Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

Finanzen, Geld, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Betreuung, Betreuungsrecht, Grundsicherung, Sozialamt, Bürgergeld
Neue PV Anlage - welcher Anbieter?

Es wird ernst: 16,x KW Peak auf Norddach ca. 15 Neigung / Ertragsschätzung mindestens 80 %

Speicher 14 KW mit Notstrom

Rund 10 Anbieter habe ich angefragt aber viele konnte ich von vornherein ausschließen.

Die gewählten Anbieter verlangen alle ungefär das gleiche ca. 40 T - ich weiß es ist viel zu teuer aber ich erwarte höchste Qualität und lange Lebensdauer.

Alles natürlich mit Komplett Montage da ich selber nichts machen kann.

Welche Kombination von Wechselrichter, Speicher und Module ist die Beste?

Anbieter 1:

  • 34 Stk Bauer Hochleistungs-Solarmodule (BS-420-108M10HBB mit 420 Wp)
  • Fenecon Home 20kW mit 14 kWh
  • FENECON Home Hybrid-Wechselrichter 20 kW, inkl. Hochvolt- Batterie mit 14 kWh Kapazität

Anbieter 2:

  • Titans R S M 4 0 - 8 - 3 8 5 M B - 405 MB oder Heckert Solar NEMO® 2.0 60 M BLACK
  • 15KW Wechselrichter 3Phasen Hybrid Azzurro 3PH HYP15000 ZSS + Energiemanager Azzurro Meter 3Ph HYD
  • Stromspeicher Azzuro Energy Batterie Z3 HV 15,36Kw

Anbieter 3:

  • Solar Fabrik 420 W S4 Innovation Powerline N Glas/ Glas Solar Fabrik Mono S4 Mono Halfcut, Glas/Glas, n-type, 30 mm
  • 10 Stk SUNPRO Athena 800 Leistungsoptimierer
  • LYNUS Hybrid Inverter 15 kW inklusive Batterieturm 14,7 kWh & Connect Box

Billiganbieter: (ca. 30 T)

  • Qualitäts-Photovoltaikmodul TWISUN FULL-BLACK Doppelglas mit 410 W
  • Wechselrichter Growatt MOD 10KTL3-X 3-phasiger Wechselrichter
  • Growatt ARK 10,2H Solarspeicher mit 10,24 kWh EUR Speicherkapazität
Strom, Stromverbrauch, Elektriker, Photovoltaik, Solaranlage
Mit Klimaanlage heizen?

Macht es Sinn mit Klimaanlagen auf WP Technik zu heizen?

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 70er Jahre Dämmung, Pelletheizung (neu), Solaranlage aktuell 13,5 KW / PEAK wird erweitert auf bis zu 30 KW Peak + Stromspeicher.

Da Pellets auch immer teurer wird und man für Stromeinspeisung nicht mehr viel bekommt, macht es Sinn auch mit Strom zu heizen.

Natürlich bekommt man im tiefsten Winter schon wegen dem kurzen Sonnenstand und der schlechteren Ausrichtung der Anlage auf die tiefstehende Sonne nur wenig Ertrag vom Dach.

Aber im Spätherbst und frühen Frühjahr ?

Die Klimaanlage kann heizen und kühlen.

Ferner hat der Wassertank der Heizung eine Heizstab

Ist es nur wenig kalt reicht der Heizstab evt schon aus. Ist es etwas kälter wird in den wichtigsten Räumen die Klimaanlage auf wärmen gestellt. Ist es richtig kalt kommt die Pelletanlage zum Ziel.

Macht das Sinn?

So soll es sich rechnen:

  • Einspeisevergütung für die alte PV heute 130€ künftig wird diese Volleingespeist mit 14,5 cent pro KW/PEAK daher ca. 200€
  • Einspeisevergütung der neuen PV ca. 50 € (7,1cent je KW/Peak)
  • aktuell 130€ Stromkosten künftig nur noch 30 € Ensparung 100€
  • Einsparung Pellet 100€ (1200€ im Jahr)#
  • Einsparung Sprit durch eAuto ca. 200€/Monat

Summe= 650€

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