Darf mich mein Mitbewohner aus der Wohnung werfen? Und ist es dann Möglich die Polizei zu alarmieren, damit diese mir wieder zutritt zu der Wohnung verschafft?

Ich habe mich lautstark über mein Mitbewohner aufgeregt das ich seit 8 Monaten den Ganzen Haushalt alleine schmeisse. Ich habe ihn nicht beleidigt sonder habe mich nur aufgeregt dass das gar nicht geht. Das hat er gehört und jetzt will er irgendein Macht Spiel mit mir abziehen und mich am 30.03 rauswerfen obwohl der der Monat 31 Tage hat. Ich habe einen Untermietvertrag und bin dort auch Polizeilich gemeldet. Bin aber nicht bei der Genossenschaft gemeldet. Wichtig ist zu wissen, dass ich 3 Monatsmieten in Verzug geraten bin aber ständig Raten abzahle die auch nachweisbar sind. Angeblich will er ende des Monats selber ausziehen. Das hat er mir dann gestern gesagt, nachdem ich gesagt habe das ich einen Anwalt einschalten will. Er hat mir auch am Anfang gesagt das er genau den gleichen Mist mit dem Untermieter vor mir abgezogen hat um ihn Rauszuekeln. Nachdem ich gefragt habe ob er eine Schriftliche Kündigung der Genossenschaft hat beantwortet er diese Frage das er dies gerade nicht bei Hand hat. Mein Mitbewohner hat mir Anfang des Monats eine Kündigung hingelegt in dem nichtmal eine Begründung drin stand warum ich ausziehen soll. Er hat versucht mich dazu zu nötigen (SMS habe ich alle abgespeichert) die Kündigung zu unterschreiben. Wobei ich nichtmal einen sinn drin sehe da die Kündigung ja nur zur Information dient.

Mietrecht, WG
Mieterhöhung wg. Modernisierung kurz nach einzug rechtens??

Hallo!

ich bin vor nicht mal 3 Monaten in meine jetzige Wohnung umgezogen. Alles ist bestens, aber heute wurde mir vom Vermieter per Mail mitgeteilt, dass auf der letzten Eigentümerversammlung beschlossen wurde, dass im ganzen Mehrfamilienhaus nach und nach die Holzfenster gegen Kunststofffenster (inkl. Isolierverglasung und Rollläden) ausgetauscht werden - demnächst würden Handwerker sich wg. dem Ausmessen und Austausch bei mir melden... Am Telefon teilte mir der Vermieter durch die Blume mit, dass die "Planung" wg. den Fenstern wohl schon länger besteht und es auch schon im November/Dezember - also VOR meinem Einzug - beschlossen wurde. Nur habe ich heute zum ersten mal davon gehört.

Mein Vermieter hat zwar nichts von einer Mieterhöhung wg. Moderisierung gesagt aber dies kann ja theoretisch noch kommen... Wie ist das denn: a) Kann mein Vermieter bereits nach 3-4 Monaten die Miete theoretisch einfach so erhöhen nur weil ihm kurz nach meinem Einzug "einfällt" dass so eine Modernisierung ja bei der Eigentümerversammlung beschlossen wurde? Wie gesagt hatte ich bisher noch keiné Kenntnis darüber. b) Und bis wann muss mein Vermieter die eventl. Mieterhöhung wg, Modernisierung denn geltend gemacht haben? c) kann ich eventl. Mietentschädigung verlanden, wenn die "Modernisierungsmaßnahmen" zeitlich mehrere Tage in Anspruch nehmen? Immerhin kann ich dann ggf. gewisse Räumlichkeiten vielleicht nicht nutzen (z.B. muss das Bett, das unter dem Fenster steht) auseinander gebaut werden - einfach "wegschieben" geht aus Platzgründen nicht).

Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter
Fristverlängerung bei Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarf verlangt wird?

Bildern: https://goo.gl/photos/BYPkQFt5noUcbYsT7. Ich habe versucht diese hier hochzuladen, hat aber irgendwie nicht geklappt (?!).

Hallo zusammen,

Immer wieder Probleme mit dem Vermieter (gut, dass ich mindestens nicht der einzige Mieter bin, der Probleme mit ihm hat). Mitte Dezember 2016 habe ich folgendes per Email erhalten:

Sehr geehrter Herr MIETER,

anbei ein Schreiben auf Ankündigung Eigenbedarfs in 2017. Genügt Ihnen dies so oder soll ich es parallel per Post versenden?

