Werkstatt vergisst Dashcam abzuschließen. Abfällige Kommentare, Beleidigung?

Guten Abend,

mein Audi stand heute zum Service in einer Audiwerkstatt. Zugegeben, dass mein Audi optisch an ein RS-Modell erinnert, muss nicht jedermanns Geschmack treffen und jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern.

Dumm nur, wenn die Werkstattmitarbeiter den Motor laufen lassen und hierbei vergessen die Dashcam an der Windschutzscheibe abzuschalten.

Bemerkt habe ich dies, als ich mein Fahrzeug wieder übergeben bekommen habe und das Kabel zur Stromversorgung der Dashcam ausgesteckt war und mir förmlich ins Gesicht baumelte.

So konnte ich den kompletten Werkstattaufenthalt meines Audis begutachten. Es wurden abfällige Bemerkungen über meinen Namen und meine Adresse geäußert, ich wurde als "H*rensohn" und "Schwuli" betitelt und geäußert ich solle mich bitte umbringen, es wurde lautstark gelacht. Es liefen Mitarbeiter durchs Bild die mein Auto filmten.

Nur zur Ergänzung: Hier wurden hier keine heimlichen Film und Tonbandaufnahmen gefertigt. Ich war das erste mal in dieser Werkstatt, da ich eigentlich über 300 Kilometer weit weg wohne, habe ich auch sonst keinen persönlichen Bezug. Die Dashcam selbst ist groß und Schwarz an die Frontscheibe geklebt, also sehr auffällig. Ich bin bis dato auch nicht davon ausgegangen, dass die Dashcam ohne weitere Bewegung des Fahrzeuges oder Motorbetrieb gar noch filmt.

Um es kurz zu fassen, wie würdet ihr mit so einer Situation umgehen und wie ist sowas rechtlich zu bewerten ?

Danke trotzdem für zahlreiche Antworten

MfG

Auto, Rechtsanwalt, Werkstatt, Jura, Jurist, juristisch, Rechtsfrage, Rechtslage, Dashcam, Auto und Motorrad
Pad Pad PRO 11 Zoll oder 12,9?

Hallo Leute,

Uch habe mich entschieden, mir ein neues IPad fürs Studium zu kaufen. Ich bin mir auch sicher, dass ich ein Pro möchte.
Allerdings bin ich mir unsicher bei der Größe. Ich habe jetzt ein 9,7 Zoll Modell aus 2018. Das reicht mir eigentlich auch von der Größe, um Dokumente zu lesen. Nur im Splits Screen ist es mir ein wenig zu klein. Bei Goodnotes ist es auch okay, könnte aber auch ein bisschen größer sein.
Ich benutze das IPad auch viel, um einfach nur Dokumente zu öffnen, Online Literatur zu lesen und habe auch meine Lehrbücher drauf. Also ich benutze es auch viel im Handheldmodus. Es dürfte also auch nicht zu schwer oder unhandlich sein, um es mal mit einer oder zwei Händen zu halten und darauf eine halbe Stunde etwas zu lesen. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob das bei dem 12,9 Zoll Modell geht.
Zum Tippen benutze ich das IPad auch viel. Ich würde mir dann das neue Keyboard von Apple gleich dazu holen. Ich tippe grundsätzlich bei einer Vorlesung mit. Dafür möchte ich auch das IPad nehmen. Ich habe zwar auch ein MacBook, aber ich möchte es nicht auch nich mitnehmen müssen.

Was ist als Hauptgerät fürs Studium besser geeignet, wenn man es sowohl zum Tippen, mit dem Apple Pencil und als Reader benutzt?

Ist das 12,9 Zoll Gerät sehr schwer und unhandlich für ein „normales“ Tablett?
Und reicht euch das 11 Zoll Model auch mit Split Screen?

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Adobe Creative Cloud Abo für Studenten, falsche Versprechungen - Was tun?

Hallo! Ich bin Adobe-Creative-CloudAbonnentin und gerade sehr verärgert.

Als ich im April 2015 das Abo abschloss, war ich noch Stundentin und bekam daher den Vorteilspreis von 19,99 € monatlich, der ab dem 13. Monat dauerhaft 29,99 € kosten sollte. Das wurde mir damals im Chat des Kundenservice jedenfalls versichert. Wortwörtlich sagte der Mitarbeiter, dieser stark rabattierte Preis gelte ein Leben lang und sei unter diesen Konditionen sogar kommerziell nutzbar. Wohlwissend speicherte ich zu jener Zeit den Chat-Verlauf.

Nun seit geraumer Zeit wird mir allerdings der volle Preis in Höhe von 59,99 € berechnet. Einfach so, ohne Ankündigung. Also wendete ich mich heute erneut an den Kundenservice im Chat. Dort wurde mir jedoch gesagt, wenn ich nicht mehr studieren würde, sei es normal, dass mir der volle Betrag in Rechnung gestellt wird. Seltsame Begründung. Erstens wurde Adobe nie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich mein Studium beendet habe, sprich ich könnte noch studieren. Zweitens wurde mir vor fünf Jahren wie gesagt etwas ganz anderes versprochen, was ich halt noch schwarz auf weiß habe.

