Hallo zusammen, wir benötigen eure Hilfe.

In der Nacht zum 01.01.2017 hat mein Untermieter in der Badewanne versucht, Kohle für meine Shisha in der Badewanne anzuzünden. Leider war das Resultat ein Loch in der Acrylbadewanne. Wir haben den Schaden schon bei der Versicherung gemeldet und am 20.02.2017 haben wir bzw. die Hausverwaltung die Bestätigung für die Kostenübernahme erhalten, allerdings unter Abzug eines Zeitwerts von 20%. Der Kostenvoranschlag beträgt 1.307,81€, also sind es 261,56€, die noch offen stehen. Der Sachbearbeiter der Hausverwaltung teilte uns dies am 01.03.2017 via E-Mail mit, mit der Frage, wer den Abzug von 20% ersetzt, da dem Vermieter ein entsprechender Schaden entsteht.

Ich habe dem Sachbearbeiter daraufhin am 02.03.2017 geantwortet, dass laut meiner Auskunft der Versicherung, die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert vom Vermieter zu tragen ist, da er durch die Schadensregulierung den Vorteil hat, dass er eine neue Badewanne bekommt und dadurch eine Wertverbesserung entsteht.

Da ich bis zum 20.03.2017 noch keine Antwort auf diese Mail erhalten habe und auf meine Anrufe, nie einen Rückruf kam, habe ich via Mail nochmal um einen Zwischenstand gebeten, mit der Bitte ob es etwas zügiger vorangehen könnte, da wir die Badewanne/Dusche schon seit fast 3 Monaten nicht benutzen können und das unzumutbare Umstände sind.

Nachdem ich darauf wieder keine Antwort erhielt, rief ich letzte Woche nochmal an. Leider war der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub und die Vertretung wusste von der ganzen Sache nicht bescheid. Heute startete ich meinen letzten Versuch den Herrn ans Telefon zu bekommen, ansonsten hätte ich heute direkt den Eigentümer kontaktiert. Ich bekam ihn ans Telefon und erfuhr, dass er schon vor seinem Urlaub mit dem Eigentümer telefoniert hatte. Der Eigentümer teilte ihm mit, dass er die 20% nicht tragen wird, da er der Meinung ist, dass es keine Wertsteigerung wäre, da die Badewanne im Einwandfreien Zustand war.

Wir finden es eine Frechheit, dass wir 4 Wochen auf einen Zwischenstand warten müssen, wir keinen erreichen können und der zuständige Sachbearbeiter es nicht für nötig hielt, uns vor seinen Urlaub uns über diese Entscheidung des Eigentümers zu informieren. Nun ist unsere Frage wer im Recht ist und wer die 20% laut der Gesetzeslage tragen muss? Steht uns eine Mietminderung oder Vergleichbares zu? Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass dies nun alles etwas schneller vorangehen könnte oder müssen wir uns das weiterhin gefallen lassen?

Wir hoffen um schnellen Rat

Liebe Grüße