Dürfen Supermärkte Kunden zwingen etwas zu kaufen, nur weil es schon in der Kasse eingebont (aber noch nicht bezahlt) ist?
Folgender hypothetischer Fall: Jemand hat eine Ware auf das Kassenband gelegt, die Kassiererin bont die Ware ein, der Kunde entscheidet sich in dem Moment, in dem er den Preis sieht, dagegen und bittet die Ware wieder auszubuchen. Darf der Supermarkt den Kunden nun zwingen die Ware trotzdem zu kaufen, nur weil es schon in der Kasse eingebont (aber noch nicht bezahlt) ist?
Meinem Verständnis nach ist der ausgezeichnete Preis im Supermarktregal nur eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Legt der Kunde die Ware auf das Kassenband, gibt er eine Kaufabsicht preis, das einbonen der Ware ist dann das bindende konkludente Angebot ders Verkäufers. Bisher war ich überzeugt, dass der Kunde dieses Angebot nicht annehmen muss, sondern vom Kauf zurücktreten kann.
Heute im Supermarkt habe ich allerdings erlebt, dass ein Kunde A eine Ware wieder ausgebucht haben wollte, weil er nicht ausreichend Geld dabei hatte. Die Kassierein bestand darauf, dass die Ware aus rechtlicher Sicht nicht mehr ausgebucht werden könne und der Kunde A diesen nun, da sie eingescannt war, zwingend kaufen müsse. Nach langer Diskussion hat ein anderer Kunde B aus der Schlange den fehlenden Betrag für die Ware, die Kunde A nicht mehr kaufen wollte, an die Kassierein gegeben.
Wer ist jetzt im Recht gewesen?
10 Antworten
Kurz und knapp: Es herrscht hier kein Kontrahierungszwang. Das heißt, solange der Kunde dem genannten Preis nicht zustimmt, ist auch kein (Kauf-)Vertrag geschlossen worden und es können weiter die Bedingungen ausgehandelt werden oder eben der Kauf, ganz oder teilweise, abgebrochen werden, wenn man sich nicht einigen.
Und die Ware aus "rechtlicher Sicht" nicht ausbuchen zu können ist einfach nur Unsinn.
Hallo,
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot ist dabei nicht die Preisauszeichnung im Regal. Dies stellt nur eine unverbindliche Aufforderung dar ein Angebot abzugeben.
Das Angebot liegt vielmehr dann vor, wenn der Kunde die Ware dem Kassier auf das Band liegt. Die Annahme des Angebots ist im Einscannen der Ware zu sehen.
Nach Ihrer Schilderung ist also tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen.
Nein, das ist Falsch. Kauf=Kaufvertrag. Bezahlung erfolgt erst hinterher.
Aber erstmal hat ja nur der Supermarkt durch das einscannen ein rechtlich (für den Superamrkt) bindendes Angebot abgegeben. Der Kunde muss dieses Angebot nicht annehmen (so mein bisheriges Rechtsverständnis), aber wenn der Kunde es annimmt, dann ist der Supermarkt an den Kassenpreis rechtlich gebunden. Das Zustande kommen des Vertrages geschieht doch erst, wenn der Kunde auch einwilligt, also bezahlt, oder nicht? Solange wäre es dann ja doch kein Vertrag...?
Grob unterteilt sich ein Vertrag in Erfüllung und Verpflichtung. Mit dem Bezahlen erfüllt der Kunde nur seinen Teil des vorher (mit Legen der Ware aufs Band) eingegangenen Verpflichtungsteil.
ich würde das Angebot nciht erst beim Einscannen sondern bereits beim Auflegen der Ware auf das Band sehen. Damit erlärt doch der Kunde durch schlüssiges Verhalten "ich will diese Ware kaufen".
Mit freundlichen Grüßen
Ich hatte versehentlich 2 Packungen Kippen auf dem Band statt einmal und als ich alles in den Wagen packte hatte die Kassiererin es schon abgespielt. Als ich sagte das ich nur einmal wollte, würde es 1x storniert. Also man ist nicht gezwungen es zu kaufen,sie können es raus nehmen.
Von "Zwang" zu reden ist nicht hilfreich. Es geht um eine Verpflichtung, die man eingegangen ist. Warum soll das bei ner Schachtel Zigaretten anders sein, als bei nem Fernseher oder Auto?
Du redest davon, dass man nicht gezwungen wäre. Das ist vollkommen am Thema vorbei. Verpflichtet ist man jedoch sehr wohl.
Nee,sie können mir keine Ware aufzwingen. Was machen sie wenn ich den Laden ohne die Ware verlasse? Halten sie mich dann fest?
Die Fragestellung betrifft die rechtliche Situation. Und nach der hat man mit Legen der Ware aufs Band ein Angebot angenommen. Und das ist verpflichtend. Es spielt keine Rolle, ob man davon laufen kann oder nicht. Sonst wären ja auf einmal Banküberfälle legal.
Sie stornieren es doch, denn es sind ja seltene Fälle wo jemand was storniert.denn diee Leute wollen es ja eigentlich kaufen was sie sich aussuchen. Auch wo jemand zu wenig Geld dabei hatte wurde es storniert. Weder ich noch andere,mussten es kaufen.deshalb glaube ich das nicht.
Kulanz des einen verpflichtet nicht zur Kulanz des nächsten.
die rechtliche Seite spielt hier keine Rolle, weil keiner der Beteiligten einen RA beauftragt, oder vor Gericht zieht.
Der Kunde kann auch den ganzen Salat auf dem Band liegen lassen und gehen, ohne zu bezahlen.
Wer zu faul für den Storno ist, kann dann das ganze Sammelsurium wieder zurück in die Regale räumen. Die Kassiererin sollte sich überlegen, ob ihr das sinnvoller erscheint.
der kunde war im recht.
der vertrag wird erst mit der bezahlung der ware durch den kunden geschlossen.
solange er noch nicht bezahlt hat, liegt lediglich eine kaufabsicht vor,aber noch kein kauf.
ich hätte nicht diskutiert als kunde, sondern wäre einfach gegangen. ohne zu bezahlen und ohne ware.
die verkäuferin war einfach frech und faul.
Eine Kaufabsicht nach Kenntnis der Umstände IST eine Annahme des Angebots. Und ein Vertrag ist nicht erst mit Bezahlung geschlossen. Sonst würde man jedem Verkäufer Rechtssicherheit nehmen.
nein. der kauf kommt erst mit der bezahlung zustande.