Der Vermieter macht uns für die Verstopfung (Küchenabfluss) verantwortlich - Was tun?

Hallo allerseits,

wir hatten im April die besagte Verstopfung. Diese hat sich allmählich entwickelt war aber dann relativ schnell wieder zu, nachdem wir Rohrreiniger genutzt haben, so dass doch der Fachmann gerufen werden musste. Unser Vermieter hat uns dann die Pflicht dafür gegeben. Da wir den Abfluss brauchen und der Vermieter eh schwierig ist, haben wir die Kosten von 180€ erstmal auf uns genommen. Der Klempner sagte, dass es höchste Zeit wäre die Rohre mal im gesamten Haus reinigen zu lassen oder gar noch besser auszuwechseln, da diese Ablagerungen eine sehr lange Zeit bestünden und es nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sei. Der Hausmeister war sogar dabei und hat nach dem Kostenpunkt gefragt...

Wir haben aber angekündigt, dass es von der Miete abgezogen wird (schriftlich)... keine Reaktion von ihm. Diesen Schritt haben wir dann in die Tat umgesetzt und besagten Betrag von der Miete einbehalten nachdem wir uns haben fachlich beraten lassen (Anwalt beim Mieterbund). Jetzt macht der Vermieter Stunk weil er ja angeblich eindeutig weiß, dass wir das Ganze verschuldet haben und will seine volle Miete. Angeblich kann er jetzt auf einmal eine Rechnung einer anderen Firmavorzeigen, die bestätigt, dass die Rohre vor 4 Jahren komplett gereinigt wurden. Das scheint uns suspekt, denn wir wohnen seit 3 Jahren hier und der Abfluss hat immer wieder mal Probleme gemacht (trotz regelm. Abflussreiniger) und davon war nie die Rede. Er hat uns außerdem gesagt es sei unsere Pflicht noch regelmäßiger Abflussreiniger zu benutzen (das steht nicht im MV).

Weil meine Freundin am Telefon heute eigentlich keine Zeit hatte und eher zurückhaltend ist, hat sie den Vermieter (der uns sogar auf der Arbeit anruft) beschwichtigt, dass sich das schon zum guten wendet und wir ja erstmal den Rest nachzahlen und dann schauen wir mal.... Wir haben uns aber im Nachhinein eingestanden, dass der Vermieter uns nicht so auf der Nase herumtanzen kann. Jetzt wollen wir nochmal zum MB , haben aber erst in 3 Wochen nen Termin.

Was ist in diesem Fall ratsam? Weiter beschwichtigen (dass er uns in Ruhe lässt)?

Sagen, dass wir nicht zahlen werden vorerst und auf den MB verweisen (das nimmt er sicher als Anlass uns wieder hinterherzutelefonieren um uns anzuschreien)?

Oder einfach erstmal doch zahlen (wobei der Anwalt im MB meinte es obliegt dem Vermieter seine Wohnung so zu erhalten, dass man die Vertragsgemäß nutzen kann)?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Rechte, Reparatur
habe keine vermieterbescheinigung, muss mich aber wegen schulplatz der tochter ummelden?

meine frage ist wahrscheinlich thematisch voll am thema vorbei, aber ich bin verzweifelt und weiss mir einfach keinen anderen rat.

ich habe mit meinen kindern, fast 10 und fast 2 immer im haus meiner eltern gelebt. ich war recht unselbstständlich weil man immer alles für mich erledigt hat. ich hatte da also ein sehr bequemes leben.

allerdings hiess dies auch das ich nicht gross raus durfte. wenn ja , dann sag auf welchem spielplatz ihr seit etc. woanders hinfahren ? unmöglich. von meinem hart4 und kindergeld sollte ich bis auf 350 euro de ich behalten durfte alles abgeben.

von dem geld musste ich dann halt leben. auch meine grosse bekam alles immer mehr mit. brachte ich sie zur schule und kam nicht genau zwanzig minuten später zu hause an, klingelte das telefon.

wo bist du so lange etc? gleichzeitig aber war ih immer die dumme. es wurde sich angeregt unterhalten, ich betrat den raum - stille. mein toller bruder mach ja seinen master. der hat ja was aus sich gemacht, der erwirklicht sich ja, der ist fleissig, der hat was geleistet.

dann der blick auf mich....naja aber es kann nicht jeder etwas aus sich machen. hätte ich mir mit den kindern nicht so ein ei geschossen, dann wäre aus mir vielleicht auch etwas geworden.

dann lernte ich meinen freund kennen. leider wohnen wir 300 km weit auseinander. ich sagte ihm das ich langsam nicht mehr kann. zu dem zeitpunkt waren wir freunde. vatertag dann, als meine eltern campen waren, packte ich ein paar klamotten und fuhr mit dem ice zu ihm. er ist so toll zu den kindern.

hier lacht auch die grosse endlich mal. es ist wie ein freieres leben. einfach toll so ganz anders. meine eltern meldetet sich ich solle zurück komme , ansonsten würden sie die papiere..die ich leider auf dem tisch vergass..vernichten.

ich fuhr nicht

rief statdessen die schule meiner tochter an und erkläte die situation.der rektor sagte ist ok, bis dienstag könne er die füsse stillhalten, dann müsste e es allerdings melden, da er dazu verpflichtet ist.

johanna müsse entweder zurück, da schulpflicht der ich müsse hier her verziehen. zurück geht einfach nicht. es geht da nicht nur mir sondern auch den kindern schlecht.

also die idee hier ne gemeinsame wohnung suchen, ummelden, johanna hier beschulen lassen

klingt leider zu einfach

für diese wohnung bekomme ich vom vermieter keine einzugsvestätigung, da dieser keine kinder her möchte

die wohnungsbesichigung gesern war eine katastrophe. nun lass ich im internet, dass man seit november zum ummelden eine einzugsbestätiging des vermieters brauchen würde.

