Von der Versicherung abgemeldet wegen Kündigung kein Jobcenter, wie werde ich jetzt wieder versichert?

Hallo!

Ich hoffe jemand kann mir helfen, es ist eine lager Text, aber ich hoffe ein paar Leute lesen es durch...

ich bin bei der AOK Plus (Gesundheitsversicherung) und habe bis vor ca. 2 Monaten gearbeitet. Wurde dann gekündigt, könnte aber kein ALG bekommen, (weil mir damals mein Reisepass, Aufenthaltstitel, Bankkarte und Versicherungskarte gestohlen wurde, also meine Tasche wo alles war und könnte keine Kontoauszüge vorlegen), das heißt ich habe 2 Monate weder gearbeitet noch Leistungen bekommen. Jetzt möchte ich anfangen zu arbeiten und mein Arbeitsgeber braucht eine Kopie meiner Versicherungskarte. Habe bei AOK Plus angerufen und gesagt bekommen, das ich nicht Versichert bin. (??) Und müsste mich erst Rückwirkend für 2 Monate freiwillig versichern und selber bezahlen. Und erst dann werde ich eine neue Karte bekommen können.

  1. Kann man denn in DE nicht Versichert sein? Muss mir meine Versicherung nicht trotzdem erst eine neue Karte senden, damit ich anfange zu arbeiten und mich meine Schulden für die 2 Monate erst nachher ggf. in Raten zahlen lassen??
  2. Kann ich jetzt zur einer anderen Versicherung gehen und mich ab den Tag versichern lassen, wenn meine nächste Arbeitsverhältnis beginnt und das mit der AOK Plus später klären?
  3. Was kann ich nocht in dieser Situation unternehmen?

Bitte schreibt nichts mit Jobcenter, das geht nicht!!!!

Vielen Dank im vorraus!

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Krankenversicherungsnachweis für die Uni?

Hallo, ich will mich endlich an die Uni einschreiben, aber eine Sache verstehe ich nicht.

Was ich bringen soll ist: "aktueller Krankenversicherungsnachweis (gültig ab 01.10.2019)"

Jetzt etwas über mich: Ich arbeite jetzt noch, also ich bin pflichtversichert, aber bald möchte ich kündigen und mit dem Beginn des Studiums werde ich momentan ohne Arbeit. Bekomme ich von meiner Krankenkasse eine Bestätigung, dass ich ab 1.10 versichert werde? Und wird sich etwas ändern, nachdem ich mein Job gekündigt habe?

In der Mail von der Uni steht auch:

Studierende bis zum Alter von 30 Jahren fallen an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland unter die

gesetzliche Versicherungspflicht.

Der studentische Tarif bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt etwa 90 € pro Monat.

Sie erhalten von Ihrer Krankenversicherung für die Immatrikulation einen speziellen Versicherungsnachweis namens

„Formular zur Einschreibung an einer Hochschule“; eine Mitgliedsbescheinigung ist nicht ausreichend.

Gern können Sie eine gesetzliche Krankenversicherung direkt bei uns beantragen.

Studierende aus EU-Ländern legen bitte ihre Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance

Card, EHIC) bei der Einschreibung vor.

Heißt das, dass ich sowieso 90 Euro pro Monat bezahlen muss? Auch wenn ich während des Studiums arbeite? Mann, worum gehts da uberhaupt? Sorry für die Fehler, ich schreibe nicht in meiner Muttersprache.

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Sozialamt verwehrt Umzugskosten?

Meine Schwester lebte zuletzt in einer Obdachlosenunterkunft in Brandenburg.

Nach Schlaganfall ist sie behindert mit Pflegestufe 5, halbseitig gelähmt, neurologisch nicht ansprechbar.

Ein Berufsbetreuer wurde eingesetzt.

Es versteht sich von selbst dass eine Rückgang in die alte Wohnung nicht möglich ist.

Ein Pflegeheim hat die zunächst erbrachte Zusage wieder zurückgezogen mit der Begründung, dass sich die Reha verlängert hat.

Danach haben wir als Familie (In BaWü) die Pflege zugesagt.

Die alte Wohnung wurde aufgelöst indem alles vernichtet oder verkauft wurde was sie noch hatte inkl. aller Kleidung und alles persönliche Hab und Gut inkl PC, die Festplatte wurde geschreddert ohne Datensicherung ....

Stimmt nicht ganz - geblieben ist Ihr ein altes Liederbuch - MEHR NICHT.

Angeblich wurde nicht einmal Sparbuch und Personalausweis ... aufgefunden.

Umzugskosten sind daher sehr gering. Das einzige was von den Umzugskosten geblieben ist, dass sie selbst per Krankentransport von Brandenburg nach BaWÜ befördert werden musste.

Anträge wurden rechtzeitig gestellt.

Krankenkasse sagt, sie kann den Krankentransport von der REHA nur bis Cottbus übernehmen.

Sozialamt sagt: Sie darf die Kostenübernahme der Krankenkasse nicht aufstocken.

Bleiben über 500 E für den Krankentransport.

Die Rente meiner Schwester ist geringer als die Grundsicherung und wird daher durch Grundsicherung aufgestockt.

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