Freundlich Grüße, VERMIETER

Anhang kann zu dieser Nachricht kann im Bild NachrichtVermieter1 gesehen werden. Antwort von meiner Seite war noch am selben Tag nämlich:

Hallo wieder,

Ich plane nächstes Jahr die "Wohnung" auch zu verlassen. Es genügt, dass Sie mich per Email informiert haben.

Mit freundlichen Grüßen, MIETER

Das ist ja auch tatsächlich so. Ab 1.Oktober habe ich mit meiner Masterarbeit angefangen und der Plan war (und ist immer noch) möglichst schnell nachdem ich diese abgeben habe (Ende März 2017) mit der Suche nach einer neuen Wohnung anzufangen. Zu dem Moment habe ich einfach die Sachen so gelassen, besonders weil:

  • er hat selber geschrieben "rein informativ und keinerlei rechtliche Grundlage" und
  • ich bis Ende 2017 Zeit habe.

Oder so habe ich mir gedacht...Am 15. Februar habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr MIETER,

wir planen einige Umbaumassnahmen und müssen Handwerker bestellen. Bis wann können wir mit Ihrem Auszug rechnen?

Vielen Dank. Gruß, VERMIETER

Da ich damals (und immer noch) wegen Thesis und noch weiteren Problemen gestresst war, habe ich nicht geantwortet. Ich fand es auch echt frech, wenn man vorher "Du hast halt Zeit bis Ende des Jahres" gesagt hat und plötzlich 2 Monate später fragt "Nun, wann ziehst du denn aus?".

Vor 5 Tagen (also am 6.März) habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr VERMIETER,

leider haben wir von Ihnen bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Bis wann werden Sie ausziehen?

Die Räumlichkeiten werden ab Mitte 2017 benötigt.

Vielen Dank. Gruß

Heute habe ich ein Brief (kein Email) mit Unterschrift in meinem Postfach erhalten (anscheinend am 9.März versendet) also weniger als 1 Woche nach der letzten Nachricht. Inhalt kann man im Anhang NachrichtVermieter2 sehen.

Ich habe wirklich keine Zeit mich damit zu beschäftigen. Wie schon erwähnt - Thesis muss nach ca. 2 1/2 Wochen abgegeben werden, über Op werde ich mit meinem Orthopäde hoffentlich nächste Woche sprechen. Zusätzlich ist ein Freund von mir im Krankenhaus wegen Unfall und ich fange ab 1.April auf einem neuen Arbeitsplatz. Da bin ich mir wirklich nicht sicher, dass ich in der Lage sein werde so schnell eine Wohnung zu finden.

Ich habe recherchiert und anscheinend kann man Kündigungsfrist unter Umständen verschieben. Ich möchte das nicht tun, aber...

Ich werde höchstwahrscheinlich bis Mitte April mir einen Rechtsanwalt aussuchen aber möchte gern zuerst hier nach Rat fragen. Ich bin mir auch 99.9% sicher, dass es sich hier nicht um Eigenbedarf handelt.

Vielen Dank im Voraus!

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Eigenbedarf, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Sind diese Heizkostenverteiler-Ablesewerte fehlerhaft?

Hallo, Ich gehe grade meine Nebenkostenabrechnung durch und vergleiche sie mit der von letztem Jahr. Der Grund dafür ist eine enorm hohe Nachzahlung, welche anscheinend auf die Heizkosten zurückzuführen ist. ...allerdings sins die Heizkosten-Ablesewerte, also der eigentliche Verbrauch mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr und das kann nicht sein, da ich im aktuellen Abrechnungszeitraum weniger in meiner Wohnung war, als im Jahr davor.

Jetzt ist mir beim durchlesen etwas merkwürdiges aufgefallen. In der alten Abrechnung (2014-2015) wurden jeweils die alten Ablesewerte mit den neuen Ablesewerten verrechnet und die Differenz als verbrauch ermittelt. Z.b. Verteiler Küche (Alt2014) = 572,000 / (Neu2015) = 641,000 / Verbrauch = 69,000

Bei der Neuen Nebenkostenabrechnung ist es anders. Dort wird dann kein alter Ablesewert mehr verrechnet, sondern einfach der aktuelle Ablesewert als Verbrauch genommen. In der Abrechnung sieht das dann so aus: Verteiler Küche (Alt2015) = 0,000 / (Neu2016) = 537,000 / Verbrauch = 537,000

Müsste hier nicht eigentlich der alte wert verrechnet werden? ...demnach hätte ich nämlich weniger Verbraucht als im Vorjahr (siehe Ablesewert (Neu) 2015/2016)

Dieses Schema wird in allen Räumlichkeiten angewendet und das Ergebnis ist, das ich im Abrechnungszeitraum 2014-2015 einen Heizkostenverbrauch von 2.235,000 Einheiten habe. Im Abrechnungszeitraum 2015-2016 dann Heizkostenverbrauch mit 5.969,000 Einheiten.