Als ich auf besagten Chat-Verlauf verwies, wurde ich erstmal auf die aktuellen AGB hingewiesen und dass ein Versprechen in einem Chat nicht verbindlich sei. Leider weiß ich selbst, dass eine mündliche Vereinbarung keinerlei rechtlichen Bestand hat. Aber was können unwissende Kunden dafür, wenn die Mitarbeiter eines großen Unternehmens nicht ausreichend geschult werden?

Kann ich daher nicht trotzdem irgendwie, irgendwas versuchen? Gibt es eventuell doch irgendwelche Schlupflöcher, die ich für mich nutzen kann? Falls ja, wie und an wen wende ich mich?

Ich danke Euch vielmals!

Photoshop, Adobe, Recht, Gesetz, AGB, Jura, Vertragsrecht, Abonnement
Darf ein Onlinehändler storno verweigern?

Liebe Community,

ich bin gerade etwas überfordert. Bei Instagram ploppte eine Werbung über einen interessanten Artikel auf. Gesehen - bestellt. Leider habe ich diesen Artikel aufgrund eines versehentlichen Doppelklicks doppelt bestellt. Eine halbe Stunde später- am Sonntag den 13.9.20 - schriebe ich den Support dieses chinesischen Herstellers mit Sitz in London an, dass es sich um einen blöden Irrtum handelt und sie doch bitte eine der beiden Bestellugen stornieren sollen, denn wer brauch 2 Halloweenmasken?... Sie wollen mir ernsthaft in einem Schulenglisch der Niveaustufe A1 erklären, dass ein Storno nicht möglich sei, da das Paket bereits 30 Minuten später per Express rausgeschickt worden ist ????? Auf deren Seite habe ich dann im Nachhinein gelesen, dass Sie grundsätzlich keine Stornos akzeptieren, nur bei einer Änderung der Größe, jedoch ist die Reklamation nur möglich, sobald ich die Ware erhalten habe. Nach dreifacher Bitte die Bestellung zu stornieren weigern sie sich nach wie vor ein Storno hinzunehmen ( die Versanskosten betragen pro(!) Artikel knapp 11£, bei einem Volumen nicht größer als eine Milchpackung und es handelt sich um ein Produkt aus Silikon? also Transportschaden gleich 0) So kann man auch Geld machen......... in den ersten Mails sagen sie mir, dass sie versuchen ihr Bestes zutun um mein Anliegen zu bearbeiten, aber sagen, dass ich verstehen muss, dass die Bestellung in jedem Fall rausgehen wird und mir keine weiteren Auskünfte über die Spedition sowie ihre Telefonnummer geben wollen. Ich habe das Gefühl ich schreibe mit einem 3. Klässler der Mustersätze benutzt. Welche Möglichkeiten habe ich nun ? Zugegeben, es ist kein herber Verlust aber an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

Deren letzte Mail:

The order is in transit normally, before its arrived at your post office, it will not have new updates.

We will try our best to urge the order.

Please believe that your goods will be delivered to you.

Hope you can understand.

Habe leider keine rechtschutzversicherung und weiß nicht wo ich um Hilfe bitten soll. Bin selber ein Lehrling im 3. Ausbildungsjahr und diese knapp 15 Euro sind für mich knapp 3 Stunden Arbeit.

Danke für Eure Hilfe

Recht, Jura, Stornierung, Bestellung Ausland, Bestellungen im Internet
Studium wieder aufnehmen nach dem Abbruch?

Ich möchte mein Studium in Deutschland wieder aufnehmen nachdem ich schon ein vorheriges Studium abgebrochen habe. Ich kam nach Deutschland im Februar 2016 und habe Deutsch bis Ende des Jahres gelernt. Oktober 2017 hatte ich mich an einem Studienkolleg angemeldet (Geisteswissenschaften). Da ich aber die FSP zweimal nicht bestanden hatte, hatte ich keine Hochschulzugangsberechtigung erworben, jedoch ein C-1 Sprachnachweis. Mir war die Zeit knapp und musste schnell an einer Uni immatrikuliert sein. Ich hatte eine Uni gefunden die mich durch eine Aufnahmeprüfung zugelassen hatte (Arbeite-und Organisationspsychologie, ohne NC). Mein Visum wurde deshalb verlängert bis zu November 2020. Das Studium dort hat mir gar nicht gefallen, und so hatte ich mich nach dem 3. Semester exmatrikulieren und von Deutschland abmelden lassen, weil ich Verstöße gegen die Gesetze vermeiden wollte. Nun nachdem ich nach mein Heimatland zurückgekehrt bin, habe ich mich wieder um einen Studienplatz beworben, und habe eine Zulassung zu einem Studienkolleg in anderer Fachrichtung (Technik) an einer Hochschule in einem anderem Bundesland erhalten damit ich im Nachhinein Maschinenbau studiere. Ich habe alle Studiengebühren bezahlt darunter Wohnort, sowie mein Lebensunterhalt (Blocked-Account) für einen Frist von einem Jahr gesichert. 

