hat dann auch noch einen normalen Mietvertrag für die Werkstatt bekommen.

Die MS hielt von diesem Zeitpunkt die Ruhezeiten ein und finanzierte eine Schallschutzwand zum Nachbarn in der Werkstatt. Dann war erstmal alles gut.

August 2016 (Die MS ist bereits 6 Jahre in diesem Haus) beschwert sich ein Mieter von oben, der wohl seit 9 Jahren die Wohnung mietet, aber anscheinend bis dato auswärts gewohnt hat.

Die MS hatte die Nase voll und wechselte die Schlagzeuge in E-Drums, die mit Kopfhörern gespielt werden. Die Lautstärke beträgt allerhöchstens noch 10% vielleicht hört man ein leises tappeln von den Gummipads.

Nun, im November kommt ein Beschwerdeanruf von dem Nachbarn oben dass es ihm immernoch zu Laut ist und er die Schnauze voll hat.

Bitte, wo liegt da mein Recht ?

Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen

Mietrecht, Gewerbe, Ruhestörung
Darf mich mein Vermieter wegen angeblicher Allergie auf unsere Chinchilla kündigen?

Hallo, wir haben ein Problem.... Meine Freundin und ich wohnen seit 4 Monaten im 2.Stockeines 3-Familienhauses. Unsere Vermieter Wohnen unter uns. In Vertrag steht deutlich geschrieben das man keine Haustiere halten darf, Chinchillas (welche zur Familie der Hamster gehören) zählen jedoch nicht dazu. Diese sind nämlich Kleintiere. Trotz allem haben wir die Vermieter gefragt und sie haben uns die Haltung nach kurzen zögern gestattet. - dazu muss gesagt sein das unsere Vermieter Rentner sind, welche denken Haustiere sind im Allgemeinen schlecht und machen die Wohnung kaputt -

Jedenfalls haben wir die Tiere zu uns geholt und sie werden in einem passenden Gehege gehalten. Irgendwann im Oktober kam die Vermieterin mit Hilfe zu uns in die Wohnung um die Heizungen für den Winter bereit zu machen - sprich Wasser rauslassen damit sie wieder einwandfrei funktionieren. Da hat es angefangen. Die Vermieterin sah den Käfig und sagte "Oh den Käfig habe ich mir kleiner Vorgestellt, ich dachte das hätte Aquariumgröße". Ich antwortete darauf: "Neee, wir wollen ja das es den Tieren gut geht und das sie ein Platz haben um herumzutollen im Gehege". Einige Tage später fing sie mich im Hausflur auf dem weg zu Arbeit ab und sagte mir: "Herr ..., mit den Tieren bin ich nicht einverstanden" Als ich fragte weshalb antwortete sie mir das der Käfig zu groß seie und das sie sich den Käfig kleiner vorgestellt habe. Ich antwortete das es doch keine Rolle spielt welche Größe der Käfig hat und das wir in unserem Bürozimmer genügend Platz zur Berfügung haben. ( Zumal der Käfig noch kaum größer als 1m hoh, 1,5m breit sei, ich wollte ihn zum Wolle der Chins sogar höher bauen). Daraufhin antwortete Sie: "Ääääh unnnd zudem stinkt es hier im ganzen Hausflur bestialisch nach Tier, wie halten sie das nur aus" Ich antwortete das das totaler Quatsch sei, Sie sind der die erste die das sagen, und das es allerhöchstens die Kunstofftonne sei, in der das alte Chinchillastreu aus dem Gehege war welches ich an diesem Tage sauber gemacht habe. Ich konnte es jedoch nur nicht entsorgen weil die Vermieter die kompletten Tonnen voll mit ihren verfaulten Äpfeln ihrer Apfelbäume hatten, also musste die Tonne stehen bleiben vorerst, was schon unverschämt genug ist. Heute, ca 2 Monate sprach sie meine Freundin an das Sie uns kündigen werde wenn wir diese Tiere nicht loswerden, weil sie jetzt plötzlich allergische Reaktionen zeige und schlecht Luft bekomme. ... ... Ich habe das oben alles mitaufgeschrieben damit man sieht, wie extrem sie was gegen unsere Tiere hat weil das Gehege größer ist. Das Gehege wir beinahe wöchentlich gereinigt und wir haben auf Hanfstreu umgestellt, welches ohnehin besser riecht, Bakterienabweisend wirkt und kaum staubt.