Warum wird hier keine Differenz mit den Werten vom Vorjahr ermittelt, sonder einfach nu die Aktuellen werte zusammen gerechnet und als Verbrauch angegeben?

Die Heizkostenverteiler sind von der Firma TECHEM, welche auch die komplette Nebenkostenabrechnung erstellt. Ich gehe davon aus das die Werte über Funk abgelesen werden. Die Ganze Nebenkostenabrechnung ist Zwar Detailliert , aber ziemlich unverständlich kompliziert für jemanden der sich damit nicht wirklich auskennt.

Im Haus wohnen noch 2 weitere Parteien und das ganze wird natürlich aufgeteilt. Allerdings beschweren sich die Mieter unter mir (ich wohne im Dg) ebenfalls über viel zu hohe Heizkosten.

Wenn ich das richtig verstanden habe dann werden die Heizkostenanteile bei mir mit 87,13% berechnet. ...sieht auf der Nebenkostenabrechnung wie folgt aus: Heizkosten: ...Brennstoff = 87,13% ...weitere Heizungsbetriebskosten = 87,13% ...Zusatzkosten Heizung = 100%

Das ganze hier ist ein völlig verwirrendes Zahlenchaos, wo ich im Moment kaum den durchblick habe. ....meine frage ist , ob hier ein Fehler in der Abrechnung unterliegt ? ...und wenn ja , ob es sinn macht , das ganze mal prüfen zu lassen?

Ich hoffe mal das ich genug informationen angegeben habe.

Wohnung, Miete, Heizkosten, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Verbrauch
Heizkostenabrechnung ohne Wärmemengenzähler / Wasserzähler?

Hallo,

big problem!

Großes Haus mit 3 geplanten Wohneinheiten. Mit in Summe ca 40 Heizkörpern.

Wohnung 1 hat Wasserzähler (zuminstet die möglichkeit diese zu installieren) Wohnung 2 hat keine Wasserzähler und auch keine echte (wirtschaftliche) Option diese zu installieren. Wohnung 3 hat keine Wasserzähler, aber ggf eine Option diese einzubauen ...

Wärememengenzähler für jede Wohnung gibt es NICHT .. und es ist wohl auch nicht möglich diese einzubauen ... es gibt nur EINEN Heizkreislauf ... .

Die Wohnung 1 soll vermeitet werden. Die Wohnung 2 ist vermeitet, aber die ABrechnunge wie auch immer diese erfolgt ist kein Problem (Familie ... aber nicht Eigentümer) Die WOhnung 3 istz aktuell unbewohnt und soll über die nächsten 3 Jahre sanniert und dann erst vermietet werden.

Problem ist, dass a) Messgeräte an jedem Heizkörper recht teuer werden und vor allem die Heizkörper der Wohnungen 2 und 3 über die nächsten 3 Jahre getauscht werden - was bedeutet, dass ich bei neuem Heizkörper jeweils die Geräte nochmal kaufen muss (wobei Wohnung 3 die nächsten 3 Jahre keine Heizkosten erzeugen wird) ... ZUDEM bringen die Geräte an den Heizkörpern nicht wirklich was nachdem wie ich das verstanden habe, da man wohl noch den Wasserverbrauch zugrundelegen muss pro Wohneinheit richtig? b) wegen fehlenden Wasseruhren auch der Wasserverbraucht nicht richtig abgerechnet werden kann ...

Was kann ich machen?!?

  • Soweit mir bekannt ist, darf ich nicht einfach "warm" vermieten und Heizung und Wasser pauschal abrechnen, sofern ich nicht möbliert vermiete ... richtig?

Oh Mist .. habe ich echt unschönes Problem an der Backe und hoffe ihr könnt mir helfen!

Danke vorab!!

Mietrecht, Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Wärmemengenzähler
Vermieter will plötzlich doch keine Nachmieter?