Ich habe dem Konsulat kein Leistungsnachweis von der Uni gezeigt, weil das von mir nicht gefordert wurde. Das Studienkollegszeugnis von meinem ersten Fehlversuch , worauf laut & klar "Nicht Bestehen der FSP....." steht, habe ich jedoch nachgereicht, weil es der einzige Nachweis für meine Sprachkenntnisse ist. Ein Motivationsschreiben habe ich auch mitgeschickt in dem eine ausführliche Schilderung vom ganzen steht. Wegen der Pandemie muss ein Bewerber ein Bescheid über die Notwendigkeit der Anwesenheit an der Hochschule zufügen, sonst kann man gelegentlich Online lernen, und somit ist eine Reise nach Deutschland nicht notwendig; das ist auch mit drin. Bilder von meinen vorherigen Aufenthaltstitel habe ich auch ergänzt. 

Meine Frage ist nun: ist mein Angst vor einer Ablehnung der Wiederaufnahme eines neues Studiums an einer anderen Hochschule nach dem Abbruchs eines vorherigen gerechtfertigt? Oder mach ich mir nur unnötige Sorgen? Gibts Gründe für die mein Antrag abgelehnt würde? Wenn ja, wie gehe ich vor? Und wie siehts aus wenn ggf. die Hochschule dazu zustimmt, das ich den Studienkolleg online abschließen dürfte falls mein Visum abgelehnt würde, und beim Bestehen dies mal ein Studiumvisum nächste Jahr beantragen . 

Ich habe schon viele über das Thema vom Wechsel der Fachrichtung oder Ähnliches und was im §16 geschrieben ist gelesen. Ich wieß auch dass man ein Spielraum von 10 Jahren hat wenns um Studium geht, in mein Fall ist es jedoch anders denn ich beantrage ein neues Visum und mein altes ist schon ungültig. Es ist ein sehr spezialer Fall, wozu ich noch keine Antworten im Internet gefunden habe.

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Anzeige wegen Nötigung - Welches Vorgehen ist bei folgendem rechtlichem Sachverhalt zu empfehlen?

Folgender Sachverhalt:

Person A hat einen privaten Stellplatz vor dem Haus. Der Stellplatz ist mit einem davor an der Wand befestigten Schild als solcher gekennzeichnet und es wird dort auch angekündigt, dass kostenpflichtig abgeschleppt werden wird.

Person A kommt abends nach Hause und es steht ein fremdes Fahrzeug auf dem besagten Parkplatz. Es gibt keinen Zettel im Fahrzeug, wie derjenige zu erreichen wäre, um sein Fahrzeug wieder wegzufahren. Person A kommt gerade aus dem Urlaub und hat ein volles Fahrzeug, dass es zu entladen gilt. Außerdem hat Person A am nächsten Tag Bereitschaftsdienst und benötigt den Parkplatz, um schnell einsatzbereit zu sein. Andere frei verfügbare Parkplätze gibt es in der Gegend selten. Person A müsste sich jetzt eigentlich irgendwo verboten hinstellen und riskiert dadurch selbst abgeschleppt zu werden.

Person A ärgert sich daher sehr und ruft einen Abschleppservice an. Der sagt jedoch, dass er aktuell kein freies Fahrzeug mehr verfügbar habe, um das fremde Fahrzeug abzuschleppen. Erst morgen früh könnte dies geschehen.

Person A befürchtet nun, dass der Falschparker sein Fahrzeug einfach in der Nacht entfernt und ungeschoren davonkommt. Er holt ein uraltes Fahrrad aus dem Keller und schließt es mit einem Fahrradschloss an die Felge des fremden Fahrzeuges und klemmt einen Zettel an die Windschutzscheibe, dass das Fahrzeug morgen früh abgeschleppt wird und derjenige seine Telefonnummer hinterlassen soll, damit er vom Abschleppservice informiert werden kann, wo er sein Fahrzeug wiederbekommt.

Jetzt kommt der Eigentümer des fremden Fahrzeugs zurück, findet sein Auto angeschlossen und ruft die Polizei. Diese knackt das Fahrradschloss und gibt das fremde Auto wieder frei. Person A bekommt eine Anzeige wegen Nötigung und soll sich in einem Zeugenbefragungsbogen zum Sachverhalt äußern.

Wie sollte Person A nun vorgehen?

Welche Strafe kann für Person A daraus resultieren?

Danke für Eure Einschätzung und Hilfe.

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Anzeige, Jura, Nötigung, Strafe, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Auto und Motorrad

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