Kann sie uns einfach so kündigen? Oder muss sie uns da erst ein ärztliches Attest vorlegen können welches die Allergie bestätigt. Sie haben uns schließlich erlaubt... Und ich hänge sehr an den Tieren und sie sind eines meiner Hobbys...

Kündigung, Haustiere, Allergie, Kleintiere, Mietrecht, Mietvertrag, Chinchilla, Nachbarn
Vermieter im Recht balkon beschädigt seit einem jahr?

Ich wohne jetzt seit etwa einem Jahr hier mit meiner kleinen Tochter. Vor Einzug hieß es Balkon wird repariert und es wird sowieso renoviert 2016.

Ich habe am Balkon ein Glasdach, was an einer Stelle einen grossen Riss hat, kaputt ist,große Stelle.... und da kommt immer so viel Wasser durch das der halbe Balkon unter Wasser steht. Habe ihn mehrmals drauf aufmerksam gemacht im letzten Jahr das es auch sehr gefährlich ist wenn meine Tochter darunter läuft wenn das runter fällt, besonders wenn noch Gewicht drauf kommt durch Schnee das sehr gefährlich ist und er was machen muss. Sept.August hab ich wegen dem Wasser und auch wegen der Gefahr( jeder der das sah war entsetzt) die schon vorhandenen Markise unter dem Glasdach ausgefahren und nicht mehr reingeholt da so das Wasser zum Grossteil darüber ganz nach vorne läuft und nicht so viel nass ist. Und auch da so weniger Gefahr besteht wenn meine Kleine darunter ist.

Als er das dann sah meinte er ich soll bitte die wieder rein machen die geht ja kaputt sie würde schief hängen und das das teuer wird dann. Ich habe ihm ganz klar gesgat das ich das nicht tun werde,wäre mir zu gefährlich. Und ich bezahle ja auch für den Balkon,der groß ist mit, Ohne die Markise wäre er nicht nutzbar. Er sagte dann er überlegt sich was. Ist NICHT geschehen, erst als ich ihn nun anschrieb wegen einem anderen unerledigten Problem (gibt ein paar wo er nichts tut) sagte er nochmal ich soll sie auf machen. Wisch meinen Fragen aber eher aus nach Abhilfe. Es hieß dann (wie er vor einzug shcon sagte,) das das dach sowieso weg kommt weil ja oben an wohnung ein balkon dran kommt und das so lange offen bleibt.... nunja...muss ich doch nicht dennoch hinnehmen das ich bis dahin das loch akzeptiere!? Ausserdem meinte er ja im monat vom einzug schon das er das jetzt nicht extra machen lassen will weil ja eh renoviert wird(was ja nun ewig her is)

und wenn er dann tatsächlich irgendwann mal was macht muss ich das hinnehmen lange ohne dach leben zu müssen und auch das er da wahrscheinlich ja dann mir das ganze licht wegnimmt mit dem balkon oben drüber?! hab gelesen das es wenn der balkon 3 monate nicht nutzbar ist keine möglichkeit auf mietminderung gibt?! ich bezweifel das er das sschnell von statten gehen lässt.

übrigens ist KEIN abfluss am balkon, da ist drumherum direkt am boden aus fliessen so eine wand wie bei einem wintergarten mit glas und kein ablauf! das wasser sammelt sich immer und sickert dann langsam am rand irgendwie durch,wodurch auch moos wächst usw,,,,

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Balkon, Mieterbund, Mieterverein
HILFE - Darf der Vermieter das?