Hi, ich habe meinen Vermieter nach absenden meiner fristgemäßen Kündigung angerufen und ihn gefragt ob ich einen Nachmieter suchen kann. Seine Antwort darauf war ja, ich solle nur rechtzeitig bescheid sagen ca. 2 Wochen oder mehr.

Die Wohnung wurde zum 31.03.2017 gekündigt und mitte Januar habe ich bereits eine neue Wohnung gefunden. Daraufhin habe ich einen neuen Mietvertrag ab Februar abgeschlossen und suchte nach Nachmietern. Als ich ein paar Anwerber auf die Wohnung hatte, rief ich den Vermieter erneut an um ihn darüber zu informieren und gegebenenfalls einen Termin mit ihm zu vereinbaren. Er meinte nun sinngemäß "ich habe es mir anders überlegt. Ich will keine neuen Mieter, sondern eher alle die noch im Haus sind los rausbekommen und das Haus verkaufen". Nun ist die Frage folgende:

Bin ich nun dazu verpflichtet noch den März Miete zu zahlen? Ich habe die Wohnung zum Februar nur aufgrund seiner Aussage bezüglich der Nachmieter in betracht gezogen. Und falls es tatsächlich dazu gekommen wäre hätte ich auch ein mal doppelt Miete gezahlt (für Februar). Aber jetzt auch noch den März zu zahlen, nur weil er es sich plötzlich anders überlegt finde ich ziemlich beschissen! Klar weiß ich, dass ich mit einer schriftlichen Vereinbarung besser dran gewesen wäre... Allerdings kann man ja gewisse Verträge und Willenserklärungen mündlich abschließen/abgeben. Jetzt bin ich ratlos.

Dem verpeilten Jungen der ein Haus geerbt hat und mit der Verantwortung offensichtlich nicht umgehen kann noch Geld in den Rachen werfen? hmm...

Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Jura, mieten
Probleme in der WG.. Wie kann ich raus aus dem Vertrag ohne nachfolgende Problem?

Hallo, ich wohne derzeit seit etwa 15 Monaten zusammen mit meinem derzeitigen Mitbewohner in einer Wohnung, die wir zusammen gemietet haben.

Dementsprechend stehen mein Mitbewohner und ich unter einem Vertrag. Mein Mitbewohner hat sich allerdings nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet und ich bin somit der einzige, der in der Wohnung gemeldet ist.

Seit Juli ist meine Freundin noch bei mir ins Zimmer eingezogen. Dementsprechend ist die Wohnung etwas zu klein für drei Personen.

Ein weiteres Problem ist, dass ich mit meinem Mitbewohner überhaupt nicht klar komme. Er räumt nämlich nie auf und die Wohnung sieht dann immer aus wie im Schweinestall. Meine Freundin und ich sind immer die einzigen die in der Wohnung aufräumen (inkl. seinen Dreck). Ich fühle mich einfach nicht wohl wenn es dreckig ist. Sein Zimmer sieht aus wie in einer Messiwohnung und seitdem wir hier Wohnen, hat er nicht einmal den Müll rausgebracht. Wenn er sieht dass der Müll voll ist, stapelt er trotzdem weiteren Dreck drauf und bildet somit eine sogenannte Müllpyramide.

Ein anderes Problem ist, dass die Wohnung am schimmeln ist. Die Fenster sind undicht, in der Küche funktioniert die Heizung nicht und die Fensterränder fangen überall an zu schimmeln. Es schimmelt sogar unter meinem Schreibtisch. Einige wichtige Ordner sind dadurch ungebrauchbar geworden. Und das, obwohl ich regelmäßig lüfte und heize. Wie es bei meinem Mitbewohner im Zimmer aussieht und ob er auch lüftet kann ich leider nicht sagen.

Nun wollen meine Freundin und ich demnächst heiraten und dementsprechend auch weiterhin zusammen wohnen. Wir haben bereits eine neue Wohnung und auch sämtliche Bewerber als Nachmieter. Mein derzeitiger Mitbewohner möchte jedoch nicht, dass ich ausziehe und ich befürchte auch, dass er mich nicht aus dem Vertrag rauslässt. Ich bräuchte nämlich wenn ich nicht falsch liege auch sein Unterschrift um aus dem Vertrag rauszukommen. Er wird die Wohnung zum Oktober kündigen und ich will bereits in April schon hier raus. Er hat halt keine Lust, um sich später für einen Nachmieter zu kümmern. Er müsste nämlich mit dem neuen Nachmieter unter einem Vertrag kommen, dessen Ausbildung jedoch 2,5 Jahre dauert und er somit die nächsten 2,5 Jahre nicht kündigen wird.

