Wäsche zum Trocknen am Fenster aufhängen - Fristlose Kündigung?

Hallo Leute,

leider ist meine Mutter etwas schwierig, man kann sie nicht davon überzeugen, dass es den Nachbarn tierisch auf die Nerven geht, dass die Fenster in unserer Etage auch im kalten Winter gekippt bleibt und Wäsche am Fenster Tag und Nacht hängen bleiben. Wir haben diverse Abmahnungen vom Vermieter bekommen, weil die Wäsche optisch die Nachbarn stören, soll man diese nicht aufhängen.

Das hilft alles nichts, meine Mutter hört eine Weile auf und dann macht sie weiter mit Wäschetrocknen am Fenster.

So kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn, dann bekommen wir irgendwann wieder ein Schreiben vom Vermieter, der uns das Wäschetrocknen verbietet. Jetzt hat der Nachbar ein Schreiben am Schwarzen Brett ausgehängt, dass wenn die Fenster nicht geschlossen werden, dass er diese absperren wird. Darf er das überhaupt?

Der Nachbar hält sich auch nicht an alle Regeln, das letzte mal hat er uns den Zugang zur Tür versperrt. Das kann ich aber aktuell nicht beweisen, da ich einfach nicht der Typ bin, Beweise wie ein Detektiv zu sammeln.

Eigentlich bin ich voll und ganz auf der Seite unseres Vermieters, da er uns schon sehr oft abgemahnt hat und meine Mama einfach nicht ihr Fehlverhalten aufgeben möchte. Allerdings will ich auch nicht wegen des Fehlers meiner Mutter eine fristlose Kündigung kassieren.

Muss ich mir darüber Sorgen machen, dass wir bald eine Kündigung, sogar eine FRISTLOSE Kündigung bekommen können?

Ich habe in letzter Zeit enorm viel Druck bei Mama gemacht und jetzt hat sie endlich aufgegeben und hängt zumindest keine Wäsche mehr.

Nun aber gibt es wieder Stress wegen gekipptem Fenster bei Kälte. Ich möchte keine Streitigkeiten aber diese ereignen sich auch dann wenn man das selber nicht verursachte :(

Bitte helft mir.

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Was tun wenn die Heizung nicht geht und der Vermieter nichts unternimmt?

Hallo Leute. Ich brauche euren Rat. Bin vor einem Jahr mit meinem Kind in dieser Wohnung eingezogen. Habe es später fest gestellt,daß nur die Hälfte Heizung ging. Wir haben keine Heizung in der Küche und im Bad, außerdem sind noch im Dachgeschoß und es war schon damals richtig kalt. Dieses Jahr geht die Heizung gar nicht mehr. Der Vermieter war hier dreimal und hat jedes mal mit dem Wasser und Heizung "gespielt" , es ist ein bisschen lauwarm geworden, er sagte es wird jetzt richtig heiß. halbe Stunde später ist es ganz ausgegangen, und dreimal das gleiche. Bis jetzt war es auch nicht so kalt, ich gehe ganztags arbeiten, mein Kind kommt auch spät von der Schule und bis jetzt war es zu aushalten, aber seit paar Tagen habe ich Urlaub und habe überall Krämpfe bekommen, so eiskalt hier ist.

Außerdem es läuft Wasser vom Dach runter. Wenn es stark regnet, muss ich bei jedem Fenster alte Handtücher und Eimer legen, damit der Boden nicht nass wird. Am Dach gab es riesige Wasserflecken, habe immer alles gleich gezeigt. Er sagt ja, ja, ich werde nächste Woche vorbei kommen und reparieren. Seit einem Jahr hat sich nichts verändert.

Ich habe schon langsam das Gefühl, dass er mich für dumm hält. Weiß gerade nicht genau, was ich machen soll. Ich habe ja Kind und möchte kein Stress mit ihm haben, Übrigens die Mieter unter mir haben auch Kinder und bei denen wird auch nur die Hälfte Heizung warm.

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Was tun wenn Vermieter sich nicht an mündliche Absprache hält - (Hundehaltung)?