Hallo, ich will die Sache kurz halten, und zwar geht es um folgendes. Vor 1 Jahr habe ich dem Vermieter gesagt er solle bitte unsere Fugen im Bad erneuern, weil sie dunkel geworden sind. Vermieter hatte den Verdacht auf einen Wasserrohrbruch. Vermieter hat einen Handwerker beauftragt 6 Fliesen abzuschlagen um die Wand zu analysieren. Es wurde nichts negatives Fedtgestellt. Nun habe ich als auch der Vermieter keine Ersatzfließen. Seit 1 Jahr sage ich dem Vermieter er soll den Schaden beheben, entweder alte Fliesen Sonderanfertigen oder das Bad neu fliesen. Ich bekomme nur Vorschläge wie : 1. MosaikSteine in das Loch, oder weiße Fliesen in das Loch oder ähnliche Fliesen in das Loch und das beste: komplett neue Fliesen aber gegen Mieterhöhung. Also nichts gescheites. Alles habe ich natürlich abgelehnt mit der Begründung, dass der Vermieter den Schaden verursacht hat und ich keine ähnliche Fliesen akzeptieren werde und erst recht keine Mieterhöhung. Der Vermieter versucht mir die ähnlichen Fliesen aber einzureden. Nun habe ich morgen dort nochmal ein Gespräch. Was sagt ihr habe ich das Recht, dass Sie entweder A das Bad so machen wie es war mit einer Sonderanfertigung oder B. alle Fliesen neu legen? Oder muss ich das hinnehmen ähnliche Fliesen zu akzeptieren? In meinen Augen sieht das nach Betrug aus. Es wird etwas vorgegaukelt von einem Wasserschaden und dann wird das nur gegen Mieterhöhung komplett neu gefliest. Ich weiß es soll keine Rechtsgrundlage hier darstellen möchte nur wissen was ihr darüber denkt und was man sagen könnte? Vielen Dank schonmal im voraus :)

Badezimmer, Betrug, Fliesen, Mietrecht, Vermieter, Sanieren
Nachträgliche Änderung des Wohnungsübergabeprotokolls?

Guten Abend liebe community,

Ich habe leider ein großes Problem und zwar sind meine Freundin und ich (beide 18)vor kurzem in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen.
Bei der Übergabe der Wohnung waren wir beim Ausfüllen des Übergabeprotokolls schlecht informiert und sind zu blauäugig gewesen.
An dem Tag waren unsere Vormieter, deren Vater  und wir beide anwesend.
Einen gröberen Schaden und zwar ein Loch in der Wand haben wir vermerkt.
Dann ist uns auch aufgefallen dass alle Türen und Türrahmen schon auffällig stark abgenutzt waren sowie die Tür zwischen Küche und Wohnzimmer fehlt worauf hin unsere Vormieter und deren Vater meinten, dass dies schon bei deren Einzug zu sehen war und dass das natürlich unter die Zuständigkeit des Vermieters fällt und dass wir uns bei diesem einfach melden sollen und dieser die Mängel beseitigen lassen wird.
So unerfahren und dumm wir auch waren haben wir dies natürlich geglaubt und haben zugestimmt, sowie unsere Unterschrift unter das Übergabeprotokoll gesetzt.

Als wir am übernächsten Tag bei unserer Hausverwaltung erschienen sind, wurde uns mitgeteilt dass wir jeden Mangel auf jeden Fall notieren sollen, auch wenn es uns noch so klein erscheint (da gibt es sehr viele) und dass solche Mängel von dem Vormieter beseitigt werden müssen.
Außerdem wurde uns ein neues Übergabeprotokoll gegeben und gesagt dass wir diese Mängel natürlich noch mal nach tragen können.
( Der Vermieter hat nur den Durchdruck des Übergabeprotokolls, Original befindet sich nach wie vor bei uns)

Der Vermieter hat gesagt, dass er sich bei unserem Vormieter melden wird und dass diese sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen.
Nun haben wir heute nach einigen Wochen warten eine sehr lange E-Mail gekriegt in der unsere Vormieter ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Übergabeprotokoll mit Einstimmung beider Parteien unterschrieben wurde und das  wir gesagt hätten, dass alles in Ordnung wäre.

Jetzt wissen wir, dass es sehr dumm von uns  war dies so leichtfertig zu glauben und einfach zu unterschreiben, dennoch möchte ich euch jetzt gerne um Rat fragen, wie es rechtlich für uns aussieht.
Können wir trotzdem auf Beseitigung der Mängel bestehen, auch wenn wir diese sozusagen nachgetragen haben, denn ich meine es sind nur zwei Tage vergangen und das Original Übergabeprotokoll befindet sich ja nach wie vor in unserem Besitz,  auch der Vermieter hat grünes Licht fürs nachtragen der Mängel gegeben.

