Wird Eigentum/ ein Grundstück verpfändet wenn man die Kosten für ein Pflegeheim nicht mehr aufbringen kann?

Guten Tag,

Meine Großmutter geht langsam auf die Situation zu, dass sie ein Pflegeheim notwendig wird. Sie hat aktuell schon Pflegestufe 3 und wenn es so weiter geht wird ein Heimplatz doch interessant.

Sie könnte definitiv die ersten Monate von ihrem Ersparten bezahlen (von 1.500 bis 2.000 € im Monat ausgehend) nur die Frage ist wie es danach weiter geht. Soweit ich mich mal belesen habe, trägt ja erstmal das Sozialamt die Kosten die nicht gedeckt werden können und geht dann auf die Verwandten zu. Mein Vater (alleinstehend) selbst hat noch einen Kredit am laufen und hat auch weniger als 100.000€ Brutto im Jahr (das scheint ja diese Grenze zu sein, ab der man sich beteiligen muss: korrigiert mich bitte gerne)

Sprich theoretisch dürfte er ja nicht belastet werden. Ich selbst bin noch Azubi und würde aber auch ausgelernt niemals auf die 100.000€ im jahr kommen.

Meine Oma hat nun noch ein (baufälliges) Haus und 2 Grundstücke. Eines auf dem das Haus steht und eins was als landwirtschaftliche Nutzfläche gilt (hat aber noch einen gültigen Pachtvertrag mit der Gemeinde)

Das Haus und das Grundstück dürften schätzungsweise bei Plus minus null rauskommen. Das Haus ist es nicht mehr wert zu erhalten und müsste definitiv abgerissen werden. Rechnet man diese Kosten gegen den Verkaufswert denken wir mal, dass es sich wenn überhaupt decken könnte.

Und nun zu den Fragen: Könnten die Grundstücke einfach so vom Amt verpfändet werden? Um damit die Kosten zu decken? Und wie würde es aussehen, wenn das alles vorher an mich als Enkel überschrieben würde. Wäre es dann "sicher"?

Bzw mal allgemein die Frage was denn alles unternommen wird um die Kosten zu decken?

Mir ist an dieser Stelle auch vollkommen bewusst, dass es keine einwandfreie Rechtsberatung ist, aber vielleicht hat ja der eine oder andere einfach mal Erfahrungen und Hinweise. Wenn es soweit wäre, würden wir uns eh nochmal weiter damit informieren und beraten lassen.

Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich freue mich auf eure Antworten:)

Pflege, Recht, Grundstück, Jura, Pflegeheim, Sozialamt
Jugendamt fragt 2 mal im Jahr nach Einkommensverhältnissen und droht?

Da ich nicht genug verdiene um Unterhalt zahlen zu können schreibt mir 2 bis 3 mal im Jahr das Jugendamt und droht damit, dass wenn ich keine Einkommensnachweise innerhalb von 2 Wochen liefere Unterhaltsschulden anwachsen würden.

 Ich antwortete auf das letzte Schreiben wie folgt.

im Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.12.2020 nehme ich mein Recht nach § 1605 Abs. 2 BGB in Anspruch. 

Demnach dürfen Sie die Auskunft zum Einkommen nur alle 2 Jahre von mir fordern und nicht alle paar Monate.

Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas belästigt. Einmal im Jahr wäre sogar noch vertretbar trotz gesetzeswidrigen Handelns aber 2 bis 3 mal im Jahr?

Bitte keine Moralapostel hier sondern auf Gesetzesebene bezogen antworten.

Dürfen die das und was kann ich dagegen tun wenn es gegen das Gesetz verstößt?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1605 Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

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Tresor von Demenzkranker Mutter geleert, was passiert wenn sie mich anzeigt?

Hallo,

ich habe heute bei meinen Eltern einen hohen 5 stelligen Betrag aus dem Tresor entnommen, da ich dazu bevollmächtigt worden bin, deren Finanzgeschäfte zu regeln und meine Eltern ihr Geld nicht mehr selbstständig verwalten können.

