Vollzeit arbeiten zwischen Abitur und Studium?

3 Antworten

Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, dann kannst du für diese 2 Monate auch Vollzeit arbeiten, es gibt nämlich eine Übergangszeit von 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Die Höhe deines Einkommens spielt auch keine Rolle, da es fürs Kindergeld schon seit dem 01.01.2012 keine Einkommensgrenze mehr gibt.

Eine Familienversicherung ist dann in dieser Zeit nicht möglich, da du dann selber ein Mitglied einer KK - wirst, da es sich dann um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt, du also mehr als max.monatlich 450 € Brutto verdienst, bis zu diesem Betrag wäre eine Familienversicherung auch weiter möglich.

Ab deinem Studium geht es dann wieder, solange du noch unter 25 bist und nebenbei nicht mehr als 450 € Brutto im Monat verdienst.


siola55  07.08.2019, 22:35
Eine Familienversicherung ist dann in dieser Zeit nicht möglich, da du dann selber ein Mitglied einer KK - wirst, da es sich dann um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt, du also mehr als max.monatlich 450 € Brutto verdienst, bis zu diesem Betrag wäre eine Familienversicherung auch weiter möglich.

Falls eine kurzfristige Beschäftigung möglich ist für max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, dann wäre auch weiterhin die kostenlose Familienversicherung über die Eltern möglich und dieser kurzfristige Minijob ist dazu noch sozialversicherungfrei, jedoch nicht steuerfrei!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

isomatte  08.08.2019, 10:38
@siola55

Stimmt, hatte ich ganz vergessen, danke für den Nachtrag.

Hallo,

besteht eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Alter über oder unter 23 Jahre?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

loleyy 
Beitragsersteller
 07.08.2019, 17:35

Ich bin 19 Jahre alt und über die gesetzliche Krankenversicherung meines Vaters mitversichert.

RHWWW  08.08.2019, 07:58
@loleyy

Beschäftigungen zwischen Abitur und Studium sind versicherungsfrei, wenn sie 3 Monate nicht übersteigen. Der Arbeitgeber benötigt Unterlagen über das Studium anb Oktober.

Wenn die Einkommensgrenze von 445 bzw. 450 Euro brutto monatlich für maximal 3 Monate innerhalb eines Jahres überschritten wird (mehrere Zeiträume werden ggf. addiert), bleibt die kostenlose Familienversicherung über die Eltern bestehen.

Grundlage: § 10 SGB V und § 8 SGB IV

.... gratuliere, dann versuche einen Job/Nebenjob im kirchlichen Dienst zu bekommen. Kindergeld kommt weiterhin an die Eltern.

Deren ev. Studierendenwerk lobt aus üppige Stipendien, bis zur Dissertation.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung