Mein Wohnrecht - was muss ich mir gefallen lassen?

Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Wohnungsrecht. Ich wohne im Zweifamilienhaus (Elternhaus).

Meine Eltern sind schon beide tot. Sie haben ein Testament hinterlassen.

Mein Bruder hat das Haus geerbt, ich habe das lebenslange Wohnrecht geerbt.

Nach dem Todesfall von meinen Eltern vor 4 Jahren musste ich zu einem Anwalt gehen, mein Bruder wollte mein Wohnrecht gar nicht ins Grundbuch eintragen lassen, obwohl ich in diesem Haus mit meinen Eltern gewohnt habe. Er wollte das ganze Erbe für sich haben.

Mein Wohnungsrecht auf Lebensdauer ist schon 3 Jahre im Grundbuch eingetragen. Laut Anwalt darf ich alle gemeinsamen Räume im Haus, Hof und auch Garten mitbenutzen, so wie vor dem Erbfall.

Ich darf Obst ernten, Bäume beschneiden, neue Blumen und Sträucher, Bäume setzen usw. Mein Bruder hat sich um die Gartenpflege nie interessiert.

Ich habe mir vor langer Zeit im Garten ein Gartenhaus mit Pergola und ein Wintergarten aufgestellt. Da haben meine Eltern noch gelebt. Um den Wintergarten habe ich paar Sträucher gesetzt, wegen Sichtschutz. 

So lief es jetzt 3 Jahre lang ohne Probleme.

Jetzt war ich paar Wochen im Krankenhaus - geplante Untersuchung und eine OP. 

Als ich zurückkam, waren im Garten fremde Personen. Sie haben da einiges geändert, viele Obstbäume weggemacht, auch die Sträucher bei meinem Wintergarten haben sie komplett weggemacht, so dass man jetzt keinen Sichtschutz hat.

Auf dem Hof, wo ich immer parke, steht ein fremde Pkw Anhänger.

Meine Frage – darf mein Bruder den Garten so verändern oder verpachten, ohne mich zu fragen? So bin ich in meinen Rechten begrenzt.

Darf der Inhaber – mein Bruder fremden Personen Zutritt ins Haus (Keller) erlauben? Ohne mich vorher zu informieren?

Danke für Antwort.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbe, Jura, Notar
Käufer behauptet Ware sei nicht angekommen und will Hälfte des Geldes zurück?

Folgendes Problem. Ich habe eine (Sammler)münze auf Ebay verkauft. Etwa eine Woche nach dem ich die Münze versandt habe behauptet der Käufer, der Brief sei leer angekommen und sei von der Post nachverpackt und verlangt von mir din Hälfte des Geldes zurück da ich als Verkäufer verpflichtet sei dass die Ware ankommt. Außerdem behauptet er ein unversicherter Versand wäre nur dann rechtmäßig wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Käufer dass Risiko trägt. (Die Versandkosten waren in der Ebay Anzeige mit 1,55€ angegeben. Hätte er mich angeschrieben und verlangt dass ich versichert versende hätte ich dass gerne gemacht.) Nachdem ich dann geantwortet habe, dass er ja nicht nachweisen kann dass die Münze weg War antwortete er:

"Ich kann Dir gerne ein Foto von dem Brief schicken.

Da ist es zweifelsfrei erkennbar.

Gemäß aktueller Rechtssprechung hast du als Verkäufer für das ankommen des Artikels zu sorgen.

Es sei denn, es wird ausdrücklich auf den unversicherten Versand zu Lasten des Käufers hingewiesen und dieser akzeptiert.

Ich werde dann Ebay und Paypal informieren.

Ich bin guter Dinge, dann das gesamte Geld zurückzuerhalten. :-)

Zusätzlich bleibt mir ja noch der Zivilrechtsweg.

Schade, mehr als eine Einigung kann ich nicht anbieten."

Was soll ich machen?

Recht, eBay, Kleinanzeigen, DHL, Jura, PayPal, Privat, Verkäuferrecht, verkaufsrechte
Ist Geschlechtsverkehr zwischen zum Beispiel einem 14 Jährigen und einem 22 Jährigen strafbar?
Unter einer Partnerschaft versteht man eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen. Sie ist eine häufig untersuchte Zweierbeziehung. https://de.wikipedia.org/wiki/Partnerschafthttps://de.wikipedia.org/wiki/Partnerschaft

Mir wurde gesagt Gesetz sagt:

Strafgesetzbuch (StGB) § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1.

an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,

2.

an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

3.

an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Unter einer Partnerschaft versteht man eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen. Sie ist eine häufig untersuchte Zweierbeziehung. https://de.wikipedia.org/wiki/Partnerschaft

Mir wurde gesagt Gesetz sagt: Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter achtzehn Jahren oder einer Person mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft gibt es ein solches Gesetz und ist Geschlechtsverkehr zwischen zum Beispiel einem 14 Jährigen und einem 22 Jährigen strafbar wenn nicht strafbar bitte begründen warum nicht strafbar?

strafbar, Geschlechtsverkehr, Jura
Sozialwissenschaft oder Jura?

Hallo,

ich verzweifle langsam an einer Studienentscheidung.

Kurz zu meiner Geschichte: Ich habe zuvor Psychologie studiert aber schnell gemerkt, dass ich nicht Psychologin werden möchte. Auch wenn es quasi etliche Möglichkeiten nach einem Psychologie Abschluss gibt außerhalb der klassischen klinischen Richtung; Rechtspsychologie, Sozialpsychologie etc. habe ich es erstmal unterbrochen um mich umzuorientieren.

Darüber hinaus interessiere ich mich sehr für gesellschaftliche Themen. Sozio-ökonomische Umstände, ihre Konsequenzen, Entstehungen von politischen Ansichten, ihre sozialen Gründe... etc.

Jetzt besteht die Möglichkeit einer kompletten Richtungsänderung. Eine Ausbildung zur Bürokauffrau oder Rechtsanwaltsfachangestellten.

Da es leider nicht in meinem ermessen oder in meinen Fähigkeiten liegt VWL oder BWL zu studieren, oder jegliche andere wirtschaftliche Fächer - auch wenn wirtschaftsrecht, wirtschaftspsychologie ganz interessant klingen - zu studieren, kommen keine Studiengänge (außer vil. Sozialmanagement?) In Frage, die auf einer kaumännischen Ausbildung aufbauen würden.

Bei der Rechtsanwaltsfachangestellten Ausbildung sieht es schon anders aus. Ich könnte die Ausbildung machen und mich weiter in dieser Richtung fortbewegen.

Da ich glücklicherweise kein schlechtes Abi habe, bleibt mir auch die Möglichkeit offen Jura zu studieren. Natürlich geht es nicht darum herauszufinden was man tun könnte, als viel eher darum was man tun möchte, aber die Vorstellung micht mit dem Rechtssystem auf dem Niveau eines Studiums auszukennen ist schon nicht wenig reizvoll; zumal man natürlich auch Durchhaltevermögen und konsequente Motivation benötigt, um jenes Ziel zu erreichen.

Was würde ihr mir raten?

SoWi 70%
Rechtswissenschaft 30%
Ausbildung 0%
Arbeit, Beruf, Finanzen, Studium, Wirtschaft, Ausbildung, Berufswahl, Psychologie, Berufsberatung, Berufsleben, Jura, Medizinstudium, Politikwissenschaft, Rechtsanwaltsfachangestellte, Sozialwirtschaft, Sozialwissenschaften, Soziologie, studieren, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftswissenschaft
Techniker (1und1) für DSL-Schaltung kommt nie?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Zum 01.04.2020 habe ich meinen Wohnsitz verlegt. Dies wurde 1und1 auch rechtzeitig mitgeteilt und mit Mail vom 16.03.2020 bestätigt. Der Schaltungstermin war für den 02.04.2020 geplant. Am 02.04.2020 kam der Techniker jedoch nicht, weil ich unter der Adresse angeblich nicht gemeldet war. Dann wurde ein neuer Schaltungstermin für den 16.04 vereinbart. Dieser wurde dann auf den 21.04 verschoben. Dieser wiederum wurde durch 1und1 auf den 22.04 verschoben.

Am 22.04 wartete ich von 08:00 bis 14:00 auf den Techniker. Das Zeitfenster war eigentlich vom 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr angegebenen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Techniker wieder angab, dass unter der angegebenen Adresse niemand mit dem Kundennamen gemeldet wäre. Er hat zudem wieder nicht versucht mich anzurufen, um das mit der Adresse zu klären (daher denke ich, dass es Absicht ist. Dann hätte ich es ihm ja noch einmal am Telefon zeigen und versichern können). Glücklicherweise waren am 22.04 meine Eltern zur Sicherheit ebenfalls anwesend. Diese würden an Eides statt versichern, dass das Klingelschild angebracht war, meine Telefonnummer hinterlegt und wir den ganzen Tag in der Wohnung gewartet haben.

Da ich Homeoffice machen muss, bin ich zwingend auf eine dauerhafte Internetverbindung angewesen. Die jetzige Situation auszunutzen, damit ich mir bei denen teure Zusatzverträge bestellen muss (s. u.), stellt meines Erachtens eine Art Wucher i.S.d. § 138 BGB (?) dar. In einer solchen Ausnahmesituation mit Absicht jemanden zu teueren Zusatzverträgen zu zwingen, halte ich persönlich von 1und1 so gewollt.