Es war dumm für von uns das wissen wir jetzt im Nachhinein auch aber wenn unser Nachmieter jetzt auf Beseitigung dieser Mängel bestehen würde könnten wir uns dieses einfach nicht leisten da wir mit unseren eingeschränkten Budget auch so über die Runden kommen.

Für eure Antworten bedanken wir uns schon mal herzlichen Voraus!

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hausverwaltung, Übergabeprotokoll
Ich halte das WG-Leben mit meiner Mitbewohnerin nicht mehr aus. Wie ist das mit dem Ausziehen geregelt, wenn wir beide Hauptmieter sind?

Hallo, ich hoffe hier ist jemand, der sich mit so etwas auskennt und mir weiterhelfen kann.

Meine WG-Mitbewohnerin und ich haben einfach grundsätzlich andere Vorstellungen, was Ordnung und Sauberkeit betrifft. Sie lässt ihr schmutziges Geschirr nach dem Kochen immer 2-3 Tage stehen, bis es anfängt zu stinken oder teilweise sogar zu schimmeln. Überall fliegen ihre Haare rum (Küche, Bad…). Und sie lüftet nie. Wir hängen unsere Wäsche zum Beispiel immer im Wohnzimmer auf, weil wir in unseren Zimmern jeweils keinen Platz haben. Als ich meine Wäsche dort aufhängte, habe ich extra die Wohnzimmertür zugemacht, weil die Küche direkt nebenan ist. Was macht sie? Sie kocht wieder irgendetwas, was einfach nur nach Bratenfett stinkt und macht die Wohnzimmertür auf, weil sie dort was holen musste, macht sie aber nicht wieder zu. Meine ganze Wäsche stinkt dann des öfteren nach Fett. Sie lüftet generell nie, noch nach einer Woche riecht es in der Wohnung oft nach abgestandenem Fett.

Ein weiteres Problem ist, dass sie immer und überall das Licht anlässt. Letztens hat sie den Wasserhahn nicht ganz zugedreht und den Herd vergessen auszumachen. Sie ist einfach so egoistisch und geht auch mit den Dingen, die ich mit in die Wohnung gebracht habe, nicht sehr sorgfältig um. Ich finde das echt respektlos.

Ich habe sie nun schon ein paar Mal darauf angesprochen, aber sie fühlt sich dann immer sofort extrem persönlich angegriffen. Beim letzten Gespräch ist es dann eskaliert und seit dem reden wir nicht mehr miteinander. Also echt gar nicht mehr.

Ich will hier einfach nur weg, allerdings weiß ich nicht, wie das gesetzlich geregelt ist. Wir sind beide Hauptmieter, der Vertrag gilt vorerst ein Jahr. Wir sind im August eingezogen, das heißt, ich müsste im Mai kündigen und dann wäre die Sache gegessen?! Oder muss sie auch unterschreiben? Darf ich wirklich nur mit ihrer Unterschrift hier ausziehen und bin quasi gefangen? Wie sieht das mit dem Nachmieter aus, bin ich dafür verantwortlich, einen neuen Mitbewohner für sie zu finden? Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe! Ich bin echt verzweifelt!

Mietrecht, ausziehen, Kündigungsfrist, Sauberkeit, Streit, Unordnung, WG, Hauptmieter
Kleinreparatur im Waschkeller. Wer zahlt?