Mein Vater (82) hat schwer Parkinson und ist geistig und körperlich nicht mehr gesund. Bei meiner Mutter (81) wurde fortgeschrittene Demenz festgestellt. Beide müssen eigentlich ins Pflegeheim, leben aber noch zu Hause da sie dies absolut nicht wollen und ich versuche alles für sie zu erledigen und zusätzlich eine häusliche Pflege beauftragt habe.

Meine Demenzkranke Mutter rennt sowieso schon wegen alles zum Anwalt, z.B. weil ihr vom Arzt verboten wurde Auto zu fahren und ich und meine Schwester ihr deshalb das Auto auch abgenommen haben. Da sitzt sie dann beim Anwalt und behauptet ihre Kinder wollen ihr alles wegnehmen.

Und genau das wird auch passieren, wenn sie erfährt das wir das Geld aus ihrem Tresor entnommen haben um es für sie zu verwalten. Was sie ja nicht versteht, für sie ist es Diebstahl und das wird sie zur Anzeige bringen.

Auf ihr Konto haben meine Eltern keinen Zugriff mehr, das verwalten ich und meine Schwester. Nun frage ich mich, was passiert wenn sie wegen dem entnommenen Geld aus dem Tresor zum Anwalt geht.

Wie muss ich das Geld verwalten? Muss ich es auf das Konto meiner Eltern einzahlen oder kann ich es auch auf mein eigenes Konto einzahlen oder gar in meinen eigenen Tresor packen?

Bitte keine Vorschläge das ich lügen soll und z.B. sagen soll das im Tresor nichts drinn war, wenn es zur Anzeige kommt, da ich NICHT lügen kann und mich sowas zu sehr fertig macht.

Pflege, Demenz, Geld, Bank, Recht, Anwalt, Eltern, Gesetz, Amtsgericht, Gesundheit und Medizin, Jura, Parkinson, Rechtsfrage, Rechtslage, Wirtschaft und Finanzen
Besteht Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nach erfolgloser Reparatur, auch wenn Händler dies nicht bestätigt?

Anfang Oktober 2019 wurde ein Waschtrockner von einem Händler geliefert. Anfang November 2020 wurde die Reparatur über den Kundendienst des Herstellers ausgelöst, Auftragsannahme war Anfang November. Der Händler wurde per Email darüber in Kenntnis gesetzt, das die Rechnung abhanden gekommen war und der Händler sendete daraufhin die Rechnung erneut zu, die Reparaturanfrage wurde nicht an ihn gestellt.

Der Waschtrockner funktionierte noch, aber es waren 3 Mängel aufgetreten. Der Kundendienst kam erst am 5.12., im Zuge dieser Reparaturarbeit wurde die Waschmaschine gänzlich funktionsuntüchtig. Der Kunde hatte Derartiges nicht geahnt, war darauf nicht vorbereitet und ihm fehlt nun ein Gerät zum Waschen. Der Kundendienst musste ein Ersatzteil bestellen, kam am 11.12. Es stellte sich heraus, dass neues elektronische Bauteil nicht mit den veralteten Komponenten im Gerät zusammenpasst. Der Techniker bestätigte auf dem Reparaturbeleg, dass der Händler nun das gleiche Gerät neu zusenden muss.

Telefonisch wurde am 11.12. der Händler darüber informiert als auch per Email, der Händler teilte per Email dann mit, dass er sich erst mit dem Hersteller in Verbindung setzen muss, um herauszufinden, ob er das defekte Gerät abholen sowie dass das gleiche Gerät nicht neu bestellt werden kann. Es ist aber defakto so, dass es dieses Gerät noch immer bei vielen anderen Fachhändlern zu kaufen gibt.