Der nächste Techniker-Termin ist nun am 04.05. Für den 04.05 wird wieder ein Zeuge anwesend sein, um im Falle eines wiedereintretenden Nichterscheinens des Technikers dies wieder besser beweisen zu können.

Nun meine Fragen:

Kann ich fristlos kündigen, wenn der Techniker ein drittes Mal nicht erscheint?

Wie kann ich sichere Beweise sammeln, dass der Techniker mit Absicht nicht meine Adresse aufsucht? Weil wirklich jeder Postbote oder Möbelspediteur ist in der Lage, bei mir zu klingeln. Der Postbote, der mir die Hardware für die teueren Zusatzverträge überbringt und die ich persönlich mit Personalausweis entgegenen nehmen muss, findet komischerweise auch meine Adresse.

Kann ich für den Monat April mein Geld zurückverlangen, weil ich diesen Monat ja kein Internet nutzen konnte? Kann ich die Zusatzverträge wegen Wucher/Sittenwidrigkeit i.S.d. §138 BGB anfechten? Weil meiner Meinung nach macht 1und1 das mit dem Techniker mit Absicht. Ich bin wegen Corona auf Homeoffice angewiesen und das wollen die dann schön ausnutzen. Weil die anderen Boten, die von 1und1 beauftragt werden, finden ja auch immer meine Adresse.

Vielen Danke.

VG

Betrug, Recht, DSL, Jura, Vertragsrecht, Wucher
Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zur Rückzahlung von meinem Hartz IV Satz. Ich habe nach dem Studium leider vier Monate Hartz IV bezogen. Mein Studium habe ich im März beendet, bin im Mai und Juni einer befristeten Teilzeitbeschäftigung nachgekommen (falls wichtig: Einkommen >850€, Sozialvers.-pflichtig, keine Aufstockung etc. pp - man kann sagen, das JC kannte mich hier noch gar nicht) und habe dann ab Juli Hartz IV bezogen. Ich habe mit Ausscheiden aus dem Job mit dem Lohn für Juni eine Kaution für meine Arbeitskleidung hinterlegt, in dem diese direkt von meinem Lohn eingehalten wurde. Ein Netto- Betrag X€ wurde mir von meinem Netto-Gehalt abgezogen. Der ehem. AG hat mir die Kaution X€ jedoch erst Aug. ausgezahlt. Im August wiederum bezog ich bereits Hartz IV und habe mein "Einkommen" auch ordnungsgemäß gemeldet (habe lange auf eine Antwort gewartet). Ich Frage mich jedoch, ob die Rückzahlung der Kaution als Einkommen zu werten ist? Ich habe in einigen Foren gelesen, dass im Falle einer Mietkaution, sofern diese vor Bezug von Hartz IV gezahlt wurde, diese bei Rückzahlung während des Bezugs von Hartz IV nicht als Einkommen angerechnet wird. Auf Nachfrage bei dem Jobcenter wurde mir natürlich gesagt, dass Kaution als "Einkommen" bzw. "Einnahme" gewertet wird. Das sind die wortwörtlichen Formulierungen. Wenn es wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme" ist, zweifel ich die Entscheidung nicht an. Die Frage ist: ist das wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme"? Oder ist es dadurch, dass ich das Geld im Hartz IV-freien Monat Juni verdient habe, im August doch als Vermögen (oder etwas anderes) zu werten?

Versteht mich bitte nicht falsch, wenn das Inhaltlich richtig ist, zahle ich das Geld umgehend zurück. Ich befürchte jedoch, gerade durch die Wortwahl im Antwortschreiben, dass die Zuständige vom JC und ich eventuell aneinander vorbei reden? Keines der vom JC an mich adressierten Schreiben passte jemals wirklich auf meine Situation. Das war bisher nicht schlimm, es waren weniger heikle Themen.. Dieser kleine "Streitfall" ist ja das erste Problem, was hier auftaucht. Es wird auf mein Beispiel mit der Mietkaution gar nicht eingegangen (vielleicht war das auch ein dummer Vergleich?), sondern nur von "Einkommen" oder eine "Einnahme" gesprochen. Hier gab es wohl keine passenden Textbausteine.

nicht wundern: der zeitliche Ablauf stimmt, die Monate habe ich in meiner Frage verändert.. Anonymität ggü. JC und so ;)

Vielen lieben Dank schon einmal für eure Antworten..

Zusammenfassung: Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV vom ehem. Arbeitgeber zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten und damit auf den Hartz IV Satz anzurechnen?

Juni: Kaution gezahlt

Juli: ab hier Hartz IV

August: Rückzahlung Kaution, Anrechnen auf Hartz IV für August?

Arbeit, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Jura, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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