Versehentlich bei 2 Krankenkassen gelandet?
Hey, ich habe nicht nur einen Ausbildungsvertrag erhalten, sondern auch ein Angebot für die Betriebliche Krankenkasse meiner Firma.
Unglücklicherweise habe ich den Vertrag unterschrieben, nun habe ich 2 Krankenkasse.. Da ich die Krankenkasse in der ich vorher Familienversichert war, weiterhin als meine Krankenversicherung wählte...
Nun hat mein Betrieb beide Krankenkassen zur Auswahl gehabt und hat laut meinem Verdienstnachweis, das Geld, der Krankenversicherung natürlich zur Betrieblichen Krankenkasse gesendet..
Die betriebliche Krankenkasse ist eigentlich auch gar nicht so schlecht und ich würde halt nun gerne wissen wie ich das Thema am schnellsten abschließen kann.. Dachte daran vielleicht mich bei der gesetzlichen Krankenkasse abzumelden...?!
4 Antworten
Eine Doppelmitgliedschaft in der GKV ist rechtlich nicht möglich.
Du hast die freie Kassenwahl. Entscheidend ist, zu welcher Krankenkasse dein Arbeitgeber dich deinem Wunsch entsprechend angemeldet hat (entsprechend den Einstellunsunterlagen).
Dies scheint demnach die Betriebskrankenkasse zu sein.
Lege der anderen Kasse eine Versicherungsbescheinigung vor. Kündigen musst du nicht, weil die Mitgliedschaft nach dem Ende der Familienversicherung nicht zustande gekommen ist.
Dann hast du also doppelt unterschrieben. In dem Fall gilt die aktuellste Unterschrift, bevor die Mitgliedschaft beginnt (also die Aufnahme der Beschäftigung), demnach die vor 4 Monaten.
Am besten, du setzt dich mit dieser KK in Verbindung, damit die das für dich regeln.
Die KK teilt dann dem Arbeitgeber und der Vokale mit, dass du dort versichert bist.
Grundsätzlich gilt dann der erste Antrag, da eine Doppelversicherung unmöglich ist.
An diesen Antrag bist du mindestens 18 Monate gebunden. Der zweite Antrag kann gar nicht in Kraft treten.
Solange die Mitgliedschaft noch nicht begonnen hat (also bis zum Beginn der Beschäftigung), kann man sich Umentscheiden. Gültig ist dann der aktuellste Antrag vor Inkrafttreten der Mitgliedschaft, nicht der erste.
Ruf die Kasse an und frag.
Da das alles schriftlich ging, hast du ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen...
es sind halt schon Monate vergangen seit dem ich den Vertrag unterschrieben habe
"Kündigen musst du nicht, weil die Mitgliedschaft nach dem Ende der Familienversicherung nicht zustande gekommen ist."
Die Sache ist, ich war ja zu meiner alten Familienkrankenkasse in den Betrieb gegangen und habe dort den neuen Vertrag für die Mitgliedschaft beantragt.. Das war ca. 4 Monate her.. und da wo ich es bei der Betriebskrankenkasse unterschrieben habe, das war vor 7 Monaten ca...