Käufer erhält defekte Ware wer ist Schuld?

Hallo liebe Community,

Ich habe eine Frage zum folgenden Ereignis, unzwar habe ich von ein paar Wochen ein elektronisches Gerät (TV Gerät), auf der Verkaufsplattform eBay Kleinanzeigen, Verkauft. (Privatpersonen Käufer sowie Verkäufer)

Der Käufer meldete, knapp zwei stunden nach Erhalt der Ware, einen Defekt. Da ich dieses Gerät nachweislich in einem, wie in der anzeigen beschriebenen Zustand, versendet habe, mussten wir (Käufer und Verkäufer) davon ausgehen, dass das Gerät während der Zustellung an den Käufer den Defekt erhalten haben muss.

Der Käufer wandte sich mit Bilder, die ich dem Käufer zukommen lassen habe und die genausten die einzelnen schritt des verpacken beweisen, an das von mir beauftragte Versandunternehmen. Das Versandunternehmen äußerte sich ein paar Tage später zu dem Thema und behauptete, dass der Defekt an der Ware mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die mangelhafte Verpackung zusammenhänge, und das Versandunternehmen, dafür nicht aufkommen würde.

Zur Verpackung muss ich Sagen, dass in der Artinselbeschreibung des Angebotes ausdrücklich darauf hinwies, dass das Gerät, nicht in der OV versendet wird, und der Artikel, in mehreren lagen Schaumstoff, Klarsichtfolie und einen enganliegenden Karton versendet wird. Da ich kein Spediteur bin, habe ich mit besten wissen und gewissen, dass Gerät dem Versandunternehmen übergeben.

Der Käufer bestand vor Abschluss des Kaufes, dass das Gerät, an ihn Versendet werden soll.

Ich habe bis dato keinen Visuellen Beweis erhalten das,

- die an den Käufer versendete Ware defekt ist und das der Defekt nach erhalten der Ware aufgetreten ist,

- keinen Schriftlichen Nachlass von dem Versandunternehmen erhalten habe, die die Behauptung belegen, (Kopie der E-Mail)

- und keine Visuellen beweise dafür, dass es sich hierbei, eventuell um einen Defekt an der Verpackung handelt (Karton defekt, Risse etc.).

Kann ich mich in diesen fall auf § 447 I BGB berufen? Da es nachweislich der Wunsch des Verkäufers war, die war an ihn zu senden.

Gruß

Recht, Kleinanzeigen, Käuferschutz, Rechtslage, Verkäuferschutz, defekte Ware
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