eine schule haben wir auch schon gefunden. diese braucht zur schulanmeldung ..die ummeldungsbescheinigung, die grburtsurkunde,eine negativbescheinigung vom jugendamt. letzte zeugnisse

und genau da beisst sich die katze im schwanz. wenn ich diesen vermieterzettel nicht habe, keine ummeldung. ohne ummeldung keine schule.

ich weiss nicht weiter. zurück gehen ist keine option.

muss die schule sie nicht beschulen für eine kurze zeit b

Mietrecht, Einwohnermeldeamt, Schulrecht
Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

ich weiß nicht ob diese Frage hier erlaubt ist, ich frage trotzdem und hoffe auf brauchbare Antworten und gleich vorab - ja ich war schon beim Vermieterverein, der nur Interesse am rekrutieren neuer Mandanten für seine Kanzlei hatte und beim Haus- und Grundbesitzerverein, der auf meine Bitte an Ostern einen Anwortbrief auf den Brief des Mietervereins zu schreiben sagte: Wir haben leider keine Zeit!" Somit wendi ich mich immer wieder an Euch, denn hier habe ich die besten Tipps bekommen. Also, ich habe heute zu meinem den fleissigen Lesern/innen bekannten Fall die Räumungs- und Zahlungsklage ausgearbeitet, mit Begründung und Rechtlicher Würdigung nun meine Frage: ich würe gern noch die anderen Punkte, Falsche Selbstauskunft, mit Beweis und andere Vertragsverletzungen z.B. sich wiederholende unerlaubte Gebrauchsüberlassung unter Vorlage der Abmahnungen hinzufügen; kann mir emand sagen, wie ich dies juristisch einwandfrei in die Klage einfügen kann, oder könnte es passieren, dass deswegen die Klage abgewiesen wird? Danke. Und a, ich mache das ohne Anwalt, denn ich habe nur zwei Wohnungen vermietet und kann nicht ständig die teuren Anwälte zahlen, in zweiter Instanz muss ich dann einen Anwalt nehmen, was dann ggf. auch erfolgt.

Kündigung, Rechtsanwalt, Mietrecht, Untervermietung, Jura, Jurist, Räumungsklage, Vermietrecht, Zahlungsverzug
Rohrbruch im Keller. Habe ich einen Schadenersatz- und Aufwendungsersatzanspruch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in einem Hochhaus mit 24 Einheiten. Baujahr 1973. Gestern Abend musste ich leider feststellen, dass der Gemeinschaftsraum, welches mir Zugang zu meinem Keller gewährt durchnässt war. Ungefähr eine Fußsole Zentimer Wasser war auf dem Boden.

Unmittelbar neben meinem Keller befindet sich der Keller meines Nachbars. In dem Nachbarskeller befindet sich ein Wasserrohr der zu Bruch gegangen ist. (Der Keller ist verwahrlost und hat kein Schloss, sodass ich die Tür öffnen konnte und reinschauen konnte).

Aus dem Rohr spritze kochend heißes Wasser und im ganzen Raum (Gemeinschaftsraum) war es sehr feucht und warm.

Mein Keller hat einen Loch zum Nachbarskeller an der Wand (wahrscheinlich wegen Belüftungszwecken). Aus diesem Loch kam die ganze Luftfeuchtigkeit und das Wasser zu meinem Keller (mein Keller war wie in der Sauna für ungefähr 24 Stunden).

Es befanden sich mehrere Holzlatten und sonstige Holzplatten auf dem Boden welches durch das Wasser beschädigt wurde. Weiterhin befanden sich vier wertvolle zwischengelagerte Teppiche die der Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Zwar sieht man aktuell keinen Mangel an der Sache, jedoch befürchte ich Schimmelbefall in naher Zukunft.

Meine Frage an Sie ist, ob ich einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter oder gegen den Verursacher wegen dem Rohrbruch habe.

Es ist ein geschätzter Schaden in Höhe von mindestens 500€ entstanden.

Habe ich einen Aufwendungsersatzanspruch für die Beseitigung des Wassers und anderen Aufräum- und Putzarbeiten?

Wie sieht die Rechtslage aus?

Mit freundlichen Grüßen

aferinabisi

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden
Grundsteuer und versicherung sehr hoch- nebenkosten. Hilfe?

Hallo Da wir in einer Mietwohnung wohnen und extrem hohe Nebenkosten und nachzahlungen haben hätte ich einige Fragen zu denen ich soweit bei Google nix finden konnte: Also wir wohnen im 1.stock eines 2 Familien Hauses. Unter uns befindet sich eine Zahnarzt Praxis. Da unsere Nebenkosten mir sehr hoch erscheinen bräuchte ich hier mal Rat: Wir bewohnen 175 qm unten sind 200 qm praxis. Die Gemeinde erhebt eine Grundsteuer ( 2014) in Höhe von 756,50 für ein gemischt genutztes Grundstück mit überwiegend Gewerbeteil. Hinzu kommen die üblichen kosten wie Müll usw. Sodass im Jahr an die Gemeinde 1276,57 Anfallen. Und als mieter einer Mietwohnung werden hier für das Jahr 2014 556, 26 Euro berechnet. Es wird alles einfach durch 2 geteilt außer die Restmülltonne da unten natürlich mehr Müll anfällt. Das kann doch eigentlich nicht sein oder? Durch das gewerbe wird doch die Grundsteuer wesentlich höher sein als ohne? 2. Punkt der nebenkosten: Versicherung. Insgesamt fällen für das Jahr 2014 versicherungskosten in höhe von 1.125,15 an. Geteilt durch 2. Kann es auch hier sein das durch das gewerbe unten die Beiträge wesentlich höher sind als ohne? Habe jetzt nur die aktuellen Beiträge für 2016 die nochmal höher geworden sind aber nur mal um so ca die Summe zu sehen: Alleine die wohngebäudeversicherung mit elementar versicherung kostet jeden Monat 101, 51 euro. Dazu kommt gewässerschadenhaftpflicht für 55.69 pro Jahr. Haus-und Grundbesitzer Haftpflicht 83,22 im jahr. Mir erscheint das alles enorm Hoch. Was meint ihr dazu?

