Kann ich eine Anzahlung die ich für den Kauf eines Autos geleistet habe zurückfordern?

7 Antworten

Offensichtlich wart ihr euch beide einig über den Verkauf. Du hast deshalb eine Anzahlung geleistet.

Man kann es drehen und wenden wie man will, ihr habt nicht nur einen Vertrag abgeschlossen, du hast auch bereits einen Teil deiner Übergabe erledigt. Verträge sind einzuhalten!!! Ob der Vertrag nun in Schriftform besteht oder nur mündlich, das ist egal.

Ihr seid beide in der Pflicht. Du, dem Verkäufer den Restbetrag zu zahlen; der Verkäufer, dir das Auto auszuhändigen.

Ein Rücktritt vom Vertrag gibt es nur mit beiderseitigem Einverständnis.

Nun willst du einseitig den Vertrag kündigen, das geht so ohne Weiteres nicht. Wenn der Verkäufer deshalb Schadenersatz geltend macht, wirst du ihn zahlen müssen. Wenn die Schadenersatzforderung nur 500 € beträgt, wäre ich froh und würde zahlen.

Sollte er vor Gericht ziehen, würde es mit Sicherheit teurer. Auch wenn die Schadenersatzsumme niedriger wäre. Du solltest bedenken, dass selbst der entgangene Gewinn, den er bei dem Verkauf des Fahrzeugs an dich erzielt hätte, zum Schaden gehört.


ginko82 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 16:10

der verkäufer hat dem rücktritt am telefon mir und einem freund gegenüber zugestimmt . wollte aber die anzahlung einbehalten

furbo  11.07.2020, 16:19
@ginko82

Die Zustimmung schützt dich nicht vor einer Schadenersatzforderung. An Stelle des Verkäufers würde ich auch so handeln. Wenn Reden keinen Erfolg bringt, dann musst du den Rechtsweg beschreiten.

Natürlich gibt es einen Kaufvertrag. Dieser ist mit der geleisteten Anzahlung wirksam geworden. Natürlich kann er die 500,- Euro erst mal einbehalten. Du müsstest dann auf Rückzahlung klagen wenn er es nicht freiwillig macht. Viel Spass dabei. Die Kosten dafür gehen auch erst mal auf deine Kappe.

Was soll die Anzahlungssache immer ? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Es wird ein schriftlicher Kaufvertrag gemacht in dem alles geregelt wird. An den halten sich dann beide Parteien. Schon kommt ein sauberes Geschäft zu stande.

Ob das Auto zu teuer ist, hättest du vorher auch überprüfen können. Hast du aber nicht, sondern deine Gier war größer als der Verstand.


tisto78  30.08.2023, 16:54

Klar ist eine Anzahlung wichtig. Ich hatte mal den Fall das ich keine Anzahlung wollte und der Käufer nach 2 Wochen gesagt hat er will das Auto nicht mehr und ich habe in den 2 Wochen 5 Leuten abgesagt.

ginko82 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 22:37

nicht nur das. ich hab auch zweifel am KM-Stand. Ich hab nicht ganz nachgedacht . Das stimmt

In dem genannten § steht auch...ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich.....

Da kein Vertrag besteht, bekommst du alles ohne Abzüge zurück.

Fordere den Verkäufer schriftlich mit terminsetzung auf und kündige ihm gleichzeitig an, dass du dir vorbehältst, einen Anwalt einzuschalten und die Handwerkskammer (falls es sich um eine KFZ-Werkstatt handelt) zu benachrichtigen.


holgerholger  11.07.2020, 15:07

Ein Vertrag muss ja nicht schriftlich sein. Die Ansage : ich kaufe das Ding und das Leisten einer Anzahlung ist ein vertrag. Und da der Händler das Geld schon hat, müsste man ihn auf rechtlichem Wege davon erlösen. Das wird aber nicht einfach werden.

ginko82 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 14:59

es habe lediglich eine Quittung aus der hervorgeht, dass ich eine Anzahlung in der höhe geleistet habe. Ist dies rechtlich einem Kaufvertrag gleich,, da ja eine Kaufabsicht hervorgeht?

furbo  11.07.2020, 16:29
@ginko82

Die Quittung ist der Beweis für die Existenz eines mündlichen Kaufvertrags.

ginko82 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 14:55

aber bist du dir sicher, dass man sein geld zurückfordern kann wenn kein Kaufvertrag besteht?

Nadelwald75  11.07.2020, 14:57
@ginko82

Zurückfordern kannst du auf jeden Fall.

Erkundige dich doch mal direkt bei der IHK.

ginko82 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 14:48

ist ist keine Werkstatt meine ich aber ein KFZ Händler

Nadelwald75  11.07.2020, 14:52
@ginko82

Da könnte also die Industrie- und Handelskammer zuständig sein. (Googeln!)

Ist das denn überhaupt ein Verkauf eines Unternehmers an einen Verbraucher? Ansonsten gibt es kein Widerrufsrecht. Rücktritt gibts bei Sachmängeln, und ein subjektiv empfundener zu hoher Preis ist eben keiner.


hotrod66  11.07.2020, 14:51

Es gibt bei Kauf vor Ort kein Widerrufsrecht.

ginko82 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 14:46

ja ich wollte den Wagen für mich kaufen und daraus einen Camper machen. Somit bin ich doch ein Verbraucher

ginko82 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 14:47
@ginko82

der Verkäufer ist Händler ja

Auch mündliche Absprachen sind Verträge. Was sollen nun Tricks, nur weil du dich auf einmal nicht mehr daran halten willst.


ginko82 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 14:45

es geht hier um die rechtliche Situation.

mondfaenger  11.07.2020, 14:47
@ginko82

Richtig! Rechtlich bist du einen mündlichen Vertrag eingegangen.

Kuestenflieger  11.07.2020, 16:53
@mondfaenger

nur das hat er nicht in der schule gelernt ! dazu bei einem "händler" ohne werkstattbezug.