Hallo liebe Community. Ich habe mal so ein Problem: ich wohne zur Miete, und in unserem Haus gibt es einen "Waschkeller". Genauer gesagt ist es einfach ein Durchgang von der Straße zum Haushof wo die Waschmaschinen der Mieter stehen. Im Sommer heiß, im Winter kalt. Geräte sind an die Steckdosen angezapft, ob die Steckdosen den Mietern zugeordnet sind weiss ich leider nicht. Sie sind auch nicht abgeschloßen oder so. Als ich eingezogen war habe ich mein Gerät einfach dort angeschloßen wo es noch frei war. Neulich wollte ich meine Wäsche waschen, habe die Waschmaschine angeschmießen und sie hat gar nicht drauf reagiert. Ich dachte sie wäre kaputt gegangen, habe sie aber sicherheitshalber an eine andere Steckdose angeschloßen und dann ging sie wieder. Also Steckdose deffekt. Habe meinen Vermieter informiert. Irgendwann kamen 2 Elektriker, haben da wohl was ausgemessen, sind runter in den Keller, ein mal den Schalter im Kasten umgeswitcht und siehe da es ging alles wieder. Es war eine Sicherung rausgeflogen. Das ganze hat grad 5 minuten gedauert. Jetzt habe ich eine Rechnung in Höhe von 60 Euro bekommen. Den Preis finde ich zu hoch für den Aufwand. Das ist aber nicht die Frage. Die Frage ist die, mein Vermieter verlangt von mir dass ich die Rechnung begleiche weil "Kleinreparaturenkosten bis 75€ werden vom Mieter getragen". Waschkeller/durchgang erstens gehört aber nicht zu meiner Wohnung oder Mieträumen, zweitens jeder der Hausbewohner und Besuchr hat den freien Zugang zu dem Raum, drittens meine Waschmaschine war nicht der Grund des Deffektes weil sie ja tüchtig weiter läuft. Außerdem ist der Raum ständiger Witterung ausgesetzt. Was soll ich da tun? Muss ich es trotzdem bezahlen? Danke im Voraus

Mietrecht
PayPal Fake Email Überzahlung?

Hallo,

Ich habe vor knapp einer Woche mein altes iPhone 6 in Gold auf Ebay verkauft. Es Kaufte eine Person, die in London wohnt, jedoch das iPhone zu der Tochter in Amsterdam geschickt werden soll.

Er überweiste mir das Geld über PayPal auf mein account + versandt kosten. Ich habe dann nach kurzer Zeit eine Email von PayPal bekommen, dass das iPhone bezahlt wurde aber ich noch die Sendungsnummer an PayPal schicken soll, damit das auch bestätigt wird, dass ich das iPhone auch wirklich abgeschickt habe. Dies habe ich dann auch getan und mir wurde kurze Zeit später mitgeteilt, dass es bestätigt wurde (von PayPal) und das Geld in den nächsten 2 Tagen da sein soll.

Ich dachte dann, die Sache wäre erledigt, nur das geld war nach 3 Tagen immer noch nicht drauf. Dann bekam ich eine weitere Email in der Stand, dass der Käufer eine doppeltzahlung gemacht hat und ich das Geld, das zu viel war, zurückschicken soll an die Adresse, zu der ich das iPhone geschickt habe (was für mich auch irgendwie sinn ergibt). Mir wird dann noch eine Entschädigung von PayPal von 100€ versprochen, da es anscheinend ein Systemfehler war. Ich bekomme das Geld jedoch erst, wenn ich das überschüssige Geld an die Adresse schicke.

Jetzt ist meine Frage, ob das alles nur betrug ist und ich sozusagen beklaut wurde oder das eine offizielle Email von PayPal ist und ich der Sache trauen kann? Ich hatte nämlich schon oft Fake Emails von PayPal, dies war aber nur Werbung. Jetzt ist es jedoch eine Aufforderung, das überschüssige geld, das nichtmal auf mein Konto ist, zurück zu zahlen.

Vielleicht habt ihr da ja schon Erfahrung mit gemacht und könnt mir dabei helfen. Ich bedanke mich schonmal im Voraus :)

iPhone, Betrug, Geld, E-Mail, Mietrecht, eBay, klauen, PayPal, Überweisung, Fake
Podest für Waschmaschine?

