Mietrecht Schweiz:

Meine Vermieter haben eine neue Haustüre eingebaut. Diese kann über einen Fingerabdruckscanner, eine Fern-Bedienung oder den Schlüssel geöffnet werden. Leider funktioniert der Schlüssel häufig nicht und es kam dazu, dass ich das Haus nicht betreten konnte. Eine Fernbedienung hatte ich dann für wenige Tage. Die Vermieter sagen nun es ist zu gefährlich, dass ich die Fernbedienung habe - denn sollte ich sie verlieren, muss ich eine neue Haustüre bezahlen. Nun möchten sie meinen Fingerabdruck.

Ich bin kein Freund von der Idee, ihnen meinen Fingerabdruck zum öffnen der Haustüre zu geben. Ich finde der Fingerabdruck ist etwas sehr privates - den ich nicht unbedingt vergeben möchte. Dass das Schloss nicht immer funktioniert stört sie nicht - sie sagen dann muss ich eben den Fingerabdruck angeben.

Wie kann für diese Problem eine Lösung gefunden werden? Muss ich meinen Fingerabdruck abgeben, wenn ich in das Haus möchte?

Eine weitere Frage ist: Sie fangen mich für all diese Belange fast täglich im Flur ab. Das sehe ich als Einschränkung meiner Privatsphäre. Das Mietverhältnis ist bereits gekündigt - ich muss allerdings noch drei Monate mit ihnen auskommen. Allerdings wird das Verhältnis mit all diesen Faktoren immer störender und unangenehmer. Auch haben sie einen Schlüssel zu meiner Wohnung, was ja rechtlich nicht in Ordnung wäre. Ob sie sie betreten wenn ich nicht da bin, kann ich nicht sagen - allerdings habe ich kein großes Vertrauen in sie. Auch haben sie mir zu Beginn des Jahres Besuch verboten: "wenn sie besuch haben möchten, müssen sie sich was anderes suchen" - Dies geschah als meine Schwester mit ihren 2 Kindern für 3 Tage zu Besuch war.

Kann ich auf dieser Grundlage irgendwie ein Sonderkündigungsrecht wirksam machen und bereits früher ausziehen? Ich fühle mich mittlerweile sehr unwohl in dieser Wohnung und möchte nur noch weg dort. Für mich persönlich ist dieser Ort mittlerweile die Hölle geworden. Leider ist eine doppelte Miete für 3 Monate keine option. Auch Nachmieter möchten sie voraussichtlich nicht - eventuell würde ihre Tochter einen Monat eher die Wohnung wollen. 

Vielen Dank für die Antworten.