Hallo, In meinem Mietvertrag steht wie üblich 'Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters'. Mein 1. Hund ist abgeklärt und genehmigt, ich sollte morgen einziehen. Laut meines Wissens darf ein Vermieter einen Hund auch nur verbieten, wenn wichtige Gründe vorliegen. Ein Verdacht, dass ein Hund bellen KÖNNTE, reicht doch da nicht? Beim durchgehen des Vertrages hat meine Vermieterin mir gesagt, dass ich gern einen zweiten Hund anschaffen darf, weil wir uns kennen und sie weiß, dass ich erfahren bin und stets gut erzogene Hunde hatte.

Nun habe ich mir einen Welpen gekauft und ihr das gestern mitgeteilt. Sie hat mir gesagt, dass ein großer Hund (Labrador Mix in dem Fall) & schon gar kein Welpe infrage kommt, da ich über einer Arzt Praxis wohne und die sich beschweren könnten.

Dass dieses Argument total unsinnig ist, habe ich ihr gesagt und auch, dass ein Welpe was das angeht viel besser ist, als ein erwachsener Hund, der schon 'fertig' erzogen ist und eventuell Verhaltensauffälligkeiten hat. Sie löst aber nicht mit sich reden. Sie hat mir, wie gesagt, mündlich zugesichert, dass ich mir einen Zweithund anschaffen darf. Dabei hat sie keine Einschränkungen genannt.

Mein Mietverhältnis würde am 01.11. beginnen. Ich möchte mir wirklich nur im Notfall einen Anwalt nehmen, da ich nicht Rechtsschutz versichert bin.

Ich bin tottraurig, es war von Anfang an besprochen, dass es früher oder später 2 Hunde sein würden und selbst wäre es kein Thema gewesen, bin ich der Meinung, dass mir so einfach ohne vernünftige Gründe kein Hund verboten werden kann. Mein Recht einklagen möchte ich nicht, denn ich möchte nirgends leben, wo ich und meine Hunde nicht willkommen sind.

Danke

Ich würde gern wissen, was ich tun kann. Kann man den Vertrag für nichtig erklären oder fristlos kündigen? Bitte keine Vermutungen, sondern nur Wissen.

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Wie werde ich einen Untermieter los?

Kurz vorab: ich habe schon sehr viel gegoogelt, aber Mietrecht scheint sehr komplex zu sein.

Die Ausgangslage: Ich bin Hauptmieter und habe ein unmöbliertes Zimmer in der Wohnung, die ich selbst auch bewohne, untervermietet. In dem Untermietvertrag haben wir 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsletzten vereinbart. Die Kündigung zum 30.11. habe ich dem Untermieter schriftlich vor über einer Woche ausgehändigt (mein Lebensgefährte und Mit-Hauptmieter ist Zeuge), jedoch wollte der Untermieter mir den Erhalt nicht schriftlich bestätigen. Ein Einschreiben per Post hat er abgelehnt (dem Postboten nicht die Tür geöffnet, das Einschreiben nicht in der Filiale abgeholt).

Es gibt sehr viel Streit in der Wohnung, was es unzumutbar macht, weiter zusammen zu wohnen. Ich fühle mich daheim nicht mehr wohl und will kaum noch mein Zimmer verlassen. Der Untermieter hat mir im September mündlich eine Kündigung ausgesprochen, diese aber am selben Tag noch zurückgezogen. Es kann aber nicht so weiter gehen. Er hat von den zehn Monaten 2017 in nur dreien die Miete pünktlich gezahlt, die restlichen sieben Monate kam die Zahlung erst zwischen dem 10. und dem 20., obwohl es eine Vorab-Miete sein soll (laut Vertrag). Sprich, sogar eine außerordentliche Kündigung ist hier rechtens.

Aber: Was mache ich denn nun, wenn der Untermieter zum 1.12. noch nicht ausgezogen ist?

Eine Räumungsklage dauert schließlich ewig...

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, mitbewohner
VVermieter droht mit Kündigung des mietverhältnisses?