Hallo ich habe gestern schon versucht die frage zu stellen nur hat es meinen ewig langen Text nicht kopiert hab den irgendwie vorher gelöscht. Nun zu meiner Frage ich hab zwar einen Waschmaschinenanschluss in meinem Bad aber da passt unmöglich eine Waschmaschine hin der grund dafür ist das an der wand entlang Leitungen laufen die mit einem potest eingefliest wurden jetzt muss da eine erhöhung hin ich habe mir aus dem Baumarkt ein starkes holzbrett und vier füße besorgt um daraus ein Podest zu bauen jetzt ist mein problem das wenn die maschine schleudert hupft mir das brett samt der WM durch das Bad so das sie fast abstürzt man könnte ja das brett an die wand schrauben aber erstens will das die vetmieterin nicht und zweitens hatte ich einen sanitärfachmann da der gemeint hat wenn man das an die wand schraubt kann sein das die wandfliesen brechen durch die belastung beim schleudern er meinte das einzige mögliche ist wenn man ein Potest für die Waschmaschine mit estrich hinbetoniert und das fliest das es zum bad passt. Nun meine frage dazu muss mir die vermieterin das Potest bauen lassen damit ich ordentlich meine wäsche waschen kann ohne immer daneben zu stehn und die maschine festzuhalten oder angst zu haben das dass Potest mal bricht oder muss Sie es zumindest genehmigen lassen das ich jemanden beauftrage das zu machen? Es gibt zwar einen Waschmaschinenstellplatz im keller aber da darf ich keine maschine aufstellen wegen den Strom- und Wasseranschlüssen das hab ich schon gecheckt. Danke nochmal für die Hilfe

Waschmaschine, Mietrecht
Nach Räumung meiner Wohnung Vermieter gibt persönliche Sachen nicht raus , Hilfe?

Hallo Leute , Ich brauche dringen eure Hilfe zu einem Thema. Habe eine Wohnung gemietet ca. 6 Monate . Kaution und Miete wurden immer pünktlich bezahlt. Dann kam es zu einer auseinander Setzung mit dem Vermieter. Darauf hin nahm er meine Schlüssel weg und verwies mich sofort der Wohnung. War so lange bei einem Freund. Nach mehrmaligem Versuchen wieder in die Wohnung zu kommen ist dies auch gescheitert. Ich also zu meinem Anwalt der hat ihm ein Brief geschrieben das ich auch Ausziehe und meine Sachen haben möchte , sprach er zu. 2 Termine gab es schon immer wurde dies vom Vermieter verschoben da er nicht anwesend sei da er ja die Schlüssel habe. Dann gab es eine Zusage. Ich mit helfen dort hin , meine Wohnung war halb leer. Persönliche Gegenstände wie Anziehsachen , Schuhe ect waren weg! Ich stand also vor einem halb leeren Kleiderschrank. Jemand war auch in der Wohnung da alles verschoben und verstellt war. Sogar meine Lampen die an der Decke hingen waren weg. Nach dem einpacken meiner persönlichen Gegenstände fing ich an meine Möbel raus zu tragen mit meinen helfen . Das verwies er mir und wurde handgreiflich und beleidigte mich aufs übelste. Ich Rufte sofort die Polizei . Die Polizei konnte mir aber nicht helfen da es ein Zivilrecht ist und ich konnte mit einem leeren Anhänger wieder fahren . Dort befand sich ein komplettes Schlafzimmer , eine komplett eingerichtete Küche wie Wohnzimmer und Kommoden . Nichts konnte ich mitnehmen habe aber für alles eine Rechnung. Könnt ihr mich aufklären ob er damit durch kommt ? Ach ja dann sagte er vor der Polizei (was absolut nicht zutrifft) ich hätte 2 mieten offen bei ihm , und er deswegen meine Sachen einbehalte. Ich bin total verzweifelt da ich für meine persönlichen Sachen keine Beweise habe . Bitte helft mir !!

Danke an jeden schon mal im vorraus :)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Hausfriedensbruch
2 Katzen in Mietwohnung?

Hallo liebe Community, ich hätte eine Frage zur Katzenhaltung in einer Mietwohnung.

In unserem Mietvertrag steht, es sei ohne Einwilligung des Vermieters erlaubt Kleintiere wie z..b Fische in geringer Anzahl, kleine Vögel oder ähnliches in der Wohnung zu halten. Dahin gegen benötigen Tiere, welche keine Kleintiere sind, insbesondere Katzen und Hunde die Erlaubnis des Vermieters.

