Dürfen Supermärkte Kunden zwingen etwas zu kaufen, nur weil es schon in der Kasse eingebont (aber noch nicht bezahlt) ist?

Folgender hypothetischer Fall: Jemand hat eine Ware auf das Kassenband gelegt, die Kassiererin bont die Ware ein, der Kunde entscheidet sich in dem Moment, in dem er den Preis sieht, dagegen und bittet die Ware wieder auszubuchen. Darf der Supermarkt den Kunden nun zwingen die Ware trotzdem zu kaufen, nur weil es schon in der Kasse eingebont (aber noch nicht bezahlt) ist?

Meinem Verständnis nach ist der ausgezeichnete Preis im Supermarktregal nur eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Legt der Kunde die Ware auf das Kassenband, gibt er eine Kaufabsicht preis, das einbonen der Ware ist dann das bindende konkludente Angebot ders Verkäufers. Bisher war ich überzeugt, dass der Kunde dieses Angebot nicht annehmen muss, sondern vom Kauf zurücktreten kann.

Heute im Supermarkt habe ich allerdings erlebt, dass ein Kunde A eine Ware wieder ausgebucht haben wollte, weil er nicht ausreichend Geld dabei hatte. Die Kassierein bestand darauf, dass die Ware aus rechtlicher Sicht nicht mehr ausgebucht werden könne und der Kunde A diesen nun, da sie eingescannt war, zwingend kaufen müsse. Nach langer Diskussion hat ein anderer Kunde B aus der Schlange den fehlenden Betrag für die Ware, die Kunde A nicht mehr kaufen wollte, an die Kassierein gegeben.

Wer ist jetzt im Recht gewesen?

Geld, Recht, Jura, Kasse, Supermarkt, Wirtschaft und Finanzen
Jura, Lehramt oder Medizin?

Hallo! :)

Ich bin eine Schülerin auf einem Gymnasium, die nach den Ferien in die Abschlussklasse (also Q2) kommt und ihre Abiprüfung schreibt. Ich habe also nur noch ein Jahr vor mir.. Mich beschäftigt schon seit Jahren was ich mal nach der Schule machen möchte und ich weiß, dass es meine Entscheidung ist, aber vielleicht habt ihr ja Erfahrungen etc.?

Ich will schon jahrelang Medizin studieren und nicht nur aus reinem Interesse, sondern weil ich ganz genau weiß, dass ich für dieses Fach „brenne“. Ich habe Pratikas in dem Bereich gemacht und auch ein „Schülerstudium“ bei dem ich in den Vorlesungen saß und mir ein paar Semester von diesem Studiengang angeschaut habe und es fasziniert mich weiterhin. Rein notentechnisch hätte ich sogar eine Chance.. Ich gehöre schon seit Jahren zu den Besten aus meiner Stufe und hatte nie Probleme mit meinen Noten bis ich plötzlich in einem meiner LK‘s im Dreier und Vierer Bereich stand. Sonst sind meine Noten nicht schlechter als 1 oder 2 (egal welches Fach!)

Diese Dreien und Vieren in meinem LK machen mir so einiges kaputt und deswegen weiß ich nicht ganz genau, ob ich es schaffe einen 1,0-1,3 Schnitt hinzukriegen... Dementsprechend sehen meine Chancen für ein Medizinstudium auch nicht ganz perfekt aus.. Ich werde den TMS Test machen und einfach gucken was mich erwartet, aber dennoch muss ich andere „Ideen“ bzw. Perspektiven haben... Neben Medizin liegen mir die Rechtswissenschaften sehr am Herzen. Ich habe dieses Fach schon etwas länger in der Schule und habe auch mit einem dort unterrichtenden Richter gesprochen... Meine Hausarbeit in der Q1 habe ich auch über ein rechtsethisches Thema geschrieben und habe die Note „1+“ also 15P. erhalten.. Ich habe mich sehr über das Studium informiert und weiß, dass es ein langes Studium ist und dass die Staatsexamina sehr sehr schwer sind und 20-30% durchfallen (zumindest im 1. Staatsexamen). Es ist auch sehr schwer eine „gute“ Note zu bekommen. „Voll Befriedigend“ gilt „schon“ als Prädikatsexamen und das erreichen sehr wenige... Ich würde es sehr gerne studieren, aber ich möchte auch einen vernünftigen Job kriegen am Ende.. Es muss keine Großkanzlei sein, aber ich will auch nicht arbeitslos werden oder nur für sehr wenig Geld (also ein vernünftiges Gehalt bei dem sich das Studium gelohnt hat) arbeiten.. Am liebsten würde ich im Staatsdienst arbeiten, aber selbst da will ich mir alle Türen offen lassen.. Ich weiß, dass es in diesem Studium mehr um das Verständnis als das Auswendiglernen geht! Das merke ich auch im Unterricht, aber dennoch zweifle ich einwenig und überlege es mir SEHR GUT.
Ein Lehramtsstudium interessiert mich aber auch... Zwar nicht so sehr wie Medizin und Jura, aber ich kann es mir auch vorstellen.. Das Risiko, arbeitslos zu werden, ist da auch nicht so groß und das Staatsexamen schaffen auch mehr..

