Können türkische Polizisten meine IP-Adresse herausfinden?

9 Antworten

Man kann überall eine Strafanzeige stellen. Es ist eigentlich die Frage was es dem Antragsteller Wert ist die Sache zu verfolgen.

Wäre ich an seiner Stelle richtig sauer, würde ich das Verfahren hier privatrechtlichen durch einen örtlichen Anwalt durchführen lassen.

Es kommt also ganz darauf an, was Du gemacht hast und wie der betroffende das emfpindet.


Fatata444 
Fragesteller
 03.07.2020, 12:52

Dafür muss erstmal durch die dortige Polizei ermittelt werden, dass ich hier in Deutschland lebe. Meine Frage war nicht, ob die Person Strafanzeige stellen kann, sondern ob die Polizei deswegen (Profilbildklau und milde Beleidigung) die Mühe machen würde, eine deutsche IP-Adresse zu ermitteln und dann mit der deutschen Staatsanwaltschaft deswegen zusammenzuarbeiten. Die Person hörte sich sauer an, aber ich habe mich immerhin mehrmals (!!) entschuldigt und Reue gezeigt.

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OpaSteve  03.07.2020, 19:12
@Fatata444

IP Ermittlung ist doch kein Thema und zu sehen, dass Sie aus Deutschland ist ebenso wenig. Hattest dann vielleicht noch per E-Mail Kontakt dürfte es besonders schnell gehen. Wie gesagt es kommt ganz auf die Motivation an.

Keine Motivation wird die Polizei sich damit vermutlich wenig beschäftigen...

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Mag sein, dass das strafrechtlich in Deutschland nicht verfolgt wird, jedoch kann dein türkischer Geschädigter zivilrechtlich gegen dich vorgehen, da du sein Recht am eigenen Bild verletzt hast + Urheberrechtsverletzung. Die Kosten des ganzen Verfahrens gehen bei einem Urteilsspruch zu deinen Lasten. Insofern könntest du dich mal vorher bei ihm kleinlaut melden. Wenn der wirklich schon einen Anwalt eingeschaltet hat, wird er auch vor einer Klage in Deutschland nicht zurückschrecken!


Fatata444 
Fragesteller
 03.07.2020, 13:02

Das Recht am eigenen Bild ist eine Urheberrechtsverletzung- diesbezüglich habe ich bei mehreren Polizisten in Polizeiwachstellen nachgefragt. Mit dem Profilbildklau habe ich laut deutschem Gesetz "nur" gegen §22 KunstUrhG verstoßen. Da ich ein heranwachsender Ersttäter bin, würde die Strafe bei einem Urteilsspruch eher mild ausfallen und mit hoher Wahrscheinlichkeit (aufgrund meiner Beweggründe und meiner jugendlichen Unreife zum Tatzeitpunkt) nach dem JGG sanktioniert werden.

Die Person ist der festen Überzeugung, dass ich ein in der Türkei lebender Türke bin. Ich habe mich mehrmals (!!) bei dieser Person entschuldigt und Reue gezeigt, jedoch weiß ich nicht ob sie diese auch angenommen hat.

Bei einem zivilrechtlichen Verfahren würde ja wenn dann erst eine Unterlassungserklärung mit einer Abmahnung kommen, eine direkte Unterlassungsklage halte ich für eher unwahrscheinlich.

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Ich kann es nicht genau sagen, aber wenn die Anzeige nur in der Türkei gemacht worden ist, dann kann es sein, dass die Strafanzeige nach Deutschland übergeben werden kann, wenn man weiß, dass du überhaupt aus Deutschland kommst.

Ist die Strafanzeige jedoch europaweit ausgeschrieben und dein Ort, in welchem du lebst bekannt wird, dann ist die Möglichkeit höher, dass du verklagt werden kannst.

Aber um noch auf deine Frage mit der "IP-Adresse" zu kommen:

Selbst wenn jemand deine Adresse besitzt, bringt ihm das nicht viel.


Fatata444 
Fragesteller
 03.07.2020, 12:47

Die Anzeige wurde in der Türkei gemacht und die Person ist der festen Überzeugung dass ich ebenfalls Türke bin, der in der Türkei lebt. Sprich die Person weiß nichts über mich

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skiddy  03.07.2020, 13:06
@Fatata444

Dann denke ich, wirst du auch mit keinen Konsequenzen rechnen müssen. Sicher bin ich mir dabei aber nicht.

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Fatata444 
Fragesteller
 03.07.2020, 14:16
@skiddy

Weißt du wie lange das in etwa dauern würde meine Ip-Adresse polizeilich zu ermitteln? Die Tat ist nun 1.5 Monate her.

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Sie können es wenn sie mit Deutschland zusammen in Verbindung gehen aber bei deinem Fall würde kein Land sich solche Mühe machen also mach Dir keine Sorgen.

Entschuldige dich und die Sache würde bestimmt nicht in die Länge gezogen werden.


Fatata444 
Fragesteller
 02.07.2020, 22:22

Würden sie es bei versuchtem Betrug ohne angerichtete Schäden oder Ähnlichem tun? Oder würden sie sich auch hier keine Mühe machen und die "Sache vergessen"?

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Netterjunge167  02.07.2020, 22:41
@Fatata444

Du hast doch nichts schlimmes angestellt ausser dich wie ein Freak verhalten um der Person seine Aufmerksamkeit zu bekommen, sollte man lieber nicht machen so übertrieben aber für sowas wirst du bestimmt nicht ins Gericht gehen müssen oder sonst was

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Fatata444 
Fragesteller
 02.07.2020, 22:49
@Netterjunge167

Ja habe den fake instagramshop nur erstellt, um die aufmerksamkeit dieser person zu bekommen da die person solchen shops gefolgt hatte. Den instagramshop habe ich aber auch direkt gelöscht nachdem die person meine anfrage abgelehnt hatte, aber anscheinend hat die person von allem screenshots gemacht. Ich war echt dumm.

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Nein ziemlich unwahrscheinlich.