Welche Klimaanlage ist angemessen?

  • Meine Schwester Pflegestufe 5
  • Meine Mutter Pflegestufe 5
  • Meine Mutter hat Astma und extreme Pollenalergie
  • Meine Mutter wird künstlich beatmet
  • wir finanzieren die Klimaanlage mit privaten Mitteln keine öffentlichen Mittel von Pflegekasse, Krankenkasse oder Sozialamt
Wir möchten diese Anlage kaufen: Ururu Sarara

Luft-Luft-Wärmepumpen Innengerät „Ururu Sarara“ | Daikin

Die Anlage ist so hochwertig, dass diese selbst von Fachfirmen nur einmal im Jahr verbaut wird. ein echtes High-End Produkt.

!!!Grund meiner Frage: Betreuungsbehörde meint - die Anlage ist überzogen.!!!

Wir brauchen 3 Anlagen

  • Zimmer meiner Schwester
  • Zimmer meiner Mutter
  • Wohnzimmer

Gesamtkosten mit Installation 13.800€

Meine zweite Schwester und ich brauchen keine eigene Anlage für unser Zimmer.

Die Anlage kann alles: Kühlen, heizen, Luft Bakterienfrei, Be- und Entfeuchten, Pollenfilter, Frischluftzufuhr inklusive pollenfrei und bakterienfrei und geheizt oder gekühlt. Die eierlegende Wollmilchsau.

Entscheidend ist auch: Selbstreinigend + spart zusätzlich 25% der Energiekosten

Dies spart 50% der Wartungsgebühren. Da Firmen bei Wartung ordentlich abzocken kostet eine Wartung im Jahr bis zu 700€. In 10 Jahren sind das Einsparungen von 4000-5000€

Da so auf mindestens 50% der Wartung verzichtet werden kann reduzieren sich die Kosten das sie nur noch so viel wie eine gute Anlage leistet aber Spitzenwerte.

Spart ferner Energie A+++ in Heizen und Kühlen!

Überzogen?

Wäre diese Anlage sogar für den Otto Normalverbraucher eine Option?

Pflege, Kühlung, Wärmepumpe, Klimaanlage

Familien-Bande extrem

Hallo
Mich würde eure Meinung interessieren zu meiner "Familie"

Meine Mutter, eine alleinerziehende Krankenschwester mit drei Kindern, lebte mit uns in einer Sozialwohnung. Dennoch ermöglichte sie mir als ihrem jüngsten Sohn den Traum eines eigenen Computers – für 4.000 DM. Keines meiner Geschwister protestierte. Auch später erhielt ich immer wieder neue Computer, ohne dass ein Gleichheitsprinzip eingefordert wurde.

Meine älteste Schwester durfte später studieren und promovieren. Später kauften meine Mutter und eine meiner Schwester und ich gemeinsam ein Haus, und leben seither zusammen in einer Wohneinheit.

Als unser Großvater Pflegefall 5 wurde, verkauften wir das Haus und erwarben ein barrierefreies, um ihn bestmöglich pflegen zu können (ohne Fremdhilfe). Später, als ich gut verdiente, erfüllte ich den Kindheitstraum meiner mittleren Schwester: einen Pool im Garten für 30T. Ein Ausgleich weil sie immer auf Alles verzichten musste.

Die größte Herausforderung kam, als unsere Mutter pflegebedürftig wurde. Mit Pflegegrad 4, später sogar 5, übernahmen wir rund um die Uhr ihre Versorgung – ohne Pflegedienst. Auch meine älteste Schwester, die später Pflegegrad 5 erhielt, wurde von uns ohne externe Hilfe betreut. Um die Pflegebedingungen zu optimieren, investierten wir zusätzlich 60.000 € privates Geld in den Umbau unseres Hauses.

Unsere Geschichte zeigt: Wahre Familienbande bedeuten mehr als nur Verwandtschaft – sie bedeuten Zusammenhalt, Verantwortung und bedingungslose Unterstützung.

Wir haben alle profitiert und leben noch immer alle zusammen.

Obwohl meine mittlere Schwester und ich jeder von uns täglich 16 Stunden Pflege leisten geht es uns gut und wir erlauben uns dennoch unseren eigenen kleinen Freiraum - und wir vermissen Nichts - im Gegenteil wir leben im eigenen selbst geschaffenen Urlaubsparadies.


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Geld, Erziehung, Beziehung, Eltern, Familienprobleme, Geschwister

Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

Finanzen, Geld, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Betreuung, Betreuungsrecht, Grundsicherung, Sozialamt, Bürgergeld