Antrag auf Pflegegrad - darf Pflegeperson selbst Pflegegrad haben?
Hallo zusammen,
habe hier ein sehr spezielle Frage zum Pflege- und Sozialrecht.
Mein Pflegedienst hat mir nahegelegt einen Pflegegrad zu beantragen. Bin derzeit nur in ambulanter Behandlung. Pflegestufe 2 wäre schon möglich bei mir.
Darf die Pflegeperson, welche mich demnächst pflegt auch selbst einen leichten Pflegegrad haben? Leider habe ich nicht so viele Personen aus meinem Umfeld die in Frage kommt.
Ich bitte um Antworten und eure Erfahrungen.
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Hallo,
der Medizinische Dienst trifft eine Entscheidung in seinbem Gutachten: die häusliche Pflege istz sichergestellt: ja nein
Das ist der entscheidende Punkt für die Pflegekasse, ob Pflegegeld bewilligt wird.
Gruß
RHW
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wenn sie z.B. starke Sehbeeinträchtigungen hat und er im Rollstuhl sitzt, kann die Ergänzung passend sein.
Wenn die Kombination nicht passt, kann der MDK ins Gutachten schreiben, das häusliche Pflege nur sichergestellt ist, wenn der Pflegedienst das Duschen/Baden übernimmt.
Ich habe meinen Mann mehrere Jahre alleine zu Hause gepflegt. In diesem Fall muss zweimal jährlich eine Pflegeberatung gemacht werden. Heißt, es kommt jemand, in meinem Fall von der Diakoniestation, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist, oder ob es Probleme gibt.
Dabei kam auch mal das Gespräch auf ein Ehepaar, dass sich gegenseitig als Pflegeperson angegeben hat. Nach Aussage der Dame, die bei uns die Prüfung gemacht hat, geht das nicht.
Wenn du doch schon von einem ambulanten Pflegedienst betreut wirst, dann kannst du das doch auch mit Pflegegrad so weiter machen. Wozu brauchst du dann noch eine weitere Pflegeperson?
Für die Abrechnung mit der Kasse empfiehlt sich in deinem Fall die Kombinationslösung. Heißt, der Pflegedienst rechnet seine Leistungen mit der Kasse ab. Bleibt von dem Pflegegeld, dass dir monatlich aufgrund des Pflegegrades zusteht, noch etwas übrig, bekommst du es. Reicht das Pflegegeld nicht, musst du draufzahlen.
danke für deine Erfahrung. Da es um eine psychische und auch orthopdädische Erkrankung geht, möchte ich aber gern von einer Pflegeperson aus der Famile gepflegt werden und nicht weiter vom Pflegedienst. Hast du info, ob da Ehepaar die Pflegekonstellation ändern musste? Generell wo ist das eigentlich geregt, welche Voraussetzungen die Pflegeperson haben muss?
Theoretisch ist alles möglich.
Aber:
Die Pflegekasse und der MDK schauen da schon ganz genau hin.
Von der Logig her ist es nicht möglich, dass eine selbst pflegebdedürftige Person ( ab Pflegegrad 2) eine andere pflegebedürftige Person pflegt versorgt.
Denn die Person die pflegt muss körperlich und geistig dazu in der Lage sein die pflege übernhemen zu können.
Grüße von einem Krankenpfleger Pflegedienstleiter und Pflegeberater
ok heisst das also, ich könnte trotzdem eine Pflegeperson (mit eigenem Pflegegrad) als meine zuständige Pflegeperson angeben?