Versicherung, Mieter, Recht, Mietrecht, Grundsteuer
Wasser Zugang im Garten weg gemacht worden. Kann man dagegen etwas tun?

N'abend.

Mein Vermieter hat vor längere Zeit im Garten den Hahnen abmontiert ohne etwas zu sagen. Ich wollten den Gartenschlauch anschließen und sah dann es ist weg und das Loch zu gespachtelt.

Darf er das einfach so? Wir haben hier einen Garten zur Wohnung. Wenn ich die Wiese nass machen möchte, muss ich gefühlte 150 mal hoch und runter laufen mit der Gießkanne.

Ich hab jetzt des Öfteren den Gartenschlauch im Bad unterm Waschbecken angeschlossen, weil er nur da dran passt. Aber es kann ja nicht sein, dass ich den Gartenschlauch jedes Mal in der Wohnung anschließen muss. Ich wohne im 1. OG und musst den Schlauch dann aus dem Fenster machen. Und genau dort ist ein Blumenbeet an der Wand entlang, was mir jedes Mal auf's neue Blüten abreist oder die Solarlampen umschmeißt wegen dem Gartenschlauch.

Kann man dagegen vor gehen?

Er meinte als Grund er habe ihn weg gemacht, da das Wasser auf alle aufgeteilt wird und meine Nachbarn es halt sinnlos täglich laufen lassen und so ich selbst hohe Kosten habe. Aber er hat es ja auch hin bekommen, dass das Wasser im Bad [ drei Wohnungen ] auch nicht mehr auf alle aufgeteilt wird. Sondern jeder seine einzelne Wasseruhr hat.

Kann man das an dem Anschluss im Garten nicht auch machen? Dazu muss ich sagen, meine Nachbarn Gießen den Garten, Blumen etc. Nicht. Die nahmen das Wasser dort eher für ihre Wohnung, weil sie es eben nicht selbst zahlen müssten alles.

Kann er nicht einfach eventuell nur mit Zugang, extra Schlüssel zum aufmachen geben, da ich den kompletten Garten immer mache? Es ist halt jedes Mal auf's neue mühselig und macht eben Blumen kaputt.

Danke schon mal.

Wasser, Wohnung, Garten, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Kündigung zwecks Eigenbedarf trotz Prüfungsphase?

Ihr Lieben,

Vorab: Ich weiss natürlich, dass das hier kein offizielles Forum für Rechtsfragen ist, vielleicht kennst sich ja dennoch jemand aus oder war schon mal in einer ähnlichen Situation.

Die Tochter unseres Vermieters lässt sich scheiden und möchte nun in unsere Wohnung einziehen. Sie hat anscheinend nach anderen Wohnungen geschaut - allerdings ist sie, laut ihrer Aussage, nicht fündig geworden. Sie hat zwei Kinder, die bei ihr bleiben werden.

Zu unserer Situation: Wir sind beide Studenten, allerdings fängt mein Mann im Juli an zu arbeiten. Ich befinde mich mitten in meinem Examenssemester und lege meine Prüfung im Oktober ab. Wir wohnen in einem Drei-Parteien-Haus in dem sich eine weiter Wohnung befindet, die mit unserer identisch ist.

Meine Frage ist nun, ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat eine Kündigung auf Grundlage eines Eigenbedarfs aufgrund einer Prüfungssituation abzuwehren. Hat die Tochter unseres Vermieters Anspruch auf eine bestimmte Wohnung (in diesem Fall unsere) oder darf sie sich nicht festlegen? Hat sie nicht eigentlich Anspruch auf die gemeinsame Wohnung, die sie mit ihrem Ex-Mann bewohnt hat, da die Kinder bei ihr bleiben werden?

Vielen Dank für eure Antworten!

Kleiner Edit:

Alle Wohnungen gehören unserem Vermieter. Die OG kommt nicht in Frage, da diese zum einen nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung ist und zum anderen von einer älteren Dame mit bekannter Erkrankung bewohnt wird. 

Die Wohnung über uns also im EG ist mit unserer identisch und wird von einer einzelnen Dame mittleren Alters mit Festanstellung bewohnt. 

Der Vermieter hat keinerlei Pflicht den Mieter zu wählen, der am wenigsten von einer Kündigung betroffen wäre? 

Soweit ich weiss, ist eine Prüfung sehr wohl eine besondere Härte und muss berücksichtigt werden. 

Wir werden über Anwalt/Mieterbund versuchen, die EBK wenigstens bis November rauszuzögern.

Außerdem ist eine Wohnungssuche für Studenten nie einfach! Nebenher geht zum einen garnicht, da die Uni ihre Zeit deutlich einfordert und zum anderen ist ein Umzug innerhalb meiner Lernphase für mich praktisch unmöglich.

Mietrecht, Eigenbedarf, Student
Befestigung am Balkon über mir ohne zu bohren. Erlaubnis vom Vermieter dieser Wohnung ?