Nun ist meine Frage ob ich überhaupt außerordentlich kündigen kann? Wenn ja, dann wie? Und wenn nicht, was für alternativen bleiben mir ?

Sorry für den langen Text. Ich hoffe auf eure Hilfe!

LG swaswaswa

Kündigung, Schimmel, Mietrecht, Mietvertrag, Kündigungsfrist, WG, Nachmieter, außerordentliche kündigung
Was kann man bei Schikanen von Vermieter unternehmen?

Hallo Leute, weiter geht es mit den Schikanen unseres Vermieters… Wir haben seit Juli 2016 einen neuen Hauseigentümer. Ohne das er sich einmal vorstellte, bekamen meinen Nachbarn (beide 70 und krank) und ich im Juli den Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Da Vermieter aber noch nicht im Grundbuch eingetragen war, musste er die Kündigung zurückziehen. Im September 2016 hat der Vermieter sein noch bestehendes altes Haus zum Verkauf angeboten. Seit Dezember 2016 soll nun sein bisheriges Haus verkauft sein. Vermieter kann aber noch nicht mit seiner Familie (Eltern und Bruder) in unser Haus einziehen weil zwei der vier Wohnungen ja noch von uns bewohnt sind. Zum 1. Dezember 16 kam dann ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, mit einer ordentlichen Eigenbedarfskündigung zum 28.02.17. (bis hierhin im 5. Jahr wohnhaft…3 Monate Kündigungsfrist). Ich hatte bis zum 31.12. Widerspruch eingelegt. Mein Mietvertrag datiert vom 29.02.2012. FRAGE: Wenn jetzt in den nächsten 14 Tagen kein Schreiben vom Vermieter erhalte, bedeutet das dann eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (BGB §545)? Und ab dem 1. März 17 bin ich ja schon im sechsten Jahr des Mietverhältnisses! FRAGE: Wenn Vermieter die 14 tagesfrist nicht einhält, wird er neue Kündigung aufsetzen müssen, dann mit 6 Monate Kündigungsfrist? Ich möchte erwähnen, dass ich nicht die Absicht habe diese Wohnung zu besetzen. Ich suche schon seit Juli 2016 nach neuer Wohnung, nur gibt es ständig absagen. Pro angebotene Wohnung ca. 90 Bewerber!

Unser Haus wird seit November 2016 von Handwerkern umgebaut. Handwerksunternehmer ist Freund vom Vermieter. Beide versuchen schon seit geraumer Zeit uns mit Schikanen mürbe zu machen. Vor kurzem sind meine Nachbarn vom Unternehmer so dermaßen angeschnauzt worden, (zieht endlich aus damit wir weiter arbeiten können), das sich die alten Herrschaften nicht mehr aus der Wohnung trauen. Ich selbst stehe kurz davor diesem Typen zu erwürgen! Ständig werden uns die Kabel (TV, Telefon und Internet) von diesen Handwerkern im Keller „versehentlich“ gezogen. Zudem wird oft Heizung abgestellt. Zwei Tage vor Weihnachten wurden meinen Nachbarn eine weiße Plane, am Baugerüst, vor allen fenstern gehängt… Nur, von Weihnachten bis 6. Februar 17 war kein Handwerker vor Ort!! FRAGE: Kann man was gegen diesen Unternehmer unternehmen, ohne dass man gleich ein Gerichtsverfahren durchführen muss? (Hausverbot würde ja nur für meine Wohnung gelten). Zumindest habe ich alles einmal fotografiert…

Danke für Antwort

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter
Mieterhöhung mit einer Woche Überlegungsfrist?

Ich brauche dringend einen guten Rat.

Mein Vermieter hat mir vor genau einer Woche eine Brief in den Briefkasten geworfen in dem er mir mitteilte das er von seinem Recht, eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete Gebrauch machen will.

Ich habe laut seinem schreiben bis heute zeit die Zustimmungserklärung zu unterschreiben und dürfte dann ab nächsten Monat zahlen.

Fakt ist: er darf die Miete erhöhen da ich seit ich hier wohne noch keine Mieterhöhung erhalten habe und ich wohne hier auch schon 2 Jahre. Dazu kommt das er die Miete auch nur um 10% erhöht. Also mit der Erhöhung selber ist er definitiv im recht.