Mein Vermieter hat mir gestern einen Brief mit Forderungen zugestellt und im Falle eine Zuwiderhandlung mit Kündigung gedroht. Dabei erfülle ich alle Aufforderungen. Das würde beim letzten Gespräch auch schon mündlich erklärt. Man muss noch erwähnen, das sich die Mietsituation seit dem Einzug des neuen Obermieters verschärft hat. Dieser tritt gegen meine Glaswohnungstür, das diese letztens aufgesprungen ust, ohbe das wir das benerkt hatten, da ich einen Vorhang dabor habe und die türe nur etwa 2 cm aufgesprungen ist. Ich habe den Vermieter darauf angesprochen, das ich eine Bessere Tür haben möchte, da man befürchten muss, das die Türe eines Tages kaputt geht. Dabei sind m.E. Glastüren als wohnungstüren ungeeignet. Eine neue, einbruchssichere Tür würde der Vermieter nicht einbauen, da seiner Meinung nach Glastüren die besten Türen seien. Auch eine neuer Einbau neuer Türisolierungen lehnt der Vermieter ab. Man kann also sagen, man hat mich auf dem kieker. Ich wohne nun seit vielmehr 13 Jahren hier, aber was sich nun auf einmal hier abspielt isr nicht mehr normal. Der neue Obermieter erzählt dem Vermieter irgendeinen Stuss , und leider Glaubt mein Vermieter dem Typen. Egal, wie ich mich hier drehe und Winde, ich kann es den Leuten nicht recht machen. Diese neuen Forderungen vom Vermieter stellen für mich eine Gängelung dar. Was ist also zu tun?

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Recht, Mietrecht, Vermieter, Streit
Schimmel/Stockflecken in Mietwohnung?

Hallo. Wir sind vor 4 Monaten in eine Soudterrain Wohnung gezogen. Aufgrund der Baulage (am Hang) liegt diese Wohnung direkt neben dem Keller des Mehrfamilienhauses. Uns ist nun aufgefallen, dass wir im Schlafzimmer einen kleinen Schimmelfleck (links neben dem Fenster) und braune Stockflecken (?) an der Wand wo Bett und Nachttisch stehen. Bett und Nachttisch können durch die Fußleiste nicht direkt an der Wand stehen. Beide Flecken sind an der Außenwand des Hauses (diese ist quasi in der Erde). Die Flecken sind direkt über der Fußleiste. Wenn man an die wand klopft hört es sich dort ziemlich hohl an (als wäre eine zweite Rehgips Wand vor die eigentliche gezogen worden). Beim Mietvertrag müssten wir auch eine extra „lüftungsanleitung“ unterschreiben, was uns vermuten lässt, dass eventuell vorher schon Schimmelprobleme vorhanden waren. Vor unserem Einzug würde die Wohnung komplett renoviert vom Vermieter.

Unserer Meinung nach lüften wir ausreichend! Und da wir erst so kurze Zeit in der Wohnung sind finden wir es echt komisch. Würden nicht normale „Lüftungs Schimmel Flecken“ ehr oben an der Wand entstehen?

Wie soll jezzz weiter vorgegangen werden? Das ganze läuft über eine Gesellschaft und wir vermuten, dass sie erstmal behaupten werden, dass wir falsch gelüftet hätten.

Bundesland ist HESSEN falls dies etwas zur Sache spielt. Gibt es dort Mieterschutzbunde?

Danke!

Miete, Schimmel, Mietrecht, Anwalt, Baumängel, Mieterschutz, mietkuerzung
Ersatz blinder alter Scheiben in einer günstigen Mietwohnung - kann Mieter darauf bestehen?

Hallo,

ich habe eine renovierungsbedürftige Wohnung zu einem günstigen Preis bekommen. Bedeutet dieses, dass der Vermieter jeglicher Pflichten enthoben ist?

Ich habe hier bereits mit bescheidenen Mitteln von Sozialhilfe sehr viel gemacht, die Wohnung mit Glück und Helfern auf einen normalen bescheidenen Standard gebracht, dem Vermieter sehr viel Arbeit abgenommen. Er nimmt es alles hin als sei es nichts, und verlangt immer wieder nur Dankbarkeit von mir diese Wohnung bekommen zu haben. Er ist im Irrglauben, die Gemeinde hätte hier für Flüchtlinge alles getan, und diese hätten alle Mängel hingenommen, wie fehlender Waschmaschinenanschluss etc.

