Meine Schwester lebte zuletzt in einer Obdachlosenunterkunft in Brandenburg.
Nach Schlaganfall ist sie behindert mit Pflegestufe 5, halbseitig gelähmt, neurologisch nicht ansprechbar.
Ein Berufsbetreuer wurde eingesetzt.
Es versteht sich von selbst dass eine Rückgang in die alte Wohnung nicht möglich ist.
Ein Pflegeheim hat die zunächst erbrachte Zusage wieder zurückgezogen mit der Begründung, dass sich die Reha verlängert hat.
Danach haben wir als Familie (In BaWü) die Pflege zugesagt.
Die alte Wohnung wurde aufgelöst indem alles vernichtet oder verkauft wurde was sie noch hatte inkl. aller Kleidung und alles persönliche Hab und Gut inkl PC, die Festplatte wurde geschreddert ohne Datensicherung ....
Stimmt nicht ganz - geblieben ist Ihr ein altes Liederbuch - MEHR NICHT.
Angeblich wurde nicht einmal Sparbuch und Personalausweis ... aufgefunden.
Umzugskosten sind daher sehr gering. Das einzige was von den Umzugskosten geblieben ist, dass sie selbst per Krankentransport von Brandenburg nach BaWÜ befördert werden musste.
Anträge wurden rechtzeitig gestellt.
Krankenkasse sagt, sie kann den Krankentransport von der REHA nur bis Cottbus übernehmen.
Sozialamt sagt: Sie darf die Kostenübernahme der Krankenkasse nicht aufstocken.
Bleiben über 500 E für den Krankentransport.
Die Rente meiner Schwester ist geringer als die Grundsicherung und wird daher durch Grundsicherung aufgestockt.