Jetzt kommen wir zu meinem Problem, eigentlich ist die Miete für mich jetzt schon oberste Schmerzgrenze so das ich mir über das mir zustehende Sonderkündigungsrecht Gedanken mache. Allerdings geht sowas bekanntlich nicht von heute auf morgen. Also brauche ich mehr zeit nur was mache ich Heute?

Ich habe im Internet überall gelesen das man normalerweise nach erhalten eines solchen schreiben eine Überlegungsfrist von 2 Monaten habe und erst ab dem 3 Monat zahlen muss.

In dem schreiben steht aber das wenn ich bis heute nicht unterschreibe er das als Ablehnung werten muss und mich verklagen will.

Was genau kann ich heute machen? Muss ich eine Kündigung schreiben ohne eine neue Wohnung zu haben oder Widerspruch einlegen? Muss ich heute überhaupt schon reagieren?

Wohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Kündigungsfristen, Widerspruchsfrist
Nach Wasserschaden am Haus, keine Reparatur?

Hallo, unser Vermieter hat bei uns letzte Nacht einen Wasserschaden am Haus verursacht. Er wohnt direkt über uns und hatte die Nacht über das Wasser laufen lassen, somit wurden wir Früh´s geweckt mit einem ``Regenschauer´´.

Am nächsten Tag fragten wir den Vermieter wie er den Schaden beheben möchte, da Wir in einem sehr alten Haus leben, sind bei uns die Decken noch aus Holzbalken und Stroh, was jetzt alles durchweicht ist. Darauf hin meinte Er das er lediglich einen Maler kommen lassen will der bei uns die Decke streicht + den entstanden Schaden bei uns begleicht ( Lediglich die Matratze ist hin ).

Wir sind der Meinung das die Decke getrocknet werden muss denn allein mit der Heizung wird das nichts und bei diesen alten Decken sind Wir uns nicht sicher ob diese irgendwann nachgibt und uns auf den Kopf fällt. Der Vermieter meinte nur das wir ausziehen sollen wenn es uns zu unsicher ist.

Der Vermieter an sich muss ja eine Versicherung abgeschlossen haben die auch Wasserschäden mit deckt, er weigert sich jedoch trotzdem diese zu Informieren, da es angeblich nicht wirklich schlimm sei.

Nun ist die Frage was können wir dagegen machen? Sollen wir selber einen Gutachter holen der sich den Schaden anschauen kommt? Ich habe jedoch nicht vor, für einen Gutachter Geld auszugeben, wenn ich den Schaden nicht selber Verursacht habe.

Hat man in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht, welches die 3 Monate umgeht? Muss ich mir im Ernstfall auch noch einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten :)

Wohnrecht, Versicherung, Mietrecht, Mietvertrag, Hausratversicherung, Schaden
Mietrecht: Freundin will mich rausklagen. Welche Chancen habe ich?

Ich wohne seit 3 Jahren in meiner eigenen Wohnung. Vor einem halben Jahr habe ich eine Frau mit einem 1 jährigen Kind kennengelernt und sie wollte bei mir einziehen. Leider war ich so naiv und habe meinen alten Mietvertrag gekündigt und mit ihr einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben. Nun habe ich die Beziehung beendet weil sie sich nicht mehr um das Kind und um den Haushalt gekümmert hat und alles an mir hängen blieb als ich von der Arbeit kam und sie meinte wohl sie könnte mich Finanziell ausnutzen. Sie hat einige Ihrer Sachen gepackt und wohnt jetzt seit 2 Wochen bei ihrer Mutter mit ihrem Kind. Jetzt sagt sie heute am Handy, das sie zum Anwalt gehen will und mich rausklagen will und sie würde dann sofort die Wohnung bekommen weil sie ein Kind hat. Nun bin ich natürlich am verzweifeln und weiß nicht wie ich reagieren soll und welche Chancen ich dabei habe. Sie will unbedingt wieder zurück in die Wohnung aber ich habe ihr gesagt das sie sich eine eigene Wohnung suchen soll und dann würde ich die Beziehung gerne fortführen. Sie meinte entweder Beziehung und beide wohnen in der Wohnung oder die Beziehung ist beendet und sie klagt mich raus. Ich kann mit dieser Frau aber nicht zusammen leben, weil sie außer Kindergeld keine Einkünfte hat und den ganzen Tag auf dem Sofa rumhängt. Was würdet ihr an meiner Stelle tun ?

Kündigung, Beziehung, Mietrecht, Mietvertrag

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