Perso-Kopie für ALGII-Antrag?
Für einen ALGII-Antrag wird eine Kopie vom Personalausweis benötigt. Jedoch: In allen Copyshops ist es verboten, Ausweise zu kopieren. Und bei der Post ebenso. Letzte Chance Schreibwarengeschäft im nächsten Ort - nein.
Wo soll ich diese Kopie hernehmen ohne etwas Verbotenes zu tun???
5 Antworten
Auf jedem Jobcenter gibts mit Sicherheit auch Kopierer.sollen sie das Orginal doch selbst kopieren wenn sie es haben wollen.(denke das wäre dann auch erlaubt)
er Ausweis soll auch nicht kopiert,. sodern es soll eine Ablichtung davon erstellt werden. Das das verboten ist, wäre mir nicht bekannt.
Gibt es bei Euch nirgendwo einen Münzkopierer?
Ansonsten sollen die im Jobcenter ihre Ablichtung selbst erstellen.
Du kannst ja die Antragsdokumente einreichen und dabeisagen bzw. -schreiben, daß eine Ablichtung aus den von Dir genannten Gründen nicht erstellbar ist, daß Du aber jederzeit gerne dazu bereit bist, den Personalausweis persönlich vorzulegen.
Das sollte m.M.n. ausreichen.
Ich zitiere aus dem Schreiben: "Persönliche Anlagen (vorzulegen in Kopie ....) Pass/Ausweis/ ..."
Gott - Münzkopierer - endlich wieder anonym kopieren ... ne, leider nicht.
Habe auf dem Rathaus gefragt, wo ich das tun soll/darf - oooooh, kommen sie einfach kurz vorbei ... musste die Kopie noch nichtmal zahlen ... das gibt kurz vor Weihnachten Mandarinen und Orangen für die Mitarbeiter ...
Persönlich hin ist auch eine gute Idee ...
Eigentlich wird der Bewilligungsbescheid vorläufig ausgestellt und der Personalausweis kann später persönlich vorgelegt werden. Zumindest ist es bei ALG I der Fall.
Auch kannst du beim Jobcenter anrufen und das Problem schildern.
Hast du keine Familie, Freunde oder Bekannte? Einer von denen wird doch einen Drucker haben. Dort kannst du die Kopie doch anfertigen und dann einreichen.
Viele und fast alle haben Drucker. Aber eben alte ohne Scanner ... Hmmmmmmmmmmm
Zeige deinen Perso dem Sachbearbeiter, dann kann er sich selber davon überzeugen, dass du du bist. Eine Kopie ist dann nicht mehr erforderlich und damit nach DSVG unzulässig.
https://www.dr-datenschutz.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
https://www.dr-datenschutz.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/beglaubigt
Meine aber der Perso muss zu den im Jobcenter lagernden Unterlagen(Kopie)-Der Sachbearbeiter kann ja auch mal ne Vertretung haben -aber wenn du das so belegen kannst wirds ok sein.
Ich kenne jetzt nicht den genauen Gesetzestext, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da steht, dass eine Kopie angefertigt werden muss. Eine Feststellung der Identität durch vorlegen des Perso sollte ausreichen. Aber dem Fragesteller ging es ja eigentlich nur darum, dass der Copieshop keine Kopie anfertigen wollte. Das kann der Sachbearbeiter in jedem Fall auch selber tun.
Brauche ich da die Telefonnumnmer vom Sachbearbeiter? Habe nämlich noch niemanden zugeteilt bekommen (erster Antrag).