Kann ich eine Anzahlung die ich für den Kauf eines Autos geleistet habe zurückfordern?
Ich wollte ein Auto kaufen und habe dem Verkäufer eine Anzahlung von 500 € geleistet. Das Auto sollte 7000 € kosten und somit wären 6500 bei Abholung nachzuzahlen. Im Nachhinein habe ich festgestellt, dass das Auto zu teuer ist und bin vom beabsichtigten Kauf zurückgetreten.
Ein Kaufvertrag wurde zu keinem Zeitpunkt unterschrieben. Ich habe lediglich eine Quittung erhalten dass ich eine Anzahlung in Höhe von 500 € geleistet habe.
Der Verkäufer will nun die komplette Summe (500 €)einbehalten ?
Kann er die ganze Summe einbehalten. ich finde 500€ sind unverhältnismäßig. Gibt es da Regelungen wie % vom Kaufpreis die üblich sind oder sowas in der Art?
Nach §311 BGB muss er mir eigentlich seinen Schaden nachweisen, den er durch mich erlitten hat.
In meinem Fall gehe ich nicht davon aus dass er einen anderen Käufer gehabt hätte.
Wie sind eure Erfahrungen ? Was kann man in dem Fall machen ausser zu versuchen mit dem Verkäufer nochmal zur reden
Vielleicht hat ja jemand Tips und Tricks
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Offensichtlich wart ihr euch beide einig über den Verkauf. Du hast deshalb eine Anzahlung geleistet.
Man kann es drehen und wenden wie man will, ihr habt nicht nur einen Vertrag abgeschlossen, du hast auch bereits einen Teil deiner Übergabe erledigt. Verträge sind einzuhalten!!! Ob der Vertrag nun in Schriftform besteht oder nur mündlich, das ist egal.
Ihr seid beide in der Pflicht. Du, dem Verkäufer den Restbetrag zu zahlen; der Verkäufer, dir das Auto auszuhändigen.
Ein Rücktritt vom Vertrag gibt es nur mit beiderseitigem Einverständnis.
Nun willst du einseitig den Vertrag kündigen, das geht so ohne Weiteres nicht. Wenn der Verkäufer deshalb Schadenersatz geltend macht, wirst du ihn zahlen müssen. Wenn die Schadenersatzforderung nur 500 € beträgt, wäre ich froh und würde zahlen.
Sollte er vor Gericht ziehen, würde es mit Sicherheit teurer. Auch wenn die Schadenersatzsumme niedriger wäre. Du solltest bedenken, dass selbst der entgangene Gewinn, den er bei dem Verkauf des Fahrzeugs an dich erzielt hätte, zum Schaden gehört.
Natürlich gibt es einen Kaufvertrag. Dieser ist mit der geleisteten Anzahlung wirksam geworden. Natürlich kann er die 500,- Euro erst mal einbehalten. Du müsstest dann auf Rückzahlung klagen wenn er es nicht freiwillig macht. Viel Spass dabei. Die Kosten dafür gehen auch erst mal auf deine Kappe.
Was soll die Anzahlungssache immer ? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Es wird ein schriftlicher Kaufvertrag gemacht in dem alles geregelt wird. An den halten sich dann beide Parteien. Schon kommt ein sauberes Geschäft zu stande.
Ob das Auto zu teuer ist, hättest du vorher auch überprüfen können. Hast du aber nicht, sondern deine Gier war größer als der Verstand.
Klar ist eine Anzahlung wichtig. Ich hatte mal den Fall das ich keine Anzahlung wollte und der Käufer nach 2 Wochen gesagt hat er will das Auto nicht mehr und ich habe in den 2 Wochen 5 Leuten abgesagt.
nicht nur das. ich hab auch zweifel am KM-Stand. Ich hab nicht ganz nachgedacht . Das stimmt
In dem genannten § steht auch...ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich.....
Da kein Vertrag besteht, bekommst du alles ohne Abzüge zurück.
Fordere den Verkäufer schriftlich mit terminsetzung auf und kündige ihm gleichzeitig an, dass du dir vorbehältst, einen Anwalt einzuschalten und die Handwerkskammer (falls es sich um eine KFZ-Werkstatt handelt) zu benachrichtigen.
Ein Vertrag muss ja nicht schriftlich sein. Die Ansage : ich kaufe das Ding und das Leisten einer Anzahlung ist ein vertrag. Und da der Händler das Geld schon hat, müsste man ihn auf rechtlichem Wege davon erlösen. Das wird aber nicht einfach werden.
es habe lediglich eine Quittung aus der hervorgeht, dass ich eine Anzahlung in der höhe geleistet habe. Ist dies rechtlich einem Kaufvertrag gleich,, da ja eine Kaufabsicht hervorgeht?
aber bist du dir sicher, dass man sein geld zurückfordern kann wenn kein Kaufvertrag besteht?
Da könnte also die Industrie- und Handelskammer zuständig sein. (Googeln!)
Ist das denn überhaupt ein Verkauf eines Unternehmers an einen Verbraucher? Ansonsten gibt es kein Widerrufsrecht. Rücktritt gibts bei Sachmängeln, und ein subjektiv empfundener zu hoher Preis ist eben keiner.
ja ich wollte den Wagen für mich kaufen und daraus einen Camper machen. Somit bin ich doch ein Verbraucher
Auch mündliche Absprachen sind Verträge. Was sollen nun Tricks, nur weil du dich auf einmal nicht mehr daran halten willst.
Richtig! Rechtlich bist du einen mündlichen Vertrag eingegangen.
nur das hat er nicht in der schule gelernt ! dazu bei einem "händler" ohne werkstattbezug.
der verkäufer hat dem rücktritt am telefon mir und einem freund gegenüber zugestimmt . wollte aber die anzahlung einbehalten