Feste Zahnspange und Hartz/4. Wer zahlt?
Hallo,
ich frage für eine befreundete Familie. Ihre beiden Kinder benötigen eine feste Zahnspange. Sie können jedoch die Eigenleistungen nicht aufbringen. Übernimmt das Jobcenter die Kosten oder gibt es eine Härtefall-Regelung von der Krankenkasse? Danke für Eure Hilfe.
5 Antworten
Hallo,
die Krankenkasse übernimmt 80% der Standardkosten. Solange beide Kinder in Behandlung sind, zahlt die Krankenkasse für das 2. Kind 90%. Sonderregelungen aufgrund des Einkommens gibt es bei dieser Leistung nicht.
Das Jobcenter (nicht das Sozialamt!) kann auf Antrag den Eigenanteil vom 20 bzw. 10% als Darlehen übernehmen. Wenn die Behandlung abgebrochen wird, kann das Jobcenter das Darlehen zurückfordern.
Wenn beim Kieferorthopäden etwas zu unterschreiben ist, immer genau durchlesen und im Zweifelsfall vor der Unterschrift bei der Krankenkasse erkundigen.
Gruß
RHW
Es wäre mir neu, das das JC die Kosten übernimmt.
Waren die Kinder schon beim Kieferorthopäden ? Es gibt ja den KGI-Wert, also den Schweregrad. Vielleicht haben sie ja 3,4 oder 5 und bekommen das bezahlt.
Von einem Schweregrad habe ich noch nie etwas gehört. Aber ich frage mal nach. Vielen Dank für die Information!
Also ich hatte vor zwei Jahren mal davon gelesen, weil ich wegen meiner Tochter unsicher war, ob in den nächsten Jahren eine Zahnspangenversicherung vorteilhaft wäre. Jetzt war ich letzte Woche mit ihr beim Kieferorthopäde, welcher mir das mit den Schweregraden auch bestätigte. Also am Besten mal einen Termin für die Kinder geben lassen und beim Kieferorthopäden wegen der Sache nachfragen.
eine Härtefallregelung wie beim Zahnersatz gibt es nicht bei kieferorthopädischen Behandlungen.
hier gibt es seitens der Kasse keine Ausnahmen oder Zuschüsse zu dem gesetzlich Vorgeschriebenen.
was von Seiten des Jobcenters kommen könnte, da kenn ich mich leider nicht aus. aber ich denke auch hier wird niemand die Vorleistung tragen.
Seit einigen Jahren Zuzahlung auch bei med. notwendiger Zahspange, die aber nach erfolgreicher Behandlung des Kindes zurückgezahlt wird!
Ja, das habe ich bereits recherchiert. Hier geht es um die Zuzahlung, die nicht geleistet werden kann, weil die Leute einfach sehr arm sind.
Die muss erst mal angespart werden, gibt es aber später zurück. Gerade bei dieser Kategorie von Versicherten ist das Durchhaltevermögen im Allg. nicht so hoch ...
Die Kinder benötigen das nicht aus kosmetischen Gründen, sondern weil es medizinisch notwendig ist. Von daher werden sie sicher durchhalten.
Bei Härtefällen springt das Sozialamt ein, um den Eigenanteil auszulegen. Die Krankenkasse erstattest nach der Behandlung die ausgelegten Kosten an das Sozialamt.
Heey hat es gestimmt und wer zahlt den jetzt die Zahnspange? Würde mich sehr interessieren bin in der gleichen Lage
Die Kinder haben doch vorerst eine lose Zahnspange bekommen. Der Eigenanteil war ca 60€
Alles klar. Vielen Dank👍