Leider musste ich erst später feststellen, dass 3 Scheiben blind sind, eine Balkontür und 2 kleine Scheiben. 1 Dachfenster hier in meinem Büro soll ausgetauscht werden, dieses wollte er machen, aber den Austausch der blinden alten Scheiben bezeichnet er als "Luxus". Diese Scheiben sind aus dem Jahre 1973, sie weisen einen ug-Wert von 3,0 aus. Ist dieses überhaupt noch zulässig? Ich hatte einen Fensterbauer hier, wegen eines Angebots, und der hat ein Angebot gemacht über neue Scheiben mit ug-Wert 1,0, der heute Standard ist, mit dem Hinweis, dass eigentlich die anderen Scheiben auch auf diesen Standard gebracht werden müssen. Ist es zulässig, noch Wohnungen mit Fenstern mit einem ug-Wert von 3,0 zu vermieten?

Nach meinen Infos berechtigt eine einzige blinde Scheibe zu einer Mietminderung von 5 %. Anbetrachts der günstigen Miete habe ich da noch nichts getan, aber wenn sich der Vermieter weiter weigert, hier irgendetwas zu tun, mit dem Argument, dieses sei alles "Luxus", sollte ich da einen Anwalt schreiben lassen? Ein Heizkörper im Flur liess sich nicht ausstellen, und er behauptete einfach, das sei normal, er sei so eingestellt. Gestern war der zuständige Heizungsinstallateur des Hauses hier, und hat den kleinen Regulator im Ventil herausgezogen, und glücklicherweise ist die Heizung dann auch kalt geworden. Das war totaler Schwachsinn, was der Vermieter gesagt hat, ich habe ihn hierüber auch informiert, dass ansonsten die Heizung hätte ausgetauscht werden müssen, und zwar auf seine Kosten, dieses sagte der Installateur. Aber der Vermieter stellt sich auf taub, und zeigt mir gegenüber nicht einmal Respekt. Ich wollte über das Angebot über die Fenster informiert sein, dieses hatte ich mit dem Fensterbauer vereinbart, da ich den Fenstertyp wissen muss, damit dafür noch ein entsprechendes Plissee gefertigt wird, aber nun bleibe ich draussen vor der Tür, und darf das Angebot nicht sehen und bekommen zur Information.

Es ist ein sehr schwieriges Verhältnis, der Vermieter ist ein älterer Franzose.

Wie sieht die Sachlage hier aus, und was kann ich wie am besten durchsetzen?

Danke für gute Antworten!

Energie, Recht, Mietrecht, Fensterbau
Kündigungsfrist 3 Monate Mietwohnung trotz mündlicher Zusage einen Nachmieter zu finden?

Guten Abend, am 15.09.2017 habe ich meine Wohnung bei einem Bauverein gekündigt. Am 18.09.2017 erfolgte bereits die Wohnungsabnahme. Bei der Abnahme fragte ich ob ich einen Nachmieter zum 01.10.17 suchen darf. Dies wurde bejaht. Daraufhin haben sich fünf Personen beim Vermieter (Bauverein) vorgestellt, die die Wohnung ab dem 01.10.2017 anmieten wollten. Diese Personen wurden vom Vermieter alle, bis auf eine sehr hartnäckige Dame, ignoriert. Die Dame hat daraufhin ein Angebot erhalten und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, unter anderem auch einen Übernahmevertrag mit mir. Ich bin bereits zum 30.09.17 ausgezogen, was auch in meiner Kündigung vermerkt war. Der Dame (mögliche Nachmieterin) wurde nun gesagt, dass die Wohnung erst ab dem 01.01.2018 anzumieten sei, man jedoch eine Ausnahme machen zum 01.12.2017 machen könnte. Das würde aber noch lange nicht heißen, dass sie die Wohnung auch bekäme. Ich kann es mir nicht leisten doppelt Miete zu zahlen und habe auf das Wort des Bauvereins bei der Wohnungsabnahme gehofft :"ich solle mir keine Sorgen machen, sie seien auch über das Mietverhältnis hinaus für mich da." Darf der Bauverein so vorgehen, wenn ich die mündliche Erlaubnis habe, einen Nachmieter zu finden? Habe ich ein Recht einen Teil der Miete einbehalten, wenn ich dort nicht mehr wohne? Vielen Dank für eine Rückmeldung. Freundliche Grüße, Sandra Schmidt

Recht, Mietrecht, Kündigungsfrist, Wirtschaft und Finanzen

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