Ich bin einfach sehr verzweifelt :(

Ich würde mich sehr über Antworten freuen - am Besten von jemanden der aus Erfahrung spricht!

Medizin, Studium, Schule, Jura, Jurastudium, Lehramtsstudium, Lehrer, Medizinstudium, Zukunftsangst, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Geblitzt mit falschen Kennzeichen aber nicht ich sondern Käufer?

Hallo ich habe vor kurzen meinen Saudi verkaufen wollen dieser war abgemeldet.

Grüne Plakette mit Frankfurt Nummer

das Auto stand auf einen privatparkplatz, der Käufer kam und wollte Probefahren, er hat keine roten Kennzeichen bekommen.

ich und mein Kollege hatten von unserem alten BMW den wir zusammen kauften, noch die Kennzeichen, die werden morgen abgemeldet.

wir machten diese drauf, der Interessent wusste dass das Auto abgemeldet war fuhr dennoch damit. Naja er wollte das Auto und mit den Kennzeichen unbedingt nach Kassel fahren...

als er es nun kaufte fuhren wir ihn hinterher. Der idiot ist gerast wie ein irrer, aufeinmal war er weg und wir gehen davon aus, da wir auch geblitzt worden sind wurde er es auch.

er sagt uns es leider nicht... vor Ort angekommen meinte er nur nein nein er will das Auto nicht mehr.

wir waren sauer weil wir was ausgemacht hatten.... er rast da weg mit falschen Nummernschildern

ich mein wir haben ihn keine Pistole auf die Brust gesetzt er war am Steuer und wurde geblitzt (denken wir)

wenn er geblitzt wurde wie kann man am besten vorgehen?
was würde uns retten ?

schaut wir waren vielleicht nicht ganz korrekt, wir hätten es ihm verbieten sollen, ok Dummheit, aber es ging um viel Geld und er meinte heute oder gar nicht. Ich war froh dass das Auto weg ist. Sagte nur ja deine Verantwortung und fahre langsam ... ich hab damit nichts zu tun ich fahre mit und nehme die Schilder wieder mit

Wird beim Blitzer Foto das Auto mit dem Kennzeichen abgeglichen ( Kennzeichen Auto bmw schwarz) abgemeldet Auto Audi schwarz

Autoverkauf, Blitzer, Jura, Kennzeichen, Straftat, Auto und Motorrad
Rollladen kaputt Reparatur einfordern?

Hallo, der Rollladen zum Balkon ist vor ca. einem Monat runtergekracht und komplett durchgebrochen. Ich habe der Hausverwaltung Bescheid gegeben, die meinten, dass sie sich darum kümmern werden. Jetzt heißt es allerdings, dass im September alle Fenster ausgetauscht werden mitsamt Rollläden. Deshalb wäre eine jetzige Reparatur nicht wirtschaftlich, da dieser mit den neuen Fenstern nicht kompatibel wäre und dann erneut neu gemacht werden muss. Eine Reparatur würde theoretisch ca. 500-600€ kosten und wäre wohl auch erst in einem Monat möglich. Meine Bitte um diese Reparatur wurde abgelehnt.

Mir wurde nur angeboten den Rollladen entweder drinzulassen oder rausnehmen zulassen und außen eine Art Fließ anzubringen, sodass ich diesen tagsüber rausnehmen kann und auch Zutritt zu meinem Balkon habe.

Der Fließ wird die Helligkeit aber nicht vollständig abschirmen und auch nicht gegen Hitze schützen. Morgens knallt die Sonne besonders rein.

Den Rollladen drin zulassen kommt für mich auch nicht in Frage, da dort der Zutritt zu meinem Balkon ist und ich es bedrückend finde den Rollladen tagsüber unten zu haben (habe allerdings noch eine weitere Fensterfront und Fenster, sodass genug Helligkeit tagsüber vorhanden wäre).

