Wohnungbegehung durch Vermieter - Welche Rechte?
Das Vermieterpaar will eine anlasslose Wohnungbegehung durchführen. In der Wohnung gibt es eine mitgemietete Ebk.Darf der Vermieter Schränke dort öffnen oder verlangen, dass Möbel verrückt bzw.Fensterbanke abgeräumt werden?Welche Rechte hat ein Vermieter bei ebensolcher,was darf er nicht und was muss der Mieter zulassen?
Mietrecht