Ich würde gerne am Balkon über mir etwas befestigen. An der Unterseite und ohne zu bohren. Muss ich mir auch dafür die Erlaubnis des Vermieters über mir einholen? Die Bausubstanz wird somit nicht angegriffen, jedoch gehört dieser Balkon rein rechtlich ja nicht zu meinem Eigentum.. Ziel ist es meine Reben Pergola-artig mit einem dünnen Drahtseil von der einen Seite meines Gartens Richtung Terrasse zu ziehen um somit Sichtschutz zur bzw. von der verbitterten Nachbarin über mir zu gewährleisten. Zwar könnte ich auch ein Holz-Gestell mit Pfosten errichten und somit umgehen, ggf.ins Unrecht zu geraten. Ich hatte sie bereits festgebunden, jedoch stand die "Dame" danach sofort auf ihrem Balkon und hat hysterisch um sich geschrien, dass es ihr Balkon sei und ich ihn nicht anfassen darf... Deshalb möchte ich zwar meine Pläne verwirklichen, aber ohne Gefahr zu laufen irgendetwas nicht rechtliches zu machen, was ich wieder abbauen muss... Hintergedanke davon ist zugleich, nicht wieder morgens aufzustehen und fremde Männer in meinem Garten zu finden; Fensterputzer, die über ihren Balkon in meinen Garten abgestiegen sind und von meiner Rasenfläche aus ihre Außenfenster geputzt haben.. Ohne meine Erlaubnis natürlich! So würden diese nämlich nicht mehr daran kommen. Wäre cool wenn mir jemand sagen kann ob eine Befestigung ohne Bohren an der Unterseite erlaubt ist!Viele Grüße und Danke schon einmal!!

Mietrecht, Balkon, Besitz, Nachbarn
§577a BGB bei Mietkündigung für Eigenbedarf?

Hallo :) ich würde mir gerne einen juristischen Rat holen. Und wollte mal vielleicht aus Erfahrung fragen ob es sich lohnt in meinem Fall eine Rechtsberatung bzw. einen Prozess durchzuführen. Mein Mann, mein Sohn und ich wohnen seit fast 20 Jahren in einer gemieteten Wohnung. Vor einem Jahr wurden diese Wohnungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Nun hat unser Nachbar, der jedoch selbst in Miete wohnt, unsere Wohnung erworben. Nur mein Mann steht im Mietvertrag, obwohl wir seit einigen Jahren getrennt leben und er nicht mehr hier wohnt. Sich jedoch noch sehr oft bei uns aufhält, da das Verhältnis sehr gut und familiär ist. Dies ist unserem Vermieter beim Kauf bekannt gewesen. Zunächst versprach er uns, keinen Eigenbedarf an der Wohnung in Anspruch nehmen zu wollen und erklärte sich damit einverstanden uns die nächsten paar Jahre als Mieter zu behalten, zumindest bis mein Sohn in 3-4 Jahren ausgezogen ist. Nun aber nach einem Jahr finden wir ein Kündigungsschreiben im Briefkasten, der unser Mietverhältnis nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aufgrund von Eigenbedarf kündigt. Als Grund ist angegeben, dass sich unser Vermieter die Wohnung altersgerecht und barrierefrei einrichten möchte. Dazu ist zu sagen, dass unser Vermieter noch nicht sehr alt (um die 60) ist und objektiv nicht krank erscheint und noch jeden Tag im Garten arbeitet. Dies sei aber dahin zu stellen. Nun ist meine Frage, ob mir trotz seinem Recht auf Eigenbedarf nicht eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren nach §577a Abs. 1 BGB zusteht, da er uns als Mieter übernommen hat und die Wohnungen umgewandelt wurden. Außerdem wohnen wir in einer größeren Stadt, in der wir sogar eine Kündigungssperrfrist von 5 Jahren hätten. Kann der Vermieter mit Begründung einer Krankheit die Sperrfrist umgehen und lohnt es sich überhaupt was zu unternehmen. Problematisch ist außerdem, dass mein Mann keine Rechtsschutzversicherung hat. Über jeden Rat bin ich dankbar. LG

Kündigung, Recht, Mietrecht, Eigenbedarf, BGB, Jura, Mieterschutz, Rechtsberatung
terrasse mit vermietet? Und Kündigung durch Vermieter?

Hallo zusammen, wir wohnen in einer EG Wohnung , die auf der einen Seite komplett verglast ist durch einen Wintergarten vom dem eine Türe zur Terrasse angebracht ist. Die Terrasse ist komplett von einer Hecke umgeben und eigentlich nur durch die Wohnung zugänglich. Im Mietvertrag ist die Terrasse nicht explizit aufgeführt . nun ist unser sehr cholerischer Vermieter allerdings der Ansicht, das das alles sein Eigentum ist und betritt ständig die Terrasse durch einen ca 40 cm breiten Spalt zwischen Hauswand und Hecke , der eigentlich durch ein Gitter gesichert ist damit die kleine Tochter 2,5 nicht in den 3 m tiefen Gräben stürzt der davor liegt. Dieses Gitter entfernt ( ist mit kabelbindern festgemacht) der Vermieter immer und steht plötzlich da. Das letzte Mal als die Mieterin relativ unbegleidet auf der Terrasse lag, Samstag mittags in der Mittagsruhe Zeit . Angeblich um wichtige Sachen zu erledigen. Mieterin weißt auf die Situation hin und das sie hier ihre Mittagspause verbringt , Vermieters Antwort, von so einer sch Lampe lasse er sich nichts sagen und bleibt einfach da und arbeitet weiter. Mieterin zieht sich in Wohnung zurück ( schwer bei vollverglasung) und geht nach 30 min als er weg ist ( begleidet) wieder raus . Nach kurzer Zeit kommt er wieder und wirft ein Fahrrad das da seiner Meinung nicht stehen sollte und geht drohend auf Mieterin zu. Der Hund der Mieterin kommt und bellt ihn an, springt aber weder hoch noch beist er. Vermieter tritt mit stahlkappenschuhe auf den Hund ein. Mieterin nimmt beide Hände an seinen brustbereich und stößt ihn zurück. Daraufhin schlägt er auf Mieterin ein, die in die Wohnung flüchtet und Polizei ruft. Vermieter zeigt Mieterin wegen Körperverletzung an und kündigt fristlos. Noch dazu muss man wissen, das der Vermieter schon lange versucht die Mieter loszuwerden, unbegründete Mieterhöhungen, unbegründete Abmahnungen und jetzt das. Mieterin ist im 6. Monat sichtbar schwanger und zum Glück nicht ernsthaft verletzt. Anwalt ist involviert. Die Frage: kann er uns echt deswegen rausklagen? Er behauptet jetzt Unwahrheiten über dieses Vorkommnis ( Mieterin hätte sich vor ihm ausgezogen als er schon lange auf der Terrasse war, Mieterin hätte ihm ins Gesicht geschlagen mehrfach ,.....) wer weiß was ? Und ja, sind schon lange auf Wohnungssuche aber das ist hier echt schwer vor allem mit bald 3 Kindern und Hund und Katze !

