Hallo,
folgender Sachverhalt:
Person X hat damals am 02.04.2014 seinen Führerschein (Kl. B) erhalten. Leider wurde dieser 06/2023 eingezogen bzw. eine Sperre gesetzt. Nun hat Person X den Führerschein wieder ausgehändigt bekommen (26.03.24).
Meine Frage:
Hat Person X seinen Führerschein nun seit 04/14 oder wird komplett "von vorne" angefangen zu zählen? Er war ja - durch die Sperre - nicht "durchgehend" im Besitz.
Und wenn es dennoch seit 04/14 gilt: kann man sich hierfür was ausstellen lassen zwecks Nachweis? Beispiel für eine Autovermietung die lediglich Autos an Führerscheinbesitzer über 5 Jahre vermietet?
Danke & VG