Ich hatte die Wohnung mit funktionierenden Rollläden im April diesen Jahres angemietet.

Ich bin normalerweise kein pingeliger Mieter, allerdings stört mich dies sehr, da ich gesundheitlich angeschlagen bin und schon geringe Helligkeit und Hitze meinen Schlaf erheblich beeinträchtigt.

Laut meiner Recherche wäre eine Mietminderung von höchstes 5% möglich, was für mich aber keinerlei Trost wäre.

Meine Frage wäre, ob ich diese Reparatur einfordern kann und ob dies gerechtfertigt wäre.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

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Haus, Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Handwerker, Jura, mieten
Muss ich auf eine Inkassoforderung mit falscher Anrede reagieren?

Hallo,

ich habe auf der Website Xing vor einem Jahr ein Abonnement zur Laufzeit eines Jahres zu einem stark vergünstigten Preis erstellt. Ich habe vergessen diesen zu kündigen und dieser wurde zu doppeltem Preis nun für ein weiteres Jahr fortgeführt.

Ich bin gegenwärtig Student und habe auf Grund von Corona nicht das Geld 100 Euro für einen Premiumaccount zu zahlen, den ich nicht benutze.

Das Konto was ich beim ersten Mal angegeben habe für die Zahlung existiert nicht mehr, weshalb Xing auch nicht das Geld von mir abheben kann.

In meiner Rechnungsadresse habe ich zufällige Buchstaben "djdjksdk" angegeben aber auf meinem Profil steht mein echter Name.

Natürlich hat Xing mir nun viele Zahlungserinnerungen geschickt und auch tatsächlich ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Das Problem dabei ist, dass die Kontaktierung von beiden nur per Mail stattfand und ich immer als "djdjksdk" angesprochen wurde. Des Weiteren wurde auch versucht eine Zahlungserinnerung per Brief an mich zu schicken, doch dieser kam nicht an, weil er ja an "djdjksdk" ging.

Meine Frage ist jetzt, sollte ich auf die Forderung des Inkassounternehmens reagieren? Sie sprechen mich halt nicht mit meinem richtigen Namen an und ich weiß nicht, ob ich mich deswegen aus der Sache rausmogeln kann, da ich wirklich nicht das Geld besitze, um es zu zahlen.

Eigentlich würde ich es ja komplett ignorieren aber tatsächlich hat das Inkassounternemen meine richtige Adresse, nur nicht den richtigen Namen. Sie könnten es mit dem Namen auf dem Profil natürlich versuchen aber das ist nun mal nicht meine Rechnungsadresse.

Kann mir hier jemand empfehlen, wie ich zu reagieren habe?

Rechnung, Recht, Inkassounternehmen, Jura
12-jähriger zeigt Hitlergruß und ruft Sieg heil?

Hallo GF-User...

Heute in der Schule war so ein Siebtklässler (12 Jahre), der hat sich auf dem Pausenhof auf eine Tischtennisplatte gestellt und den Hitlergruß gezeigt. Dabei hat er laut „Sieg heil“ gerufen.

Anwesend war ein Lehrer, den er nicht gesehen hatte, da er hinter ihm stand. Zum Glück hat der Lehrer alles mitgekriegt.

Er wurde zum Rektor gebracht und seine Eltern mussten ihn abholen. Ich glaube, er hat auch einen schriftlichen Tadel bekommen.

Ich bin Abiturient, aber mein kleiner Bruder geht mit ihm in eine Klasse und er sagt, dass dieser Schüler schon in der Vergangenheit sehr negativ aufgefallen ist. So hat er mal vor dutzenden Schülern gesagt, dass „nur die arische Rasse ein Recht auf Schulbildung hat“ oder man „Türken mit Kötern vergleichen könnte“. Auch hat er mal im Unterricht gesagt, dass „Juden keine Rechte haben“.

Für den Juden-Spruch wurde er für zwei Wochen von der Schule suspendiert und für die diskriminierende Aussage über Türken gab es eine Konferenz. Er kam mit einer 2-wöchigen Suspension und einer Aufräumstrafe davon.

Was passiert diesem Schüler jetzt überhaupt rechtlich gesehen? Kann er angezeigt oder juristisch bestraft werden? Wird das Jugendamt eingeschaltet? Wie lange wollen die Lehrer so einen Schüler noch dulden? Wie hättet ihr als Rektor argiert?

Grüße...

Schule, Politik, Recht, Jugendamt, Jura, Nationalsozialismus, Rassismus, Schulrecht

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