Am Telefon wurde der Händler nach mehrfachen erfolglosen Versuchen noch einmal erreicht und es kam wiederum die Antwort, dass er sich erst beim Hersteller erkundigen müsse. Der fragte dann, ob er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, da das Gerät nicht neu bestellbar ist. Der Händler reagierte nicht. Daraufhin sendete der Kunde mehrere gleichlautende Faxe sowie Emails mit der Nachricht innerhalb von 7 Tagen eine Neulieferung zu erhalten oder innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung zu erhalten, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen darf.

Der Händler antwortete 2 Tage später mit der Nachricht, dass eine Spedition sdas defekte Gerät abholen wird. Aber kein Satz darüber, ob dem Rücktritt vom Kaufvertrag zugestimmt wird oder doch noch ein neues Gerät geliefert wird! Der Kunde sendete vor dieser Mail ein Einschreiben an den Händler mit der Forderung der Neulieferung des Gerätes innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Schreibens oder der Bestätigung des Rücktritts vom Kaufvertrag, ansonsten wird es zu Schadensersatzforderungen kommen. Der Kunde hat den Händler in Kenntnis gesetzt, dass die Waschmaschine aus familiären als auch beruflichen Gründen benötigt wird, um saubere Utensilien zur Verfügung zu haben. Der Händler meldet sich aber wieder nicht.

Hat der Kunde nun das Recht, einfach eine neue Waschmaschine zu kaufen? Oder muss er noch die Nachricht des Händlers abwarten oder die 7-Tage-Frist? Was ist wenn der Händler den Kaufpreis nicht zurück erstattet, sondern nur das defekte Gerät abholen lässt, ohne ein neues zu liefern? Ist die Reparaturzeit nicht längst überschritten?

Rechtsanwalt, Recht, Kaufvertrag, Händler, Jura
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kontaktverbot, das in einer Kanzlei unterschrieben und einem, das richterlich beschlossen ist?

Gibt es überhaupt einen Unterschied? Steht nur ein Verstoß gegen letzteres unter Strafe?

Mich ereilte ein Brief vom Anwalt meines Exfreundes, dass ich mich in dessen Kanzlei begeben soll, um eine Abstandsregelung zu vereinbaren.

,,XY, der mich mandatiert hat, der mich mandatiert hat, gegen Sie ein Gewaltschutzverfahren einzuleiten. Aufgrund meiner im letzten Gespräch gewonnenen Einschätzung von Ihnen, gehe ich jedoch davon aus, dass ein Gerichtsverfahren vermeidbar sein müsste. Dazu wäre es jedoch erforderlich, dass sie einen Besprechungstermin mit mir in meiner Kanzlei vereinbaren, ich Ihnen eine Vereinbarung erläutere, die den Zweck hat, dass sie XY fernbleiben."

Inwiefern wäre es für mich von Vorteil, darauf einzugehen? Gar nicht?
Dient das nur dem Zweck, denen das Prozessprozedere zu ersparen?
Möchte er sich vor einer persönlichen Begegnung mit mir, die in einem Gerichtssal umumgänglich wäre, weil wir da beide gehört würden, drücken?

Tatsächlich habe ich ihm gegenüber niemals körperliche Gewalt ausgeübt. Lediglich zugegebenerweise penetrant und behaarlich auf eine Aussprache bzw. Klärung der Umstände* bestanden, nachdem ER MICH, wohlgemerkt, in einem Autounfall umzubringen versucht hat.

*Diese hat er mir bis heute vorenthalten und wohl vor, es weiterhin zu tun.

Recht, Anwalt, Gerichtsverfahren, Jura, Kontaktverbot, Prozess, Richter
Ist es zu spät sich bei der Versicherung zu melden?

Wir hatten vor geraumer Zeit unsere "Nintendo Switch", also der kleine Display inkl. Controller in der Badewanne für 1 - 2 Sekunden versenkt. War allerdings ein Unfall.
Diese "Konsole" kaufte meine Freundin bei MediMax inkl. Versicherung die für Schäden, sogar Wasserschaden haftet.
Allerdings ist das jetzt schon ca. 6 Monate her.

