Wird Geld abgezogen wenn ich ein Aushilfe Job mache während der Ausbildung?
Wenn ich zbs in der Ausbildung 500 Euro verdiene und im Aushilfen Job 450 Euro. Wären ja 950 Euro. Würde ich das auch so bekommen oder mit Abzüge ?
6 Antworten
Wenn Du einen Minijob mit einem monatlichen Einkommen nicht über 450 Euro hast, ist dieser i.d.R. abgabenfrei. Allerdings wird Dir die Rentenversicherung abgezogen wenn Du nicht sagst, dass Du das nicht möchtest.
Deine Ausbildungsvergütung wird nicht mit dem Geld aus dem Minijob zusammengezählt.
Du solltest aber erst mal in Deinen Ausbildungsvertrag schauen. Ich vermute, es steht dort drin, dass Du Deinen AG über den Minijob informieren musst.
Dein AG kann Dir diesen aber nur verbieten, wenn Du bei der Konkurrenz arbeiten möchtest, wenn die Arbeitszeitgesetze (tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten...) nicht eingehalten werden oder wenn Deine Leistungen in der Ausbildung unter dem Nebenjob leiden.
Hallo,
bei einer Beschäftigung auf 450-Euro-Basis kann es diese Abzüge geben:
- 3,6% zur Rentenversicherung (man kann beim Arbeitgeber bei Beschäftigungsbeginn einen Antrag stellen, dass man sich von der Rentenversicherung befreien lässt). Die spätere Rente ist dann aber niedriger.
- Viele Arbeitgeber zahlen 2% pauschale Lohnsteuer. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass der Arbeitgeber diese 2% vom Verdienst abzieht.
Arbeitsrechtlich ist der Ausbildungsbetrieb vor Aufnahme des Aushilfsjobs zu informieren bzw. um Genehmigung zu fragen.
Gruß
RHW
Deine Vergütung während der Ausbildung ist sozialversicherungspflichtig , dein Nebenjob auf 450€ bleibt unversteuert da es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
Nimmst du allerdings einen zweiten Minijob an wars das mit 'steuerfrei'.
Wenn du einen Minijob ausüben möchtest musst du das auch mit deinem eigentlichen Arbeitgeber abklären, er muss sein 'Okay' dafür geben. Ohne seine Einwilligung (etwa weil er glaubt das dich der Minijob zu sehr belastet und deiner Ausbildung schadet) kannst du den Nebenjob nicht antreten.
Wenn du also mit 500€ Netto durch deine Ausbildung verdienst und zusätzlich dazu noch 450€ auf geringfügiger Basis, dann gehst du am Ende vom Monat mit 950€ nach Hause.
Ein 450 Eur Job ist erlaubt, bei den 450 Eur job zählt der Arbeitgeber alle Angaben, auf Deiner Lohnsteuerkarte erscheint nur die Ausbildungsvergütung
natürlich bekommst du das nicht "so, sondern mit abzügen". Es ist völlig egal ob du in einem Job 950€ im MOnat verdinest oder mit zb vieren.