Daraufhin sind wir zu unserer Vermieterin gegangen und haben höflich nachgefragt wie es mit de Katzenhaltung in der Wohnung aussähe(Wir wohnen in einem 4 Parteien Haus, 2 Parteien sind Vermieter(Erbengemeinschaft) und 2 Mieter). Daraufhin wurde uns dies sofort verboten, mit der Begründung sie hätte schlechte Erfahrungen damit gemacht. Am nächsten Tag habe ich nochmal unseren Vermieter gebeten sich mit uns in Ruhe zu Unterhalten (Zuvor hatten seine Schwester ja schon nein gesagt) und wollte ihn auf ein Bier nach Feierabend einladen. Mir wurde aber schon am Telefon gesagt das auch er nein sagen würde da „Die anderen Sachen“ ja auch nicht so richtig klappen würden. Ich weiß ehrlich gesagt nicht was er mit „Die anderen Sachen“ meint, kann mir aber vorstellen dass zum Beispiel die Treppenhausreinigung gemeint ist, welche wir an jedem Samstag im hellen durchzuführen haben und wir diese des öfteren auch mal am Sonntag im dunkeln machen(Stromkosten für das Licht). Auch haben wir schon mal kurz nachdem der Müll abgeholt wurde 3 neue Mülltüten in den Mülleimer geschmissen, was ihn dann tierisch aufregt. Ich kann mir vorstellen das er diese Gründe nimmt um uns die Katze zu verbieten.

Sind dies ausreichende Gründe dies zu tun? Und hat er überhaupt das Recht uns vorzuschreiben zu welcher Tageszeit und an welchem Tag der Woche wir die Treppenhausreinigung durchzuführen haben?

Wir wünschen uns sehnlichst 2 Katzen, und wollen auch nicht seiner eigenen Unzufriedenheites Opfer werden.

PS: Ich hatte im Internet schon alle Beiträge zu dem Thema durchgelesen, aber immer etwas von einer Beurteilung der einzelnen Interessen gelesen.

Was kann schlimmsten Fall passieren wenn wir uns trotzdem 2 Katzen zulegen, wir haben eine 82 qm Wohnung.

Lg Abholzen

Achso, eins noch:

Antworten wie "sucht euch eine andere Wohnung", oder "Oh Gott, mit dem Vermieter zusammen wohnen und dann auch noch gleich 2 Geschwister" helfen mir leider nicht weiter.

Mietrecht, Tierhaltung
Rechte als Mieter in WG-Zimmer (Besucher, Vertrag nur per Mail abgeschlossen)?

Hallo Community,

ich wohne seit einigen Monaten in einem Zweck-WG-Zimmer mit befristeten Mietverhältnis. Es ist dort so geregelt, dass der Vermieter selbst nicht in der WG wohnt jedoch immer wieder vorbeikommt um die Zimmer und Bäder zu reinigen. Da meine Freundin einige 100 km weit entfernt wohnt und aktuell etwas mehr Zeit hat als ich kommt sie mich seit 4 Wochen des öfteren besuchen für 3-5 Tage pro Woche. Somit ist sie nicht nonstop hier. Nun hat er bei den letzten "Reinigungen" gesehen, dass sie in meinem Zimmer ist. Jetzt wurde ich von ihm mündlich abgemahnt, dass der Mietvertrag ja nur für eine Person gelte und nicht für ein "Ehepaar". Das wir nicht verheiratet sind, sei mal dahin gestellt. Ich solle nun die Dauer/Besuche "reduzieren". Ich muss dazu sagen, dass wir keinen Lärm machen und unseren Verbrauch auf das mindeste reduzieren.

Meine Frage an euch ist jetzt: Hat der Vermieter das Recht mir vorzuschreiben, wer mich wann wie lange besucht? Es ist ja nicht so, dass sie wirklich ständig hier ist sondern auch mit Unterbrechung. Hinzu kommt, dass ich keinen wirklichen Mietvertrag unterschrieben habe, sondern der Vermieter mir vor dem Einzug das Zimmer per Mail zugesagt hat ohne digitale Signatur oder Austausch von Unterschriften.

Ich freue mich über etwas Rat in dieser Hinsicht, da ich aktuell etwas verwirrt :-)

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