Weiss die Krankenkasse bescheid?
Hallo
ich habe eine artifizielle Störung. (Selbstdiagnose welche ziemlich eindeutig ist)
Ich würde gern zu einem Psychiater gehen und mich behandeln lassen. Ich bin minderjährig und will nicht das meine Mutter erfährt aus welchem Grund ich eine Psychotherapie mache. Sie weiss das ich Angststörungen habe und würde denken, dass ich die Therapie deswegen mache.
Ich weiss genau wie mein Verhalten ist und habe voll die Kontrolle über meine Störung und bin somit eigentlich nicht selbstgefährdet.
Aber da die artifizielle Störung eigentlich pures SVV ist, wäre ich eigentlich in Selbstgefahr, oder?
Bei Selbstgefährdung müssen glaube ich die Eltern informiert werden vom Psychiater, oder?
Kann mich der Psychiater in die Psychiatrie zwangseinweisen, auch wenn ich ihm klar mache das ich nicht selbstgefährdet bin?
Wird die Krankenkasse meine Diagnose erfahren? Kann ich strafbar gemacht werden aufgrund meiner Krankenhausrechnungen? Werden meine Eltern von der Krankenkasse informiert?
Was passiert wenn die Krankenkasse die Diagnose erfährt? Werden meine Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte in Zukunft genauer beobachtet?
Danke im schonmal im Voraus!
4 Antworten
Du solltest es den Ärzten überlassen, eine Diagnose zu stellen.
Die Krankenkasse erfährt selbstverständlich, welche Behandlungen du bekommst, denn sie bezahlt diese schließlich. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung wird ein Antrag mit Diagnose und Begründung an die Krankenkasse gestellt, die eine Kostenzusage erteilen muss.
Deshalb werden deine Arztbesuche aber nicht „genauer beobachtet“.
Deine Eltern erfahren von der Behandlung nichts, denn sie bekommen keine Rechnung. Ärzte und Krankenkassen unterliegen gleichermaßen der Schweigepflicht. Wenn du bereits 15 Jahre lt bist, erfahren deine Eltern auch auf Nachfrage nichts von der Krankenkasse. Dabei spielt es keine Rolle, ob du familienversichert oder selbst versichert bist.
Bei einer privaten Versicherung bekommen deine Eltern allerdings jede Rechnung zugeschickt.
Eine Zwangseinweisung ist nur in extremen Fällen medizinisch indiziert, wenn du akut suizidgefährdet bist oder eine Gefahr für dich oder andere darstellst.
Ein realtiv schwieriges Unterfangen, was aber primär am Alter liegen dürfte wenn es um Schweigepflicht von Ärzten und Schweigsamkeit gegenüber Eltern geht.
Diese Form der Störung ist mitunter dadurch verfestigt weil du WIEDER zu einem Arzt gehen möchtest und deine Krankenrolle quasi wieder einnimmst. Daher ist diese Störung wohl eher etwas anderem geschuldet. Zum Beispiel Borderline.Züge haben könnte.
Die Frage ist halt immer die Intensität der Symptome.
Deine Eltern werden hellhörig wenn du nicht sagen möchtest was deine Probleme sind und dich gleich an Fachpersonal wendest. Es ist schwer ggf. die Eltern als evtl. Ursache zu erziehen oder dich dem in deinem Alter zu entsagen, zu entfernen. Sofern Eltern ein Grund wären und Trigger aus der Umgebung schädlich oder eben nicht erträglich sind.
SVV, wenn das bisher nicht aufgetreten ist und du der Meinung wärst es gäbe auch keinen Anlass dafür, kann der Psych glauben und nicht weiter drauf eingehen. Das kommt halt auf die speziellen Fragen an und dein Art der Antwort.
Je nachdem wie du dich analysieren würdest und wie die Umwelt auf dich einwirken kann, möchte der Psych natürlich wissen wie stabil du das wegstecken kannst ohne in eine SVV zu verfallen.
Dazu brauch es ein vernünftiges Mindset. Deine Denke brauch dafür eine positive Stimulation. Die kann der Doktor dir vermutlich geben.
Ich kann nicht viel mehr sagen, da ich dich und die Ursachen kaum kennen kann. Aber Ursachen sollte man behandeln, Trigger vermeiden, ein gutes Mindset pflegen und sollte es noch andere biologische Faktoren geben, gilt es auch ein Mindset zu haben für den "Ernstfall", also mögliche Eskalation von Emotionen und/ oder Verhalten.
Tut zwar nicht viel zur Sache aber es gibt Denkweisen die nicht besonders kompliziert oder schwer sind, die dein Verhalten positiv beeinflussen können. Meistens verhält sich der "gesunde" Menschenverstand vollkommen angepasst auf Situationen. Wobei ich nicht weiß wie traumatisierte Menschen reagieren mit einem "x-beliebigen" Trauma.
alles gute
eine artifizielle Störung ist das Vortäuschen oder das mutwillige Erzeugung von körperlichen Symptomen, damit andere sich um einen kümmern (auch Münchhausen-Syndrom genannt)
das typische selbstverletzende Verhalten wie z.B. das Ritzen mit einer Rasierklinge macht man dagegen in der Regel "für sich selbst" und verheimlicht es vor anderen
also was genau liegt bei dir vor?
Die krankenkassen usw werden davon nichts erfahren weil die Psychiater Schweigepflicht haben
Wenn der Psychiater mit der KK abrechnet, erfährt die natürlich die Diagnose. Man kann das allerdings umgehen, indem man privat als Selbstzahler zu dem Doc geht
Quatsch. Die Krankenkassen erfahren die Diagnose, da sie diese auch Bezahlen!
Die KK steht allerdings auch unter Schweigepflicht!
Bei Psychotherapien ist es ja genauso: Der Psychotherapeut stellt einen Antrag bei der Krankenkasse für die Therapie inklusive Diagnose/Grund, warum eine Therapie von Nöten ist! Die KK muss dann noch den Antrag zustimmen!
Damit hast du Recht. Erst durch eine Diagnose/Grund wird ein Antrag genehmigt!
OnlyVivienx3 hat also Unrecht!
Da wäre ich mir nicht so sicher. Der Psychiater muss ja die Abrechnung bei der Krankenkasse begründen.