Mietrecht, fristlose Kündigung
Hundehaltung und Haare im Hausflur?

Hallo, ich lebe mit meiner Schwester in einem Miethaus jeder hat seine eigene Wohnung. Meine Schwester hat einen Hund angeschafft und von der Hausverwaltung wurde das telefonisch auch erlaubt. Jetzt haben wir beide eine Abmahnung wegen der Hunde Haare im Hausflur bekommen. Fazit ist die Hausverwaltung lässt die reinigungskräfte die sonst zweimal im Monat kommen nun wöchentlich kommen und meine Schwester soll für die Mehrkosten aufkommen. Wir haben natürlich auch bisschen Sorge gegen diese Entscheidung anzugehen da wir nichts schriftliches haben bzgl. der Erlaubnis der Hunde Haltung. Aber ist die Abmahnung nicht auch gleichzeitig ein Eingeständnis dass die Hausverwaltung den Hund erlaubt hat? Ausserdem ist es unberechtigt mir die gleiche Abmahnung zukommen zu lassen...ich habe doch quasi nichts mit dem Hund zu tun. Gehört ja schließlich nicht mir ... Kann ich fordern dass sie meine Abmahnung zurück ziehen. ??? Und können Sie meiner Schwester die hausreinigungskosten aufbrummen. Wenn meine Schwester doch anbietet die Hausreinigung selbst zu machen...? Ein Tier verliert nunmal Haare gerade jetzt beim fellwechsel. Klar sollte man mal den Flur fegen aber dann sollte es auch gut sein. Die Nachbarn haben sich nicht beschwert ... Es kommt definitiv ausschließlich von der Hausverwaltung ... Die reinigungskräfte haben sogar Bilder gemacht. Also absolut übertrieben die kommen zwei mal im Monat ist doch klar das ich da Schmutz und Haare ansammeln .... Bitte um Rat. Danke

Hund, Mietrecht, Tierhaltung, Fellwechsel
Mein Kühlschrank ist kaputt, wer muss ihn ersetzen? Ich oder Vermieter?

Hallo Ihr alle! :)

Wie schon die Frage aussagt ist mein Kühlschrank kaputt, besser gesagt hat die Lampe ein riesiges Loch in den Kühlschrank geschmolzen. Er kühlt noch, aber ob der noch sicher ist würde ich schon stark anzweifeln..

Die Situation: Am 31.03.17 habe ich die Schlüssel zu meiner Wohnung bekommen und mit der Vermieterin sowie dem Vormieter die Abnahme gemacht. Nachdem die Vermieterin (im Nachhinein merkte ich es war mehr schlecht als recht) die Wohnung auf Mängel kontrolliert hatte, konnte der Vormieter gehen. Im Übergabeprotokoll steht leider nichts konkretes zum Kühlschrank, tatächlich sagte mir die Vermieterin aber über die Küche: "die Küche ist drin". Es ist übrigens eine sehr kleine Singelküche. Im Übergabeprotokoll ist aber vermerkt "Alle Gegenstände des Vormieters gehen ins Eigentum vom Mieter über" Ich habe diesen Mangel am Kühlschrank nicht gleich bemerkt, erst am späten Abend ist mir das Loch aufgefallen. Der Vermieterin habe ich sofort eine E-mail mit Foto geschickt und ihr gesagt, dass der Kühlschrank ersetzt werden muss. Ihre Antwort hat mich dann etwas geschockt: Den Kühlschrank hätte ich vom Vormieter übernommen und deswegen wäre er mein Problem..

Was mache ich jetzt? Wer muss für die Entsorgung des alten Kühlschranks (älter als 10 Jahre) aufkommen bzw. für die Anschaffung des neuen? Meiner Meinung nach ist der Kühlschrank Teil der Küche und damit nicht mein Eigentum, wenn sie sagt "die Küche ist drin". Oder?

Vielen Dank für die Antworten! LG Mara

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Kühlschrank, Mietrecht, Vermieter
Können sie mir den Freigang meiner Katzen verbieten?

Hallo Ihr Lieben, ich brauche dringend Rat und Hilfe. Und zwar, ich wohne seit drei Wochen in einer Erdgeschoss Mietwohnung mit meinen zwei Kater'n. Die Wohnung ist von privat und es hieß von Anfang an, Katzen seien erlaubt dort. In dem Wohnblock ist die Wohnbaugesellschaft mit drinnen im Keller. Vor zwei Wochen habe ich nach einer Katzentreppe angefragt und habe gestern diesbezüglich bescheid bekommen. Natürlich hieß es dann, nein, es ist mir nicht gestattet, die Kater durch eine Katzentreppe rauszulassen, weder noch ein Netz darf ich am Balkon anbringen. Der Balkon liegt leider vom Garten 3.5 Meter nach oben und meine zwei Terrorkater wollen andauernd herunterspringen. Das Nein wurde damit begründet: "Es kommen schon zu viele Katzen von auserhalb hier her, verwüsten die Blumenbeete und auserdem wäre ich doch eh glücklicher, wenn die Kater weiterhin als Hauskatzen gehalten werden." Ich habe mir extra eine Mietwohnung gesucht, in der ich Katzen halten und auch rauslassen darf, dann wird mir mal wieder ein Strich durch die Rechnung gezogen... Eine andere Mitbewohnerin des Hauses lässt ihre Katze ebenfalls vom Balkon aus raus, nur hat sie das Glück, das ihrer nicht zu hoch angelegt ist und so der Katze beim herunterspringen nichts passieren kann. Wenn diese wieder hinein möchte, holt sie sie durch die Haustüre wieder hinein. Da sagt die Wohnbaugenossenschaft anscheinend nichts. Ich möchte wegen ihr auch nicht unbedingt etwas sagen, sonst kann sie ihre auch nicht mehr rauslassen, nur wegen mir. Eine Hausordnung in dem Haus gibt es komischerweise auch nicht, in der etwas geschrieben sein kann, das die Katzen nur in der Wohnung gehalten werden müssen. Ein Mietvertrag besteht bei mir auch nicht, das ist üblich bei dem Vermieter, den ich habe. Ich habe mir schon überlegt, die Kater durch eine Treppe eben rauszulassen, wenn die von der Wohnbaugesellschaft nicht da sind, aber wenn ein Nachbar etwas sagt dagegen, kann ich wahrscheinlich mit heftigem Ärger rechnen und das möchte ich vermeiden. Wie kann ich weiter deswegen vorgehen? Oder soll ich mir gleich wieder eine andere Wohnung suchen? Ps: Bevor wieder Kommentare kommen wie von wegen, warum man sich dann eine Katze anschafft: Ich habe mich getrennt und die Katzen mitgenommen.