Naja jedenfalls wendeten wir uns an MediMax, diese schickte es bei "Technikscheune" womöglich irgendein Vertragshändler von Medimax. Doch diese fanden den Fehler nicht, setzen diese zurück und "Ende Gelände". Allerdings funktionierte nachdem die Nintendo Switch "ertrank" niewieder die Kopplung Dockingsstation-TV, quasi wenn man diese Switch in die Dockingsstation setzt sieht man Bild auf TV.
Nun ja der Display und Controller jedenfalls funktionierten wieder, nach der abgabe bei MediMax und rücknahme von mir.
Allerdings wie bereits erwähnt nicht wie am allerersten Tag.
Dadurch das die Switch im Wasser versank, hatte diese wahrscheinlich einen nachhaltigen Schaden, deswegen war ich Persönlich nun zwei mal da um diese dort abzugeben. Allerdings wollte ich eine Entschädigung dort erhalten, da ich insgesamt 6 Wochen warten musste bis diese Konsole zurück kam.
Jetzt sagte irgendein alter Mitarbeiter dort: " Ja da müssen sie sich an Nintendo wenden nicht an uns!"

Egal jetzt ist die Frage kann ich mich nach so langer Zeit bei der Versicherung melden um Medimax dort "anzuschwärzen", um vielleicht eine neue Switch bei Medimax herauszuboxen, oder ist das Ding durch?

Technik, Jura
Fühle mich nur noch wertlos und eingeschüchtert?

Hallo.. Es geht darum, dass ich mich in letzter Zeit sehr eingeschüchtert fühle. Von dem Typen, auf den ich stehe, von meinen Kommilitonen, von meinem neuen Lebensabschnitt. Ich habe das Jurastudium begonnen und habe Angst vor den harten Zeiten, die mich erwarten.

Zunächst einmal geht es um meinen Schwarm. Er ist nicht nur extrem gutaussehend und freundlich/anständig, nein, er gehört in seiner (Groß)stadt zu den Top besten Medizinstudenten. Ich fühle mich ihm auf keine Weise ebenbürtig und habe deshalb das unterbewusste Verlangen, mich von ihm zu distanzieren. Jedes Mal, wenn ich eine hübsche/attraktive Frau sehe, die gleichzeitig intelligent wirke, denke ich mir „er wird sicher nur an solchen „Top-Frauen“ Interesse haben“. Oder ich stelle mir vor, wie er nur mit solchen Mädels Zeit verbringt und viele Kommilitonen wie er in einer solchen „Liga der Besten“ spielt. Und ja, dann komme ich. Ein durchschnittlich aussehendes Mädchen (19) (und auch durchschnittlicher IQ) im Kampf mit mir selbst.Oft scheitere ich an den einfachsten Dingen (in letzter Zeit tauchen sogar Probleme mit meiner mentalen Gesundheit auf).

Dann fühle ich mich auch durch meine Kommilitonen eingeschüchtert. Die meisten haben Akademiker-Eltern (und dementsprechend bessere Gene vererbt), sind reich/gutaussehend, es gibt Leute die auf Internaten waren und dementsprechend intelligent sind. Jeder hat etwas vorzuweisen; egal ob Erfahrung als Profisportler oder Model, es finden sich nur Leute, die es echt geschafft haben.

In diesem neuen Lebensabschnitt und durch das Kennenlernen mit meinem neuen Schwarm fühle ich mich wertlos. Ich bin ständig im Kampf mit mir selbst. Versuche, mich weiterzuentwickeln, scheitere und versinke in Selbstzweifel.

Wie genau sollte ich jetzt vorgehen? Wie verrückt lernen, um mich besser anzupassen? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Danke..

Liebe, Gesundheit, Freundschaft, Selbstbewusstsein, Psychologie, Jura, Liebe und Beziehung

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