Rechnet das Jobcenter Krankenkassen-Bonuszahlungen als Einkommen an?
Wird die sogenannte Gesundheitsprämie, die man bekommen man wenn man Vorsorgeuntersuchungen usw. "stempeln" lässt und bei der Krankenkasse einreicht als Einkommen im Jobcenter angerechnet? Die Krankenkasse schreibt in diesem Bonusheft das sie die Zahlung an das Finanzamt weiterleitet und bittet darum alle Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben. Man muss auch seine Steueridentifikationsnummer in das Heft eintragen .
5 Antworten
Bosunszahlungen und Prämien aufgrund der Gesundheitsvorsorge sind beim ALG-II anrechnungfrei und auch steuerlich nicht zu berücksichtigen, auch wenn die Krankenkasse die Zahlung an das Finanzamt meldet - das ist in diesem Fall dann irrelvant.
Es handelt sich hierbei um eine zweckgebundene Zahlung.
https://www.hartziv.org/news/20130820-wann-krankenkassen-praemie-auf-hartz-iv-angerechnet-wird.html
Es muß sich aber um eine echte Bonuszahlung handeln, die nicht eine Beitragserstattung darstellt - das sollte genau geklärt werden.
Hallo,
eine Prämie in Form einer Überweisung zählt nur dannn nicht als Einkommen, wenn es in § 11a SGB II aufgeführt ist: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html
M.E. passt aber keine der dort genannten Punkte.
Einige Krankenkasse bieten diese Zahlungen auch in Form einer Erstattung für Krankheitskosten an. Diese Erstattung für bereits entstandene Krankenheitskosten zählt nicht zum Einkommen: § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II
Gruß
RHW
Prämienzahlungen nach § 53 Abs. 2 SGB - V und Bonuszahlungen nach § 65 a SGB - V dürfen nicht als Einkommen auf die Leistungen angerechnet werden.
Also nein, in deinem Fall ist es kein anrechenbares Einkommen.
Sollte doch eine Anrechnung erfolgen, dann auf jeden Fall fristgerecht und schriftlich Widerspruch einlegen.
Ja das tut es .. meiner Schwester wurden 50€ wechselprämie komplett angerechnet
Eine Wechselprämie ist aber keine Bonuszahlung aufgrund einer Gesundheitsvorsorge!!!
Die Wechselprämie wird angerechnet - die Bonuszahlung nicht.
Jap diese Zahlung wird komplett angerechnet.
Grund : Ist eine Einnahme.