Katze, Mietrecht, Freigang
Wie viel Kindergeschrei muss man ertragen?

Hallo, Ich schreibe in meiner Not, weil ich seit 6Monaten Nachts nicht schlafen kann. Die Sachlage ist folgende:

Seit einem halben Jahr habe ich neue Nachbarn über mir im Haus, es sind Kroaten und Sie sprechen kein Wort Deutsch. Die Verständigung ist nur mit einem Übersetzer möglich... Ich selber bin schwerstbehindert und sitze im Rollstuhl und bekomme seit einem halben Jahr Nacht kaum ein Auge zu, da die Nachbarn eine ca. 1 1/2 Jährige Tochter haben, die jede Nacht bis zu 3-4 Mal die Nacht schreiend wach wird und jedes Mal bis zu 45 Minuten dran hält. Das Schlafzimmer ist genau über mein Schlafzimmer und ich werde jedes Mal davon wach, da die kleine so laut schreit und die Eltern Nachts die Haustüre auf machen mit dem schreienden Kind auf dem Arm. Das ist dann so laut das spätestens dann die anderen Nachbarn auch wach sind im Haus.

Der Mann von ihr arbeitet von 06-16 Uhr. In der Zeit von 07-14:30 Uhr hört man die Frau mit dem Kind höchstens einmal kurz. Ich bin inzwischen zu 100% sicher, dass die Frau tagsüber mit der kleinen schläft und das Kind deswegen Nachts nicht schläft und mich somit wach hält... Wenn der Mann von ihr von der Arbeit kommt höre ich die kleine immer nur lachen, da der Mann sich mit ihr beschäftigt und am Wochenende wenn er den ganzen Tag Zuhause ist, höre ich die kleine morgens schon lachen und er ist mit ihr am Spielen und Nachts schläft sie auch viel besser und wird nur maximal 1-2 Mal wach statt 3-4 Mal...

Ich habe es jetzt 6 Monate ausgehalten und mich nicht beschwert, aber ich schaffe es langsam nicht mehr, da ich auch mit Opiaten behandelt werde wegen meiner Schmerzen. Und ich tagsüber immer schlafen muss um den Schlaf nachzuholen ...

Ich weiß nicht was ich dagegen machen kann. Wenn Sie mich verstehen würden, würde ich sie freundlich ansprechen. Aber diese Option fällt ja weg... Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hilfreiche Tipps geben kann. Ich bedanke mich schon mal im voraus. LG Vivian

Mietrecht, Lärmbelästigung, Nachbarn, Ruhestörung
Lohnt sich eine teure Duschkabine in einer Mietwohnung?

Ich wohne seit knapp einundhalb Jahren in einer neuen Mietwohnung, Neubau, Baujahr 2015. Der Vermieter hatte im Bad allerdings nur eine Duschbrause installiert, jedoch ohne Duschkabine, also ohne Glaswände etc. Der Vermieter würde sich mit 300€ beteiligen, sofern ich eine Duschkabine einbauen möchte. Beim Einzug dachte ich, dass ich vielleicht doch ohne Glaswände zurecht komme, doch mittlerweise nervt es mich, weil ich ständig die Kalkrückstände wegwischen muss

Seit einer Woche habe ich mich im Baumarkt mal umgeschaut. Wenn man was einigermaßen qualitatives haben möchte, fängt die Rechnung bei ca. 750€ erst an inklusiv Einbauservice. Da wäre ich dann mit 450€ Selbstbeteiligung dabei. Für was hochwertiges und "Gscheits" müsste ich sogar über 1000€ zahlen. Wenn es meine Eigentumswohnung wäre, würde ich die teure Duschkabine nehmen. Aber ich weiß nicht, ob ich diese Wohnung später vielleicht doch kaufe oder nicht, hängt von meinem Job ab. Falls ich in 1-2 Jahren ausziehe, sehe ich das Geld vermutlich nie wieder...

Frage: Darf ich als Mieter beim Auszug fordern, dass der Nachmieter meine Duschkabine abkauft ? (Ähnlich wie bei einer Küche?) Falls nein, dann wäre ich ja gezwungen die Duschkabine wieder auszubauen. Dann müsste ich aber die Fliesen neu verlegen, weil man sonst die Löcher sieht. Darf der Vermieter das auf mich kostenmäßig abwälzen ? Falls die Löcher nur in die Fugen zwischen den Fliesen gehen, müsste man dann trotzdem neu verfliesen ?

Was würdet ihr tun an meiner Stelle ?

Badezimmer, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, duschen, Duschkabine
Betreten der Wohnung, Haus und Grundstück durch Vermieter?Was tun?

Wir haben in einem zwei Parteienhaus die untere Suterawohnung mit dazu gehörendem Garten und Terasse gemietet. Wir haben uns bis jetzt immer an unsere Pflichten 100% gehalten, alles immer sauber, regelmäßig bezahlt, usw. . Wir haben auch immer versucht ein gutes Verhältnis zum Vermieter auf zu bauen. Leider ist aber von Vermieterseite vieles schief gelaufen, was wir bis jetzt geduldet und runter geschluckt haben. Er ist immer wieder unangemeldet vor unser Wohnungstür gestanden, geklingelt, obwohl sich am Haupteingang unsere Klingel befindet. Dadurch haben wir erst erfahren dass er noch einen Schlüssel zum Haupteingang besitzt, und das Haus betritt nach Laune, wie es ihm passt. Er betritt auch unseren Garten und Terasse unangemeldet. Wir haben keine Ruhe mehr. Jetzt kommt aber das Schlimmste was jemanden passieren kann. Da eine Reparatur im Haus stattfinden muss, haben wir ihm für 2 Tage die Wohnungsschlüssel für unsere Wohnung gegeben, mit strikter Anweisung am 2. Tag abends die Schlüssel in den Briefkasten zu werfen, da wir nachts nach Hause vom Kurzurlaub kommen. Wir sind um 4 Uhr morgens nach Hause gekommen, leider war der Schlüssel nicht im Briefkasten. In der Wohnung war aber Chaos mit seinen Kisten und Arbeitskleidung und Schuhen. Um 4.30 Uhr haben wir uns übermüdet ins Bett gelegt. Kurz nach 7.00 Uhr war dann Krach, der Vermieter ist einfach in die Wohnung gekommen , während wir schliefen, und holte seine Sachen. Dann war im Garten den ganzen Vormittag Krach ohne dass wir davon wussten. Jetzt erst haben wir kapiert was er uns angetan hat, wir fühlen uns nicht mehr sicher. Was sollen wir tun, denn er versteht es nicht, er spricht von Unannehmlichkeiten, für uns ist es aber viel, viel mehr. Wir möchten nicht ausziehen, irgendwie muss aber das bisherige Verhalten des Vermieters aufhören, ohne Streit. Kann uns jemand einen Rat geben?

Mietrecht, Vermietung
Aufhebungsvertrag, Nachmieter und neue Wohnung?

Hallo allerseits, ich habe ein Anliegen.. ich wohne in einer Wohnung in die ich im September mit meinem Freund eingezogen bin, eine große 3 Zimmer Wohnung. Nun ist er ausgezogen und hat eine eigene Wohnung, wir haben gemerkt das das zusammen wohnen nicht klappt. Meine Eltern haben mich jetzt einige Monate groß unterstützt und seinen Mietanteil gezahlt, weil ich erst diesen Monat mit der Ausbildung fertig werde. Ich bin dann Erzieherin und werde wahrscheinlich erst ab September oder später 40 Stunden haben, zur Zeit sieht es danach aus, dass ich erst mal nur 25 Stunden bekomme. Meine Eltern wollen mich weiterhin etwas unterstützen, jedoch nicht mehr so arg, wie bisher, was ich natürlich nachvollziehen kann. Ich kann mir jedoch die Wohnung und mein Leben dann nicht mehr leisten, leider. Die Wohnung ist an sich nun auch zu groß für mich und meine beiden Katzen..

Die Wohnungen in meiner Stadt sind generell sehr teuer und ich habe mit dem Vermieter geredet, er schlägt vor, dass wir zur Not einen Aufhebungsvertrag machen und er Nachmieter sucht, ich solange die Miete dann noch bezahle. Am Montag habe ich noch mal einen Termin bei ihm und wir besprechen das ganze. Wenn ich ihm nun sage "Ja suchen sie sich bitte Nachmieter" dann muss ich auch auf Wohnungssuche gehen. Wenn ich nun aber bspw zum 1.8 eine Wohnung hätte und er erst zum 1.9 einen Nachmieter, dann müsste ich ja doppelt Miete bezahlen, also beide Wohnungen.... Oder? Und wenn ich erst zum 1.9 eine neue Wohnung hätte und er schon zum 1.8 neue Mieter, was passiert dann? Darf ich noch in der Wohnung bleiben?

Alles doof gerade :( bitte keine negativen Kommentare, ich bitte nur um ernsthaft Hilfe und Tipps.

Wohnung, Miete, wohnen, Gehalt, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Nachmieter
Vermieterin erlaubt nicht Familiennachzug, darf sie das?

Hallo Leute:)

Ich schildere einmal kurz die Situation: Wir wohnen derzeit in einer 3 Zimmerwohnung mit 70 qm. Vor 3 Jahren hat meine Mutter geheiratet und ihr Mann ist aus einem anderen Land zu uns gezogen.Bei seiner Tochter hat es gedauert bis wir das mit dem Visum etc geklärt haben und nun ist sie auch bei uns. Wir wollten ihren Wohnort anmelden beim Bürgeramt aber dazu braucht man die Wohnungsgeberbescheinigung. Unsere Vermieterin hat sich aber geweigert den Zettel auszufüllen und behauptet, die Wohnung sei für nur 4 Personen geeignet.

Auf http://www.mietrecht.org/mietvertrag/ueberbelegung-wohnung/ habe ich aber gelesen das eine Überbelegung nicht herrscht wenn :

  • Nach dem Urteil des LG Berlin vom 12.10.1985 – 64 S 137/85- liegt eine übermäßige Belegung des Wohnraums nicht vor, wenn für sieben Personen eine Wohnfläche von mindestens 63 qm zur Verfügung steht.

Und hier noch:

  • Ohne auf die Quadratmeterzahl abzustellen, hat das AG Zwickau mit Urteil vom 21.04. 1995 – 4 C 0438/95, 4 C 438/95- entschieden, dass eine drei Zimmerwohnung mit WC, Küche, Bad und Flur überbelegt ist, wenn sie von insgesamt sieben Personen bewohnt wird.

Zudem steht dort, dass wir bei Nachzug von näheren Familienangehörigen wie beispielsweise dem Ehemann und Stiefkindern ( wie es bei meiner Mutter der Fall ist ) nicht die Zustimmung der Vermieterin brauchen.

Habe ich da etwas falsch verstanden? Und wenn nicht, wie sollen wir weiter vorgehen? Welche Rechte haben wir als Mieter?

Über eine Antwort freue ich mich sehr

Freundliche Grüße

Wohnung, Mietrecht
Durchlauferhitzer Energieschaden Forderung gegen den Vermieter Durchsetzen?

Wir haben Probleme mit unserem Durchlauferhitzer bzw. mit dem Stromverbrauch. Anliegenden Text habe ich als Brief an unseren Vermieter gesendet. Der bestreitet die Sachlage und vor allem sei er nicht Verantwortlich. Er weist alles zurück und wir sollen die Dummen sein. Habe ich Recht?

Sehr geehrter Herr Vermieter, aufgrund der Wasserleitungssituation (kein bzw. nicht genügend Warmwasser) und dem damit in Zusammenhang stehenden Erhöhten Stromverbrauch haben Sie im Jahre 2014 die Fa. Gas und Wasser mit dem Austausch des Durchlauferhitzers beauftragt. Bedauerlicher Weise sank der Stromverbrauch nicht sondern Erhöhte sich sogar noch extrem. Alle in den 2 Jahren Durchgeführten Ermittlungen (Zählerprüfung durch RWE, Messung jedes einzelnen Stromverbrauchers, Stromcheck Energieberatung) führten immer wieder auf den Durchlauferhitzer zurück, dies wurde Ihnen unzählige Male mitgeteilt, Sie konnten sich das nicht vorstellen. Mittlerweile hat Ihre Rechnungsprüfung ergeben dass nicht ein Energiesparender Vollelektronischer Durchlauferhitzer wie mit uns Abgesprochen und durch Sie beauftragt verbaut wurde, sondern ein lt. eigener Auskunft des Herrn Gaswasser seit mindestens 5 Jahren aufgrund des Massiven Stromverbrauchs Verbotener alter Hydraulischer Durchlauferhitzer. Diesseits ist dadurch ein Energieschaden i.H.v. 2370,23 € incl. Anschaffungspreis neuer Durchlauferhitzer entstanden. Der Beweis der Ursächlichkeit ist erbracht, der Tägliche Durchschnittsverbrauch lag während der Zeit des Hydraulischen Durchlauferhitzers bei 24,77 KWh/Tag und ist seit Verbauung eines Vollelektronischen Durchlauferhitzers auf 14,6 KWh/Tag gesunken, auch der Überdurchschnittlich Hohe Wasserverbrauch hat sich Merkbar Reduziert, und das unter dem Aspekt das Aufgrund des Wasserschadens und der damit verbundenen Baustelle in dieser Zeit Täglich gewischt werden musste. Dies ist eine Absenkung um 41,06 % (Ersparnis über 100€ Mtl.) und entspricht bzw. übertrifft den Ihnen mitgeteilten und vom Hersteller ausgewiesenen Werten. Da mittlerweile drei Wochen seid unserem Gespräch vergangen sind und wir diesbezüglich nicht wie Abgesprochen über das Ergebnis der Ansprache Ihrerseits ggü. Herrn Gaswasser von Ihnen unterrichtet wurden möchten wir auf diesem Wege um Sachstandsmitteilung bitten, insbesondere da Sie selber ja im ersten Augenschein evtl. betrogen wurden. Ob Täuschung Ihrerseits da Sie annahmen ein elektrischer Durchlauferhitzer der EnEG/EnGV Referenzgruppe
Ob Marode Nädelöhrleitungen Ursächlich waren oder ein Mangel des Gerätes, der bereits mit Schreiben vom 26.03.2017 bezifferte Energieschaden i.H.v.2370,23 € ist entstanden. Sie sind zur Rücksichtnahme auf unsere Rechtsgüter als Mieter als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag i. S. v. § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet. Die Montage des DHH 21 S sowie/oder ein Mangel des Gerätes verstößt Eklatant gg. § 241 Abs. 2 BGB. Der Verstoß gg. § 241 Abs. 2 BGB löst Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB aus.

Stimmt das? Bitte Quellen nennen

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Mietrecht - darf der Vermieter ohne Ankündigung/Frist einen Gärtner beauftragen?

Hallo,

wir sind im Oktober in eine Wohnung mit Garten eingezogen. Bei Übergabe war im Garten seit bestimmt 1-2 Jahren nichts gemacht. Der Rasen war völlig vermoost, überall wuchs Unkraut, die Sträucher waren nicht geschnitten und kein Laub gerecht.

Im Herbst haben wir dann im Vorgarten Unkraut entfernt, Laub gerecht und einige Bäume geschnitten. Vor einer Woche haben wir nun einen Vertikutierer besorgt, Rasensaat, Dünger und Unkrautvernichter gekauft.

Heute treffe ich auf den Vermieter, der ankündigt, da wir nichts am Garten machen würden, einen Gärtner zu beauftragen und die Kosten auf uns umzulegen.

Darf er das? Vor allen Dingen - der Garten ist allein jetzt schon in einem gleichen, wenn nicht sogar besseren Zustand als bei Einzug.

Folgende Hinweise zum Garten finden sich in unserem Mietvertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich,den zu seiner Wohnung zugehörigen Garten regelmäßig und sorgfältig zu pflegen und in Ordnung zu halten. Dies umfasst insbesondere das regelmäßige Mähen der Rasenfläche sowie Sauberhalten der Wohnungszuwegung."

Außerdem steht in der Aufstellung zur Betriebskostenabrechnung: "Kosten der Gartenpflege: Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen (...)"

Danke!

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